Darf man mit Noträdern regulär fahren?
Hallo, eine etwas seltsame Frage: Mein Oldtimer (zul. Gesamtgewicht 600 Kg + Höchstgeschwindigkeit 45 Km/h) hat relativ ungewöhnliche Reifen: in Radial umgerechnet 115/80 R18.
Neupreis pro Reifen!!! im Oldtimerzubehör 300,- EUR.
Selbige Dimension als Notrad für moderne PKW: 60,- EUR.
Ist es zulässig, das Fahrzeug mit diesen Noträdern auszustatten? Die Traglast und Höchstgeschwindigkeit wird ja bauartbedingt auf alle Fälle eingehalten. Die Noträder haben als einzigen Nachteil relativ wenig Profil, trotzdem aber noch über der Toleranzgrenze.
Was meint Ihr? Ob sowas vom TÜV akzeptiert wird?
26 Antworten
Zitat:
Wenn da Notrad draufsteht, dann ist es halt von der Gesetzgebung her so. Sinnfrei ja oder nein, es obliegt nicht unserem Handlungsspielraum.
Notrad steht aber nur auf einem Aufkleber an der Felge.
Das macht auch Sinn, da es durch das eine, andere Rad ein völlig instabiles Fahrverhalten mit sich bringt.
Und daher auch das Limit 80 km/h.
Das hat aber gar nichts mit dem Reifen zu tun.
Wenn der Lastindex und der Geschwindigkeitsindex passen, dann kann man den Reifen, in diesem Fall auf den Oldtimer, ganz legal fahren.
Habe bisher auf keinem dieser Reifen einen Aufdruck gefunden, der besagt dass man diesen nur für eine gewisse Strecke fahren darf.
z.B. max. 100 Kilometer.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Wieso, wenn der Oldtimer eh nur 45 km/h fährt.Zitat:
Original geschrieben von kc24
Das Problem sind die max. 80 km/h.
Hast recht, stand ja im Eröffnungsbeitrag. Wenns so ein altes Schnauferl ist, ist das ok ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Original geschrieben von VW-Malle
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Notrad steht aber nur auf einem Aufkleber an der Felge.Zitat:
Wenn da Notrad draufsteht, dann ist es halt von der Gesetzgebung her so. Sinnfrei ja oder nein, es obliegt nicht unserem Handlungsspielraum.
Das macht auch Sinn, da es durch das eine, andere Rad ein völlig instabiles Fahrverhalten mit sich bringt.
Und daher auch das Limit 80 km/h.Das hat aber gar nichts mit dem Reifen zu tun.
Wenn der Lastindex und der Geschwindigkeitsindex passen, dann kann man den Reifen, in diesem Fall auf den Oldtimer, ganz legal fahren.Habe bisher auf keinem dieser Reifen einen Aufdruck gefunden, der besagt dass man diesen nur für eine gewisse Strecke fahren darf.
z.B. max. 100 Kilometer.
Noträder sind mit einem "T" gekennzeichnet "Temporary use only"...das sollte doch jetzt reichen!
Wobei zu beachten ist das man laut TE bis zur nähsten Werksta d t fahren darf, wohne ich in Hamburg und der Oldie ist ein Mercedes bedeutet dies also einen Ausflugsradius bis nach Stuttgart, sollte Er einen historischen Briten sein eigen nennen geht es sogar übers Wasser mit den Notpellen !
Was so ein kleiner Buchstabe die Welt verändern kann....
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Bis zur nächsten Werkstatt, nicht bis zum Hersteller. 😁
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Original geschrieben von VW-Malle
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Noträder sind mit einem "T" gekennzeichnet "Temporary use only"...das sollte doch jetzt reichen!Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Notrad steht aber nur auf einem Aufkleber an der Felge.
Das macht auch Sinn, da es durch das eine, andere Rad ein völlig instabiles Fahrverhalten mit sich bringt.
Und daher auch das Limit 80 km/h.Das hat aber gar nichts mit dem Reifen zu tun.
Wenn der Lastindex und der Geschwindigkeitsindex passen, dann kann man den Reifen, in diesem Fall auf den Oldtimer, ganz legal fahren.Habe bisher auf keinem dieser Reifen einen Aufdruck gefunden, der besagt dass man diesen nur für eine gewisse Strecke fahren darf.
z.B. max. 100 Kilometer.
Grundsätzlich sollte man davon ausgehen, dass "temporary" korrekt umgesetzt werden kann.
Nichtsdestotrotz finde ich die Fragestellung schon interessant. Wenn alle Reifenspezifikationen (wie beim TE) übereinstimmen, ist es für mich einfach nicht nachvollziehbar. Er fährt ja nicht nur ein Notrad, sondern vier.
Somit sind es (wie gesagt, Übereinstimmung vorausgesetzt) wiederum 4 vollwertige Reifen. Im "normalen" Autoalltag mit modernen Fahrzeugen kommt es nicht mehr vor, aber alte Autos haben nun mal ggf. die "Notrad-Spezifikationen" als Normalzustand.
Ich behaupte doch auch gar nicht, dass die Spezifikationen nicht ausreichen würden.
Trotzdem sind diese Räder als Noträder gekennzeichnet und auch im Regelwerk berücksichtigt.
Kommt der TE damit in eine Kontrolle, baut einen Unfall, usw...dann steht er hinterher mit ungewollt bösen Konsequenzen vor einem Problem.
Es wäre sinnvoller gewesen, wenn der TE nur einen Thread eröffnet und konsequent weiterverfolgt hätte.
http://www.motor-talk.de/.../...-reifen-auf-radialreifen-t4984139.html
Und die im verlinkten Thread genannte Reifengröße 4.50 x 18 ist ein Motorradreifen, den es für kleines Geld bei reifen.com gibt.
http://www.reifen.com/.../none?...
Von daher verstehe ich das Problem nicht.
Motorradreifen hat wiederum aber eine ganze andere Aufstandsfläche.
Wie ein Notrad.
Aber das Wägelchen aus Urzeiten hat halt mal diese Reifengröße und Motorräder zu dieser Zeit hatten auch halt eine andere Reifengröße als heute.
Reifengrößen von Motorrädern sind idR. noch immer in Zoll angegeben.
Auch die Diagonalbauweise der Reifen wird auch auch heute noch angewendet.
Für Felgen von 14 bis 21 Zoll sind alle Größen vorhanden und zu bekommen
Reifengrößen bei Motorrädern werden wie bei Autos angegeben, allein der Felgendurchmesser ist wie bei Autos in Zoll. Also Reifenbreite( mm )/Höhen-Breiten-Verhältnis des Reifenquerschnitts in Prozent ( % ) ZR (Z für V>240kmh,R Bauweise radial)Durchmesser in Zoll Lastindex Geschwindigkeitsindex