Darf man LKWs übers Wochenende in Wohngebieten parken?

Hi Forum,

ich hätte eine Frage an die Sicherheitsexperten:
Darf man LKWs in  Wohngebieten parken? 

Ursache der Frage ist ein 7,5 - Tonner, der seit einigen Monaten regelmässig übers komplette Wochenende im Wohngebiet meiner Eltern geparkt steht. 

Dieser LKW steht sehr oft direkt an der Ecke einer T-Kreuzung, und macht es dadurch unmöglich, die Kreuzung richtig einzusehen und Gegenverkehr zu erkennen. 
Man muss sich sehr langsam in die Kreuzung hineintasten, was einfach nervt. 

Weiterhin steht der LKW immer halb auf der Straße und halb auf dem Gehweg, was den Gehweg nahezu unpassierbar macht. Auch nicht unbedingt schön. 
Parkt der Laster weiter oben, wo die Straße eine Einbahnstraße und entsprechend schmal ist, stellt der LKW für breitere Autos auch ein relatives Hindernis beim Durchfahren der Straße dar. 

Zum Dritten wohnen in diesem Wohngebiet viele Familien mit Kindern, welche auch viel draußen spielen. 
Ich habe schon mehrmals gesehen, dass diese Kinder hinter dem LKW auf die Straße rennen um diese zu überqueren, usw. 
Weder die Kinder haben eine Chance, einen evtl. entgegenkommenden Autofahrer zu sehen, noch sieht der Autofahrer die hinter dem LKW herausrennenden Kinder viel zu spät. 
Und da LKW ein großes Sichthinternis darstellt, hat der Autofahrer meist auch keine Chance zu sehen, dass da überhaupt Kinder auf dem Gehweg oder im Garten sind. 

Und zu guter Letzt könnte ich mir vorstellen, dass die direkten Anwohner ( im Erdgeschoss ) nicht eben begeistert sind, das ganze Wochenende die schöne Aussicht auf einen 7,5 - Tonner zu haben. 

Daher die Frage: Darf man überhaupt LKW in Wohngebieten parken?

Vielen Dank schonmal, 

nukefree

Beste Antwort im Thema

Nur, so wie beschreiben, wird der Gehweg teilweise blockiert. Erzähle mal das jemanden mit einem Kinderwagen. Sollen die auf die Straße?????
Und was auch nicht ohne ist: der gehweg ist für diese Gewichte nicht gebaut. Über kurz oder lang gibt es Gehwegschäden, die auch mit meinen Steuergeldern wieder repariert werden müssen!!

54 weitere Antworten
54 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von compi-olli


Gehwegparken auf jeden Fall,

nun....rein rechtlich mag das so sein.....

aber lieber ein lkw in nem wohngebiet halb auffm gehweg als komplett auf den eh zumeist engen straßen....

Nur, so wie beschreiben, wird der Gehweg teilweise blockiert. Erzähle mal das jemanden mit einem Kinderwagen. Sollen die auf die Straße?????
Und was auch nicht ohne ist: der gehweg ist für diese Gewichte nicht gebaut. Über kurz oder lang gibt es Gehwegschäden, die auch mit meinen Steuergeldern wieder repariert werden müssen!!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von compi-olli


Gehwegparken auf jeden Fall,
nun....rein rechtlich mag das so sein.....
aber lieber ein lkw in nem wohngebiet halb auffm gehweg als komplett auf den eh zumeist engen straßen....

Wieso muss den die Allgemeinheit unter der Faulheit eines einzelnen Lkw-fahrer leiden?!

Er blockiert (teilweise) einen Gehweg und eventuell muss ein Rollstuhlfahrer oder eine Mutti mit Kinderwagen auf die Straße asuweichen nur weil ein Lkw-Kutscher nicht ein paar Meter weiter weg von deheim parken will!

Und die Schäden am Gehweg zahlt dann, wie compi-olli richtig bemerkt, die Allgemeinheit!

Hatte hier mal einen ähnlichen Fall:
Lkw parkte immer auf nem Pkw-Parkplatz am Friedhof. Hab meinem Kumpel bei der Polizei Bescheid gegeben. Der hat dann mal kurzerhand an zwei aufeinander folgenden Wochenenden nen Zettel unter den Wischer gesteckt = der Lkw stand nie wieder dort und steht jetzt immer im 500m weiter befindlichen Gewerbegebiet!

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter


Meinst Du diesen Bagger?? Bekenne mich schuldig😁

Theoretisch dürfte man mit dem Bagger doch im Wohngebiet parken; ist doch kein LKW. Ist nur die Frage ob man die Sondernutzungsgenehmigung bekommt, das Teil bis in seine Wohnstraße zu fahren. *g*

Ähnliche Themen

aber dieser bagger dürfte wohl eher 750t wiegen...

der thread ist übrigens 3 1/2 jahre alt 🙂 

Deswegen ist Gehwegparken mit einem 7,5-Tonner immer noch ein zweischneidiges Schwert.
Denn GEHwege sind ja bekanntlich gerne auf die Belastung von FußGÄNGERn ausgelegt - und nicht generell auf Achslasten von Kraftfahrzeugen.
Natürlich kann das dem Gehwegparker einerlei sein. Bis zum nächsten Schnee, wo der Räumdienst dann ständig an überstehenden Gehwegplatten hängenbleibt, weil sich der Untergrund verformt hat.

Ist auch egal, wie alt der Thread dabei ist. Machen tun es die Leute immer noch.

Edit: Oh, die Belastung von Gehwegen wurde schon erwähnt.

cheerio

uralt thread...aber trotzdem find ich es natürlich mal wieder spitze wie sich hier der sekbst ernannte blockwart um ordnung kümmert....was ist an einem kleineren lkw den sooooo schlimm? der eigene sprinter währ in ordnung, aber ein fremder....ohhhhh sauerei.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



nun....rein rechtlich mag das so sein.....
aber lieber ein lkw in nem wohngebiet halb auffm gehweg als komplett auf den eh zumeist engen straßen....
Und die Schäden am Gehweg zahlt dann, wie compi-olli richtig bemerkt, die Allgemeinheit!

Wieso zahlt die Gehwegschäden die Allgemeinheit?

Foto des LKW auf dem Gehweg ans Tiefbauamt und der freut sich dann über die Reparaturrechnung.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Foto des LKW auf dem Gehweg ans Tiefbauamt und der freut sich dann über die Reparaturrechnung.

das is genauso realistisch wie den nikolaus wegen sachbeschädigung am schornstein vom bundeskanzerlamt haftbar zu machen....was manch einer so alles raucht ist echt unglaublich....

Solange es nicht dadurch zu einer Behinderung auf dem Gehweg kommt sollte nicht immer alles so eng gesehen werden.
Die Problematik sind aber Personen die auf eine besondere Breite angewiesen sind.
Rollstühle mit 80 cm Durchfahrtsbreite oder gar Personen mit 2 3-Bein-Gehhilfen die dann aber schon mal mehr als 1 m beanspruchen können.

Zitat:

Original geschrieben von eugain


aber dieser bagger dürfte wohl eher 750t wiegen...

Da hast du wohl eine Null vergessen...😁

Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Schaufelradbagger

(runterscrollen)

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Deswegen ist Gehwegparken mit einem 7,5-Tonner immer noch ein zweischneidiges Schwert.

Eigendlich nicht. Zum Einen ist Gewegparken generell verboten wenn nicht ausdrücklich per Schild angeordnet und wenn erlaubt ist in der Regel bei 2,8t Schluß mit dem Gehwegparken.

Somit werden die legalen Parkmöglichkeiten für einen 7,5t LKW in Wohngebieten sehr selten. Gehwegparken ist nicht und da zwischen Strassenrand und LKW min 3,05m Platz bleiben muß dürfte es nur wenige Wohnstrassen geben in denen man legal parken kann, denn wo hat es schon Wohnstrassen mit gut 5m Breite?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Foto des LKW auf dem Gehweg ans Tiefbauamt und der freut sich dann über die Reparaturrechnung.
das is genauso realistisch wie den nikolaus wegen sachbeschädigung am schornstein vom bundeskanzerlamt haftbar zu machen....was manch einer so alles raucht ist echt unglaublich....

Irrtum!

Bei uns hat regelmäßi so ein voller Möbelkoffer mit den rechten Rädern auf dem Gehweg geparkt und so langsam die Platten runtergedrückt.

Ein paar Fotos und ne Markierungen auf Gehweg und Rädern, die nur mit Filter und Spezialleuchte sichtbar wurden und dessen Rechtsanwalt hat ihm geraten, lieber zu zahlen und den Einspruch zurück zu nehmen, denn sonst würde es teurer werden.

Vorher war er allerdings der Ansicht, die Fotos seien manipuliert worden, doch die Farbe auf den Felgen, welche die Pol feststellte, hatte ihn dann überführt.

Ach so, seine beiden Zeugen, die vorher ausgesagt hatten, daß der LKW zum Tatzeitpunkt in einer anderen Gegend geparkt hatte, waren richtig grantig, daß ihre uneidliche Falschaussage "belohnt" wurde. *g*

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Ach so, seine beiden Zeugen, die vorher ausgesagt hatten, daß der LKW zum Tatzeitpunkt in einer anderen Gegend geparkt hatte, waren richtig grantig, daß ihre uneidliche Falschaussage "belohnt" wurde. *g*

Es ist leider immer noch so, daß etliche Zeitgenossen keine Vorstellung von den Folgen einer uneidlichen Falschaussage haben...

<p>Sorry, bei allem Respekt, aber es gilt doch wohl "Leben und leben lassen"?</p>
<p> </p>
<p>Wo ist am Wochenende oder über Feiertage das Problem, dem Truckerfahrer seinen Job etwas zu erleichtern, in dem er seinen Truck nah an seiner Wohnung abstellt?</p>
<p> </p>
<p>Bei uns ist das hier regelmäßig üblich, ist eh alles 30er Zone, daß mehrere Zugfahrzeuge, also ohne Auflieger oder Anhänger, neben Gehwegen abgestellt sind.</p>
<p> </p>
<p>Klar gab es auch schon Leute, die sich darob aufgeregt und nur ihr eigenes Befinden im Blick hatten, nur sind diese Diskussion zum Glück abgeklungen.</p>
<p> </p>
<p>Die meisten von Euch haben schlicht keine Ahnung; Truckerfahrer ist schon lange, lange kein Traumjob mehr.</p>

Deine Antwort
Ähnliche Themen