Darf man hier Parken?
Darf man hier Parken? (Schwarze PKW)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 27. November 2018 um 19:14:01 Uhr:
1. Reinfahren :
Man kann bei manchen Wegen aber auch von der anderen Seite einfahren (selbst wenn auf dieser Seite diese beiden Schilder stehen, steht auf der anderen Seite manchmal nix).
Hmm, eine Sackgasse mit zwei "Sackoeffnungen"... 😁
Schon wieder so ein Wunder!
Ciao
Ratoncita
98 Antworten
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 28. November 2018 um 14:12:21 Uhr:
Zitat:
@Bitboy schrieb am 28. November 2018 um 12:14:46 Uhr:
Restbreite und Rettungsweg : Augenmaß ist ja spitze? sollten doch sicher 3,0 mtr. seinGanz sicher sind dort keine 3,05 Meter, wenn jemand rechts am Zaun parkt.
Aufgrund einer nur ungenau einschätzbaren Restbreite und eines offensichtlich nicht ganz ernst gemeinten Kommentars meinerseits mir die Fahrtüchtigkeit abzusprechen, ist dagegen nicht diskutabel. Du hast wie immer ganz schrecklich arg recht.
Zitat:
@debiler schrieb am 28. November 2018 um 14:24:38 Uhr:
... mir die Fahrtüchtigkeit abzusprechen, ist dagegen nicht diskutabel.
Ja, das finde ich auch.
Andererseits grueble ich immer noch, warum Du Dir diesen wenig schlauen Forumsnamen gegeben hast... 🙄
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 28. November 2018 um 15:00:02 Uhr:
Andererseits grueble ich immer noch, warum Du Dir diesen wenig schlauen Forumsnamen gegeben hast...
Warum denn? "de biler" ist Dänisch und heißt "die Autos".
Ähnliche Themen
Zitat:
@Florian333 schrieb am 28. November 2018 um 20:31:57 Uhr:
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 28. November 2018 um 15:00:02 Uhr:
Andererseits grueble ich immer noch, warum Du Dir diesen wenig schlauen Forumsnamen gegeben hast...Warum denn? "de biler" ist Dänisch und heißt "die Autos".
Tatsächlich? Jetzt bin ich baff. 😰
Es könnte sich auch um eine etwas falsche Übersetzung aufgrund mangelhafter Dänisch-Kenntnisse handeln. Auf den Google-Übersetzer will ich mich da auch nicht verlassen. Möchtest du denn lieber ein Debiler sein?
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 28. November 2018 um 13:01:44 Uhr:
Der Nachbar will wissen, ob der schwarze Hobel da Parken darf.
Er selbst parkt den roten.
Da muss ich doch Schmunzeln (Hier sollte eigentlich ein lach Smiley sein) Um Licht ins dunkel zu bringen, ich selber habe vor ein paar Tagen ziemlich genau dort geparkt wo der schwarze PKW gestanden hat. Habe dann auf der Heimfahrt einen blauen Zettel unter dem Scheibenwischer gesehen. "Rechtswidrige geparkt... Genau Infos kommen per Post". Bis jetzt kam noch nichts. Noch ein paar weitere Details zu der Straße und warum ich dort geparkt habe. Ich parke dort um anschließend mit dem Zug zur Uni zu kommen und da dies die einzige Straße weit und breit ist, in der man kostenlos parken darf (Straße vor dem Schild), gibt es oft keine Parkplätze mehr, außer ganz am Ende (Die Straße vom Bild führt an einer Kurve ab). Und dann hab ich mich beim vorbeilaufen, als ich wieder nur ganz am Ende einen Parkplatz gefunden hab, gefragt ob ich dort nicht auch parken darf. Hab dann dieses Bild gemacht und das Schild mal genauer recherchiert. Hab dann den selben Schluss gezogen wie einigen anderen auch, dass man nur nicht durchfahren darf bzw. einfahren. Also parken dürfe man, solang man nicht reinfährt 😉 Hab mich natürlich juristisch überlegen gefühlt, da ich gedacht hab, dass wenn mir jemand einen Strafzettel geben will, er solange warten muss bis ich wieder wegfahr, da er ja sonst keinen Beweis hat, dass ich gefahren bin 😉 Letztendlich habe ich nun doch einen bekommen, weiß allerdings noch nicht für was genau. Vielleicht auch wegen der Grünfläche. Wobei ich diese sehr einladend fand, da dies mehr nach einem leicht verwildertem schotter Parkplatz aussah und nicht nach Grünfläch. Jetzt bin ich mal gespannt ob überhaupt was kommt...
Und ja die Nummernschilder habe ich Nachträglich entfernt
Ich möchte mal wissen, warum du deine Geschichte nicht gleich hier beschreibst.
Und beweisen, das du gefahren bist oder nicht musst du das, nicht irgend ein Knöllchen Ausssteller.
Der Grund steht garantiert auf dem Knöllchen bzw. dem Bescheid dazu.
Kümmer dich drum, sonst kostete es wirklich noch was.
Wegen einem kostenlosen Parkplatz stellt man sich da hin? Unglaublich. Vielleicht finden die Anwohner so ein Verhalten nicht so toll? Suche dir einen legalen Parkplatz und gut ist. Hoffentlich kostet es mal Lehrgeld.
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 29. November 2018 um 07:45:50 Uhr:
Wegen einem kostenlosen Parkplatz stellt man sich da hin? Unglaublich. Vielleicht finden die Anwohner so ein Verhalten nicht so toll? Suche dir einen legalen Parkplatz und gut ist. Hoffentlich kostet es mal Lehrgeld.
Genau! Und vor allem:
erst auf Seite 4 ganz unten erfolgt die Auflösung des Rätsels durch den TE mit der Angabe der wahren Beweggründe. 🙁
Ja, echt unmöglich. Die Beweggründe haben ja nun an der rechtlichen Lage grundlegend etwas geändert und alle Antworten sind nun hinfällig.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum dies relevant sein sollte. Entweder man darf dort parken oder nicht, ggf. hat man eine Ausnahmegenehmigung, aber dann hätte der TE nicht gefragt.
Keine Lust alles zu lesen, wurde also vllt schon geschrieben:
Zeichen 250 verbietet auch das Schieben (und damit Parken) von Fahrzeugen aller Art, ausgenommen nur bei Fahrrädern und Krädern (und Handkarren anderem hier uninteressantem Kram), ergibt sich so aus dem Umkehrschluss zu Ziff. 28 lit.b Anlage 2 StVO:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html
Zur Abgrenzung von Zeichen 250 und 260, wo das Schieben und Parken eine Rolle spielt, vgl OLG Karlsruhe:
http://www.olgkarlsruhe.de/pb/,Lde/1149939/
Zitat:
@Ue8wiwjd88 schrieb am 29. November 2018 um 00:54:58 Uhr:
... Ich parke dort um (...) zur Uni zu kommen ...
(...) Also parken dürfe man, solang man nicht reinfährt 😉 Hab mich natürlich juristisch überlegen gefühlt...
zur Zeit Haarspalterseminar im Jurastudium?? 😁
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 29. November 2018 um 09:26:37 Uhr:
Zitat:
@Ue8wiwjd88 schrieb am 29. November 2018 um 00:54:58 Uhr:
... Ich parke dort um (...) zur Uni zu kommen ...
(...) Also parken dürfe man, solang man nicht reinfährt 😉 Hab mich natürlich juristisch überlegen gefühlt...zur Zeit Haarspalterseminar im Jurastudium?? 😁
Ciao
Ratoncita
Wozu die Mühe machen und Jura studieren? Da reicht regelmäßiges Lesen des V+S-Forum. 😉 Hier werden regelmäßig Haare mehrfach gespalten, wenn es darum geht, zu erklären, dass man selbst recht, die Polizei /die Ordnungshörde/das Gericht/der Gesetzgeber aber nicht.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 29. November 2018 um 06:57:13 Uhr:
Ich möchte mal wissen, warum du deine Geschichte nicht gleich hier beschreibst.
Und beweisen, das du gefahren bist oder nicht musst du das, nicht irgend ein Knöllchen Ausssteller.
Der Grund steht garantiert auf dem Knöllchen bzw. dem Bescheid dazu.
Kümmer dich drum, sonst kostete es wirklich noch was.
Warum sollte ich? Ich wollte wissen ob es erlaubt ist oder nicht, da ist meine Geschichte unrelevant... Wie kommst du darauf, dass ich es beweisen muss, vor Gericht ist man solang unschuldig bis das Gegenteil bewiesen wurde.
Garantiert... Garantiert behauptest du öfter was ohne es zu wissen...
Es steht nur darauf, dass ein Bescheid zugeschickt wird und dass man sich davor NICHT melden soll.