Darf man das Öl zur Inspektion mitbringen ohne seine Garantie zu gefährden?

Mercedes

Ja man darf!!!!!!!!!!!!!!

Man gespannt ob hier auch so blöde niveaulose Kommentare
kommen wie im W204 - Forum......

Der LINK:

http://www.motor-talk.de/.../...e-garantie-zu-gefaehrden-t3847504.html

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes


bei oldtimern wird es keine rolle spielen. denn die kriegen in jedem fall keinen neuen motor von mercedes. bei fahrzeugen mit garantie, ob neuwagen oder junge sterne oder anschlußgarantie, was übrigens drei verschiedene kostrukte sind, sieht das gaaanz anders aus. da will man die karte spielen können, daß man bei mitgebrachtem öl nicht die qualität prüfen kann. und das stimmt ja auch.

moinmoin,

ich wünsche mir dringend, dass jede pappnase und jeder wirklich sternen-kluger (mag sich jetzt jeder aussuchen, wozu oder zu welcher mittelstufe er gehört) hier vor dem posten mal sagen muss, was er für eine beziehung zu mb hat (und wenn ihm lüge nachzuweisen ist, fliegt er hier hochkant raus).

ich werde nämlich das kribbeln im großen zeh nicht los, dass bei den etwa haarigen themen hier ständig "hausmeinungen" von mb verbreitet werden. ich bin seit 20 jahren anwalt und habe schon engel, esel und pferde wahlweise und / oder nacheinander vor gericht heulen, kotzen und lügen sehen - und aussagepsychologie ist pflicht-curriculum im studium.

es gibt so viele varianten der ölgeschichte bei mb auf den rechnungen wie ölsorten. in meinem fall stand auf der rechung drauf: "keine gewährleistung für die angelieferte ölsorte". da ich mir aber vorher vom kd-meister schriftlich ölsorte, freigabe und ungeöffnete gebinde bestätigen liess, bin ich mit der rechnung zum nl-leiter, habe sie auf den tisch gelegt und gesagt, wenn das hier nicht rauskommt, zahle ich die rechnung einfach nicht - falsche dokumentation, zurückbehaltungsrecht usw. natürlich kam das raus.

leute, ihr müsst vorher nachdenken vor dem handeln und alles vereinbaren und eier in der hose haben, dem mb-laden auch mal den stinkefinger zu zeigen.

(aber nicht zuviel davon, sonst habe ich keinen anwaltsspass mehr).

so long

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jo, da haben wir die meinung von jemanden, der sich hier als anwalt bezeichnet. er empfiehlt ja mit anderen worten diese einschränkung bei selbst mitgebrachten öl nicht zu akzeptieren. damit ist immerhin bestätigt, es ist eine einschränkung, was ja auch schon mal bestritten wurde.
ob er wirklich anwalt ist, weiß ich nicht. besonders nicht nach seinen angeblichen einlassungen gegenüber dem niederlassungsleiter. zumal sich der mit einem eintrag a la "angeliefertes öl weist laut aufdruck mb-spezifikation auf" locker aus der affäre ziehen könnte. denn, lieber drahke, natürlich kann der meister nicht prüfen, ob das öl wirklich der spezifikation entspricht. fälschungen gibt es überall. und ohne teure chemische analyse ist keine seriöse prüfung zu machen.
immerhin hat seine werkstatt eine ehrlichere variante des standardeintrags, "öl von kunden angeliefert", nämlich "keine gewährleistung für die angelieferte ölsorte". dieser eintrag stellt es klarer und sollte menschen, die einen mercedes innerhalb der gewährleistungs- oder garantiefristen haben, zu denken geben.
aber, nochmal, mit einem w220/211 dürfte man eh kein thema haben. es sind ältere mercedes, idr jenseits der fristen, wo man ansprüche gegenüber mercedes hat. daher mag der nl-leiter, sollte es sich so abgespielt haben, der selbstverständlich auch die herausgabe des autos nach dem ölwechsel ohne bezahlte rechnung verweigern könnte, im sinne der kundenbindung risikolos gehandelt haben. einen anspruch auf neuen 500er motor für einen 8 jahre alten wagen wird es eh nicht geben.

Meine Mercedes sind allesamt noch in dem Bereich wo man sich streiten würde gäbe es dazu anlass...deine Aussagen zu diesem Thema sind wirklich arg wirr. Mercedes NDL kippen teilweise Aral Öl in den Motor als Originalöl. Gerne auch Castrol. Bei einem geschlossenen Gebinde ist die Freigabe das Indize...alles andere wäre völlig absurd den Mercedes stellt selber kein Öl her sondern kauf gelabelt, kann also genausowenig Verantwortung dafür übernehmen. Schreiben es auch nirgends sondern verweisen auf die Freigabe und eben diese ist einzuhalten. Selbst MB ist nicht so mutig und wirft Mobil, Castrol, Motul oder anderen vor sie würden sich nicht daran halten. Das Konstrukt wäre mehr als abwegig.

ich würd mal gerne wissen, was an meinen aussagen wirr ist? sie passen dir nicht. das ist offfenkundig. und du hast die kernaussage nicht verstanden. das ist auch offenkundig.
ob mercedes-werkstätten mercedes-öl beziehen (ja, das gibt es) oder fremd einkaufen. jedenfalls haben sie die einkaufsquelle so zu wählen, daß sie sicher sind, die spezifikation einzuhalten. und mercedes-werkstätten steht für das von ihnen bereitgestellte öl gerade.
bei mitgebrachtem öl muß man glauben, daß das geschlossene gebinde mit passendem aufdruck echt ist. und nicht wieder befüllt ist. darum gehts. eine fälschung und wiederbefüllung ist jederzeit möglich. da brauche ich nichts zu können: ich kaufe ein echtes 5l-gebinde, löse den aufkleber vorsichtig und bohre dort ein loch in den behälter. jetzt fülle ich billigstes china-faßöl rein. fertig. oder ich drucke ein passendes etikett und klebe es auf einen billigkanister. dann verkaufe ich das öl zb im auktionshaus. dort werden tatsächlich verdächtig preiswerte markenöle gehandelt. ob die alle echt sind? grad gab es einen olivenöl-skandal in italien. gefälscht. ist die preisklasse von motoröl.
und eine chemische untersuchung auf die gesamte spezifikation erfordert etliche sehr aufwändige tests. insofern ist es nur logisch von mercedes, nicht eine haftung für etwas, was man nicht kontrollieren kann, zu übernehmen. sie bauen dir übrigens auch keine mitgebrachten ersatzteile unbekannter provenienz oder gebrauchtteile ein. nicht einmal kontrollierte qualität von mbgtc baut jede mercedes-werkstatt ein.

Ich würde dringend die Niederlassung wechseln wenn deine dir wirklich solche Dinge erzählt...sehr dringend.

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um mich gehts nicht. ich würde nie eine flasche wein zum italiener mitnehmen, wenn wir dort essen gehen. ich glaube nämlich an einen gewissen grundanstand und bin damit bisher privat und beruflich sehr gut gefahren.
mir ging es nur darum, die geschickte antwort von mercedes zu interpretieren und die rechtsposition verständlich zu machen. warum also mitgebrachtes öl als solches dokumentiert wird. ich habe nicht gesagt, daß stündlich motoren durch mitgebrachtes öl kollabieren oder mercedes in jedem fall ölmitbringer auf schäden sitzen lässt. aber sie könnten es bei motorschäden durchziehen und im einzelfall wurde es möglicherweise bei dem richtigen querulanten schon so gehandhabt. oder zukünftig, wenn man wieder sparen muß...

Hallo,

bei mir wurde auch nichts von mitgebrachtem Öl ins Service-Heft eingetragen und bei einer anderen Niederlassung wo ich mit
einem Kollegen (fährt auch einen W211 500er) hingefahren bin zur Inspektion sagten sie auf Anfrage noch das dies überhaupt kein Problem sei mit dem Öl mitbringen, natürlich im original Gebinde ;-)

Ich zahle auf keinen Fall 25-30 Euro für einen Liter Öl wenn ich dasselbe im 20 Liter Kanister für einen Preis von ca. 6,50 / Liter bekomme ;-) Bei 8 Liter dann gerade mal so 160 Euro mehr bezahlen? Aus "Anstand"....??? ne wenn ich daran denke wie man in manchen Werkstätten förmlich über den Tisch gezogen wird habe ich kein Problem damit den Anstand mal zu vergessen und ein Egoist zu sein....

War bei mir eh nur eine einmalige Angelegenheit zwecks der Jungen Sterne Garantie, mache mir den Service jetzt selbst, es werden vielleicht einige anderer Meinung sein aber das muss ja sowieso jeder für sich selbst wissen ;-)

Grüße, Thomas

Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes


ich kaufe ein echtes 5l-gebinde, löse den aufkleber vorsichtig und bohre dort ein loch in den behälter. jetzt fülle ich billigstes china-faßöl rein. fertig. oder ich drucke ein passendes etikett und klebe es auf einen billigkanister. dann verkaufe ich das öl zb im auktionshaus.

Da steht doch der (Arbeits-)Aufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zum erzielbaren Gewinn.

Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes


um mich gehts nicht. ich würde nie eine flasche wein zum italiener mitnehmen, wenn wir dort essen gehen. ich glaube nämlich an einen gewissen grundanstand und bin damit bisher privat und beruflich sehr gut gefahren.
mir ging es nur darum, die geschickte antwort von mercedes zu interpretieren und die rechtsposition verständlich zu machen. warum also mitgebrachtes öl als solches dokumentiert wird. ich habe nicht gesagt, daß stündlich motoren durch mitgebrachtes öl kollabieren oder mercedes in jedem fall ölmitbringer auf schäden sitzen lässt. aber sie könnten es bei motorschäden durchziehen und im einzelfall wurde es möglicherweise bei dem richtigen querulanten schon so gehandhabt. oder zukünftig, wenn man wieder sparen muß...

Ich weis nicht was dich hier so inspiriert, besonders diese hinkenden Vergleiche, wie Wein zum Italiener mitnehmen, Mehl zum Bäcker, oder ähnliches.

Wenn du dann nach dem Essen, mit einer Magenverstimmung im Krankenhaus landest, wird aber der Italiener verklagt, wegen Körperverletzung, obwohl es am billigen Fussel (Wein) gelegen haben könnte den du mitgebracht hast.

Soll doch Jeder das machen was er für richtig hält, denn er trägt auch für sein Handeln die Verantwortung.

Was soll die ganze Moralapostelei hier? 

Deine Beispiele hinken arg hinter der Realität her und sind abstrus. Wer kauft den Markenöl von einem Privatmann in der Bucht? Die, die es tun kaufen bei seriösen Öllieferanten, die auch hier im Forum namentlich genannt werden

Wenn denn ein Motorschaden entsteht, wird ein Gutachter schon feststellen ob es das richtige Öl ist und wenn was macht MB dann?

Wenn MB ein mitgebrachtes Öl einfüllt, dass der MB Norm entspricht, tut sie das freiwillig und wird nicht vom Kunden dazu gezwungen, ansonsten würden sie eine Ausschlussklausel, die sie von jeden Ansprüchen, die daraus resultieren entbindet hineinschreiben.

Ob der einfache Satz in der Rechnung "vom Kunden bereitgestellt" sie aus Verantwortung entlässt sei mal dahingestellt.

Darüber sollten im Notfalle die Gerichte entscheiden, wenn es denn so weit kommen sollte.

Zitat:

Doppelpost

Zitat:

Original geschrieben von Old Man


Wenn denn ein Motorschaden entsteht, wird ein Gutachter schon feststellen ob es das richtige Öl ist und wenn was macht MB dann?

Eben. So leicht kommen die aus der Nummer nicht 'raus.

der wagen ist ja erst bei mercedes mit dem defekten motor. ob der motor überhaupt noch für ein gegengutachten zur verfügung steht und wenn, im originalen zustand, ist ja schon einmal ein problem. denn oft wird der motor ins werk verbracht, wenn die erste analyse vor ort starke schäden ergeben hat.

Zitat:

Wenn du dann nach dem Essen, mit einer Magenverstimmung im Krankenhaus landest, wird aber der Italiener verklagt, wegen Körperverletzung, obwohl es am billigen Fussel (Wein) gelegen haben könnte den du mitgebracht hast.

freut mich, daß du es verstanden hast. nur daß im krankenhaus eine objektive analyse deines mageninhalts gemacht werden kann, wo konkret herauskommt ob wein oder nudelgericht. der motor kommt aber nicht ins krankenhaus, sondern bleibt beim italiener.

Hallo,

wenn man das hier liest kriegt man ja richtig Angst ;-) um seinen Motor..... man könnte denken jeder Motor freckt demnächst.

Ne Spaß bei Seite aber ich denke das sind sowieso Ausnahmefälle, wenn die Fahrweise und die Pflege stimmt gehe ich von KM-Ständen von jenseits der 250.000 oder sogar 500.000 aus, die meisten haben ihr Auto bis dahin schon garnicht mehr da man sich ja auch immer für was neues interessiert und ich kenne auch niemand aus meinem Umfeld der bei seinem Mercedes einen Motorschaden hatte.

Tja und wenn das Schicksal einen dann doch treffen sollte davon geht die Welt auch nicht unter ;-)

Grüße Thomas

Gute Diskussion.

Danke an 300SDL für Mitteilung von interessantem Brief von MB und Argument!
Danke auch an mehrzehdes für Gegenargument.
Danke an (fast) alle für intensive Diskussion.

Kann man alles Lesen und sich dadurch fundierte Meinung selber bilden, was für mich am liebsten ist. Ist Sinn von Forumsdiskussion. Und überhaupt nicht ein Grund für gekränkt sein 😕.

Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes


der wagen ist ja erst bei mercedes mit dem defekten motor. ob der motor überhaupt noch für ein gegengutachten zur verfügung steht und wenn, im originalen zustand, ist ja schon einmal ein problem. denn oft wird der motor ins werk verbracht, wenn die erste analyse vor ort starke schäden ergeben hat.

Wenn MB mir einen neuen Motor unentgeldlich einbaut, kann sie mit dem alten Motor machen was sie will, wenn es um eine Schadensanalyse geht ist der Motor immer noch mein Eigentum und ich bestimme was mit dem Motor passiert. MB wird den Teufel tun ohne Rücksprache mit dem Kunden, den Motor in irgend ein Werk verbringen, denn einen Reparaturauftrag hat man bei einer Schadensanalyse nicht unterschrieben.

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