Darf ich mein Auto in Berlin abholen?

Guten Morgen allerseits,

auf Grund der aktuellen Lage mit Reisebeschränkungen möchte ich eine Frage stellen ob ich mich im öffentlichen Raum zu diesen Zwecke bewegen darf oder nicht.

Lange Geschichte kurz: Ich wohne in NRW, mein Auto steht in Polen in einer Werkstatt. Da ich keine Lust auf die dortige 14tägige Quarantäne dort habe hat man mir angeboten mein Auto per Transporter bis Berlin zu bringen.

Meine Frage: Darf ich mich zum Zwecke mein Auto abzuholen dorthin bewegen?

Meine Eigene Recherche auf den Seiten von Nachrichten und Behörden lieferten leider keine eindeutige Antwort. Zum einen ist dies mit Sicherheit keine Reise mit touristischem Zwecke und ich brauche mein Auto auch um unabdingbare (Arbeits)Termine wahrzunehmen, zum anderen steht in den Verfügungen nur ausdrücklich was über Reisen um zu unabdingbaren Terminen bei Gerichten, Ärzten und Behörden hinzureisen.

Ich freue mich über eure hilfreichen Kommentare zum Thema.

Danke!

Beste Antwort im Thema

Würde hier eiskalt extrem früh aus NRW mit Zug in B anreisen, den Wagen volltanken (billig) und mit Eisenfuß auf freier BAB in < 4h zurückfahren. 😁

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Erst wenn der Pkw in der Berliner Wohnung steht, wäre das Schlafen im Pkw legal. Wie gesagt: alle müssen sich dauerhaft in der eigenen Wohnung aufhalten. Das Verlassen erfordert das Vorliegen von berechtigenden Ausnahmen. Ja, es ist schlimmer als in der Mauerzeit ... 😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. April 2020 um 21:52:37 Uhr:


Wer es für die restlichen Bundesländer recherchieren möchte ... nur zu.

Habe ferdsch... 🙂

Aaah. Also doch eine Landesverordnung, gültig nur für Berlin. Nicht bundesweit.

Eben hast Du noch behauptet, das würde für ganz D gelten.

Würde der TE das Auto z.B. aus Stuttgart holen, dürfte er das.

Ich gehe davon aus, dass alle Bundesländer - außer Bayern - sich an das halten, was sie in der Bund-Länder-Konferenz mit der Bundesregierung als verbindlichen Mindeststandard vereinbart haben. Die Berliner Coronaeindämmungsverordnung entspricht dem. Ich arbeite jetzt aber nicht die der restlichen Bundesländer durch sondern gehe bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass die das ähnlich machen und die Bundesregierung keine fake-news auf ihrer website verbreitet. Was das Anliegen des TE angeht, ist es eindeutig illegal. Ende. 🙂

Übergabeort am besten 5 Meter hinter der Außengrenze von Berlin. Auf welcher Seite (Ost, West, Süd, Nord) müßte dann noch geklärt werden. 😉

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Eine Ausnahme im Sinne des Berliner Gesetzes ist das

Zitat:

h) das Verlassen und Wiederbetreten des Stadtgebiets von Berlin, sofern es auf direktem Weg von beziehungsweise zu der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft erfolgt,

Demnach wäre auch die direkte Fahrt zum Auto und das umgehende Verlassen des Stadtgebiets erlaubt

Dazu bräuchte es schon einer Übergabe auf der geostationären Umlaufbahn. Brandenburg macht es wie Berlin.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. April 2020 um 22:30:56 Uhr:


Eine Ausnahme im Sinne des Berliner Gesetzes ist das

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. April 2020 um 22:30:56 Uhr:



Zitat:

h) das Verlassen und Wiederbetreten des Stadtgebiets von Berlin, sofern es auf direktem Weg von beziehungsweise zu der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft erfolgt,


Demnach wäre auch die direkte Fahrt zum Auto und das umgehende Verlassen des Stadtgebiets erlaubt

Sorry, das ist Unfug. Der TE wohnt doch nicht in Berlin im Auto. 😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. April 2020 um 21:52:37 Uhr:


§ 14 Abs.1 SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV (Berlin) - das gilt vom 03.-19.04.2020 - ordnet an, dass alle in Berlin befindlichen Personen in ihren Wohnungen zu bleiben haben, es sei denn es liegen gem. § 14 Abs. 2 erlaubte Ausnahmen vor. In § 14 Abs.3 sind Gründe im Sinne des § 14 Abs.2 aufgeführt, die unaufschiebbare persönliche Besorgungen betreffen.

Wer es für die restlichen Bundesländer recherchieren möchte ... nur zu.

So was wie diesen §14 gibt es gar nicht in NRW. Siehe https://www.land.nrw/.../2020-03-30_coronaschvo_idf_der_aendvo.pdf

§12 regelt den Ausgang. Bis auf Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen gibt es kaum Beschränkungen, solange man auf Abstand bleibt und nicht zu viele Personen, für die keine Ausnahmen gelten, zusammen kommen.

Ich rede doch ausdrücklich von Berlin? Kannst Du etwa nicht lesen? 😰

Wie ist das eigentlich, wenn die Reise über eine Grenze geht. In Hessen (Frankfurt) sind 2 Leute im Auto okay.

Jetzt fahren die zwei nach Bayern, sagen wir mal Würzburg. Hier wäre es illegal, da Bayern.

Als Grund der Reise nehmen wir mal Arbeit/Studium oder ähnliches an, was also legal wäre.

Dürfen die beiden dann wirklich nur zusammen bis zur Grenze fahren und dann muss einer mit der Bahn weiter?

Einfach nur mal als Beispiel, da es ja beides in Grenzregionen liegt, was ja einige Berufspendler betreffen würden.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. April 2020 um 23:02:46 Uhr:


Ich rede doch ausdrücklich von Berlin? Kannst Du etwa nicht lesen? 😰

Du behartest die ganze Zeit darauf, dass das alles bundesweit verboten ist. Dem ist definitiv nicht so. Andere Bundesländer lassen den Leuten viel mehr Freiheiten als Berlin.

Welche denn? Dann liste das mal bitte detailliert auf. In Berlin und Brandenburg ist das so wie auf der website der Bundesregierung angegeben.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 8. April 2020 um 22:55:16 Uhr:


§12 regelt den Ausgang. Bis auf Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen gibt es kaum Beschränkungen, solange man auf Abstand bleibt und nicht zu viele Personen, für die keine Ausnahmen gelten, zusammen kommen.

Da braucht es keine Details. Der Grundsatz ist, du darfst anderen nicht zu nahe zu kommen. Man braucht sich keine Ausreden einfallen zu lassen, weshalb man jetzt draußen ist. Man darf auch einfach nur draußen sein, sich stundenlang auf eine Bank setzen, einen Apfel essen (das ist kein Pciknick) und sich am schönen Wetter erfreuen. Ich hatte ja schon Dinge wie Übernachtung im Dauercampingwagen angesprochen. Man darf Ausflüge machen, grundlos das Haus verlassen, man darf mit dem Auto Spritztouren machen. Man darf nach Holland oder Belgien fahren, einfach weil man Lust dazu hat, es sei denn die Holländer oder Belgier weisen einen ab. Man darf seinen Hobbys nachgehen, so lange es individuelle Aktivitäten sind. Man darf Urlaub in NRW machen, wenn man eine erlaubte Unterkunft hat.

Falls dir das noch nicht aufgefallen ist: es könnte sein dass NRW etwas aus der Reihe tanzt....

Danke euch allen für eure Antworten. Ich glaube die Krux liegt hier was jetzt für mich gilt, ich habe mir auch die Berliner Gesetze angesehen und ich konnte keine Einreisebeschränkung explizit feststellen. Man soll sich in seiner Wohnung aufhalten, aber meine Wohnung ist in NRW und hier darf ich mich problemlos außerhalb dieser bewegen. Meine Frage war jetzt eher ob es eine Einreisebeschränkung für Berlin gibt oder nicht und das hat hier noch niemand erwähnt. Auch habe ich im Berliner Gesetz gesehen dass ich religiöse Stätten besuchen darf, vielleicht kann ich ja mein Auto vor einer Kirche abholen die ich gerade besuchen möchte? Und was ist mit dem Autotransporter selbst, der ist dann doch für geschäftliche Zwecke dort und doch auch wenn ich ihn bezahle um mein Auto dorthin zu bringen? Und es gibt ja immerhin noch die StVO wonach ich zum Herstellen der Fahrtüchtigkeit im Auto schlafen darf, oder erwartet man von mir jetzt dass ich 24 Stunden ohne Schlaf Auto fahre? In NRW sind zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen erlaubt. Für mich ist es schon zwingend notwendig mein Auto abzuholen und in diesem Falle auch eine Geschäftsabwicklung, den dieses brauche ich wirklich aus beruflichen wie auch privaten Gründen, wer drei kleine Kinder hat wie ich da weiß wovon ich rede .  

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