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Darf ich mein Auto in Berlin abholen?

Themenstarteram 8. April 2020 um 9:58

Guten Morgen allerseits,

auf Grund der aktuellen Lage mit Reisebeschränkungen möchte ich eine Frage stellen ob ich mich im öffentlichen Raum zu diesen Zwecke bewegen darf oder nicht.

Lange Geschichte kurz: Ich wohne in NRW, mein Auto steht in Polen in einer Werkstatt. Da ich keine Lust auf die dortige 14tägige Quarantäne dort habe hat man mir angeboten mein Auto per Transporter bis Berlin zu bringen.

Meine Frage: Darf ich mich zum Zwecke mein Auto abzuholen dorthin bewegen?

Meine Eigene Recherche auf den Seiten von Nachrichten und Behörden lieferten leider keine eindeutige Antwort. Zum einen ist dies mit Sicherheit keine Reise mit touristischem Zwecke und ich brauche mein Auto auch um unabdingbare (Arbeits)Termine wahrzunehmen, zum anderen steht in den Verfügungen nur ausdrücklich was über Reisen um zu unabdingbaren Terminen bei Gerichten, Ärzten und Behörden hinzureisen.

Ich freue mich über eure hilfreichen Kommentare zum Thema.

Danke!

Beste Antwort im Thema

Würde hier eiskalt extrem früh aus NRW mit Zug in B anreisen, den Wagen volltanken (billig) und mit Eisenfuß auf freier BAB in < 4h zurückfahren. :D

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Mangels triftigen Grundes alles sehr problematisch ...

Am besten per Spedition wenns so sehr drängt. Ansonsten den 20.4. abwarten und neu beurteilen.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 8. April 2020 um 15:53:35 Uhr:

Naja Peter, ohne fundierte Begründung wieso ich mich nicht zu Hause aufhalte ist das so eine Sache. #SeuchenBussgeld

Hier in NRW gibt es nur Regeln, dass man nicht mit zu vielen Personen zusammentreffen darf. Gegen eine Spritztour spricht gar nichts. In den meisten Bundesländern ist das genau so.

Es gilt bundesweit:

"Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, die Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten sind weiter möglich." Quelle

Alles andere ist derzeit bundesweit nicht gestattet und würde mit einem Bußgeld belegt werden.

Ein Verbot einer Autoüberführung gibt der Katalog ausdrücklich nicht her.

Bei deiner Lesart wäre alles erlaubt und das Aufgezählte wäre "erlaubter". Das wäre aber falsch gedacht. Das ist im Ost-Modus formuliert: alles was nicht aufgeführt ist, ist verboten (generelles Verbot unter Benennung der Ausnahmen).

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. April 2020 um 16:24:21 Uhr:

Es gilt bundesweit:

"Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, die Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten sind weiter möglich." Quelle

Alles andere ist derzeit bundesweit nicht gestattet und würde mit einem Bußgeld belegt werden.

Das ist der minimale Konsenz aller Länder inkl. Bayern und Sachsen, was erlaubt ist. Es ist aber in vielen Bundesländern viel mehr Bewegungsfreiheit erlaubt als in Bayern. Wenn man eine Spritztour macht, sollte man sich über die Regeln der Bundesländer informieren, durch die man fährt.

Hier siehst du als Beispiel die Bußgelder von NRW: https://polizei.nrw/.../...eldkatalog-zur-umsetzung-des-kontaktverbots

Es gibt in NRW keine Regel, dass man zu Hause bleiben muss und keine Spritztour machen darf. Selbst eine Tages-Tour nach Holland gibt kein Bußgeld, selbst wenn sie nicht gern gesehen wird. Und erst bei einem mehrtägigem Aufenthalt in Holland müsste man nach der Rückkehr in Quarantäne.

Nein, das ist unzutreffend. Lies die Quelle. So ist es bundesweit für zumindest 2 Wochen. Die Länder haben vereinzelt dazu zusätzliche Verschärfungen angeordnet.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. April 2020 um 16:42:57 Uhr:

Bei deiner Lesart wäre alles erlaubt und das Aufgezählte wäre "erlaubter". Das wäre aber falsch gedacht. Das ist im Ost-Modus formuliert: alles was nicht aufgeführt ist, ist verboten (generelles Verbot unter Benennung der Ausnahmen).

Der Bund kann nur Richtlinien erlassen. Deshalb wird in der Quelle zum Schluss auf die konkreten Regelungen der Bundesländer verwiesen. Es gibt eine Liste, was bundesweit im Konsens der Länder erlaubt ist, die hast du zitiert. Es gibt eine Liste was bundesweit im Konsens verboten ist: "Nicht erlaubt sind Gruppenfeiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen. Ordnungsbehörden und Polizei überwachen die Einhaltung der Regeln. Wer gegen die Kontaktbeschränkungen verstößt, muss mit Sanktionen rechnen."

Alles was zwischen explizit erlaubt und verboten liegt, regelt jedes Bundeland individuell.

Falsch. Die Formulierung des Bundes ist als Konsens bindend übernommen. In den Ländern sind teiweise Verschärfungen in Kraft; z.B. Meck-Pomm mit dem weitgehenden Einreiseverbot.

"Die Regelungen der Landesregierungen verweisen in großen Teilen auf die zwischen Bund und Ländern verabredete Kontaktsperre. Zudem verweisen sie auf Ansprechpersonen, wichtige Telefonnummern und informieren über die Ausbreitung des Virus in den ihren Ländern. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesländer"

Aus der Westfalenpost von heute: Darf man Autofahren?

Klare Antwort der Landesregierung: „Die Straße ist öffentlicher Raum, insofern gilt für private Autofahrten, dass Fahrten mit mehr als zwei Personen untersagt sind.“ Die Zwei-Personen-Grenze hat aber Ausnahmen – zum Beispiel für Familienmitglieder. Diese dürfen immer – auch in der Freizeit – zusammen nicht nur spazieren gehen, sondern auch Autofahren.

https://www.wp.de/.../...rn-in-meiner-freizeit-machen-id228846311.html

Du darfst gerne bei deiner Verbotslesart bleiben, die Landesregierung von NRW sieht das offenbar anders. Autofahren als Freizeit ist wie Spazieren erlaubt.

Wo war das noch gleich mit dem trotz Corona-Epidemie wichtigeren Karneval? Ach ja ... in NRW ... in diesem Sinne: Alaaf! :rolleyes:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. April 2020 um 16:24:21 Uhr:

Es gilt bundesweit:

"Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, die Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten sind weiter möglich." Quelle

Alles andere ist derzeit bundesweit nicht gestattet und würde mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann irgendwie nicht ganz stimmen, sehe viele Motorräder durch die Gegend cruisen. Ist ja auch nix gegen einzuwenden. Aber vielleicht ist Motorrad fahren ja Bewegung an der frischen Luft. :D

Ist auch nur in Bayern und Sachsen verboten. Hier in Niedersachsen gibt es diesbezüglich keine Verbote.

Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV)

§ 2 Reisen nach Schleswig-Holstein; öffentliche und private Veranstaltungen; Kontaktverbote

(1) Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein sind untersagt. ....

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 8. April 2020 um 17:27:27 Uhr:

Du darfst gerne bei deiner Verbotslesart bleiben, die Landesregierung von NRW sieht das offenbar anders. Autofahren als Freizeit ist wie Spazieren erlaubt.

BaWü ist da auch etwas entspannter als Bayern...

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