Darf ich hier parken?

Bild ist im Anhang. Ich bin der silberne Sportcoupe. Auf meiner Seite ist kein Schild, welches mir das Parken verbietet, auf der gegenüberliegenden Seite jedoch schon. Hinter mir ist ein abgesenkter Bordstein, welchen ich jedoch nicht blockiere. Der Verkehr wird hinsichtlich Platz zum durchfahren auch in keinster Weise behindert. Vielen Dank im Voraus.

Darf ich hier parken?
39 Antworten
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 3. September 2025 um 11:23:42 Uhr:
In der Praxis wäre ich zumindest noch bis zur Stoßstange des Vordermanns vorgezogen. Dann würde sich vor Ort vermutlich niemand beschweren.

Das hat der Vordermann vermutlich schon gemacht und freut sich nun das er nicht mehr rauskommt.

Zitat:
@Oetteken schrieb am 3. September 2025 um 11:08:36 Uhr:
Bist du Mitglied im Schalke-Fanclub?
Dann könnte für dich eine Ausnahmeregelung gelten. 😉

Nein, aber zur Strafe bekommt man schwarzgelbe "Arbeitskleidung"übergezogen und darf in der verbotenen Stadt** den Signal-Iduna-Park Samstagabends sauber machen.

** Der Name geht MIR nicht über die Lippen 😉

Pfui du Gelsenkirchener Stadtteilbewohner. Da käme mir die Galle hoch.😉😊😊

Zitat:
@ipthom schrieb am 3. September 2025 um 09:08:21 Uhr:
Meine Vermutung: der TE hat eine Knolle bekommen und sucht jetzt nach rechtfertigenden Argumenten? 😉
Das wäre dann im Übrigen Rechtsberatung und bei MT nicht gestattet!

Dann wäre er noch günstig davon abgekommen. Wäre ich dort zuständig, hätte zur Knolle noch den Kostenbescheid vom Abschleppen gegeben. Behindernd und gefährdend, rechtfertigt das sofortige Abschleppen.

Was Fahrschulen heute lehren? Keine Ahnung, Verkehrsregeln können es jedenfalls nicht sein.

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Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 3. September 2025 um 13:49:06 Uhr:
Pfui du Gelsenkirchener Stadtteilbewohner. Da käme mir die Galle hoch.😉😊😊

Ich wohne nicht in GE ... schlimmer, geht immer 😁 .. Ok, in DU wohne ich allerdings nicht.

Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 3. September 2025 um 09:57:29 Uhr:
Wenn ein Fußgänger den Bürgersteig entlangläuft, wie soll er denn die Straße überqueren, über die Motorhaube steigen?
Insbesondere für Rollstuhlfahrer, einen älteren Menschen mit Rollator oder jemand der einen Kinderwagen schiebt, steht der Mercedes im Weg.

Der TE schreibt ausdrücklich, dass er den abgesenkten Bordstein nicht blockiert hat, also wird der Gehweg wohl um die Ecke herumgezogen sein und nicht geradeaus in Richtung des Mercedes führen. Auf dem Foto kann man das nicht erkennen, weil da vorne dran ein Auto parkt. ;-)

Ändert natürlich nichts am verbotenen Parken im 5-Meter-Bereich, wohl aber an deiner Theorie des gesunden Menschenverstands.

Es geht nicht nur darum.

hat schon wer NEIN gesagt?

PS - was bekommt man in der Fahrschule gelernt?

Zitat:@underthewingman schrieb am 3. September 2025 um 19:43:50 Uhr:
hat schon wer NEIN gesagt?PS - was bekommt man in der Fahrschule gelernt?

JA

Zitat:
@onzlaught schrieb am 3. September 2025 um 08:38:49 Uhr:
Das Parken ist unzulässig
1.vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten...

Wow erster Beitrag und die Frage schon erschöpfend und korrekt beantwortet. Top und Amen. ☺️

Gruß Metalhead

Es geht an den Kreuzungen nicht nur um abgesenkte oder nicht abgesenkte Bordsteine, es geht auch um die Sichtverhältnisse. Daher sind die 5m generell freizuhalten. Ganz einfach, ganz simpel. Lernt man auch in der Fahrschule 🤪

Zitat:
@PeterBH schrieb am 3. September 2025 um 17:02:36 Uhr:
Was Fahrschulen heute lehren?

Dem Vernehmen nach hauptsächlich Sprit sparen.

Damit ich nicht wieder OT bin: Natürlich darf man da nicht parken, wegen 5m und so. Hat das schon jemand geschrieben ?

Ich glaube zwischenzeitlich hat er es verstanden.😁

Zitat:
@JoergFB schrieb am 4. September 2025 um 06:42:56 Uhr:
[...], es geht auch um die Sichtverhältnisse.[...]

Und um den Platzbedarf für abbiegende größere Fahrzeuge. Auch in Wohngebieten kommt regelmäßig die Müllabfuhr und ab und an die Feuerwehr.

Ist es nicht unerheblich wieso der Gesetzgeber den § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO so verfasst hat? Es ist aber typisch deutsch Regeln erst dann akzeptieren zu wollen wenn man eine für sich logische Begründung vorliegen hat.

Wenn man bedenkt, wann die StVO erstellt wurde und wie seitdem die Entwicklung der Fahrzeuggrößen, sei es LKW oder PKW, sich entwickelt hat, dann kann man sich glaube ich so langsam über eine Korrektur der 5 m Gedanken machen.

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