Darf ich hier parken?

Guten Tag,

ich bin mir unsicher, ob ich an dieser Stelle parken darf.

1. Kann ich nicht einschätzen, ob das beschränkte Halteverbot des Wendeplatzes gilt und
2. ob ich die Ein- und Ausfahrt der gegenüberliegenden Garage blockiere (das tue ich nach meiner Einschätzung effektiv nicht, aber ich weiß nicht, ob es da vielleicht eine festgelegte Mindestentfernung gibt).

Die Bilder der Situation habe ich angehängt, der grüne Bereich soll den Platz darstellen, auf dem ich parken könnte. Ich fahre einen Kleinwagen (MINI). Die Maße sind frei eingetragen und müssen nicht der Realität entsprechen.

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Wo soll denn da noch die Feuerwehr vorbei wenn du dort stehen bleiben solltest??

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Zitat:

Original geschrieben von F213


Mit einer Drehleiter würde ich dort auch nicht reinfahren, da es doch recht eng aussieht und ich den Wendehammer lieber als Ablageraum für Geräte bzw. als Zufahrt für einen Rettungswagen nutzen würde...

Sprungtuch als Alternative für Rettung aus höhergelegenen Stockwerken?

Passt ein Sprungtuch zwischen PKW (falls dort einer steht) und Hauswand?

Ich würde da nicht Parken.

Das Schild "Parkverbot auf der Wendefläche" dürfte auch den Anfang eben dieser Anzeigen. Da der TE aber nach dem Schild parken möchte, steht er also im Parkverbot. Hier dürfte es keine Rolle spielen dass der TE nun in der entgegengesetzten Richtung steht, da in dem Zusatzschild eine Fläche bezeichnet wird.

Grüße
Steini

Braucht man für jeden Kram Beamte?
Statt seine Birne einzuschalten und abzuwägen, ob der andere genug Platz zum Rausfahren hat, wird überlegt, ob eine Strafe droht.
Selbst wenn es gesetzlich erlaubt wäre, Zufahrten zuzuparken, wäre es eine Unsitte das wirklich zu machen.
Jeder sieht, daß da zu wenig Platz für große Fahrzeuge ist, also hält man frei. Der Straßenverkehr funktioniert nur miteinander.

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Normalerweise meine ich, dass man dort parken kann, weil das Halteverbot für den Wendehammer dort nicht gilt und die Regel "gegenüber Ausfahrt nicht parken" auch nicht unbedingt zutrifft. Stutzig macht mich, dass alle anderen Fahrer ihre PKW auf der rechten Seite parken. Sind dort noch andere Regelungen getroffen oder warum parkt keiner auf der gegenüberliegenden Seite? Kann mir nicht vorstellen, dass es eine stillschweigende Vereinbarung gibt, nur auf der rechten Fahrbahnseite zu parken.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von F213


Mit einer Drehleiter würde ich dort auch nicht reinfahren, da es doch recht eng aussieht und ich den Wendehammer lieber als Ablageraum für Geräte bzw. als Zufahrt für einen Rettungswagen nutzen würde...
Sprungtuch als Alternative für Rettung aus höhergelegenen Stockwerken?

Sprungtuch bzw. Sprungretter oder Sprungpolster wäre eine Alternative, wenn vorhanden.

Auch wenn das Sprungpolster schnell aufgebaut ist wird dafür dennoch Personal benötigt, was an anderer Stelle fehlen könnte.

Droht eine Person zu springen muß das Sprungpolster an anderer Stelle aufgebaut und dann zur Sprungstelle getragen werden.

Bei einer Stellfläche von ca. 4 x 4 Metern wird das in diesem Wendehammer sehr eng, weil auch noch andere auf dieser Fläche (Wendehammer) arbeiten wollen.

Falls Standrohr und Verteiler gesetzt wurden und Druck auf den Schläuchen ist könnte der Einsatz des Sprungpolsters ohnehin nicht mehr möglich sein.

Wie gesagt. Ich kenne die örtlichen Gegebenheiten nicht. Aber ich denke mal, daß in diesem Fall eine Rettung per Drehleiter seitens der Hauptstraße möglich ist.

Von daher könnte sich ein Sprungpolster erübrigen.

Ich kann mich daher nur wiederholen:
Ich persönlich hätte aus Sicht als Feuerwehrangehöriger kein Problem damit, wenn jemand dort parken würde, denn sollte das Parken dort rechtmäßig sein weil das eingeschränkte Parkverbot dort nicht mehr gültig ist, dann gibt es auch im Einsatzfall nichts daran zu rütteln.
Denn auch im Falle einer eingezeichneten Parkfläche kann in einem Einsatzfall das abgestellte Fahrzeug im Weg stehen.
Dazu braucht man sich nur die Standorte der Überflurhydranten bei Einkaufsmärkten anzuschauen.
Dort erkennt man sehr schnell, daß man eine Schlauchleitung in den wenigsten Fällen direkt legen kann sondern immer Umwege in Kauf nehmen muß wegen abgestellter Fahrzeuge, die jedoch ordnungsgemäß in den Parkbuchten stehen.

Zitat:

Original geschrieben von Flinx1960


Passt ein Sprungtuch zwischen PKW (falls dort einer steht) und Hauswand?

Dann sollte man dort mit einem Cabrio mit Stoffverdeck parken, ist quasi ein Sprungtuch 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von F213



Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer


Auf dem dritten Bild ist zu erkennen, dass bereits vorher auf der anderen Straßenseite Fahrzeuge parken. Wenn die Feuerwehr da durch kommt, dann dürfte es bei dem Parkplatz des TE keine Probleme geben 😉

Von der Breite her sicherlich kein Problem.
Aber man sollte die Länge eines Löschfahrzeugs bzw. einer Drehleiter und deren Aufbauten nicht unterschätzen.
Wenn der Fahrer einschlagen muß, kann es durchaus sein, daß das Fahrzeug mit dem Heck oder auf Grund der Aufbauten nicht rumkommt 😉
...

Wenn der Fahrzeugführer eines Leiterwagens beim Hereinfahren in die Straße den rechten Gehweg benutzt - wird er beim Einbiegen wahrscheinlich eh benutzen müssen - dann müsste er unter Einbeziehung der Parkplatzausfahrt an dem Fahrzeug vom TE vorbei kommen.

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