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Darf ich einen Kompressor mit einen Pritschenwagen von der Arbeit ziehen?

Wolfangel Bootsanhänger
Themenstarteram 14. April 2019 um 15:44

Ich habe folgendes Problem. Ich fahre für meine Arbeit einen Pritschenwagen dieser hat eine Leermasse zwischen 1850-2100kg. Das zulässige Gesamtgewicht beträgt 2800kg. Nun möchte ich wissen ob ich einen Kompressor ziehen darf. Dieser hat ein Leergewicht von 930kg und das zulässige Gesamtgewicht beträgt 1300kg. Ich habe einen normalen B Führerschein und im Internet steht sobald der Anhänger in meinem Fall der Kompressor mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse hat darf das ganze nicht mehr als 3500kg wiegen. Und bei 2800kg zulässige Gesamtmasse und die 1300kg zulässige Gesamtmasse wäre das ja schon 4100kg. Oder gibt es da eine Handwerkerregelung das der Kompressor noch als Anhänger zählt der unter 750kg wäre sodass ich quasi 4250kg ziehen dürfte? Die von meiner Arbeit haben gesagt ich darf ihn ziehen aber ich bin mir da nicht so sicher. Weil wenn die Polizei mich aufhält interessiert sie auch nur die zulässige Gesamtmasse und nicht was alles tatsächlich jetzt hat bzw. ob der Pritschenwagen leer ist.

Bitte um Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@lackyj.b schrieb am 24. Mai 2019 um 16:46:17 Uhr:

Wenn du es genau wissen willst, frag bei einer Fahrschule, oder Führerscheinstelle in deinem Ort nach. Die müssen es wissen.

Gefährliches Halbwissen, von sogenannten Experten bringt dir gar nichts.

 

Frag bei richtigen Experten nach, die können dir es auch vielleicht auch schriftlich geben.

Wenn Du diese Einstellung hast, frage ich mich, was Du in diesen Forum möchtest?

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So steht es beim Bußgeldkatalog:

Beim Führerschein der Klasse BE darf der Anhänger über 750 kg schwer sein. Ist er das nicht, reicht der Führerschein der Klasse B, gegebenenfalls mit Schlüsselzahl 96, aus. Der Anhänger beim Führerschein B darf ein zulässiges Gesamtgewicht bis maximal 750 kg besitzen. Sie darf höher sein, solange das Gesamtgewicht des Zuges (Pkw und Anhänger) nicht über 3.500 kg liegt. ***Sollten Sie mit Ihrem Gespann über diesem Wert liegen, ist die Schlüsselzahl B96 vielleicht das Richtige für Sie. Bei dieser können Sie das Kombinationsgewicht auf 4.250 kg erhöhen.***

Hallo ups.

Das ist einfach - die Kombination darfst du mit Führerscheinklasse B NICHT ziehen!

Lass' dir da bloß nichts einreden!

Wie du schon richtig geschrieben hast, werden fürs Fahrerlaubnisrecht (FEV) schlicht die ZULÄSSIGEN Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger addiert, und da kommst du bei den 4100kg raus. Somit mindestens Klasse B96 Pflicht.

Die sollen dir entweder den Führerschein zahlen oder jmd. anderes soll die Fuhre fahren!

Tu das JA nicht - das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist 'ne Straftat - VIEL schlimmer als wenn meinetwegen das Zugfahrzeug oder so überladen wäre.

Handwerkerregelung o.ä. gibts diesbezüglich nicht.

Themenstarteram 14. April 2019 um 17:22

Also darf ich ihn nicht fahren und soll mich querstellen?

Ja.

Ja.

Dazu ist die Klasse B96 notwendig.

Oder nimm einen Golf, mit dem darfst Du den ziehen.

Zitat:

@UpsUpsUps schrieb am 14. April 2019 um 19:22:03 Uhr:

Also darf ich ihn nicht fahren und soll mich querstellen?

Ohne Führerschein darfst du den nicht fahren und solltest dich quer stellen, oder nimmst n leichteres Zugfahrzeug, wie schon Geschrieben, mit nem Golf darfst du das :D

Fahren ohne Führerschein ist ne Straftat, die Strafe legt die Statsanwaltschaft fest und wenn sie dir nicht gefällt, kannst du da gegen vor Gericht gehen. Was dabei raus kommt, kann dir niemand sagen.

Übern Daumen bewegt sich das zwischen 150€ Strafbefehl bis hin zu vieleicht 60 Tagessätzen und einem mehrmonatigen Fahrverbot. Das hat wahrscheinlich größere Berufliche Konsequenzen als den Kompressor nicht zu ziehen. Würde mal mit deinem Chef sprechen, ob er sich nicht an nem Anhängerführerschein beteiligt, der kostet je nach Region zwischen 500 und 900€ und wer ihn bezalt, kann ihn auch Steuerlich in Ansatz bringen.

Der B96 (würde in diesen Fall reichen) ist wesentlich billiger. Je nach Fahrschule vielleicht 100,- Euro. Bei guten Verhandlungsgeschick geben manche Fahrschulen diesen teilweiße sogar beim B als Zugabe mit.

B96 hat einen Fehler, es reicht wenn der Ag ein anderes Zugfahrzeug oder einen anderen Kompressor beschafft und das Zuggewicht steigt llandest man schnell wieder über der Gewichtsgrenze, insbesonders da es nicht so selten ist das sich die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bei Hängerbetrieb erhöhen kann.

Mit dem BE ist man einfach auf der sichicheren Seite, jeweils max 3500kg zulassige Gesamtmasse und der Kuchen ist gegessen.

Aber noch was für den TE was die Bestrafung angeht. Wenn man mit einer Firmenschlampe & unpassender Fahrerlaubnis erwischt wird kann das ganz schnell zu Ermittlungen in der Firma führen um festzustellen wie oft die Person ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war und gegebenenfalls ob auch andere Personen ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs sind. Und wenn die Behörden schon mal beim Schnüffeln sind kann das am Ende bis zu einer ausführlichen Buchprüfung des Finanzamtes führen, aber selbst ohne kann das für die Firma existenzbedrohend werden wenn der Chef wissentlich Arbeiter ohne passende Fahrerlaubnis auf die Straße schickt und zu wissen ob das Personal die passende Fahrerlaubnis hat ist seine Aufgabe als Chef. Er muss wissen welche Fahrerlaubnis für seine Fahrzeuge nötig sind, in allen Kombinationen, und er muss prüfen ob die mit dem Fahren beauftragte Person die passende Fahrerlaubnis hat.

Und wenn die Ermittlungen zum Ergebnis kommen das der TE zig Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis absolviert hat ist es Essig mit einem humanen Bußgeld, bei Mehrfachtätern steht dann ein Entzug der Fahrerlaubis plus hoher Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe im Raum.

Er soll mal seinen Chef fragen ob Er die Strafe übernimmt und ihn bei vollem Lohnausgleich weiterbeschäftigt wenn der Schein weg ist.

Mögliche Folgen wenn man ohne gültige Fahrerlaubnis oder ganz ohne unterwegs ist.

am 5. Mai 2019 um 15:43

Lass dir doch nicht die Ohren vollblasen mit B96.

Du hast B , also darfst du diesen Zug nicht fahren . Basta .

Du darfst nur 42500 kg zulässiges Gesamtgewicht des Zuges fahren , wenn die Konstellation :

Zugfahrzeug 3500kg ZGw + Anhänger 750 Kg ZGW beträgt oder wenn der Anhänger 750 Kg ZGW übersteigt , darf dein Zug nur insgesamt 3500 Kg ZGW haben.

B96 so wie gesagt wäre auch falsch , denn da dürfstest du 4250 Kg zGw nicht überschreiten .

es gäbe nur die Möglichkeit in diesem Falle mit BE , abe das ist schon wieder eine andere Nummer, damit dürftest du -Fahrzeugkombinationen , die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B, also bis 3500 Kg ZGw, und einem Anhänger oder Sattelanhängers bestehen , sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht überschreitet .

So wie immer in diesen Foren sind Schwätzer , die ihr bisschen angelesenes Wissen publik machen wollen, sich brüsten wollen, diejenigen die aus einer einfachen Frage einen Roman mit ungewissem Ausgang und mindestens 20 Seiten machen .

Giovanni.

am 5. Mai 2019 um 15:47

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 16. April 2019 um 19:54:10 Uhr:

B96 hat einen Fehler, es reicht wenn der Ag ein anderes Zugfahrzeug oder einen anderen Kompressor beschafft und das Zuggewicht steigt llandest man schnell wieder über der Gewichtsgrenze, insbesonders da es nicht so selten ist das sich die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bei Hängerbetrieb erhöhen kann.

Mit dem BE ist man einfach auf der sichicheren Seite, jeweils max 3500kg zulassige Gesamtmasse und der Kuchen ist gegessen.

Aber noch was für den TE was die Bestrafung angeht. Wenn man mit einer Firmenschlampe & unpassender Fahrerlaubnis erwischt wird kann das ganz schnell zu Ermittlungen in der Firma führen um festzustellen wie oft die Person ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war und gegebenenfalls ob auch andere Personen ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs sind. Und wenn die Behörden schon mal beim Schnüffeln sind kann das am Ende bis zu einer ausführlichen Buchprüfung des Finanzamtes führen, aber selbst ohne kann das für die Firma existenzbedrohend werden wenn der Chef wissentlich Arbeiter ohne passende Fahrerlaubnis auf die Straße schickt und zu wissen ob das Personal die passende Fahrerlaubnis hat ist seine Aufgabe als Chef. Er muss wissen welche Fahrerlaubnis für seine Fahrzeuge nötig sind, in allen Kombinationen, und er muss prüfen ob die mit dem Fahren beauftragte Person die passende Fahrerlaubnis hat.

Und wenn die Ermittlungen zum Ergebnis kommen das der TE zig Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis absolviert hat ist es Essig mit einem humanen Bußgeld, bei Mehrfachtätern steht dann ein Entzug der Fahrerlaubis plus hoher Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe im Raum.

Er soll mal seinen Chef fragen ob Er die Strafe übernimmt und ihn bei vollem Lohnausgleich weiterbeschäftigt wenn der Schein weg ist.

Mögliche Folgen wenn man ohne gültige Fahrerlaubnis oder ganz ohne unterwegs ist.

Quatsch , konstruiert , um sich hervorzutun . Küchenjuristerei .

Damit verwirrt man einen Fragesteller und hat sich nur aus dem Fenster gebeugt .

Giovanni.

Gegenthese?

Moin Moin !

Zitat:

So wie immer in diesen Foren sind Schwätzer , die ihr bisschen angelesenes Wissen publik machen wollen, sich brüsten wollen, diejenigen die aus einer einfachen Frage einen Roman mit ungewissem Ausgang und mindestens 20 Seiten machen

Zitat:

Quatsch , konstruiert , um sich hervorzutun . Küchenjuristerei .

Damit verwirrt man einen Fragesteller und hat sich nur aus dem Fenster gebeugt

@giovannibastanza

Und warum schreibst du dann den ganzen Quatsch , wenn du , wie so oft völlig planlos bist und nicht einmal 2800 und 1300 addieren kannst?

Bei mir ergibt das immer 4100 und damit weniger als 4250 und damit mit B96 zulässig.

Mfg Volker

@giovannibastanza

Habe ich da jetzt aus deinem Beitrag evtl etwas missverstanden oder bist du wirklich der Meinung, dass mit der Klasse B 4250kg zulässiges Gesamtgewicht des Gespann möglich ist?

 

Das ist falsch, bei Klasse B ist bei 3500kg Ende für das Gespann.

Zitat:

@steini111 schrieb am 6. Mai 2019 um 10:41:50 Uhr:

Das ist falsch, bei Klasse B ist bei 3500kg Ende für das Gespann.

Das stimmt fuer gebremste Anhaenger. Ulkigerweise berechtigt B aber dazu mit einem 3.5 t Zugfahrzeug einen ungebremsten Anhaenger bis 750 kg zu ziehen. Macht zusammen 4250 kg! :cool:

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