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Darf ich dieses Gespann fahren?

Themenstarteram 16. April 2015 um 18:48

Hallo, mich plagt gerade die Frage ob ich mit meinem Auto (Ford Moneo) der eine Gesamtmasse von knappen 2 to hat, einen transportanhänger mit einer zul. Gesamtmasse von 3.5 to. Fahren Darf?

Auch wenn der Hänger insgesamt inkl. Ladung auch nur 500 kg wiegt.

Darf ich diesen dann ziehen oder zählen die Gesamtmasse?

Also bei o.g. Beispiel dann eine Gesamtmasse von 5.5 to?

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20 Antworten

Hallo, "Dreistein92" , das zul. Ges.-Gewicht des Anhängers ist nicht maßgebend für Dein Zugfahrzeug, sondern die tatsächliche Anhängelast, die in Deinem Kfz-Schein angegeben ist ! Wenn Du die nicht überschreitest, kannst Du jeden PKW-Anhänger hinter Deinen Mondeo hängen ! Gruß, joeleo .

wenn den Führerschein BE hast, dann zählt beim Anhänger das tatsächliche Gewicht des Anhängers mit Ladung, beim B allerdings zählt beim Zugwagen und beim Anhänger jeweils das zulässige Gesamtgewicht, auch wenn man weniger wiegen würde

Schau und rechne lieber selber hier, wenn sich die Frage auf die Führerscheinklasse bezieht.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 16. April 2015 um 21:49:43 Uhr:

Schau und rechne lieber selber hier, wenn sich die Frage auf die Führerscheinklasse bezieht.

Dein Link ist überaltert, wurde bereits geändert.

PS: Oetteken muss aber zu allem seinen Senf hinzufügen. :(

Themenstarteram 16. April 2015 um 20:16

Hallo, genau die Frage habe ich aufgrund meines B Führerscheins gestellt.

Ich Danke euch.

Und sorry das ich das vergessen hatte anzugeben.

Hallo Dreistein 92,

siehe mal hier. (amtlich)

Kann man sehr leicht per kurzer Schulung erweitern.

Hier steht noch was.

Zitat:

@Oskar78 schrieb am 16. April 2015 um 21:56:25 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 16. April 2015 um 21:49:43 Uhr:

Schau und rechne lieber selber hier, wenn sich die Frage auf die Führerscheinklasse bezieht.

Dein Link ist überaltert, wurde bereits geändert.

PS: Oetteken muss aber zu allem seinen Senf hinzufügen. :(

Begründung bitte.

PS: soll ich demnächst vorher deine Erlaubnis einholen :confused:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 16. April 2015 um 22:59:04 Uhr:

 

Begründung bitte.

PS: soll ich demnächst vorher deine Erlaubnis einholen :confused:

Na ja, diese Antwort habe ich erwartet,

Was soll´s.

Lies Dir doch mal Deine eigenen Postings alle mal gründlich mal durch, dann wirst Du selbst drauf kommen...............:eek::eek:

Zitat:

@Oskar78 schrieb am 16. April 2015 um 23:39:10 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 16. April 2015 um 22:59:04 Uhr:

 

Begründung bitte.

PS: soll ich demnächst vorher deine Erlaubnis einholen :confused:

Na ja, diese Antwort habe ich erwartet,

Was soll´s.

Lies Dir doch mal Deine eigenen Postings alle mal gründlich mal durch, dann wirst Du selbst drauf kommen...............:eek::eek:

Wenn du keine Argumente hast, dann halte dich bitte von mir fern.

Themenstarteram 17. April 2015 um 5:19

Zitat:

@Oskar78 schrieb am 16. April 2015 um 22:51:51 Uhr:

Hallo Dreistein 92,

siehe mal hier. (amtlich)

Kann man sehr leicht per kurzer Schulung erweitern.

Hier steht noch was.

Der B96 ist m.W. mit einer Schulung erledigt, der BE soll o

Aber auch um ca. 450 € kosten.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 16. April 2015 um 23:50:56 Uhr:

 

Wenn du keine Argumente hast, dann halte dich bitte von mir fern.

Eben um die Argumente Deinerseits in den Threads geht es ja. :(:(

Aber ich will hier keinen Streit vom Zaun brechen.

Somit bin ich hier raus.....................

Zitat:

@Dreistein92 schrieb am 17. April 2015 um 07:19:27 Uhr:

...

Der B96 ist m.W. mit einer Schulung erledigt, der BE soll o

Aber auch um ca. 450 € kosten.

B96 kommt für die Fragestellung des TE nicht in Frage, denn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt mit dem PKW (2.000 kg) und Anhänger (3.500 kg) weit über den max. zulässigen 4.250 kg.

Trotzdem hier ein Link, der auch B96 kann.

Zitat:

 

B96 kommt für die Fragestellung des TE nicht in Frage, denn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt mit dem PKW (2.000 kg) und Anhänger (3.500 kg) weit über den max. zulässigen 4.250 kg.

Trotzdem hier ein Link, der auch B96 kann.

Man könnte den Anhänger ablasten um auf des zulässige Zuggewicht zu kommen.

Zitat:

@reidi schrieb am 17. April 2015 um 14:28:31 Uhr:

...

Man könnte den Anhänger ablasten um auf des zulässige Zuggewicht zu kommen.

Wenn es um 100 kg ginge, dann wäre das vielleicht eine Lösung, bei 1.250 kg aber wohl nicht sehr sinnvoll und selbst dann erst wäre B96 erreicht.

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