Darf ich diesen Anhänger verwenden?

Mercedes E-Klasse W211

Hallo,

an meinem E200 Kompressor ist folgende Mercedes Benz original schwenkbare Anhängerkupplung verbaut:
Modell: E-Klasse W211 Limousine
Hersteller: ORIS Fahrzeugteile
ORIS Nr.: A50- X Typ E 365
Mercedes Teilenummer : A 211 310 00 04 / A2113100004
Mit E-Satz 13-polig A211 540 067 07
Bauart: SCHWENKBAR / ABSCHWENKBAR

Im Fahrzeugschein des Autos steht unter
O.1 = 01900
O.2 = 0750
unter 13 ist nichts eingetragen.

Ich könnte jetzt einen Pritschenanhänger mit folgenden Eckdaten bekommen und ich frage mich ob ich den überhaupt an mein Auto anhängen darf?:
- Länge 6m
- gebremst
- Eine Achse (Zwillingsräder)
- Eigengewicht 1100KG
- max. Stützlast oder Gesamtgewicht 2500-3500KG

Edit:
ich habe mir jetzt die genauen Daten des Anhängers mal tel. durchsagen lassen:
Stützlast = 100Kg
Zul. Achslast = 3000Kg
Zul. Gesamtgewicht = 3000Kg

Darf ich den Hänger anhängen und wenn ja wieviel darf ich auf den Anhänger laden?

Beste Antwort im Thema

@ Powercombi:

es geht um das Gesamtgewicht des GANZEN Gespann, bezogen auf des Führerscheins.

In diesen Falle wäre es wirklich egal welcher anhänger, da er nicht über die 4250kg kommt.
Der E max ca.2200kg (LIMO) + WAS ER ZIEHEN DARF 1900kg (LIMO) = 4100kg Also egal welcher führerschein

anderes Beispiel:
Der ML max ca.2800kg + WAS ER ZIEHEN DARF 3500kg = 6300kg Also NICHT egal welcher führerschein,
es sei denn es kommt ein Anhänger mit nur 1450kg Gesamtgewicht am ML ran 🙂

Also die leute die noch nen alten Führerschein haben, ging glaube bis mitte 90er jahre (weiss es nicht genau) können sich glücklich schätzen sich nicht nochmal in die Fahrschule setzen zu müssen (wie ich) und 700€ (mit Behördengänge) zu zahlen für nen benötigten BE Führerschein.

Gruß Chekker

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Hier der dazu passende Auszug aus der:

(QUelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php)

§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht

(1) Die gezogene Anhängelast (also nicht das zulässige Gesamtgewicht des Hängers) darf bei

1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,

2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,

3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.
 

Deswegen darf der ML auch nur 3500kg

Frage ist jetzt nicht direkt zum Thema 🙂

habe mal ne Frage an alle Gespannfahrer hier unter uns. mich hat ein arbeitskollege die woche erzählt das er von der polizei angehalten worden ist, weil aus der sicht der polizei sein anhänger zu breit war.
Laut verkehrsordnung hat die polizei auch recht da die außenmaßen des anhängers nicht die innenkanten des spiegels überragen dürfen.
Da dies zur verweigerung der weiterfahrt führen kann. habe ich jetzt ein bissel schiss und wollte mir alibi spiegel besorgen, die ich halt immer bei habe aber nicht benutzen will, da ich sehr gut ohne fahren kann und klar komme. Auch wenn ich nur halbe spiegelbreite links und rechts habe.
Ist denn jemand von euch schonmal in solch eine situation gekommen / gewesen?

Eigentlich hast Du Dir die Frage schon selbst beantwortet.

Wenn Anhänger zu breit, dann Spiegelverbreiterungen. Meistens bei Wohnwagen der Fall.

Wenn Du weisst, dass Dein Anhänger zu breit ist und trotzdem ohne Verbreiterungen fährst, dann nimms wie ein Mann und zahle das Bussgeld.🙂

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