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Darf gegnerische Versicherung den Schadensbetrag aus Gutachten kürzen?
So, an die Versicherungsspezies:
Darf die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schadensbetrag (netto), der von einem von mir beauftragten Gutachter festgestellt wurde, durch eine einfache "Gegen-Stellungnahme" eines anderen Gutachters kürzen - ohne das dieser das Fahrzeug in Augenschein genommen hat?
Nach Rücksprache mit "meinem" Gutachter ist die Kürzung aus seiner Sicht nicht gerechtfertigt.
gruß
chris
/edit
Es handelt sich hierbei um eine allgemeine Fragestellung und nicht um einen konkreten Einzelfall...
;)
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15 Antworten
Wie bereits erwähnt studiere ich das Falsche um das genau beurteilen zu können :D. Es erscheint mir aber nicht unlogisch, dass wenn ich voll auf der Bremse stehe und mir jemand dann hinten drauf fährt, sich die Spur verstellen KANN...mehr hat mein Gutachter auch nicht gesagt, er würde aber in jedem Fall die Spur kontrollieren lassen...
gruß