darf es sein sein ein Jimny nach 17tkm ein Motorenschaden erleidet
hi,
angenommen, man kauft sich ein neuen jimny der im aug.2016 zugelassen wird und während der zeit wo ich dieses text schreibe der motor nicht mehr läuft, bitte nicht falsch verstehen, ich möchte hier kein Rechtsberatung, ich weiß das man für so etwas ein Anwalt muss, ich wollte nur eure Meinung dazu hören.
Jedenfalls sagt Suzuki Vertragsh. das ich Schuld sein und den falschen Öl bei Pitstop einfüllen lassen habe , Pitstop sagt aber das das Öl von Hersteller freigegebn ist .
Beste Antwort im Thema
Das liebe ich ja... Ein neues Auto kaufen, und dann den Ölwechsel aus lauter Geiz bei Pitstop machen lassen... Dann mal viel Spaß bei dem Rechtsstreit vor Gericht.
18 Antworten
wenn das Auto von 08.2016 ist und du jetzt erst die insp. durchgefürt hast dann ist die garantii vorbei !
hersteler sagt 1 jahr oder 15t km. nach zul. mit endsprechende wartungsplan und Rechnung ist das auch kein Problem wenn das auch beim pipstp gemacht ist . aber 17t km. fast nicht möglich das da motorschaden gibt.
Leuts, bleibt auf dem Teppich! Es gibt seit 2002 eine sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung die genau solche Fragen behandelt und eine Änderung, die in 2010 veröffentlicht wurde und dies noch einmal getoppt / verbessert hat.
Hier mal einen Auszug daraus:
"Durch die neuen Regeln wird außerdem der Zugang von Werkstätten zu alternativen Ersatzteilen verbessert. Kfz-Herstellern ist es nicht mehr möglich, ihre Gewährleistungspflicht davon abhängig zu machen, dass Wartungsleistungen wie beispielsweise Ölwechsel nur in zugelassenen Werkstätten durchgeführt werden. Gleichwohl bleibt es Kfz Herstellern unbenommen zu verlangen, dass unter die Gewährleistung fallende Reparaturen, für die sie selbst aufkommen müssen, nur von Vertragswerkstätten vorgenommen werden. Laut Kommission entfallen auf Reparaturen schätzungsweise 40% der Gesamtkosten der Fahrzeughaltung."
Den ganzen Artikel könnt ihr unter folgender Adresse nachlesen:
http://ersatzteile.nl/kfz-gvo.htm
Mitnichten ist es in der heutigen Zeit erforderlich / verpflichtend, seine Kundendienste in einer Vertragswerkstatt durchführen zu lassen und die jeweiligen Hersteller müssen das akzeptieren. Ich kenne das von beiden Seiten (Kunde und Hersteller)!
Allerdings muss man als Kunde selbstverständlich die entsprechenden Wartungsintervalle auch einhalten, sowohl Zeit-, als auch Laufleistungsgebunden. Und auch freie Werkstätten bekommen Informationen über ausstehende Serviceinformationen / Rückrufaktionen, sofern die Werkstätten die entsprechenden Testgeräte und erforderlichen Updates haben / beziehen.
Zitat:
@jobo2811 schrieb am 15. Februar 2018 um 11:53:29 Uhr:
Leuts, bleibt auf dem Teppich! Es gibt seit 2002 eine sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung die genau solche Fragen behandelt und eine Änderung, die in 2010 veröffentlicht wurde und dies noch einmal getoppt / verbessert hat.Hier mal einen Auszug daraus:
"Durch die neuen Regeln wird außerdem der Zugang von Werkstätten zu alternativen Ersatzteilen verbessert. Kfz-Herstellern ist es nicht mehr möglich, ihre Gewährleistungspflicht davon abhängig zu machen, dass Wartungsleistungen wie beispielsweise Ölwechsel nur in zugelassenen Werkstätten durchgeführt werden. Gleichwohl bleibt es Kfz Herstellern unbenommen zu verlangen, dass unter die Gewährleistung fallende Reparaturen, für die sie selbst aufkommen müssen, nur von Vertragswerkstätten vorgenommen werden. Laut Kommission entfallen auf Reparaturen schätzungsweise 40% der Gesamtkosten der Fahrzeughaltung."
Den ganzen Artikel könnt ihr unter folgender Adresse nachlesen:
http://ersatzteile.nl/kfz-gvo.htm
Mitnichten ist es in der heutigen Zeit erforderlich / verpflichtend, seine Kundendienste in einer Vertragswerkstatt durchführen zu lassen und die jeweiligen Hersteller müssen das akzeptieren. Ich kenne das von beiden Seiten (Kunde und Hersteller)!
Allerdings muss man als Kunde selbstverständlich die entsprechenden Wartungsintervalle auch einhalten, sowohl Zeit-, als auch Laufleistungsgebunden. Und auch freie Werkstätten bekommen Informationen über ausstehende Serviceinformationen / Rückrufaktionen, sofern die Werkstätten die entsprechenden Testgeräte und erforderlichen Updates haben / beziehen.
Bleibt nur die Frage ob der Kunde nur einen Ölwechsel oder eine erforderliche Wartung in vollem Umfang in Auftrag gegeben hat? Wenn ein Häkchen im Wartungsplan fehlt= schlechte Karten.
Servus,
also ich kann meine Suzuki Erfahrung nur so schildern: Bei meinem Jimny Bj. 14 war drei Tage !!!!! nach Garantieablauf der Anlasser hinüber, die haben nicht mal auf den Kulanzantrag vom Händler reagiert.
Aber zum Thema Motordefekt nach 17 tkm, also beim besten Willen, aber welches Öl soll denn da drin gewesen sein, dass der Motor kollabiert, der läuft ja zur Not mit Salatöl. Ausserdem lässt sich das doch nachweisen, es geht hier doch um eine relativ hohe Schadenssumme.