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darf es sein sein ein Jimny nach 17tkm ein Motorenschaden erleidet

Suzuki
Themenstarteram 30. Januar 2018 um 23:25

hi,

angenommen, man kauft sich ein neuen jimny der im aug.2016 zugelassen wird und während der zeit wo ich dieses text schreibe der motor nicht mehr läuft, bitte nicht falsch verstehen, ich möchte hier kein Rechtsberatung, ich weiß das man für so etwas ein Anwalt muss, ich wollte nur eure Meinung dazu hören.

Jedenfalls sagt Suzuki Vertragsh. das ich Schuld sein und den falschen Öl bei Pitstop einfüllen lassen habe , Pitstop sagt aber das das Öl von Hersteller freigegebn ist .

Beste Antwort im Thema

Das liebe ich ja... Ein neues Auto kaufen, und dann den Ölwechsel aus lauter Geiz bei Pitstop machen lassen... Dann mal viel Spaß bei dem Rechtsstreit vor Gericht.

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Das liebe ich ja... Ein neues Auto kaufen, und dann den Ölwechsel aus lauter Geiz bei Pitstop machen lassen... Dann mal viel Spaß bei dem Rechtsstreit vor Gericht.

Keine Inspektion "laut Herstellervorgabe", keine Garantie!

So ist die grundsätzliche Rechtslage.

 

Man muss bem Öl aber schon ganz viel verkehrt machen, um einen Jimny Motor zu zerstören.

Ich habe jedenfalls noch keinen defekten Jimny Motor (die mit Steuerkette) erlebt. Und wenn ich sehe was da alles an Öl aufgefüllt wurde (über 0w30 bis 15w40, alles erlebt), kann ich mir nicht vorstellen dass "normales" Motoröl schuld sein soll am Motortod.

Aber das müssen die Anwälte klären.

Themenstarteram 31. Januar 2018 um 9:07

Zitat:

Das liebe ich ja... Ein neues Auto kaufen, und dann den Ölwechsel aus lauter Geiz bei Pitstop machen lassen... Dann mal viel Spaß bei dem Rechtsstreit vor Gericht.

hey, locker bleiben, aus lauter geiz war es nicht, einfach mehr aus Gewöhnheit und höchste Zufriedenheit bei Pitstop und , weil ich in der jeweilige Zweigstelle von Pitstop mit den jeweiligen Mitarbeiter nach 13 Jahren Kumpellhaft war . Aber stimmt grade während ich das hier schreibe fällt es mir ein , wenn die den so kumpellhaft mit mir wahren, hätten die sagen soll : Komm dein Auto ist so Jung maches Sicherheitshalber beim VH.

am 31. Januar 2018 um 12:22

Laß dich nicht verrückt machen, weil du den Ölwechsel bei Pitstop hast machen lassen. Du bist nicht verpflichtet, bei Suzuki den Ölwechsel machen zu lassen um die Garantie aufrechtzuerhalten.

Und laß dich nur nicht von der Werkstatt abwimmeln, das machen diese Pfuscher nur allzu gerne. Das haben die bei mir auch mal versucht, ging aber ziemlich in die Hose. Du hast noch nicht einmal eine genaue Diagnose bekommen. So pauschal die Garantie abzulehnen ist nicht nur rechtlich unzulässig sondern auch völlig unseriös.

Prüf erst mal nach, was für Öl und ob ausreichend viel eingefüllt wurde und dann sieh weiter. Entspricht das Öl den vorgeschriebenen Anforderungen, dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Der Jimny hat eine ziemlich betagte Motorenkonstruktion und Suzuki schreibt sehr anspruchslose Öle vor, die Stand der Technik vor 30 Jahren (!) waren. Daß Pitstop nicht einmal solche Öle verwendet halte ich für extrem unwahrscheinlich. Und dann such dir eine seriöse Werkstatt.

am 31. Januar 2018 um 12:30

Zitat:

@WK16 schrieb am 31. Januar 2018 um 07:22:32 Uhr:

Das liebe ich ja... Ein neues Auto kaufen, und dann den Ölwechsel aus lauter Geiz bei Pitstop machen lassen... Dann mal viel Spaß bei dem Rechtsstreit vor Gericht.

Denk erst einmal nach, bevor du hier so einen pauschalen Blödsinn postest. Wurde ausreichend viel von dem anspruchslosem Öl eingefüllt, welches Suzuki vorschreibt, wird es spätestens nach einem Anwaltsschreiben sehr schnell ein Einlenken seitens der Werkstatt geben.

Wenn Du so gut im Thema stehst, wieso kannst Du dann nicht mal zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden?

Mich würde einfach mal interessieren, was denn für ein Schaden vorliegt.

Pleuel- oder Hauptlager?

Nockenwelle?

Kolbenfresser/Kompressionsverlust?

Und wann/bei welchem Km-Stand wurde das Öl gewechselt?

Ich habe jedenfalls noch keinen Jimny Motor (mit Steuerkette) zerlegen müssen. Noch nicht einmal eine defekte Zylinderkopfdichtung ist mir bisher untergekommen. Und ich kann von mir behaupten, den Jimny ziemlich gut zu kennen.

am 31. Januar 2018 um 13:41

Zitat:

@WK16 schrieb am 31. Januar 2018 um 14:19:43 Uhr:

Wenn Du so gut im Thema stehst, wieso kannst Du dann nicht mal zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden?

Versuch nicht abzulenken. Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist hier überhaupt nicht das Thema.

Die ursprüngliche Frage lautet:

Darf ein Jimny-Motor nach 17tsd Km kaputt gehen?

Klare Antwort: Nein!

Es sei denn, er wurde "kaputtgewartet" (wirklich vollkommen falsches Öl), oder stark überfordert (Wasserdurchfahrt / Drehzahl bis in den Roten Bereich / extreme thermische Belastung /etc.)

Und das werden wir hier wohl kaum klären können.

am 31. Januar 2018 um 18:57

Selbstverständlich ist ein Fahrzeughalter nicht verpflichtet Wartungs-, Service- und Reparaturarbeiten bei einem vom Fahrzeughersteller autorisiertem Unternehmen durchführen zu lassen.

Fakt ist aber, daß man als Fahrzeughalter in so einer Situation nicht die besten Karten hat.

Der Nachweis, daß die freie Werkstatt die Servicevorgaben inkl. Ölqualität und Füllmengen des Fahrzeugherstellers eingehalten hat, ist für den Fahrzeughalter schwer beweisbar. Eine Rechnung oder Quittung ist lediglich eine Qualitätsbehauptung und kein Qualitätsbeweis. Von SIs oder "Rückrufaktionen" erfährt die freie Werkstatt so gut wie nie oder sehr verspätet.

Ich habe als Serviceleiter solche Kunden in solchen Situationen einfach auflaufen lassen. Einen RA mußte ich dafür nie bemühen.

Auch wenn es hart klingt, aber der Fahrzeughalter hat in dem hier vorliegenden Gewährleistungszeitraum einfach an der falschen Stelle gespart.

Die freie Werkstatt wird sagen: Ich habe ALLES richtig gemacht! Der Fahrzeughersteller wird sagen: Ich habe ein mangelfreies Fahrzeug dem Kunden übergeben und kann NICHTS dafür wenn irgend einer daran irgendwie rummfummelt, da sind wir dann raus.

Wie will man als Fahrzeughalter in dem Beziehungsgeflecht Halter-Hersteller-freie Werksatt-Richter-Gutachter des Halters-Gutachter des Herstellers-Gutachter der freien Werkstatt da irgendwie zu einem für sich positivem Ergebnis kommen?

Hypotetische Frage! Wenn das Auto nur 6 Monate alt wäre gilt ja immer noch die Beweislast beim Händler oder?

am 31. Januar 2018 um 19:46

Wenn ein nicht vom Hersteller autorisiertes Unternehmen dran rummgefummelt hat? Nein!

Wie willst du denn nachweisen das dies wirklich zum Schaden geführt hat?

Deine Worte sind reine Einschüchterung. Ich kann dem Themenstarter nur raten sich einen Anwalt zu suchen.

Zitat:

@WK16 schrieb am 31. Januar 2018 um 07:22:32 Uhr:

Das liebe ich ja... Ein neues Auto kaufen, und dann den Ölwechsel aus lauter Geiz bei Pitstop machen lassen... Dann mal viel Spaß bei dem Rechtsstreit vor Gericht.

Und wie genau hilft das dem TE weiter? :)

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