Darf er vor meinem Weg parken?

Hi. Leute ich hab da mal eine frage undzwar wollte ich mal wissen ob dieser pkw mit anhänger so vor meinem weg zur haustür parken darf ich meine die garageneinfahrt ist zwar frei aber ich finde es ist doch trotzdem nicht richtig. Ich habe schon stunden gesucht aber irgentwie hatten die immer was anderes also habe ich mal ein Bild gemacht und hochgeladen. Währe cool wenn jemand eine antwort gibt

Mfg. Norman

Beste Antwort im Thema

Mach einen Zettel an seinem Auto:
"Bitte lassen Sie beide Türen weit geöffnet, damit ich durch Ihr Fahrzeug laufen kann"

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Wenn er regelmäßig so parkt, und Ihr euch öfter begegnet (oder bekannt ist ,wo der Parker wohnt), einmal höflich ansprechen, - der Freundlichkeit halber unter Nachbarn.

Ansonsten ist das Ordnungsamt der passende Ansprechpartner: Da eine akute Behinderung vorliegt. Ein Kinderwagen oder Rollator oder Rollstuhl hätte da keine Chance durchzukommen. Ein Anruf genügt da in der Regel.

Zettel am Auto ginge auch, hat aber immer so einen faden Beigeschmack.

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur


Bitte doch den Typen um Hilfe: http://www.youtube.com/watch?v=YT0VGup1jns

Ich kann mir nicht vorstellen, daß er bis heute überlebt hat 😁

Auf die Frage des TE gibt es nur eine Antwort: NEIN!
@ AS60 hat es ja bereits ausreichend begründet und da gibt es auch keine Diskussion mehr.
Im Notfall werden die Retter massivst behindert!
Kennst du den/die Fahrer/in bitte ihn erst mal HÖFLICHST ein Stück zurück zu setzen. Bringt das nix, kann du versuchen ihn per Anzeige dort weg zu bekommen (Ordnungsamt informieren). Denn, reagierte er nicht auf eine höfliche Bitte, musst du keine Rücksicht nehmen. Es sei denn, du willst weiterhin freundlich mit deinem Nachbarn umgehen.
Es könnte natürlich auch ein Handwerker sein, was WIR hier nicht wissen, oder ein Kurzparker. Trotzdem darf er/sie SO NICHT stehen!

Diesen Zettel ausdrucken und an die Windschutzscheibe kleben

http://kunden.werbu.de/ebay/scheisse_geparkt/vorn.jpg

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Natürlich darf er das. Freizuhalten ist die Einfahrt, das tut er. Ich sehe da keinen abgesenkten Bordstein. Das ist die rechtliche Seite.

Nett mag es nicht sein, aber rauskommen tust Du dennoch.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Natürlich darf er das. Freizuhalten ist die Einfahrt, das tut er. Ich sehe da keinen abgesenkten Bordstein. Das ist die rechtliche Seite.

Nett mag es nicht sein, aber rauskommen tust Du dennoch.

Da hast du recht, und wenn man eine Waschmaschine geliefert bekommt? Als Anwohner hätte ich da schon längst den Eingang zu einem Pkw Parkplatz umgebaut.

Gerade wenn er ins Auto einsteigt aus der Haustür rausrennen und mit der Jeans (die mit den Nieten am Arsch) über die Motorhaube rutschen, so richtig schön filmreif.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Natürlich darf er das. Freizuhalten ist die Einfahrt, das tut er. Ich sehe da keinen abgesenkten Bordstein. Das ist die rechtliche Seite.

Nett mag es nicht sein, aber rauskommen tust Du dennoch.

Da hast du recht, und wenn man eine Waschmaschine geliefert bekommt? Als Anwohner hätte ich da schon längst den Eingang zu einem Pkw Parkplatz umgebaut.

Da habt ihr leider kein Recht. Da das "zuparken" eines Eingangs nicht speziell geregelt ist, greift hier der § 1 Abs 2 StVO. Den Passus im aktuellen Tatbestandkatalog hatte ich bereits gepostet. Es reicht wenn ich jemanden durch mein "Parken" behindere. Da bedarf es keinen abgesenkten Bordstein oder irgendwelcher Schilder. Hier liegt durch das abgestellte Fahrzeug eine Behinderung vor. Das steht nun mal fest.

Das ist dann die rechtliche Seite.

Klar ... und die Rettungssanitäter tragen gerne die Liege über die Motorhaube ... Solange man nicht selbst davon betroffen ist, kann man das alles gelassen sehen. Käme ich damit meinen Einkäufen an, an jeder Hand eine vollgepackte Einkaufstüte ... tut mir leid für die Beule, nur, ich kam nicht vorbei ... Oder, noch besser, der Anwohner sitzt im Rollstuhl ... fein gemacht! Noch'n bisschen Hirn über vielleicht?
Für solche Leute habe ich kein Verständnis ... und ist an Egoismus kaum noch zu überbieten. Hauptsache, mein Auto steht, egal wie und wo.
Bleibt immer noch die Frage, ob es sich um einen Dauerparkenden Nachbarn, Lieferanten, Handwerker oder überhaupt Kurzzeitparker handelt. Denn DANN sieht die Situation schon ganz anders aus. Wir gehen heir gleich vom Extremsten aus. In Wahrheit ist es wahrscheinlich ganz harmlos und hat sich Sekunden nachdem das Foto gemacht wurde, in Luft aufgelöst. Aber darüber lässt uns der TE im Unklaren. Schon interessant wie die Phantasie mancher Schreiber gleich auf Hochtouren läuft.

Na das Bild mag täuschen, ich hatte gedacht das zwischen dem Pkw und den Gehwegplatten noch zwei Platten a 30 cm sind, deshalb sollte der Te bitte ein Bild von der Straße aus gesehen machen damit man es besser erkennt.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Na das Bild mag täuschen, ich hatte gedacht das zwischen dem Pkw und den Gehwegplatten noch zwei Platten a 30 cm sind, deshalb sollte der Te bitte ein Bild von der Straße aus gesehen machen damit man es besser erkennt.

Ich meine er sprach von 15 cm. Gleichzeitig sagte er aber auch, man könne mit einem großen Schritt drübersteigen. 15cm-großer Schritt😕😕

Meine Aussagen bezogen sich immer nur auf den Fall, dass hier kein Gehweg oder maximal ein sehr schmaler Gehweg dazwischen liegt. Und 15 cm sind sehr wenig. Da brauch ich aber keinen großen Schritt.😕
Bilder aus einer anderen Sicht wären echt nicht schlecht.

Nein es ist kein abgesenkter bordstein. Und ich habe ihn noch nicht erwischt und bei allen klingeln wollte ich jetzt nicht

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Natürlich darf er das. Freizuhalten ist die Einfahrt, das tut er. Ich sehe da keinen abgesenkten Bordstein. Das ist die rechtliche Seite.

Nett mag es nicht sein, aber rauskommen tust Du dennoch.

Das mag sein, wenn es noch einen Gehweg gibt. Aber wie man im Foto sehen kann endet der Weg direkt an der Straße. Also muss man über die Büsche steigen, mit nem Fahrrad muss man diese dann überrollen. Also ganz klar Behinderung.

Ich denk mal dem Fahrer war das einfach nicht bewußt. Ich persönlich kenne solche Straßen, komplett ohne Gehweg, auch gar nicht. Da achtet man dann halt nur darauf, ob man ne Ausfahrt zuparkt oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Na das Bild mag täuschen, ich hatte gedacht das zwischen dem Pkw und den Gehwegplatten noch zwei Platten a 30 cm sind, deshalb sollte der Te bitte ein Bild von der Straße aus gesehen machen damit man es besser erkennt.

Was willst du damit sagen? Es ist nur ganz blöd, wenn mehr als 60 cm "Durchgangsbreite" benötigt werden.

Das passiert immer wieder und das Stichwort ist schon gefallen: "abgesenkter Bordstein".

Ich hab mir bei meinem Neubau den Ärger gespart und über die ganze Länge des Grundstückes einen 2 m breiten Streifen zur Strasse und Gehweg hin gepflastert. Damit gilt das alles als Stellfläche, ich hab meinen abgesenkten Bordstein über die ganze Länge und viel Parkraum, auf den sich niemand stellen darf 😉

Gruß SRAM

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