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Darf eine Private Hausverwaltung knöllchen verteilen und geld fordern ?

Themenstarteram 25. Mai 2009 um 14:47

Hallo !

wie ihr aus der Überschrift schon erkennen könnt hab ich von einer Privaten Hausverwaltung ein knöllchen bekommen.

Zum Hintergrund.

Ein großes einkaufszentrum bei uns in der nähe, besitzer ist die Hausverwaltung.

Es wird aufgefordert eine Parkscheibe ins fenster zu legen.

Naja dies hab ich leider in der eile vergessen und siehe da, nach 5 min ein weißer Zettel an der scheibe.

!!! Siehe FOTO !!! (Daten, Kenzeichen und Adressen habe ich abgedeckt)

meine frage an euch ist nun: dürfen die das ? vorallem dürfen die Geld fordern ?

Dsc00060
Beste Antwort im Thema
am 26. Mai 2009 um 13:26

Zitat:

Original geschrieben von fiestakunde

Hab ich schon soooo oft gehabt und nie bezahlt. Zahle auch NIE Parkgebühren, sollte ich mal erwischt werden (kommt so 2x im Jahr vor) zahle ich 5€ und gut ist.

Tschaka, du bist der Held...

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am 26. Mai 2009 um 7:16

Das ist ja geil.

Habe ich nicht gewusst, das man solche Zettel selber verteilen darf.

Ich mache ein Gewerbe auf und biete dies als Service an.

Unglaublich, das Hein & Co. solche Forderungen stellen dürfen.

Wo das wohl gesetzlich geregelt ist :confused:

am 26. Mai 2009 um 7:19

Zitat:

Original geschrieben von Autobahnheizer

Wieder typisch deutsch.....

Muss auf dem Klo auch beschrieben werden, wie man richtig kackt?

So wie manche Toiletten aussehen wäre das nicht das Schlechteste. :D

Also nicht AGB sondern AKB.

Gruß

Frank

am 26. Mai 2009 um 7:20

Der Zettel sieht ja ziemlich primitiv aus, so als Unterschrift "Die Hausverwaltung" ohne Unterschrift oder Kürzel, woraus sich ergibt, wer dafür verantwortlich ist. Woher weisst du, das die Konto-Nummer auch der Hausverwaltung gehört. Evtl. füllt damit sein privates Säckel mit auf. Ich würd erstmal mit der Hausverwaltung Kontakt aufnehmen und nach der Richtigkeit dieser Zettel fragen.

Danach evtl. mal zu den Einzelhndlern in diesem Komplex gehen und dort nachfragen, ob das vorgehen der Hausverwaltung auch in derem Sinne ist. Mit sowas kann man sich wirklich Kunden vergraulen.

MFG Thomas

Wenn die Hausverwaltung ihre Forderung durchbringen möchte, muss sie erst mal in Vorleistung gehen. Ich gehe davon aus, dass hier einfach nix mehr nachkommt. Die leben von denen, die aus Angst die läppischen 15,- EUR bezahlen. Bei uns gibts auch nen privaten Parkplatz mit Automat, auf dem solche Zettel verteilt werden. Nicht zahlen bedeutet hier auch "nix passiert." ;) Evtl. sammeln die auch und vollstrecken dann nach dem 3. oder 5. oder 10. Knöllchen? :p

Wo steht, dass das Vergessen der Parkscheibe mit 15,- EUR Strafe belegt wird?

Gruß

Jan

ich würde garnicht darauf reagieren. wozu der aufwand mit hausverwaltung kontaktieren, briefchen schreiben etc.? verursacht doch nur kosten/aufwand auf deiner seite ohne erkennbaren nutzen. wenn die was wollen sollen sie sich melden und nicht umgekehrt.

am 26. Mai 2009 um 10:28

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

mal ne Frage: wie wollen die denn den Halter feststellen?

dies kann z.b. der anwalt der die forderungen des inhabers durchsetzt....

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von Autobahnheizer

Wieder typisch deutsch.....

Falsch. EU - Richtlinie :p:p:p:p

typisch deutsch ist es alles schlechte bzw. was einem gegen den strich geht als "typisch deutsch" zu bezeichnen....

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Ich mache ein Gewerbe auf und biete dies als Service an

da sind dir andere bereits zuvor gekommen....die schleppen dann sogar ab und du bekommst den standort des fz erst dann mitgeteilt wenn du gezahlt hast....ist mehr oder weniger (noch) eine rechtliche grauzone.....

Zitat:

Unglaublich, das Hein & Co. solche Forderungen stellen dürfen.

stellen darfst du vieles.....das ist wie mit den div. inet-seiten wo man sich registrieren muss und dann 4wochen später ne mahnung einflattert.....

 

Ich würde da auch nix zahlen. Denn auf die Zettel steht nicht mal irgendein Nummer oder sowas, die Du als Verwendungszweck angeben könntest. Wie soll der "Hausverwalter" sonst die eingegangene Überweisungen die Fahrzeugsnummer zuordnen? ;)

cu Floh

am 26. Mai 2009 um 12:28

:D, der wisch ist das letzte. einzigstes was angegeben wird ist die kontonummer einer inhaberin GbR. zur GmbH reichts erst wenn viele dumme zahlen. keine adresse, telenummer, name, akz, unterschrift usw. wer so nen wurstblatt verteilt hat sicher auch keine kamera. wenn wirklich mal was kommen søllte, was ich stark bezweifel, kann man immer noch dagegen vorgehen. mit so einem wisch stehen die chancen schlecht vor gericht die 15 € zu bekommen:D

am 26. Mai 2009 um 12:33

soweit ich weiß, dürfen Privatleute (Hausverwaltung hier im Beispiel) nur Hausverbot ausprechen, aber keine Knöllchen verteilen

Aber selbst wenn es dafür eine Ausnahmegenehmigung geben sollte, würde ich auch nicht zahlen.

Da könnte ja jeder kommen, und nach Lust und Laune solche Zettelchen verteilen.

Letztendlich kannst Du immer behaupten "Da war kein Zettel"

Die offiziellen Knöllchen sind ja auch nur Hinweise, das Post folgt. Also abwarten ob Post kommt, Einspruch einlegen, weil Du keinen Zettel bekommen hast und dann mal sehen. Das sieht aus wie ein Versuchsballon. Die meisten zahlen brav und schon kligelt die Kasse. Bei dem was Du jetzt in der Hand hast, kannst Du eh nicht sicher sein, ob das nicht doch ein Fake ist und sonstwer abkassiert...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

da sind dir andere bereits zuvor gekommen....die schleppen dann sogar ab und du bekommst den standort des fz erst dann mitgeteilt wenn du gezahlt hast....ist mehr oder weniger (noch) eine rechtliche grauzone.....

Grauzone ist das nicht. Die müssen den Wagen herausgeben, auch wenn du noch nicht gezahlt hast. Es ist den Abschleppern schlicht und einfach nicht erlaubt, den Wagen einzubehalten, nur weil sie das Geld noch nicht bekommen haben. Um das Geld zu bekommen müssen sie es einklagen, falls die betreffende Person nicht zahlen will. Das Auto einzubehalten ist definitiv nicht zulässig - auch wenn das viele nicht wissen und dann einfach zahlen. Der richtige Weg ist hier wie gesagt, das Geld übers Gericht einzufordern.

am 26. Mai 2009 um 12:58

Einmal mehr bin ich von "Hausverwaltungen" angekotzt. Es ist unglaublich was dort für Dilenttanten sitzen. Und das sage ich aus der Eigentümersicht. Sorry für OT

 

 

am 26. Mai 2009 um 13:06

Hab ich schon soooo oft gehabt und nie bezahlt. Zahle auch NIE Parkgebühren, sollte ich mal erwischt werden (kommt so 2x im Jahr vor) zahle ich 5€ und gut ist.

am 26. Mai 2009 um 13:26

Zitat:

Original geschrieben von fiestakunde

Hab ich schon soooo oft gehabt und nie bezahlt. Zahle auch NIE Parkgebühren, sollte ich mal erwischt werden (kommt so 2x im Jahr vor) zahle ich 5€ und gut ist.

Tschaka, du bist der Held...

Da war kein Zettel. Meine Mutter und meine Frau haben auch keinen gesehen.

Und fertig wäre ich mit dem Thema.

Woanders gibts EKZs, da ist Parken kostenlos.

Würd ich als Ladenpächter im betreffenden EKZ dann arg ins Grübeln kommen.

Nebenbei würde ich einen Kurs in deutscher Rechtschreibung für die Made empfehlen, die das geschrieben hat.

cheerio

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