Darf eine Private Hausverwaltung knöllchen verteilen und geld fordern ?

Hallo !

wie ihr aus der Überschrift schon erkennen könnt hab ich von einer Privaten Hausverwaltung ein knöllchen bekommen.

Zum Hintergrund.
Ein großes einkaufszentrum bei uns in der nähe, besitzer ist die Hausverwaltung.
Es wird aufgefordert eine Parkscheibe ins fenster zu legen.
Naja dies hab ich leider in der eile vergessen und siehe da, nach 5 min ein weißer Zettel an der scheibe.

!!! Siehe FOTO !!! (Daten, Kenzeichen und Adressen habe ich abgedeckt)

meine frage an euch ist nun: dürfen die das ? vorallem dürfen die Geld fordern ?

Dsc00060
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von fiestakunde


Hab ich schon soooo oft gehabt und nie bezahlt. Zahle auch NIE Parkgebühren, sollte ich mal erwischt werden (kommt so 2x im Jahr vor) zahle ich 5€ und gut ist.

Tschaka, du bist der Held...

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Was ich meine Magirus, die 15 Euro sind doch als Ordenungswidrichkeits (Strafe) zusehen.

Und auf Grund eines Vergehens darf man doch nicht als Privatperson mal eben solche Zettel verteilen.

Ein Abschleppunternehmen darf auch nicht einfach Autos nach seiner Wahl mitnehmen.
Die müssen von bediensteten der Stadt oder Polizei beauftrag werden.

Naja, Fakt ist, ich würde den Zettel auch nicht zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Grauzone ist das nicht. Die müssen den Wagen herausgeben, auch wenn du noch nicht gezahlt hast.

derzeit beschäftigen sich genug gerichte damit....fakt ist eine eindeutige regelung gibt es nicht.....

das entscheidende dabei ist wohl, das die den wagen wohl nur ein paar straßen weiter wegversetzt haben aber nicht auf ihrem verwahrungsgelände wo man auch zahlt......

Zitat:

Was ich meine Magirus, die 15 Euro sind doch als Ordenungswidrichkeits (Strafe) zusehen.

 

Und auf Grund eines Vergehens darf man doch nicht als Privatperson mal eben solche Zettel verteilen.

Das stimmt, Bußgelder darf natürlich nicht einfach jeder Privatmann so verlangen. Aber darum geht es hier nicht: hier geht es um eine privatrechtliche Vertragsstrafe. Sowas ist durchaus möglich.

Strittig dürfte hier vielmehr sein, ob ein entsprechender Vertrag in dieser Form mit dem Parkplatzbetreiber zustande gekommen ist (Bekanntmachung der Vertragsbedingungen, AGB etc.).

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Grauzone ist das nicht. Die müssen den Wagen herausgeben, auch wenn du noch nicht gezahlt hast. Es ist den Abschleppern schlicht und einfach nicht erlaubt, den Wagen einzubehalten, nur weil sie das Geld noch nicht bekommen haben. Um das Geld zu bekommen müssen sie es einklagen, falls die betreffende Person nicht zahlen will. Das Auto einzubehalten ist definitiv nicht zulässig - auch wenn das viele nicht wissen und dann einfach zahlen. Der richtige Weg ist hier wie gesagt, das Geld übers Gericht einzufordern.

Die behalten das Auto ja nicht ein, es wird einfach ein paar Straßen weiter wieder abgestellt. Und den Ort sagen sie Dir nur gegen Zahlung. Das ist ja eben die rechtliche Grauzone...

Wenn Du den Wagen von selber wiederfindest: Glück gehabt.

Gruß, Hannes

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Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Die behalten das Auto ja nicht ein, es wird einfach ein paar Straßen weiter wieder abgestellt. Und den Ort sagen sie Dir nur gegen Zahlung. Das ist ja eben die rechtliche Grauzone...

Wenn Du den Wagen von selber wiederfindest: Glück gehabt.

Gruß, Hannes

Das ist für mich Erpressung, nichts weiter. Ob sie den Wagen jetzt irgendwo bei sich unterstellen oder da abstellen, wo ich ihn vermutlich nicht finden werde - das Ergebnis ist das gleiche.

Die Aussage ist: Du bekommst den Wagen so lange nicht wieder, bis wir das Geld haben. Und das ist in Deutschland kein zulässiger Weg, um Forderungen durchzusetzen. Das Mittel ist in Anbetracht des angestrebten Zwecks als verwerflich anzusehen.

Ich bin kein Richter und das ist ein schwieriges Feld - daher weise ich darauf hin, dass das nur meine Meinung ist. Wüsste auch nicht, welches Recht die haben, dir dein Auto vorzuenthalten.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Wüsste auch nicht, welches Recht die haben, dir dein Auto vorzuenthalten.

Gar keins. Normaler Weg: Abschleppen lassen und dem Halter die Rechnung zusenden. Zahlt der nicht, Anwalt beauftragen und klagen. Was anders gibt es nicht. Und eh hier wieder das Geschrei losgeht: Habe ich selber schon privat durchgezogen 😉 .

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