Darf ein zweiter Gutachter bestellt werden?
Hallo; habe ein unfall gehabt (nicht schuldig) und danach ein gutachter bestellt; gutachter Ergebnis kam nach 19 tage und merkte das die kaputte stossstange und spüreinstellung nicht dabei wahren. Als ich das mitgeteilt habe; hat der gutachter gesagt er könne nachträglich die spüreistellung eintragen aber nicht die stossstange weil nicht kompatibel mit den unfall.Und das er geld will wenn er was änder muss. Habe ihm bilder geschickt mit farbe an der stossstange von Unfallgegner; hat nicht geantwortet. Ging jetz zum anwallt und er sagte das er versuche werde ihn anzuschreiben wegen nachbesserung.Meine frage ist jetz kann ich ein zweites gutachter bestellen ? Oder muss ich die kosten selber bezahlen? Habe kein Vertrauen mehr an diesen gutachter.
Wieso muss ich bezahlen wenn er fehler gemacht hat?
16 Antworten
Zitat:
@asiasnack schrieb am 24. Mai 2019 um 06:29:48 Uhr:
Vergiss es so läuft das hier im Lande nicht 🙂
Meinst du mich ? Was hättest du gemacht asiasnack? Di kosten selber übernommen und dann auf das gericht warten ?
Was ich bei einem Unfall gemacht hätte? Polizei angerufen, je nach Situation.
1. grobe Kostenvoranschlag von einer VW Vertragswerkstatt, absolut kostenfrei
2. Anwalt
3. empfohlener Gutachter des Anwalts angerufen
4. mit dem Gutachter quatschen, muss man so oder so da man ihm zeigen muss welche Teile betroffen sind
5. sich auf die Kohle freuen, falls Gebrauchtwagen betroffen wie in diesem Fall