Darf ein verunfallter PKW weiter im Straßenverkehr fahren?
Hallo, ich habe mal eine Frage:
in meiner Nachbarschaft fährt ein ca. 20 Jahre alter Golf, der vor kurzem in einen Unfall (vorne) verwickelt war. Der Golf hat Tüv bis März 2025. Die Scheinwerfer funktionieren, sind nicht beschädigt, das Motorhaubenschloß verriegelt sicher die Motorhaube, aber die Motorhaube ist stark verbeult, steht auch an einer Seite stark über die Karosserie, in der Mitte der Motorhaube vorne ist die Motorhaube ebenfalls stark beschädigt. Auch das Kennzeichen ist krumm und schief, aber noch lesbar.
Darf dieses Fahrzeug in diesem Zustand noch bis zum nächsten TÜV Termin weiter im Straßenverkehr teilnehmen?
Danke für Eure Antworten
41 Antworten
Ich würde sagen, nein.
Die Verletzungsgefahr für Fußgänger ist erhöht, trifft er einen Fußgänger links, kann die Hand im großen Spalt verschwinden, verfangen und dann ist sie ggf. ab.
@Diedicke1300 Meine Worte.
Aber ganz schlimm wird es doch, wenn er einen Fußgänger frontal trifft und ihn ÜBERFÄHRT!
Mit allen 4 Rädern drüber! Stellt euch das mal vor.
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Da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn der Fußgänger, wie auch immer, ein Bein und 1 Arm abgerissen bekommt find ich das schlimmer. Das kann man auch jetzt immer weiter spielen.🙄
Offensichtlich kann man damit nicht fahren.
Zulässig ist das aber nicht ,da braucht man nicht zu diskutieren.
Sobald das auffällt gibt es mindestens eine Mängelkarte
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 28. Mai 2024 um 13:34:33 Uhr:
Aber ganz schlimm wird es doch, wenn er einen Fußgänger frontal trifft und ihn ÜBERFÄHRT!
Mit allen 4 Rädern drüber! Stellt euch das mal vor.
Das passiert aber in der Regel nicht, da der Fußgänger hoch geschleudert wird.
Von der ganzen Frage mal ganz abgesehen - mit solch einem Fahrzeug würde ich (persönlich) erst gar nicht durch die Gegend fahren…🙄
Gibt aber anscheinend manche Zeitgenossen die sich darüber null Gedanken machen.
Hauptsache es fährt - besser als gelaufen…😎
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 28. Mai 2024 um 09:05:04 Uhr:
Das kann nicht wirklich irgendjemand mit JA beantworten. Es gibt scharfe Kanten sowie Löcher und Spalten, in denen sich Körperteile verfangen können!
Dann dürften aber zahlreiche Neuwagen, die serienmäßig "Löcher, Spalten und Kanten" haben keine Zulassung bekommen
Schönen Dank für Eure Antworten.
Da der überwiegende Teil der Meinung ist, dass es nicht erlaubt ist, mit diesem Fahrzeug weiter am Straßenverkehr teilzunehmen und ein höheres Verletzungsrisiko besteht, werde ich das Ordnungsamt und das Straßenverkehrsamt informieren
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 29. Mai 2024 um 09:25:48 Uhr:
... werde ich das Ordnungsamt und das Straßenverkehrsamt informieren
Und nun wird vermutlich der große Shitstorm einsetzen. Denn einige nennen das Petzen oder Anschwärzen. Ich zähle zu denen, die das ebenso anzeigen würden, damit schwächere Verkehrsteilnehmer nicht weiterhin gefährdet werden.
Unstrittig ist hier eine Grenze im Straßenverkehr überschritten, welche dem Fahrzeugführer vielleicht nicht einmal so bewusst ist, dennoch sollte man, wenn man sich zu einem fairen Nachbarn zählt, eher auch erstmal das nachbarschaftliche Gespräch suchen.
Evtl. steht der Werkstatttermin bereits morgen an?
Vielleicht ist die persönliche finanzielle Situation aufgrund des Unfalls belastend?
Wird das Fahrzeug dringend für den Erhalt eines Arbeitsplatzes, Arztbesuche etc. benötigt?
Sorry, kann über die Herangehensweise nur intensiv den Kopf schütteln!