Darf ein verunfallter PKW weiter im Straßenverkehr fahren?
Hallo, ich habe mal eine Frage:
in meiner Nachbarschaft fährt ein ca. 20 Jahre alter Golf, der vor kurzem in einen Unfall (vorne) verwickelt war. Der Golf hat Tüv bis März 2025. Die Scheinwerfer funktionieren, sind nicht beschädigt, das Motorhaubenschloß verriegelt sicher die Motorhaube, aber die Motorhaube ist stark verbeult, steht auch an einer Seite stark über die Karosserie, in der Mitte der Motorhaube vorne ist die Motorhaube ebenfalls stark beschädigt. Auch das Kennzeichen ist krumm und schief, aber noch lesbar.
Darf dieses Fahrzeug in diesem Zustand noch bis zum nächsten TÜV Termin weiter im Straßenverkehr teilnehmen?
Danke für Eure Antworten
41 Antworten
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 29. Mai 2024 um 09:55:08 Uhr:
Ich zähle zu denen, die das ebenso anzeigen würden, damit schwächere Verkehrsteilnehmer nicht weiterhin gefährdet werden.
Mit Blick auf Deine Profilseite, habe ich daran keinerlei Zweifel.
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 29. Mai 2024 um 09:25:48 Uhr:
Schönen Dank für Eure Antworten.Da der überwiegende Teil der Meinung ist, dass es nicht erlaubt ist, mit diesem Fahrzeug weiter am Straßenverkehr teilzunehmen und ein höheres Verletzungsrisiko besteht, werde ich das Ordnungsamt und das Straßenverkehrsamt informieren
Du kannst Dich aber auch auf die Lauer legen und wenn der Typ das nächste Mal losfahren will - mit Anlauf von vorn auf die Kiste springen. Dann weißt Du ja, ob und wie man sich an diesem bösen Fahrzeug versehentlich verletzen kann ...
Wenn der Wagen ein paar Tage steht, Füsse still halten ... steht der Tage .. Wochen so im Viertel, gerne auch ständig anders = wird täglich genutzt ... ist das OA zu informieren der einzig richtige Weg...😉
Das kein Geld Argument lasse ich nicht gelten ... wie schon geschrieben ... um das halbwegs verkehrsicher zu bekommen, braucht man Muskelkraft, Kantholz, Spanngurt .. evtl. Panzertape.. alles nicht teuer ...
Reicht das Geld zum reparieren nicht aus,, sorry ...
Was kommt als nächstes .. bin eine arme Kirchenmaus ... ach Stahl auf Stahl = Bremsbelag verschliessen .. bremst doch auch noch irgendwie... Nein , bei Sicherheit hört das auf, kann man nicht mal das nötigste fixen.. dann ist ein Auto schlicht zu teuer für den eigenen Geldbeutel..
Und mal ehrlich ... früher oder später fällt der Wagen eh auf und wenn dann Roststellen blühen, kann man sich nicht mehr rausreden, mit ist erst gestern passiert ...Und dann gibt es das volle Programm ... was einen tatsächlich onTop nette Bußgelder, Vorstellung beim Prüfer = Kosten beschert...
Zitat:
@LCG schrieb am 29. Mai 2024 um 09:57:22 Uhr:
.... sollte man, wenn man sich zu einem fairen Nachbarn zählt, eher auch erstmal das nachbarschaftliche Gespräch suchen ...
Ich hatte es so verstanden, dass der TE nicht weiß wem das Fahrzeug gehört. Wäre mir der Halter bekannt, würde ich ihn natürlich zuerst direkt ansprechen.
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Motorhaube und Grill für Golf 4 bekommt man doch überall fast nachgeschmissen. Mit etwas Glück sogar in der passenden Farbe. Wo ist das Problem?
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 29. Mai 2024 um 10:26:44 Uhr:
Zitat:
@LCG schrieb am 29. Mai 2024 um 09:57:22 Uhr:
.... sollte man, wenn man sich zu einem fairen Nachbarn zählt, eher auch erstmal das nachbarschaftliche Gespräch suchen ...
Ich hatte es so verstanden, dass der TE nicht weiß wem das Fahrzeug gehört. Wäre mir der Halter bekannt, würde ich ihn natürlich zuerst direkt ansprechen.
Naja, wer weiß, dass das Fahrzeug vor kurzem noch unbeschädigt auf den Straßen unterwegs war, zudem Zeit und Mühe nicht scheut das Fahrzeug aus nächster Nähe zu inspizieren, demjenigen kann man sicherlich zumuten noch weitere 5 Minuten eines Rentnerdaseins zu investieren und auf einen Moment zu warten an dem der Fahrzeugführer an dem Fahrzeug anzutreffen ist.
Um die Rätsel zu lüften:
Ich kenne die Halterin als auch die Fahrerin des beschädigten Golf. Die Halterin war 15 Jahre Mieterin von einer meiner Eigentumswohnungen und hat schon vor Einzug in die Wohnung, aber nach Unterschrift unterm Mietvertrag, nur Ärger bereitet, die Wohnungsübergabe war im Februar, es wird aufgrund des Zustands der Wohnung wohl zu einem Gerichtstermin kommen, ich bin ebenfalls am überlegen, ob ich gegen ehemalige Mieterin Strafanzeige wegen Diebstahl stellen soll, übrigens um weiteren Spekulationen vorzubeugen: Ich vermiete seit über 30 Jahren Eigentumswohnungen und viele Tiefgaragenplätze und habe noch nie mit einem Mieter so viel Ärger gehabt wie mit dieser Frau, natürlich habe es ab und zu Ärger, der hielt sich aber in Grenzen
Also scheinen hier persönliche Interessen und Befindlichkeiten vor der Verkehrssicherheit im Vordergrund zu stehen und das hat meiner Ansicht nach hier nichts zu suchen.
Das sollte man, um eine objektivere Betrachtung der Situation vorzunehmen, am besten zu Beginn erwähnen, anstatt nur tröpfchenweise einzuschenken.
Nennt sich doch auch MT Motortalk und nicht MT Mietertalk😎🙄
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 29. Mai 2024 um 11:20:53 Uhr:
Um die Rätsel zu lüften:
Ich fasse mal zusammen:
- Es gibt persönlichen Ärger über den Halter/Fahrerin des Wagens
- Nun ergibt sich eine potentielle Möglichkeit ihr so richtig schön eins mitzugeben
- Zuvor muss man sich natürlich im Forum "absichern", ob der Schuss nicht nach hinten losgehen könnte
- Nach vermeintlicher eigener Sicherheit, geht man nun in die Offensive und scheißt die Person beim Amt an
Noch asozialer geht's wohl nicht?
Ich bemitleide jeden deiner Mieter...
Kann man andersrum sehen, wenn ich weiß, da ist Zwist, dann sorge ich dafür das die Gegenseite keine Angriffspunkte hat...ansonsten brauche ich mich nicht wundern, wenn das auf dem Silbertablet sofort angenommen wird..😉
und es geht nicht um die falsche Gardienenfarbe, sondern um ein Fahrzeug von dem tatsächlich mehr Gefahr als nötig ausgeht...
Aber……ein bißchen „a Gschmäckle“ hat es aber schon……
Ich denke hier sollte mit der Geschichte dann Schluss sein und der TE alle seine weiteren Aktivitäten selbst durchdenken und verantworten.