Darf die Polizei einem vorschreiben in welchem Gang man zu fahren hat?
Folgendes ich fahre einen Mazda RX8 mit Wankelmotor, um den Motor in Schuß zu halten muss man ihn ab und an frei blasen also konstant bei 9.000 U/min fahren.
Heute als ich wieder ein längeres Töurchen gemacht habe, wollte ich den Wagen mal wieder in den freien TL Zonen ausfahren. Aber wegen penetranten Mittelspur oder Linksspurschleichern bin ich nie über 230km/h gekommen. Vorallem die SUVs, die Bauklötzen welche mit 170km/h auf der linken Spur parken obwohl die Mittelspur frei ist haben mich fast zur Weißglut gebracht, trotz Lichthupe aus weiterer Entfernung zum ankündigen meiner Überholabsicht, war nix zu machen.
Ein paar mal war ich wirklich kurz davor einfach Rechts dran vorbei zu ziehen, aber im Gegensatz vieler anderer Verkehrsteilnehmer kenne ich die Regeln noch und habe es dabei belassen im ausreichenden Sicherheitsabstand hinter dem Linksblockierer zu bleiben bis der seine Ausfahrt gefunden hat.
Da ich also auf der Autobahn nicht zur Motorpflege gekommen bin, bin ich anschließend in der Stadt auf den Hauptstraßen im ersten Gang mit 59 km/h Richtung Heimat gefahren. Auf einer Hauptstraße wurde dann eine Geschwindigkeitskontrolle mittels Laser Messung durchgeführt und ich wurde rausgewunken. Ich war sehr verwundert weil 59km/h Tacho = 56km/h GPS = nach Abzug der Toleranz 3km/h zu schnell.
Ich dachte mir echt, hat die Stadt es wirklich schon wieder so nötig...
...doch statt 15€ für die wahnwitzige Tempo Überschreitung wollte man von mir 20€ wegen §30 StVO hat irgendwas von Lautstärke und Umweltschutz gefasselt. Da habe ich meine EC Karte direkt wieder eingesteckt und die Zahlung verweigert. Also soll ich demnächst Post bekommen.
Ich habe mir zwischenzeitlich auch mal §30 zu Gemüte geführt und weiß nicht gegen was ich verstoßen haben soll. Weder bin ich unsinnig hin und her gefahren, noch zieht das Lautstärke oder Umwelt Argument.
Mein Wagen ist keine gepimpte Tupperware-Schachtel mit dicken Auspuff sondern Serie, d.h. er entspricht den allen Bestimmungen und kann gar nicht zu laut sein. Außerdem habe ich eine Grüne Plakete und selbst wenn ich bei der Fahrweise 20L auf 100km verbrauche, belaste ich die Umwelt da weniger als die meisten 10-20 Jahre alten Mittelklasse Wagen die meistens auch mit gelb oder rot gekennzeichnet sind. Also was soll diese Willkür? Die Polizei kann mir doch nicht vorschreiben in welchem Gang ich zu fahren habe, oder sehe ich das falsch?
Falls tatsächlich Post deswegen kommt gehe ich direkt zum Anwalt, bin ja rechtsschutzversichert.
Beste Antwort im Thema
Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch Fälle, die man mit 100%iger Wahrscheinlichkeit verliert, weil man mal sowas von im Unrecht ist/war?
Falls nicht, würde ich die 20 Euro lieber bezahlen, denn du hast eindeutig gegen die StVO verstoßen, die unnötige Lärmbelästigung untersagt. Und 59 km/h im 1.Gang bzw. ein mit 9000 min-1 drehender Motor ist unnötige Lärmbelästigung par Excellence...
235 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Dein Vergehen war eine vorsätzliche Missachtung des Emissionsschutzgesetzes... somit hast du auch die Gemeinsamkeit zum Spiegel abtreten: Beides Straftaten und verboten.</blockquote>
Selten so einen Müll gelesen, eine Qrdnungswidrigkeit hat nichts mit einer Straftat gemein!
Da muss ich ihm allerdings Recht geben
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Selten so einen Müll gelesen, eine Qrdnungswidrigkeit hat nichts mit einer Straftat gemein!Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Dein Vergehen war eine vorsätzliche Missachtung des Emissionsschutzgesetzes... somit hast du auch die Gemeinsamkeit zum Spiegel abtreten: Beides Straftaten und verboten.
Du kannst das Kind nennen wie du willst, allerdings wird die Grundaussage dadurch nicht anders... aber man kann sich ja alles schönreden 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Habe ich das behauptet? Ich sage lediglich das es für den vom Verkehr verursachten Lärm einer Hauptverkehrsstraße sicherlich Richtwerte gibt, die ich als Einzelner mit Sicherheit nicht überschritten habe.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Mach dich in deiner Argumentation doch bitte nicht unglaubwürdig. Der Verkehrslärm an einer Hauptstraße resultiert nicht daraus, daß dort alle im 1. Gang mit 50 km/h fahren...🙄
Gibts auch, weswegen die dB Zahl im Schein auch immer zwischen Fahrbetrieb und Stand unetrwscheidet, allerdings gibts hier auch irgendwo im Kommentar der StVo einen Satz, der in etwa lautet, dass die vom einzelnen Fahrzeug ausgehende "Belästigung" (sprich Geräusche, Abgase, Strassennutzung etc pp) nicht mehr als das zumutbare Maß überschreiten darf. Zumutbar im Rechtssinne läuft üblicher Weise auf das Empfinden der Allgemeinheit hinaus und deren Empfinden ist zunehmend im unteren Geräuschpegelbereich zu finden.
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Ich sage lediglich das es für den vom Verkehr verursachten Lärm einer Hauptverkehrsstraße sicherlich Richtwerte gibt, die ich als Einzelner mit Sicherheit nicht überschritten habe.
Was macht dich da so sicher? Es geht hier um den
Spitzenwerteines mit 9000 U/min laufenden Rotationskolbenmotor. Der ist mit Sicherheit höher als die Summe aus Motor- und Abrollgeräuschen eines gleichmäßigen Verkehrsflusses auf einer auf 50 km/h begrenzten innerörtlichen Hauptstraße.
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@TE
Du hast eine sehr gefestigte Meinung von der Du nicht abweichst . Warum hast Du das Thema überhaupt hier eingestellt, wenn Dir doch alles so klar ist ?
Zitat:
Original geschrieben von abts3a5
Gibts auch, weswegen die dB Zahl im Schein auch immer zwischen Fahrbetrieb und Stand unetrwscheidet, allerdings gibts hier auch irgendwo im Kommentar der StVo einen Satz, der in etwa lautet, dass die vom einzelnen Fahrzeug ausgehende "Belästigung" (sprich Geräusche, Abgase, Strassennutzung etc pp) nicht mehr als das zumutbare Maß überschreiten darf. Zumutbar im Rechtssinne läuft üblicher Weise auf das Empfinden der Allgemeinheit hinaus und deren Empfinden ist zunehmend im unteren Geräuschpegelbereich zu finden.Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Habe ich das behauptet? Ich sage lediglich das es für den vom Verkehr verursachten Lärm einer Hauptverkehrsstraße sicherlich Richtwerte gibt, die ich als Einzelner mit Sicherheit nicht überschritten habe.
Na da sind wir uns ja wenigstens einem Punkt einig!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Was macht dich da so sicher? Es geht hier um den Spitzenwert eines mit 9000 U/min laufenden Rotationskolbenmotor. Der ist mit Sicherheit höher als die Summe aus Motor- und Abrollgeräuschen eines gleichmäßigen Verkehrsflusses auf einer auf 50 km/h begrenzten innerörtlichen Hauptstraße.Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Ich sage lediglich das es für den vom Verkehr verursachten Lärm einer Hauptverkehrsstraße sicherlich Richtwerte gibt, die ich als Einzelner mit Sicherheit nicht überschritten habe.
Ganz einfach das menschliche Ohr empfindet bei gleicher Lautstärke die Töne von verschiedenen Frequenzen nicht als gleich laut. Die tiefen und die hohen Frequenzen werden bei gleichem Schalldruck leiser empfunden als die Frequenzen im mittleren Bereich (wo ein mit 9.000U/min drehender Wankelmotor reingehört)
Nichts desto trotz zeigt das doch das unsere Exekutive leicht Unterfordert ist, wenn sie jemanden aus dem Verkehr wegen zu hoher Drehzahl rausfischt...
Ohne DB Eater, Okay...
Nicht eingetragener ESD... auch na gut.
Offener Luffi... kann man auch noch ein bisschen verstehen.
Aber zu hohe Drehzahl... manoman. Mit was für Problemen plagen wir uns eigentlich rum ?
Trotzdem würde ich nicht Kohlhaas spielen und die 20€, die ja eigentlich eine Lappalie sind wenn man das Geld hat den Durst von einem Wankel zu stillen 🙂
Aber das Thema scheint ja allgemein zu polarisieren...
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Ganz einfach das menschliche Ohr empfindet bei gleicher Lautstärke die Töne von verschiedenen Frequenzen nicht als gleich laut. Die tiefen und die hohen Frequenzen werden bei gleichem Schalldruck leiser empfunden als die Frequenzen im mittleren Bereich (wo ein mit 9.000U/min drehender Wankelmotor reingehört)
Danke. Damit hast du ja meine Argumentation bestätigt.
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Ganz einfach das menschliche Ohr empfindet bei gleicher Lautstärke die Töne von verschiedenen Frequenzen nicht als gleich laut. Die tiefen und die hohen Frequenzen werden bei gleichem Schalldruck leiser empfunden als die Frequenzen im mittleren Bereich (wo ein mit 9.000U/min drehender Wankelmotor reingehört)
wo läufst du mit Nenndrehzahl?
Also ich würde mal eine Feinjustierung vornehmen lassen....
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Aber zu hohe Drehzahl... manoman. Mit was für Problemen plagen wir uns eigentlich rum ?
Mit
vermeidbarenProblemen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Danke. Damit hast du ja meine Argumentation bestätigt.Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Ganz einfach das menschliche Ohr empfindet bei gleicher Lautstärke die Töne von verschiedenen Frequenzen nicht als gleich laut. Die tiefen und die hohen Frequenzen werden bei gleichem Schalldruck leiser empfunden als die Frequenzen im mittleren Bereich (wo ein mit 9.000U/min drehender Wankelmotor reingehört)
Gern geschehen, dennoch ist das subjektive Empfinden nicht mit dem objektiven Messwert gleichzusetzen 😉
Lasst ihn Widerspruch einlegen und den Richter entscheiden, dann hat er eine Entscheidung im Namen des Volkes und da gibt es dann keine Diskussion mehr, sowie einen belehrten Unbelehrbaren. Aber bitte eine Abschrift inkl. Urteilsbegründung eiscannen und hier posten und noch eine Kopie aufs Armaturenbrett mit den wichtigen Stellen gemarkert.
Zitat:
Original geschrieben von abts3a5
Lasst ihn Widerspruch einlegen und den Richter entscheiden, dann hat er eine Entscheidung im Namen des Volkes und da gibt es dann keine Diskussion mehr.
he das sagen wiur seid 10 Seiten wir wollen doch nur das ein Mod dieses Leiden hier beendet!
Der TE ist sowieso beratungsresistent und merkbefreit!
soll es geben Hoffentlich legt er wiederspruch ein
dann gibt eshier einen 2Ten teil!
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Gern geschehen, dennoch ist das subjektive Empfinden nicht mit dem objektiven Messwert gleichzusetzen 😉
Es reicht objektiv aus, wenn sich subjektiv jemand belästigt fühlt.
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Es reicht objektiv aus, wenn sich subjektiv jemand belästigt fühlt.
Eben. Und dieses Recht steht auch den Beamten im Dienst zu.