Darf die Polizei einem vorschreiben in welchem Gang man zu fahren hat?
Folgendes ich fahre einen Mazda RX8 mit Wankelmotor, um den Motor in Schuß zu halten muss man ihn ab und an frei blasen also konstant bei 9.000 U/min fahren.
Heute als ich wieder ein längeres Töurchen gemacht habe, wollte ich den Wagen mal wieder in den freien TL Zonen ausfahren. Aber wegen penetranten Mittelspur oder Linksspurschleichern bin ich nie über 230km/h gekommen. Vorallem die SUVs, die Bauklötzen welche mit 170km/h auf der linken Spur parken obwohl die Mittelspur frei ist haben mich fast zur Weißglut gebracht, trotz Lichthupe aus weiterer Entfernung zum ankündigen meiner Überholabsicht, war nix zu machen.
Ein paar mal war ich wirklich kurz davor einfach Rechts dran vorbei zu ziehen, aber im Gegensatz vieler anderer Verkehrsteilnehmer kenne ich die Regeln noch und habe es dabei belassen im ausreichenden Sicherheitsabstand hinter dem Linksblockierer zu bleiben bis der seine Ausfahrt gefunden hat.
Da ich also auf der Autobahn nicht zur Motorpflege gekommen bin, bin ich anschließend in der Stadt auf den Hauptstraßen im ersten Gang mit 59 km/h Richtung Heimat gefahren. Auf einer Hauptstraße wurde dann eine Geschwindigkeitskontrolle mittels Laser Messung durchgeführt und ich wurde rausgewunken. Ich war sehr verwundert weil 59km/h Tacho = 56km/h GPS = nach Abzug der Toleranz 3km/h zu schnell.
Ich dachte mir echt, hat die Stadt es wirklich schon wieder so nötig...
...doch statt 15€ für die wahnwitzige Tempo Überschreitung wollte man von mir 20€ wegen §30 StVO hat irgendwas von Lautstärke und Umweltschutz gefasselt. Da habe ich meine EC Karte direkt wieder eingesteckt und die Zahlung verweigert. Also soll ich demnächst Post bekommen.
Ich habe mir zwischenzeitlich auch mal §30 zu Gemüte geführt und weiß nicht gegen was ich verstoßen haben soll. Weder bin ich unsinnig hin und her gefahren, noch zieht das Lautstärke oder Umwelt Argument.
Mein Wagen ist keine gepimpte Tupperware-Schachtel mit dicken Auspuff sondern Serie, d.h. er entspricht den allen Bestimmungen und kann gar nicht zu laut sein. Außerdem habe ich eine Grüne Plakete und selbst wenn ich bei der Fahrweise 20L auf 100km verbrauche, belaste ich die Umwelt da weniger als die meisten 10-20 Jahre alten Mittelklasse Wagen die meistens auch mit gelb oder rot gekennzeichnet sind. Also was soll diese Willkür? Die Polizei kann mir doch nicht vorschreiben in welchem Gang ich zu fahren habe, oder sehe ich das falsch?
Falls tatsächlich Post deswegen kommt gehe ich direkt zum Anwalt, bin ja rechtsschutzversichert.
Beste Antwort im Thema
Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch Fälle, die man mit 100%iger Wahrscheinlichkeit verliert, weil man mal sowas von im Unrecht ist/war?
Falls nicht, würde ich die 20 Euro lieber bezahlen, denn du hast eindeutig gegen die StVO verstoßen, die unnötige Lärmbelästigung untersagt. Und 59 km/h im 1.Gang bzw. ein mit 9000 min-1 drehender Motor ist unnötige Lärmbelästigung par Excellence...
235 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Es reicht objektiv aus, wenn sich subjektiv jemand belästigt fühlt.Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Gern geschehen, dennoch ist das subjektive Empfinden nicht mit dem objektiven Messwert gleichzusetzen 😉
Besser hätte ich es auch nicht sagen können :-)
Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Ganz einfach wo kein Kläger, da auch keine Belästigung.
Und kommt jetzt nicht wieder mit der Polizei als Kläger...
Willst du den Beamten jetzt allen Ernstes einen Teil ihrer verbrieften Bürgerrechte absprechen? 😕
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Willst du den Beamten jetzt allen Ernstes einen Teil ihrer verbrieften Bürgerrechte absprechen? 😕Zitat:
Original geschrieben von Rotary-Timo
Ganz einfach wo kein Kläger, da auch keine Belästigung.
Und kommt jetzt nicht wieder mit der Polizei als Kläger...
Wenn ist der Polizist aber Zeuge und kein Kläger!!!!! :-) Also die Bügerrechte bleiben ihm dann doch erhalten
Also mein Nachbar hat ein Nissan Pathfinder mit Hubraum der mein Kofferraumvolumen übersteigt, zumindest gefühlt 😉
Und er geht sehr früh raus, auch manchmal am WE, ganz sicher gibt er nichts zum Diesel und dieses Mad-Max Auto lässt die Fenster vibrieren. Kann ich klagen ? 😉 Auf was ? Freie Berufswahl haben wir und das Auto hat auch den Segen des Gesetzgebers.
Es ist doch vermeidbar, ist ja nicht gerade ein Kleinkind das nachts schreit und nur schwer abstellbar ist. Wie die Drehzahl des TE die auch vermeidbar ist, hier anderen Beruf suchen und anderes Auto fahren 😉
Jaa aber das Auto erfüllt die gesetzlichen Vorgaben, sein Beruf ist auch legal, ergo habe ich Pech, so ist das Leben in einer Welt endlicher Ressourcen, da bekommt man schon was von anderen ab. Will auch gar nicht wissen wie sich die Leute 200 Meter weiter fühlen, da hat ein Schlauberger die Ausfahrt so gestaltet dass sich zig Leute morgens mit fast oder auch manchmal tatsächlich durchdrehenden Reifen in die Hauptstrasse einfädeln müssen, man sieht da eben nicht weit, also muss man schnell rein sonst kommt wieder einer und meint man hätte die Vorfahrt missachtet. Ja Verzeihung dass ich mich nicht beamen kann und noch lebe 😉
Tja wir können natürlich alle Frührente beantragen und gar nicht mehr zu Arbeit aber die Begründung haut uns die Rentenversicherung auch um die Ohren. Also eigentlich Glück im Unglück dass sie nur in der Innenstadt die gefährliche Überschreitung der Parkzeit ahnden 😉 und nicht auf die Idee kommen in die Außenbezirke zu kommen, mit diesen Ermessensspielräumen die manche gerne sehen, haben wir hier nicht nur Lärmbelästigung sondern auch "Gefährdung des Strassenverkehrs" für die wir notfalls haften, nicht der Verursacher/Stadtplaner muss die MPU machen, nein sicher nicht wie ich das Leben kenne 😉
Also meine Theorie ist immer noch dass wer sucht der findet, Gesetzeslücken (andere nennen es Ermessensspielraum) mehr denn je mit Strafzetteln gefüllt werden weil andere Taschen gefüllt werden müssen und die Erfüllungsgehilfen mal mit mehr mal mit weniger plausibler Begründung (je nach Grad der Naivität des Bürgers hätte ich beinahe gesagt 😉 ) dann mit entsprechender Vorgabe ran müssen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von abts3a5
Wenn ist der Polizist aber Zeuge und kein Kläger!!!!!
Danke für die Klarstellung der Begrifflichkeiten...😉
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Mit vermeidbaren Problemen.
Natürlich ist das ein "vermeidbares" Problem. Aber dennoch...
Probleme kann man vermeiden wenn man zuhause bleibt, aber irgendwo muss man doch mal einen Strich ziehen und mal etwas so machen dürfen können wie man es will.
Durch höhere Drehzahl wird defacto niemand gefährdet. Und was "Lärmbelästigung" angeht, kriegt das hier ziemlich lächerlich übertriebene Züge. Es gibt so viele Staaten die den Kram deutlich lockerer Handhaben als hier in Deutschland oder der Schweiz, sei's rechtlich betrachtet oder einfach vom Standpunkt der Bürger aus, und ich wage zu bezweifeln das es den Menschen dadurch deutlich schlechter geht, nur weil sie ihren Jammertrieb nicht erfüllen können
Ich kann den TE durchaus nachvollziehen, und gerade diese Willkür der Polizei ihn rauszuholen, (wegen der hohen Drehzahl geschätzt lauter, weil ja die Drehzahl höher wahr, wie schon erwähnt) macht es wirklich nicht einfacher das zu akzeptieren.
Klar gibt's hier einige die dieses "falsche" Verhalten im Auto empört.
(hohe Drehzahl? nene sowas macht man nur auf der Landstrasse wo sich niemand dran aufregen kann, was denken dann die Leute usw. usw.... )
Danke ! Ihr zeigt's wie es richtig gemacht wird !🙄
Ich versteh es einfach nicht wie man so viel Paragraphen und Verordnungsmüll machen kann, für so eine banale Sache wie etwas Lärm... Oder falsches Verhalten wie die "nicht korrekte" Drehzahl... pffrt.
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Also meine Theorie ist immer noch dass wer sucht der findet, Gesetzeslücken (andere nennen es Ermessensspielraum) mehr denn je mit Strafzetteln gefüllt werden weil andere Taschen gefüllt werden müssen und die Erfüllungsgehilfen mal mit mehr mal mit weniger plausibler Begründung (je nach Grad der Naivität des Bürgers hätte ich beinahe gesagt 😉 ) dann mit entsprechender Vorgabe ran müssen.
Naja, wenn dann aber solche Steilvorlagen kommen, wie sie der TE geliefert hat, darf man IMHO den Beamten daraus keinen Vorwurf machen.
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Also mein Nachbar hat ein Nissan Pathfinder mit Hubraum der mein Kofferraumvolumen übersteigt, zumindest gefühlt 😉
Und er geht sehr früh raus, auch manchmal am WE, ganz sicher gibt er nichts zum Diesel und dieses Mad-Max Auto lässt die Fenster vibrieren. Kann ich klagen ? 😉 Auf was ? Freie Berufswahl haben wir und das Auto hat auch den Segen des Gesetzgebers.
Es ist doch vermeidbar, ist ja nicht gerade ein Kleinkind das nachts schreit und nur schwer abstellbar ist. Wie die Drehzahl des TE die auch vermeidbar ist, hier anderen Beruf suchen und anderes Auto fahren 😉
Jaa aber das Auto erfüllt die gesetzlichen Vorgaben, sein Beruf ist auch legal, ergo habe ich Pech, so ist das Leben in einer Welt endlicher Ressourcen, da bekommt man schon was von anderen ab. Will auch gar nicht wissen wie sich die Leute 200 Meter weiter fühlen, da hat ein Schlauberger die Ausfahrt so gestaltet dass sich zig Leute morgens mit fast oder auch manchmal tatsächlich durchdrehenden Reifen in die Hauptstrasse einfädeln müssen, man sieht da eben nicht weit, also muss man schnell rein sonst kommt wieder einer und meint man hätte die Vorfahrt missachtet. Ja Verzeihung dass ich mich nicht beamen kann und noch lebe 😉
Tja wir können natürlich alle Frührente beantragen und gar nicht mehr zu Arbeit aber die Begründung haut uns die Rentenversicherung auch um die Ohren. Also eigentlich Glück im Unglück dass sie nur in der Innenstadt die gefährliche Überschreitung der Parkzeit ahnden 😉 und nicht auf die Idee kommen in die Außenbezirke zu kommen, mit diesen Ermessensspielräumen die manche gerne sehen, haben wir hier nicht nur Lärmbelästigung sondern auch "Gefährdung des Strassenverkehrs" für die wir notfalls haften, nicht der Verursacher/Stadtplaner muss die MPU machen, nein sicher nicht wie ich das Leben kenne 😉
Also meine Theorie ist immer noch dass wer sucht der findet, Gesetzeslücken (andere nennen es Ermessensspielraum) mehr denn je mit Strafzetteln gefüllt werden weil andere Taschen gefüllt werden müssen und die Erfüllungsgehilfen mal mit mehr mal mit weniger plausibler Begründung (je nach Grad der Naivität des Bürgers hätte ich beinahe gesagt 😉 ) dann mit entsprechender Vorgabe ran müssen.
Ja du kannst klagen (mechen wir Deutschen eh am Liebsten)
aber mal im ernst, kennst du einen Menschen der Ohne einen in den Zacken zu haben mit 9000 U/min im ersten durch die Stadt fährt?
Also entweder hast du das nicht gelesen oder lasse mich nie erfahren wo du wohnst!" sonst geb ich deinem ´Nachbarn mal nen fuffi
um dir das Wort BEGRENZER näher zu bringen (hoffe du hast scheiben die nicht brechen)
vielleicht bist aber du nur der Bruder von hr. Merkbefreit....
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Danke für die Klarstellung der Begrifflichkeiten...😉Zitat:
Original geschrieben von abts3a5
Wenn ist der Polizist aber Zeuge und kein Kläger!!!!!
Gern geschehen, denn bei dem Chaos muss ja ein we nig Ordnung sein ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Also mein Nachbar hat ein Nissan Pathfinder mit Hubraum der mein Kofferraumvolumen übersteigt, zumindest gefühlt 😉
Und er geht sehr früh raus, auch manchmal am WE, ganz sicher gibt er nichts zum Diesel und dieses Mad-Max Auto lässt die Fenster vibrieren. Kann ich klagen ? 😉
Nö. das sind normale Betriebsgeräusche im normalen Betriebzustand, die so auch zugelassen sind. Stell dir jetzt mal vor der stellt sich mit 8000RpM vor die Garage um den Wagen warmlaufen zu lassen. Was jetzt?
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Und was "Lärmbelästigung" angeht, kriegt das hier ziemlich lächerlich übertriebene Züge.
Warum?
Lärm ist Umweltverschmutzung und da hat der Bürger ein verbrieftes Recht, vor dieser Umweltverschmutzung geschützt zu werden, zumal dann, wenn dies Umweltverschmutzung absolut vermeidbar ist.
8000-9000 U/min sind keine normalen Betriebszustände. Sie können nicht vordern das man mit Leerlaufdrehzahl fährt, aber kurz vor dem Begrenzer ist vermeidbar und hat nichts mit normalem Fahren zu tun, Rennstrecke oder Autobahn ist da etwas anderes, aber eben nicht in der Stadt.
Auch Fahrer die die Anlage mal Voll aufdrehn und durch die Stadt Cruisen sollten aufpassen das sie keine Strafe bekommen, genauso wie man vermeiden sollte mit Quietschenden Reifen um Kurven zu fliegen oder von der Ampel zu starten. Das sind alles vermeidbare Lärmquellen die durch gegenseitige Rücksichtnahme nicht entstehen und somit zahlt man eben bei einem Verstoß Strafe.
Vor allem trägt die Begründung des TE für die bemängelte Aktion nicht dazu bei, ihn zu entlasten. Von daher ist ein Einspruch, auch wenn dem TE das Recht dafür zusteht, nicht sinnvoll.
Um mal ehrlich zu sein, ich habe mir das grade mal durch den Kopf gehen lassen und stelle mir das noch bildlich vor. Einerseits kann das doch nicht gesund für den Motor sein und andererseits würde ich mir noch total behämemrt dabei vorkommen. Dass die Beamten dich nicht auf berauschende Mittel gecheckt haben wundert mich.
Für Motor freiräumen kann man genausogut in eine Werkstatt oder in ein Indutriegebiet fahren und den Motor hochjubeln, da stört auch niemand.
Ich käme nie auf die Idee mit meinem Diesel um den DPF freizubrennen in der Stadt im Begrenzer rumzueiern.
Zitat:
Original geschrieben von abts3a5
Nö. das sind normale Betriebsgeräusche im normalen Betriebzustand, die so auch zugelassen sind. Stell dir jetzt mal vor der stellt sich mit 8000RpM vor die Garage um den Wagen warmlaufen zu lassen. Was jetzt?Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Also mein Nachbar hat ein Nissan Pathfinder mit Hubraum der mein Kofferraumvolumen übersteigt, zumindest gefühlt 😉
Und er geht sehr früh raus, auch manchmal am WE, ganz sicher gibt er nichts zum Diesel und dieses Mad-Max Auto lässt die Fenster vibrieren. Kann ich klagen ? 😉
Den würde ich nicht anzeigen, den würde ich auslachen, denn lange macht das selbst ein HKM nicht mit 😁