Darf die Polizei einem vorschreiben in welchem Gang man zu fahren hat?

Folgendes ich fahre einen Mazda RX8 mit Wankelmotor, um den Motor in Schuß zu halten muss man ihn ab und an frei blasen also konstant bei 9.000 U/min fahren.

Heute als ich wieder ein längeres Töurchen gemacht habe, wollte ich den Wagen mal wieder in den freien TL Zonen ausfahren. Aber wegen penetranten Mittelspur oder Linksspurschleichern bin ich nie über 230km/h gekommen. Vorallem die SUVs, die Bauklötzen welche mit 170km/h auf der linken Spur parken obwohl die Mittelspur frei ist haben mich fast zur Weißglut gebracht, trotz Lichthupe aus weiterer Entfernung zum ankündigen meiner Überholabsicht, war nix zu machen.

Ein paar mal war ich wirklich kurz davor einfach Rechts dran vorbei zu ziehen, aber im Gegensatz vieler anderer Verkehrsteilnehmer kenne ich die Regeln noch und habe es dabei belassen im ausreichenden Sicherheitsabstand hinter dem Linksblockierer zu bleiben bis der seine Ausfahrt gefunden hat.

Da ich also auf der Autobahn nicht zur Motorpflege gekommen bin, bin ich anschließend in der Stadt auf den Hauptstraßen im ersten Gang mit 59 km/h Richtung Heimat gefahren. Auf einer Hauptstraße wurde dann eine Geschwindigkeitskontrolle mittels Laser Messung durchgeführt und ich wurde rausgewunken. Ich war sehr verwundert weil 59km/h Tacho = 56km/h GPS = nach Abzug der Toleranz 3km/h zu schnell.
Ich dachte mir echt, hat die Stadt es wirklich schon wieder so nötig...
...doch statt 15€ für die wahnwitzige Tempo Überschreitung wollte man von mir 20€ wegen §30 StVO hat irgendwas von Lautstärke und Umweltschutz gefasselt. Da habe ich meine EC Karte direkt wieder eingesteckt und die Zahlung verweigert. Also soll ich demnächst Post bekommen.

Ich habe mir zwischenzeitlich auch mal §30 zu Gemüte geführt und weiß nicht gegen was ich verstoßen haben soll. Weder bin ich unsinnig hin und her gefahren, noch zieht das Lautstärke oder Umwelt Argument.
Mein Wagen ist keine gepimpte Tupperware-Schachtel mit dicken Auspuff sondern Serie, d.h. er entspricht den allen Bestimmungen und kann gar nicht zu laut sein. Außerdem habe ich eine Grüne Plakete und selbst wenn ich bei der Fahrweise 20L auf 100km verbrauche, belaste ich die Umwelt da weniger als die meisten 10-20 Jahre alten Mittelklasse Wagen die meistens auch mit gelb oder rot gekennzeichnet sind. Also was soll diese Willkür? Die Polizei kann mir doch nicht vorschreiben in welchem Gang ich zu fahren habe, oder sehe ich das falsch?

Falls tatsächlich Post deswegen kommt gehe ich direkt zum Anwalt, bin ja rechtsschutzversichert.

Beste Antwort im Thema

Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch Fälle, die man mit 100%iger Wahrscheinlichkeit verliert, weil man mal sowas von im Unrecht ist/war?

Falls nicht, würde ich die 20 Euro lieber bezahlen, denn du hast eindeutig gegen die StVO verstoßen, die unnötige Lärmbelästigung untersagt. Und 59 km/h im 1.Gang bzw. ein mit 9000 min-1 drehender Motor ist unnötige Lärmbelästigung par Excellence...

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Ich finde es eher beeindruckend, wie nah wir hier trotz langer Diskussion am Thema bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


...was hat 5:00 morgens in einer ruhigen Wohngegend bitte mit Hauptverkehrszeit auf einer unbewohnten Hauptverkehrsstraße zu tun?
Gegenfrage: Was hat Wohnbebauung am Straßenrand mit vermeidbarer Lärmbelästigung zu tun?

Ganz einfach wo kein Kläger, da auch keine Belästigung.

Und kommt jetzt nicht wieder mit der Polizei als Kläger, das hatten wir schon auf den Seiten 4-7.

Genau das gehört zu den Aufgaben der Polizei...

Wenn ein Polizist Jemanden dabei beobachtet, wie er deinen Außenspiegel abtritt, so erwartest du schließlich auch, dass er sofort tätig wird und nicht erst sobald du Strafanzeige erstattest... wenn du es denn überhaupt tust, weils dann schon aussichtslos ist...

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Ganz einfach wo kein Kläger, da auch keine Belästigung.
Und kommt jetzt nicht wieder mit der Polizei als Kläger, das hatten wir schon auf den Seiten 4-7.

Und wo liegt jetzt dein Verständnisproblem bei der Erläuterung der Sachlage auf den Seiten 4-7?

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Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Gegenfrage: Was hat Wohnbebauung am Straßenrand mit vermeidbarer Lärmbelästigung zu tun?
Ganz einfach wo kein Kläger, da auch keine Belästigung.
Und kommt jetzt nicht wieder mit der Polizei als Kläger, das hatten wir schon auf den Seiten 4-7.

Warum kannst du deine Spielchen nicht auf einer unbewohnten Landstraße machen?

Wenn ich bei meinem alten Auto die Fördermenge, Restmenge und Leerlauf an der Einspritzpumpe einstellen wollte, dann hab ich das ja auch nicht im Wohngebiet gemacht, sondern Sonntags in nem Industriegebiet, wo niemand ist.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Genau das gehört zu den Aufgaben der Polizei...

Wenn ein Polizist Jemanden dabei beobachtet, wie er deinen Außenspiegel abtritt, so erwartest du schließlich auch, dass er sofort tätig wird und nicht erst sobald du Strafanzeige erstattest... wenn du es denn überhaupt tust, weils dann schon aussichtslos ist...

Total unschlüssig - was hat nun vorsätzliche Sachbeschädigung mit einer Lärmbelästigung zu tun die im Normalfall niemanden belästigt?

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Total unschlüssig - was hat nun vorsätzliche Sachbeschädigung mit einer Lärmbelästigung zu tun die im Normalfall niemanden belästigt?

Sollte es in deinem Fall zu einem Verfahren kommen, wird genau dieser Fall Gegenstand des Verfahrens sein und nicht der "Normalfall"...

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Gegenfrage: Was hat Wohnbebauung am Straßenrand mit vermeidbarer Lärmbelästigung zu tun?
Ganz einfach wo kein Kläger, da auch keine Belästigung.
Und kommt jetzt nicht wieder mit der Polizei als Kläger, das hatten wir schon auf den Seiten 4-7.

was spricht dagegen!

Da wo einer steht ist halt mal was festzustellen im aTL Thread wurde sowas auch diskutiert:

wenn ich zu schnell fahre und keiner ist da bin ich dann zu schnell gefahren (es hat ja keiner festgestellt)

bei dir ist es anders deinen Knall haben mehrere (zumindest 2 Polizisten) gehört!

Du vielleicht nicht, dies lässt sich aber mit erhöhung des "Zuhörergeldes erreichen!

und unbedingt ans freibrennen denken!

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo



Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Genau das gehört zu den Aufgaben der Polizei...

Wenn ein Polizist Jemanden dabei beobachtet, wie er deinen Außenspiegel abtritt, so erwartest du schließlich auch, dass er sofort tätig wird und nicht erst sobald du Strafanzeige erstattest... wenn du es denn überhaupt tust, weils dann schon aussichtslos ist...

Total unschlüssig - was hat nun vorsätzliche Sachbeschädigung mit einer Lärmbelästigung zu tun die im Normalfall niemanden belästigt?

Dein Vergehen war eine vorsätzliche Missachtung des Emissionsschutzgesetzes... somit hast du auch die Gemeinsamkeit zum Spiegel abtreten: Beides Straftaten und verboten.

... und von wegen "Lärmbelästigung, die im Normalfall niemanden belästigt"... in der Stadt belästigt es sicher in 99% der Fälle jemanden. Stell dir mal vor, jeder prollt so rum wie du, dann hätten wir dort einen Lärmpegel, den man kaum aushalten können.

Zum anderen, wie lange musst du denn deinen Motor "reinigen"? Andere fahren dafür mal ein paar Km BAB und gut ist, du ballerst den ganzen Tag im Begrenzer rum??

Hier ist es allemal sinnvoller, die 20 € zu bezahlen.

Ein Einspruch mit anschließendem Verfahren kostet den TE Geld (weil keine Erfolgsaussichten vorhanden), welches sinnvoller zum Erwerb von Treibstoff für's "Freibrennen" investiert werden kann.

Beim nächsten Mal einfach das "Freibrennen" besser vorausplanen, anstatt Spontanaktionen in der Stadt durchzuführen...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Hier ist es allemal sinnvoller, die 20 € zu bezahlen.

Ein Einspruch mit anschließendem Verfahren kostet den TE Geld (weil keine Erfolgsaussichten vorhanden), welches sinnvoller zum Erwerb von Treibstoff für's "Freibrennen" investiert werden kann.

Beim nächsten Mal einfach das "Freibrennen" besser vorausplanen, anstatt Spontanaktionen in der Stadt durchzuführen...

Falsch

in jedem Fall Einspruch einlegen!

sonst lernt der Te ja vielleicht doch nichts....

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder


in jedem Fall einspruch einlegen!
sonst lewrnt der Te ja vielleicht doch nichts....

Okay, so kann man's natürlich auch sehen.

Versuch macht kluch....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Total unschlüssig - was hat nun vorsätzliche Sachbeschädigung mit einer Lärmbelästigung zu tun die im Normalfall niemanden belästigt?
Sollte es in deinem Fall zu einem Verfahren kommen, wird genau dieser Fall Gegenstand des Verfahrens sein und nicht der "Normalfall"...

Auch schon erwähnt, probier doch mal dich als Spaziergänger über den Verkehrslärm einer Hauptstraße zu beschweren, wie hoch sind da deine Chancen? Und nur weil hier Ordnungshüter und keine Spaziergänger am Hebel ziehen soll mich das einschüchtern? lächerlich

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Dein Vergehen war eine vorsätzliche Missachtung des Emissionsschutzgesetzes... somit hast du auch die Gemeinsamkeit zum Spiegel abtreten: Beides Straftaten und verboten.

Selten so einen Müll gelesen, eine Qrdnungswidrigkeit hat nichts mit einer Straftat gemein!

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Auch schon erwähnt, probier doch mal dich als Spaziergänger über den Verkehrslärm einer Hauptstraße zu beschweren, wie hoch sind da deine Chancen?

Mach dich in deiner Argumentation doch bitte nicht unglaubwürdig. Der Verkehrslärm an einer Hauptstraße resultiert nicht daraus, daß dort alle im 1. Gang mit 50 km/h fahren...🙄

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Auch schon erwähnt, probier doch mal dich als Spaziergänger über den Verkehrslärm einer Hauptstraße zu beschweren, wie hoch sind da deine Chancen?
Mach dich in deiner Argumentation doch bitte nicht unglaubwürdig. Der Verkehrslärm an einer Hauptstraße resultiert nicht daraus, daß dort alle im 1. Gang mit 50 km/h fahren...🙄

Habe ich das behauptet? Ich sage lediglich das es für den vom Verkehr verursachten Lärm einer Hauptverkehrsstraße sicherlich Richtwerte gibt, die ich als Einzelner mit Sicherheit nicht überschritten habe.

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