Darf die Polizei einem vorschreiben in welchem Gang man zu fahren hat?

Folgendes ich fahre einen Mazda RX8 mit Wankelmotor, um den Motor in Schuß zu halten muss man ihn ab und an frei blasen also konstant bei 9.000 U/min fahren.

Heute als ich wieder ein längeres Töurchen gemacht habe, wollte ich den Wagen mal wieder in den freien TL Zonen ausfahren. Aber wegen penetranten Mittelspur oder Linksspurschleichern bin ich nie über 230km/h gekommen. Vorallem die SUVs, die Bauklötzen welche mit 170km/h auf der linken Spur parken obwohl die Mittelspur frei ist haben mich fast zur Weißglut gebracht, trotz Lichthupe aus weiterer Entfernung zum ankündigen meiner Überholabsicht, war nix zu machen.

Ein paar mal war ich wirklich kurz davor einfach Rechts dran vorbei zu ziehen, aber im Gegensatz vieler anderer Verkehrsteilnehmer kenne ich die Regeln noch und habe es dabei belassen im ausreichenden Sicherheitsabstand hinter dem Linksblockierer zu bleiben bis der seine Ausfahrt gefunden hat.

Da ich also auf der Autobahn nicht zur Motorpflege gekommen bin, bin ich anschließend in der Stadt auf den Hauptstraßen im ersten Gang mit 59 km/h Richtung Heimat gefahren. Auf einer Hauptstraße wurde dann eine Geschwindigkeitskontrolle mittels Laser Messung durchgeführt und ich wurde rausgewunken. Ich war sehr verwundert weil 59km/h Tacho = 56km/h GPS = nach Abzug der Toleranz 3km/h zu schnell.
Ich dachte mir echt, hat die Stadt es wirklich schon wieder so nötig...
...doch statt 15€ für die wahnwitzige Tempo Überschreitung wollte man von mir 20€ wegen §30 StVO hat irgendwas von Lautstärke und Umweltschutz gefasselt. Da habe ich meine EC Karte direkt wieder eingesteckt und die Zahlung verweigert. Also soll ich demnächst Post bekommen.

Ich habe mir zwischenzeitlich auch mal §30 zu Gemüte geführt und weiß nicht gegen was ich verstoßen haben soll. Weder bin ich unsinnig hin und her gefahren, noch zieht das Lautstärke oder Umwelt Argument.
Mein Wagen ist keine gepimpte Tupperware-Schachtel mit dicken Auspuff sondern Serie, d.h. er entspricht den allen Bestimmungen und kann gar nicht zu laut sein. Außerdem habe ich eine Grüne Plakete und selbst wenn ich bei der Fahrweise 20L auf 100km verbrauche, belaste ich die Umwelt da weniger als die meisten 10-20 Jahre alten Mittelklasse Wagen die meistens auch mit gelb oder rot gekennzeichnet sind. Also was soll diese Willkür? Die Polizei kann mir doch nicht vorschreiben in welchem Gang ich zu fahren habe, oder sehe ich das falsch?

Falls tatsächlich Post deswegen kommt gehe ich direkt zum Anwalt, bin ja rechtsschutzversichert.

Beste Antwort im Thema

Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch Fälle, die man mit 100%iger Wahrscheinlichkeit verliert, weil man mal sowas von im Unrecht ist/war?

Falls nicht, würde ich die 20 Euro lieber bezahlen, denn du hast eindeutig gegen die StVO verstoßen, die unnötige Lärmbelästigung untersagt. Und 59 km/h im 1.Gang bzw. ein mit 9000 min-1 drehender Motor ist unnötige Lärmbelästigung par Excellence...

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Zitat:

Original geschrieben von morf


Daher die ganze Geschichte anfechten und auf was schriftliches pochen!

Natürlich kannst du dir die Aussagen der Beamten auch schriftlich geben lassen. Bedenke aber, daß dadurch zusätzliche Kosten produziert werden, die in keinem Verhältnis zu dem verhängten Verwarngeld stehen.

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Hallo Achim,

ich wurde ausdrücklich wegen §30 StVO ermahnt, sollte nun im ein Schreiben folgen in dem ein anderer Paragraph heran gezogen wird, können sie es sich gleich in die Haare schmieren.

Was die Rechtsschutzversicherung angeht solltest du vielleicht mal überlegen zu wechseln, es gibt da eine Versicherung für die unser "Liebling Kreuzberg" geworben hat. Ich kann jedenfalls bis zu 4 mal im Jahr, bei einem Anwalt meiner Wahl ein Beratungsgespräch wahrnehmen, ohne das konkret ein Rechtschutzfall vorliegt.

im Abs. 1 des 30 StVO steht "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten." als erster Satz. Einzig dieser würde ggfs. dann in Frage kommen. Gleichwohl ist de 30 StVO vorzugsweise dem Sonntagsfahrverbot sowie dem unnötigen Laufenlassen von Motoren gewidmet; und auf Letzteres zielt der einleitenden Satz ab.

Nach der Bußgeldvorschrift des § 49 StVO "25.den Umweltschutz nach § 30 Abs. 1 oder 2 oder das Sonntagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 Satz 1 oder 2 Nr. 4 Satz 2" handelst Du im geschilderten Fall durch Fahren in einem niedrigeren Gang m.E. nicht ordnungswidrig; ob die Lautstärke oder Schadstoffaustoß höher war, ist rein subjektiv. Dennoch würde dieser Verstoß nach dem BKat maximal 10 € kosten.

....

Was die Rechtsschutzversicherung angeht: ich habe keine (mehr).

- zum Einen habe ich mich in anderen Zusammenhänge gewagt, sie innerhalb von 20 Jahren mehr als einmal in Anspruch zu nehmen

- zum Anderen weiß ich ja mittlerweile, was die 'Versicherung tats. zahlt. Da ist der Beitrag im Laufe der Jahre höher, als der Nutzen daraus. Wenn Du ZU RECHT anwaltlichen Beistand benötigst, kannst Du diese Kosten ohnehin geltend machen und vom "Gegner" einfordern.

Gruß
Achim H.

Wegen 20 Euro eine Versicherung, einen Anwalt, einen Richter und paar Schreibkræfte belasten sowie nen haufen Papier verbraten. Dazu noch diverse Telefonate usw. Das nenne ich Ehrgeiz😉
Und wenn dann der TE freudestrahlend die Rechnung von 275,27 € Begleicht weil der Richter seinen Einsatz auch richtig belohnt, møchte ich gerne eine Momentaufnahme seines Gesichtes sehen. Die Welt ist so gross, du mit deinem Problem bist so klein. Gibts nix wichtigeres? Einfach mal dazu lernen, sich was annehmen und das beste aus dem Leben machen.

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Hallo Achim,

ich wurde ausdrücklich wegen §30 StVO ermahnt, sollte nun im ein Schreiben folgen in dem ein anderer Paragraph heran gezogen wird, können sie es sich gleich in die Haare schmieren.

Was die Rechtsschutzversicherung angeht solltest du vielleicht mal überlegen zu wechseln, es gibt da eine Versicherung für die unser "Liebling Kreuzberg" geworben hat. Ich kann jedenfalls bis zu 4 mal im Jahr, bei einem Anwalt meiner Wahl ein Beratungsgespräch wahrnehmen, ohne das konkret ein Rechtschutzfall vorliegt.

im Abs. 1 des 30 StVO steht "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten." als erster Satz. Einzig dieser würde ggfs. dann in Frage kommen. Gleichwohl ist de 30 StVO vorzugsweise dem Sonntagsfahrverbot sowie dem unnötigen Laufenlassen von Motoren gewidmet; und auf Letzteres zielt der einleitenden Satz ab.

Nach der Bußgeldvorschrift des § 49 StVO "25.den Umweltschutz nach § 30 Abs. 1 oder 2 oder das Sonntagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 Satz 1 oder 2 Nr. 4 Satz 2" handelst Du im geschilderten Fall durch Fahren in einem niedrigeren Gang m.E. nicht ordnungswidrig; ob die Lautstärke oder Schadstoffaustoß höher war, ist rein subjektiv. Dennoch würde dieser Verstoß nach dem BKat maximal 10 € kosten.

Auch nach § 1 Abs. 2 StVO währen es nicht mehr als 10 €.

Lohnt sich überhaupt noch der Aufstand und die Belastung der Gesundheit?

....

Was die Rechtsschutzversicherung angeht: ich habe keine (mehr).

- zum Einen habe ich mich in anderen Zusammenhänge gewagt, sie innerhalb von 20 Jahren mehr als einmal in Anspruch zu nehmen

- zum Anderen kannst Du Kosten der anwaltlichen Hilfe, wenn Du im RECHT bist und dies' auch bekommst (dazu sollte man in sich hinein hören und nicht wegen jedem Scheiß meinen, ich gehe zum Anwalt) vom "Gegner" zurück fordern.

Gruß
Achim H.

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Eine Stunde später und das muntere an den Pranger stellen geht weiter 😎

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ich frage mich sowieso die ganze Zeit, warum es der TE nicht gebacken bekommen hat, den Motor auf der Autobahn "freizubrennen", wo es ihm doch nach eigenem Bekunden möglich war, mit 170 km/h auf der linken Spur fahren...🙄

Daß er dort eigentlich auch hätte rechts fahren können, wo doch nach seiner Aussage rechts alles frei war, lassen wir jetzt mal außen vor. Soviel zur Kenntnis der Rechtslage, wo das doch im Eröffnungsbeitrag explizit angesprochen wurde. 😰

Das muss man sich jetzt mal bildlich vorstellen der TE fährt im 3. Gang bei 170km/h!!!!!!!!!!! Um den Motor freizubrennen!!

Du bist wohl noch nie einen Sportwagen gefahren, natürlich schaltet man auf der Autobahn zurück. Allerdings ist der drtte Gang bei Tempo 170 nicht möglich, da würde man den 4ten Gang nehmen. Was ich auf der Autobahn auch alles gemacht habe, nur ist das reinigen des Motors nur halb so effektiv wenn man nur im oberen Drittel fährt, als wenn man konstant im obersten Bereich fährt.

Aber warum erzähl ich euch das alles, ihr seit ja allesamt Wankelexperten die es viel besser wissen. Würde mich auch nicht wundern wenn hier einige ehemalige Ro 80 Fahrer anwesend sind die bis heute nicht wissen warum sie 5 Austauschmotoren gebraucht haben. 😛

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder


Doof nur das der Vorschlag (1/2 Jahr Wartezeit bis zur ersten BEitragserstellung) nicht ernstgenommen wird!
Kannst du mal ein Bild von deinem Autobrief mit einer Tageszeitung machen?
das wichtige Kennzeichen und Namen verdecken!
Wie ich dich einschätz - Nö

Deinem Wunsch kann ich in abgewandelter Form gerne nachkommen:

http://www7.pic-upload.de/10.07.11/ynrx4vzqk3bz.jpg

Allerdings werde ich mich nicht weiter dazu äußern wie ich dich anhand deiner bisherigen Beiträge einschätze 😁

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener


Nach der Bußgeldvorschrift des § 49 StVO "25.den Umweltschutz nach § 30 Abs. 1 oder 2 oder das Sonntagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 Satz 1 oder 2 Nr. 4 Satz 2" handelst Du im geschilderten Fall durch Fahren in einem niedrigeren Gang m.E. nicht ordnungswidrig; ob die Lautstärke oder Schadstoffaustoß höher war, ist rein subjektiv.

Das dürfte dem TE kaum weiterhelfen.

Davon abgesehen fur der TE zum Tatzeitpunkt nicht in einem niedrigeren Gang als notwendig; vielmehr fuhr er im niedrigstmöglichen Gang einzig und allein aus dem Grund, um verbotene Fahrzeugpflege im fließenden Verkehr zu betreiben.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Gang einzig und allein aus dem Grund, um verbotene Fahrzeugpflege im fließenden Verkehr zu betreiben.

Und genau dieses Verbot möchte ich mal sehen, das man einen bauartbedingt lauteren Wagen nicht innerhalb gesetzlichen Geschwindigkeitsvorschriften so bewegen darf wie es sich gehört.

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Eine Stunde später und das muntere an den Pranger stellen geht weiter 😎

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Das muss man sich jetzt mal bildlich vorstellen der TE fährt im 3. Gang bei 170km/h!!!!!!!!!!! Um den Motor freizubrennen!!

Du bist wohl noch nie einen Sportwagen gefahren, natürlich schaltet man auf der Autobahn zurück. Allerdings ist der drtte Gang bei Tempo 170 nicht möglich, da würde man den 4ten Gang nehmen. Was ich auf der Autobahn auch alles gemacht habe, nur ist das reinigen des Motors nur halb so effektiv wenn man nur im oberen Drittel fährt, als wenn man konstant im obersten Bereich fährt.
Aber warum erzähl ich euch das alles, ihr seit ja allesamt Wankelexperten die es viel besser wissen. Würde mich auch nicht wundern wenn hier einige ehemalige Ro 80 Fahrer anwesend sind die bis heute nicht wissen warum sie 5 Austauschmotoren gebraucht haben. 😛

bei dir ist nicht nur in den ober sondern in den Höchsten Regionen ein Durchblasen/freibrennen erforderlich!

PS wenigstens fährst du anscheinend einen Mazda (ich kann nicht sehen welche- aber gut)
dann besteht wenigstens die theoretische Möglichkeit das das was du schreibst passiert ist!

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Eine Stunde später und das muntere an den Pranger stellen geht weiter 😎

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Das muss man sich jetzt mal bildlich vorstellen der TE fährt im 3. Gang bei 170km/h!!!!!!!!!!! Um den Motor freizubrennen!!

Du bist wohl noch nie einen Sportwagen gefahren, natürlich schaltet man auf der Autobahn zurück. Allerdings ist der drtte Gang bei Tempo 170 nicht möglich, da würde man den 4ten Gang nehmen. Was ich auf der Autobahn auch alles gemacht habe, nur ist das reinigen des Motors nur halb so effektiv wenn man nur im oberen Drittel fährt, als wenn man konstant im obersten Bereich fährt.

😁😁 glaubst du das jetzt wirklich was du da von dir gibst????

Aber rufe doch mal bei Mazda an und erzähle das mal dem Meister, der wird sich vor lachen den Bauch halten müssen.

Es gehørt sich eben nicht so!!! Den § hast hier oft genug gesagt bekommen. Wann schnallst du es??? Weisst was, geh vor Gericht. Kæmpf um deine 20 Euro die du Zurecht zahlen musst. Wenn du doch kein Recht bekommst musst du halt durch alle møglichen Instanzen gehen. Von mir aus bis vor den Europæischen Gerichtshof. Aber lass es bleiben hier Fragen zu stellen wo dir die Antworten von vornherein nicht passen und dir eh nix annimmst.

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Gang einzig und allein aus dem Grund, um verbotene Fahrzeugpflege im fließenden Verkehr zu betreiben.
Und genau dieses Verbot möchte ich mal sehen, das man einen bauartbedingt lauteren Wagen nicht innerhalb gesetzlichen Geschwindigkeitsvorschriften so bewegen darf wie es sich gehört.
§ 1 StVO

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Gang einzig und allein aus dem Grund, um verbotene Fahrzeugpflege im fließenden Verkehr zu betreiben.
Und genau dieses Verbot möchte ich mal sehen, das man einen bauartbedingt lauteren Wagen nicht innerhalb gesetzlichen Geschwindigkeitsvorschriften so bewegen darf wie es sich gehört.

§ 30 StVO

Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1)

Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten

. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf
Es gehørt sich eben nicht so!!! Den § hast hier oft genug gesagt bekommen. Wann schnallst du es??? Weisst was, geh vor Gericht. Kæmpf um deine 20 Euro die du Zurecht zahlen musst. Wenn du doch kein Recht bekommst musst du halt durch alle møglichen Instanzen gehen. Von mir aus bis vor den Europæischen Gerichtshof. Aber lass es bleiben hier Fragen zu stellen wo dir die Antworten von vornherein nicht passen und dir eh nix annimmst.

Dem lieben Gott sei Dank, dass so einem Treiben Grenzen gesetzt werden. Da gibt es einen Text vom Amstrichter und dann ist Ritze.

Wäre ja auch noch schöner wenn mit so einem Dummfug noch mehr Leute belästigt werden.....🙄

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo


Allerdings werde ich mich nicht weiter dazu äußern wie ich dich anhand deiner bisherigen Beiträge einschätze 😁

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder


bei dir ist nicht nur in den ober sondern in den Höchsten Regionen ein Durchblasen/freibrennen erforderlich!

Immer wieder schön, wenn man so umgehend bestätigt wird 😁

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder


PS wenigstens fährst du anscheinend einen Mazda (ich kann nicht sehen welche- aber gut)
dann besteht wenigstens die theoretische Möglichkeit das das was du schreibst passiert ist!

PS - eine Monitor Kalibrierung wirkt manchmal wunder, andernfalls sind Optiker eine gute Alternative

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


😁😁 glaubst du das jetzt wirklich was du da von dir gibst????

Aber rufe doch mal bei Mazda an und erzähle das mal dem Meister, der wird sich vor lachen den Bauch halten müssen.

Das glaube ich gerne, vorallem da Mazda Werkstätten ja so ungemein viele Wankelexperten beschäftigen die im Falle eines unruhigen Laufes lieber gleich den Motor ersetzen anstatt sich um die Dichtleisten zu kümmern.

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo



Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi


Vorschreiben in welchem Gang du fährst, kann dir niemand, wenn sich allerdings innerorts Leute belästigt fühlen, kannst du schon ein Bußgeld kriegen.
Und wo sind dann die Zeugen die sich belästigt fühlen?

Der Beamte reicht, denn hier liegt ein öffentliches Interesse vor.

Aus dem Grund, dass leistungsstarke Motoren in einem höheren Drehzahlbereicht ihre volle Kraft erst entfalten haben viele Hersteller auch elektrische Auspuffklappen, die erst ab einer bestimmten Drehzahl öffnen um den Lärm so gering wie möglich zu halten. Mein Motorrad im übrigen auch. Im Stand kannst du daneben stehen, sobald du aber über 4000RpM fährst ist es kaum noch zu ertragen.(Meine Kiste läuft nach dem Motto Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, deswegen dreht sie nur bis 8000, 4000 ist in so fern schon hoch).

Ich habe hier auch eine Sache laufen, die aber Aussicht hat vor Gericht eingestellt zu werden und ist in einem ganz anderen Bezug. Deine Sache würde ich allerdings zahlen. Deine Rechtschutz wird abgesehen erst Mal prüfen ob Aussicht auf Erfolg vorhanden ist, den ich hier nicht einmal ansatzweise sehe.

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