Darf die ASFINAG kontrollieren ?
Wir waren über Silvester in Österreich und ich hatte auch was zum Ballern dabei ua. meine Schreckschusspistole mit den amtl. Papieren... ansonsten nichts was verboten wäre.
Nun kommt später ein Kumpel nachgereist und warnt uns:
"Jungs, seid vorsichtig, die ASFINAG hat mein Fahrzeug bei der Einreise nach Feuerwerk durchsucht!"
Ich hab ihn dann verwundert angeschaut und gesagt, dass die ASFINAG für die Strasse und das Pickerl zuständig ist.
Jetzt meine Frage:
Darf die ASFINAG mein Auto durchsuchen ?
Beste Antwort im Thema
Hallo erstmal. Ich bin einer der bösen der die maut in österreich kontrolliert und wollte mal hier paar fakten auf den tisch legen.
Wir dürfen autofahrer anhalten.
Wir dürfen die vignette checken, gegebenfalls mit erlaubniss des lenkers im innenraum die anbringung kontrollieren.
Bei vergehen dürfen wir einen ausweiss verlangen, die zulassung und bei lkws auch die tachoscheibe kontrollieren.
Mehr nicht
Innenraum des fahrzeuges geht uns gar nichts an, sicherheitsweste, pannendreieck usw
Auch nicht der führerschein nicht, Einen amtlichen lichtbildausweiss. Wenn der lenker gar keinen führerschein hat, geht uns das eigentlich nichts an.
24 Antworten
@ autobahnhopper5
Hallo.
Ihr bei der ASFINAG habt bestimmt keinen angenehmen Job, aber einer muss ihn ja machen. Ich sehe auch ein, das die Vignettenpflicht überwacht werden muss. Wer kein Pickerl kauft ist selbst schuld.
So manch ein ASFINAG- Mitarbeiter schießt aber gerne mal über das vorgegebenen Ziel hinaus, und suggeriert höhere Aufgaben. Sowas geht gar nicht. Hier bin ich auch sehr konsequent
Pickerl/ Ausweis könnt ihr kontrollieren, mehr aber auch nicht.
Gruß
Alpenfreund
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Aber wie geschrieben, man muss sich nicht von denen kontrollieren lassen. Aber man kommt um eine Kontrolle nicht drum rum. Lässt man die Polizei rufen, um sich kontrollieren zu lassen wartet man 30 Minuten, bis die mal da sind, und wird dann 30 Minuten durchsucht. Die ASFINAG durchsucht nur oberflächlich, und man ist in 5 Minuten fertig. Als 2007 die Fussball EM in Österieh war wurden wir durchsucht. Ich habe mich vor Ort suchsuchen lassen, und durfte dann sofort weiter fahren. Man sagte mir, das eine Warnweste fehlt. Ein Arbeitskollege hat in der selben Kontrolle Terror gemacht. Die Polizei fand keine Waffen, aber auch keine Warnweste. Für die fehlende Weste musste er dann 40 Euro zahlen.
Sollte pickerlmäßig alles in Ordnung sein, kann die ASFINAG noch Kennzeichen und Personalien notieren. Ansonsten hat die ASFINAG keine rechtliche Handhabe jemanden bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten damit die das Fahrzeug durchsuchen - ausgenommen natürlich § 80 (österreichische)StPO.
Zitat:
Original geschrieben von Buizei
Sollte pickerlmäßig alles in Ordnung sein, kann die ASFINAG noch Kennzeichen und Personalien notieren. Ansonsten hat die ASFINAG keine rechtliche Handhabe jemanden bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten damit die das Fahrzeug durchsuchen - ausgenommen natürlich § 80 (österreichische)StPO.
Text § 80 (österreichische)StPO.
(1) Wer von der Begehung einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt, ist zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft berechtigt.
(2) Wer auf Grund
bestimmter Tatsachen annehmen kann,dass eine Person eine strafbare Handlung ausführe, unmittelbar zuvor ausgeführt habe oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet.
Die fett unterlegte Stelle könnte einen gewissen Spielraum für die Hinzuziehung der Polizei ergeben😁😁
Ich weis ich bin boshaft.
Zitat:
Original geschrieben von Buizei
Sollte pickerlmäßig alles in Ordnung sein, kann die ASFINAG noch Kennzeichen und Personalien notieren. Ansonsten hat die ASFINAG keine rechtliche Handhabe jemanden bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten damit die das Fahrzeug durchsuchen - ausgenommen natürlich § 80 (österreichische)StPO.
Und genau um diese Aunsnahme schreibe ich doch die ganze Zeit. 🙄
Anhand der Häufigkeit, wie oft davon berichtet wird merkt man ja auch, das es sich um eine Ausnahme handelt.
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Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Text § 80 (österreichische)StPO.
(1) Wer von der Begehung einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt, ist zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft berechtigt.
(2) Wer auf Grund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführe, unmittelbar zuvor ausgeführt habe oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet.Die fett unterlegte Stelle könnte einen gewissen Spielraum für die Hinzuziehung der Polizei ergeben😁😁
Ich weis ich bin boshaft.
...die ASFINAG (oder jeder andere natürlich) muß hier
Tatsachenvorweisen können. Vermutungen alleine, dass man was Böses getan hat und darum sein Fahrzeug nicht durchsuchen lässt, reichen nicht!
@MvM: welche Tatsachen rechtfertigten denn bei deiner Aussage das Aufhalten durch die ASFINAG bis zum Eintreffen der Polizei ?
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Aber man kommt um eine Kontrolle nicht drum rum. Lässt man die Polizei rufen, um sich kontrollieren zu lassen wartet man 30 Minuten, bis die mal da sind, und wird dann 30 Minuten durchsucht.
Zitat:
Original geschrieben von Buizei
...die ASFINAG (oder jeder andere natürlich) muß hier Tatsachen vorweisen können. Vermutungen alleine, dass man was Böses getan hat und darum sein Fahrzeug nicht durchsuchen lässt, reichen nicht!
Zwischen vorweisen und
annehmenund annehmen steht im § 80 Abs 2
ist doch wohl ein Unterschied.
Zitat:
Original geschrieben von Alpenfreund
@ autobahnhopper5Hallo.
Ihr bei der ASFINAG habt bestimmt keinen angenehmen Job, aber einer muss ihn ja machen. Ich sehe auch ein, das die Vignettenpflicht überwacht werden muss. Wer kein Pickerl kauft ist selbst schuld.
So manch ein ASFINAG- Mitarbeiter schießt aber gerne mal über das vorgegebenen Ziel hinaus, und suggeriert höhere Aufgaben. Sowas geht gar nicht. Hier bin ich auch sehr konsequent
Pickerl/ Ausweis könnt ihr kontrollieren, mehr aber auch nicht.Gruß
Alpenfreund
Leider richtig, grundsätzlich verlangt man erst einen amtlichen lichtbildausweiss und einen zulassungschein ( bei vergehen ) dann sagt man was los ist. Diese vorgehensweisse deswegen weil es leider auch leute gibt die keinen respekt haben, einen sagen leck mich am a.... sich ins auto setzen und fahren. Grundsätzlich war auch schon der fall das einer einsichtig war, die strafe bezahlte und fertig. Da brauch ich nicht mal einen ausweiss oder sonst was...und verlang ihn auch nicht. Das einzige was noch legetim ist einen verkehrsrowdy aus dem verkehr ausleiten...zwecks kontrolle. Wenn man das pcikerl im fliesverkehr nicht sieht oder der verdachtg ist sie könnte ja manipuliert sein das ist es rechtlich legitim ihn anzuhalten. Aber mal ehrlich was bringt sowas einen, dafür ist die polizei zuständig. Ich persönlich schüttel maximal den kopf und kümmer mich um meine tätigkeit.
Zitat:
Original geschrieben von Buizei
...die ASFINAG (oder jeder andere natürlich) muß hier Tatsachen vorweisen können. Vermutungen alleine, dass man was Böses getan hat und darum sein Fahrzeug nicht durchsuchen lässt, reichen nicht!Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Text § 80 (österreichische)StPO.
(1) Wer von der Begehung einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt, ist zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft berechtigt.
(2) Wer auf Grund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführe, unmittelbar zuvor ausgeführt habe oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet.Die fett unterlegte Stelle könnte einen gewissen Spielraum für die Hinzuziehung der Polizei ergeben😁😁
Ich weis ich bin boshaft.@MvM: welche Tatsachen rechtfertigten denn bei deiner Aussage das Aufhalten durch die ASFINAG bis zum Eintreffen der Polizei ?
Zitat:
Original geschrieben von Buizei
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Aber man kommt um eine Kontrolle nicht drum rum. Lässt man die Polizei rufen, um sich kontrollieren zu lassen wartet man 30 Minuten, bis die mal da sind, und wird dann 30 Minuten durchsucht.
Dienstliche wahrnehmung, da wir beamte sind. Hatten vor kurzen einen fall wo der lenker keinen ausweiss und führerschein hatte. Polizei gerufen und natürlich behaupteten sie das er gar nicht gefahren sei. In dem fall reicht die dienstliche wahrnehmung. Und vorweg, auch bei verdacht usw. ein auto durchsuchen darf niemand.... höchste der gefühle reingreifen und die anbringung der vignette kontrollieren
Zitat:
Original geschrieben von autobahnhopper5
Das einzige was noch legetim ist einen verkehrsrowdy aus dem verkehr ausleiten...zwecks kontrolle. Wenn man das pcikerl im fliesverkehr nicht sieht oder der verdachtg ist sie könnte ja manipuliert sein das ist es rechtlich legitim ihn anzuhalten. Aber mal ehrlich was bringt sowas einen, dafür ist die polizei zuständig. Ich persönlich schüttel maximal den kopf und kümmer mich um meine tätigkeit.
Es ist auch Aufgabe der Polizei, das die Geschwindigkeiten eingehalten werden. Dennoch fahen einige Privatpersonen (gerne auch Hilfssherifs genannt) exakt mit der erlaubten Geschwindigkeit auf der linken Spur. Manche Privatpersonen laufen durch die Stadt, und schreiben Falschparker auf. Sie sind selten, aber es gibt sie.
Dann kann ich mir aber auch vorstellen, das ein ASFINAG-Beamter einen Wagen anhält, wo hinten eine geknebelte Geisel sitzt, der man eine Waffe an die Schläfe hällt. Man den wegen mehrerer Banküberfälle polizeilich gesuchten Fahrer letztens noch bei aktenzeichen XY-Ungelöst gesehen hat. Aber da die Vignette in Ordnung ist man den Wagen weiter fahren lässt, und routienemäßig den nächsten kontrolliert, ohne sich darüber gedanken zu machen. Das klingt zwar nach einem Commedifilm, aber möglich könnte es dennoch sein. 😁
Zitat:
Original geschrieben von autobahnhopper5
Wenn man das pcikerl im fliesverkehr nicht sieht oder der verdachtg ist sie könnte ja manipuliert sein das ist es rechtlich legitim ihn anzuhalten.
Die Pickerlüberprüfung wird auch zum Teil schon von Kameras auf so manchen Mautbrücken übernommen.