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Darf die ASFINAG kontrollieren ?

Themenstarteram 6. Januar 2013 um 0:10

Wir waren über Silvester in Österreich und ich hatte auch was zum Ballern dabei ua. meine Schreckschusspistole mit den amtl. Papieren... ansonsten nichts was verboten wäre.

Nun kommt später ein Kumpel nachgereist und warnt uns:

"Jungs, seid vorsichtig, die ASFINAG hat mein Fahrzeug bei der Einreise nach Feuerwerk durchsucht!"

Ich hab ihn dann verwundert angeschaut und gesagt, dass die ASFINAG für die Strasse und das Pickerl zuständig ist.

Jetzt meine Frage:

Darf die ASFINAG mein Auto durchsuchen ?

Beste Antwort im Thema

Hallo erstmal. Ich bin einer der bösen der die maut in österreich kontrolliert und wollte mal hier paar fakten auf den tisch legen.

Wir dürfen autofahrer anhalten.

Wir dürfen die vignette checken, gegebenfalls mit erlaubniss des lenkers im innenraum die anbringung kontrollieren.

Bei vergehen dürfen wir einen ausweiss verlangen, die zulassung und bei lkws auch die tachoscheibe kontrollieren.

Mehr nicht

Innenraum des fahrzeuges geht uns gar nichts an, sicherheitsweste, pannendreieck usw

Auch nicht der führerschein nicht, Einen amtlichen lichtbildausweiss. Wenn der lenker gar keinen führerschein hat, geht uns das eigentlich nichts an.

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am 6. Januar 2013 um 1:28

War vielleicht nicht nur die ASFNINAG. Standen da sicher keine Polizisten dabei?

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Wir waren über Silvester in Österreich und ich hatte auch was zum Ballern dabei ua. meine Schreckschusspistole mit den amtl. Papieren... ansonsten nichts was verboten wäre.

Nun kommt später ein Kumpel nachgereist und warnt uns:

"Jungs, seid vorsichtig, die ASFINAG hat mein Fahrzeug bei der Einreise nach Feuerwerk durchsucht!"

Ich hab ihn dann verwundert angeschaut und gesagt, dass die ASFINAG für die Strasse und das Pickerl zuständig ist.

Jetzt meine Frage:

Darf die ASFINAG mein Auto durchsuchen ?

Was ist die ASFINAG ???

am 6. Januar 2013 um 11:26
Themenstarteram 6. Januar 2013 um 11:31

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

War vielleicht nicht nur die ASFNINAG. Standen da sicher keine Polizisten dabei?

Keine Ahnung, ich war nicht dabei. Er sagte jedenfalls nur von der ASFINAG was

Zunächst müßte einmal geklärt werden, welche der 5 ASFINAG da zugegen war.

Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/ASFINAG

Da bräuchte man am besten noch nen Österreicher dafür.

Und von einer Seite die sich um Maut dreht auf weitere Rechte/Pflichten der ASFINAG zu schließen ist meiner Meinung nach zu kurz gegriffen.

In Deutschland gibts je nach Bundesland z. B. Polizeihelfer oder Ordnungsämter die teilweise Waffen tragen, Rechte nach Landespolizeigesetzen dazu evtl. Ernennung zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft...

Dazu können theoretisch und praktisch in Bayern Waldbesitzer (oder deren Beauftragte) im Wald Polizeirechte haben - per Ernennung.

 

Nee, wir brauchen nen Österreicher der sich gut mit ASFINAG und der Möglichkeit von weiteren Rechtn auskennt.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Jetzt meine Frage:

Darf die ASFINAG mein Auto durchsuchen ?

Die ASFINAG darf natürlich fragen, ob sie deinen Wagen durchsuchen dürfen. Wenn der Wagen auffällig ist, dann machen sie dies auch. Dies kann vom Fahrer allerdings verweigert werden. Dann hat die ASFINAG allerdings das Recht den Fahrer so lange festzuhalten, bis die Polizei eintrifft.

Wer schlau ist lässt seinen Wagen an Ort und Stelle oberflächlich durchsuchen, als zum Polizeirevier zu folgen, wo eine Grunduntersuchung stattfindet. Das hat nicht nur was mit der verschwendeten Zeit zu tun, sondern auch mit den Strafen. Die ASFINAG weist dann bei einer Durchuchung (kostenlos) darauf hin, das z.B. eine Warnweste fahlt. Bei einer Durchsuchung von der Polizei wird das selbe Vergehen teuer.

Ich würde meinen Wagen definitiv nicht von Mitarbeitern eines privaten Unternehmens durchsuchen lassen. Wo kommen wir denn da hin, wenn polizeiliche (hoheitliche) Aufgaben von privaten Unternehmen wahrgenommen würden...

am 8. Januar 2013 um 10:21

Stimmt wo kommen wir denn da hin...oder wo sind wir denn schon?

http://...undesverfassungsgericht.de/.../rs20120118_2bvr013310.html

Art. 33 Abs. 4 GG gilt auch für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben in privatrechtlicher Organisationsform.

Abweichungen vom Grundsatz des Funktionsvorbehalts bedürfen der Rechtfertigung durch einen spezifischen, dem Sinn der Ausnahmemöglichkeit entsprechenden Ausnahmegrund.

Die Übertragung von Aufgaben des Maßregelvollzuges auf formell privatisierte Träger kann mit Art. 33 Abs. 4 GG sowie mit dem Demokratieprinzip und den Grundrechten der Untergebrachten vereinbar sein.

In Teilbereichen ist das schon so, dass private Unternehmen hoheitliche Aufgaben durchführen ;)

am 13. Januar 2013 um 18:51

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Stimmt wo kommen wir denn da hin...oder wo sind wir denn schon?

http://...undesverfassungsgericht.de/.../rs20120118_2bvr013310.html

Art. 33 Abs. 4 GG gilt auch für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben in privatrechtlicher Organisationsform.

Abweichungen vom Grundsatz des Funktionsvorbehalts bedürfen der Rechtfertigung durch einen spezifischen, dem Sinn der Ausnahmemöglichkeit entsprechenden Ausnahmegrund.

Die Übertragung von Aufgaben des Maßregelvollzuges auf formell privatisierte Träger kann mit Art. 33 Abs. 4 GG sowie mit dem Demokratieprinzip und den Grundrechten der Untergebrachten vereinbar sein.

In Teilbereichen ist das schon so, dass private Unternehmen hoheitliche Aufgaben durchführen ;)

Schön zitiert aber in Ö gilt anderes Recht, da darf sogar ein Gendarm die Geschwindigkeit schätzen und die gilt vor Gericht. Austria ist anders wie Deutschland!

Es ist zwar schon ein etwas älterer Beitrag.

http://www.autoverein.at/index.php?...

Das darf die ASFINAG

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978

Ich würde meinen Wagen definitiv nicht von Mitarbeitern eines privaten Unternehmens durchsuchen lassen. Wo kommen wir denn da hin, wenn polizeiliche (hoheitliche) Aufgaben von privaten Unternehmen wahrgenommen würden...

Es ist kein privates Unternehmen, sondern ein Staatliches. Der Staat hat einen Teil seiner hoheitsaufgaben an diese Firma abgegeben. Das ist vergleichbar mit der alten Bundespost. Da gab es zwar ein Postamt, aber kein Amt für Post, weils eine eigene Firma war.

Aber wie geschrieben, man muss sich nicht von denen kontrollieren lassen. Aber man kommt um eine Kontrolle nicht drum rum. Lässt man die Polizei rufen, um sich kontrollieren zu lassen wartet man 30 Minuten, bis die mal da sind, und wird dann 30 Minuten durchsucht. Die ASFINAG durchsucht nur oberflächlich, und man ist in 5 Minuten fertig. Als 2007 die Fussball EM in Österieh war wurden wir durchsucht. Ich habe mich vor Ort suchsuchen lassen, und durfte dann sofort weiter fahren. Man sagte mir, das eine Warnweste fehlt. Ein Arbeitskollege hat in der selben Kontrolle Terror gemacht. Die Polizei fand keine Waffen, aber auch keine Warnweste. Für die fehlende Weste musste er dann 40 Euro zahlen.

Hallo erstmal. Ich bin einer der bösen der die maut in österreich kontrolliert und wollte mal hier paar fakten auf den tisch legen.

Wir dürfen autofahrer anhalten.

Wir dürfen die vignette checken, gegebenfalls mit erlaubniss des lenkers im innenraum die anbringung kontrollieren.

Bei vergehen dürfen wir einen ausweiss verlangen, die zulassung und bei lkws auch die tachoscheibe kontrollieren.

Mehr nicht

Innenraum des fahrzeuges geht uns gar nichts an, sicherheitsweste, pannendreieck usw

Auch nicht der führerschein nicht, Einen amtlichen lichtbildausweiss. Wenn der lenker gar keinen führerschein hat, geht uns das eigentlich nichts an.

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