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Darf der Händler Gewährleistungsansprüche über die GW-Garantie abrechnen?

VW Phaeton 3D

Hallo Miteinander,

ich habe eine Frage, die mich jetzt schon einige Tage beschäftigt:

Mein VW/AUDI Händler in HH, der mir ein Fahrzeug vor weniger als 6 Mionaten gebraucht verkauft hat, muss im Rahmen der Sachmängelhaftung/Gewährleistung einige Arbeiten am Fahrzeug vornehmen. Seine Verpflichtung zur Reparatur hat er auch bereits akzeptiert und die Arbeiten sollen bei einem VW/AUDI-Partner im Berliner Raum durchgeführt werden.

Nun hat mir das reparierende Autohaus aus dem Berliner Raum mitgeteilt, dass der Hamburger Händler ihn angewiesen hätte, er soll die Schäden über die Gebrauchtwagengarantie abwicklen und den verbeibenden Betrag dem Autohaus in Hamburg in Rechnung zustellen. Mir würden keine Schäden entstehen.

Ist das Rechtens?

Gemäß meiner Rechtsauffassung kann doch die Garantie, welche ja mir "gehört", nicht für eine Leistung einstehen müssen, die aufgrund der Gesetzeslage jemand anderes zu tragen hat.

Welche negativen Effekte können dadurch für mich entstehen? (z.B. keine Möglichkeit der Garantieverlängerung, Kündigung aufgrund des Schadenverlaufs).

Vielen Dank für Eure Rückmeldung.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von saturn78

Es ist ja nicht nur so, dass der Gesetzgeber 2002 das Gewährleistungsrecht verschärft hat, die Vollkaskomentalität ist eine gesellschaftliche Erscheinung.

Der starke Staat muss den armen unmündigen, hilfsbedürftigen Verbraucher/Mieter/Arbeitnehmer unbedingt schützen...

Der Gebrauchtwagenhändler steht als Profi, der das jeden Tag macht, dem Laien gegenüber, der es alle paar Jahre macht. Dieses Kompetenzgefälle wurde ausgenutzt, um den Kunden über den Tisch zu ziehen. Um diesen unhaltbaren Zustand der regelmäßigen Übervorteilung in Richtung eines fairen Interessenausgleichs zu bewegen, griff der Gesetzgeber ein.

Wenn dann eine gewisse Klientel wegen der Beschneidung ihrer Möglichkeiten zur Gewinnerzielung der schrägen Art aufheult, ist das nicht weiter beachtenswert.

Deine Äußerungen über Mietwohnungen sind ebenfalls unsinnig. Das sage ich Dir mal als einer, der seit über 30 Jahren solche Objekte verwaltet/vermietet. Aber MT ist kein Immobilienportal. Deshalb steige ich in diese Diskussion nicht tiefer ein.

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Moin,

ich habe binnen einer Woche nach Kauf die Mängel dem Autohaus schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Unter anderem handelte es sich um Probleme beim Starten bei niedrigen Temperaturen.

Nach mehrfachem E-Mail-Verkehr hat das Autohaus einen Fahrer zur Abholung des Fahrzeugs gesendet. Vereinbart war, dass sämtliche angemahnten Arbeiten beim Autohaus erfolgen sollten. Nachdem das Fahrzeug zurück kam, waren jedoch nur die Glühkerzen gewechselt und die anderen Mängel nicht behoben. Es ist also klar nachweisbar, dass die von mir genannten Mängel unmittelbar nach dem Kauf aufgefallen sind und nicht erst mit der Zeit entstanden sind. Mittlerweile sind natürlich einige Wochen vergangen seit Kauf und jetzt sieht es sehr nach einem "normalen Garantie-Vorfall" aus ....

Den Namen des Händlers möchte ich ungern öffentlich posten.

Ich habe Verständnis dafür, dass Händler an den Gebrauchtwagen nur eine geringe Marge haben und dann natürlich diese nicht durch mehr oder minder teure Defekte schmälern möchten. Dennoch finde ich es für die Allgemeinheit der Versicherungsnehmer nicht in Ordnung, wenn die Versicherung(snehmer) das geschäftliche Risiko des Verkäufers tragen sollen.

Ich als Käufer muss entscheiden, ob ich bereit bin bei einem seriösen Händler für ein Auto z.B. 2.000€ mehr zu bezahlen und dafür gewisse Rechte zu haben, oder ob ich es bei privat ohne diese Rechte kaufen möchte. Ich zahle also beim Kauf mit Gewährleistung eine Prämie, die man auch als "zusätzlichen Gewinn" des Händlers bezeichnen könnte (er wird den Wagen ja nicht zum Listen-VK bezogen haben), von dem gewisse Mängel halt zu zahlen sind.

Danke für Eure Kommentare.

Die armen Händler und die armen Verkäufer, hätten sie mal was anständiges gelernt, wenn es doch ein so furchtbarer Beruf ist.

Sorry für OT:

Wenn beim Kauf Mängel verschwiegen werden um sie danach als neu über die Garantie abzurechnen handelt es sich meiner Meinung nach um Betrug.

Bei zwei BMW Händlern habe ich es bereits erlebt. Da wurde bei der Inzahlungnahme des Fahrzeuges welches ich hinterher gekauft habe, dem damaligen Verkäufer ein Defekt in Rechnung gestellt um den Preis zu drücken. Der Defekt wurde nicht behoben sondern das Fahrzeug hinterher unrepariert verkauft. Bei mir wurde es dann über Euro+ abgerechnet.

Bei zweiten Mal wurden festgestellte Mängel während der Probefahrt nicht behoben sondern ebenfalls hinterher per Euro+ abgerechnet.

Da ich kein Einzelfall sein werde, gehe ich durchaus von gängiger Praxis aus.

Noch mal OT: Ich würde bei Fahrzeugen unter einem gewissen Wert (ca. 4000EUR) die Sachmängelhaftung vom Gesetzgeber her ausschließen um diesen Kleinkram der echt Zeit und Geld kostet abzuwenden.

Viele Grüße,

Sascha

am 12. September 2011 um 18:34

Hallo Sascha,

 

genau das ist der Punkt, bei einem 10 Jahre altem Fahrzeug was im Verkauf 1500 Euro kostet haben die Kunden genau die selben Rechte wie bei einem gebrauchten der 30000 Euro gekostet hat.

Aus diesem Grund gibt es solche Fahrzeuge beim Markenhändler überhaupt nicht mehr und die Freien verkaufen nur noch Export/Gewerbe oder im Kundenauftrag.

Am schlimmsten sind die Kunden die keine 1000 Euro für ein Auto haben, aber eine RSV, Anwalt nimmt so was mit Kußhand, einfach nervig die ganze Sache.

Grüßle WG5

Das ist doch gar nicht richtig.

deklariere im Kaufvertrag gemeinsam mit deinem Kunden das verkaufte Fahrzeug als "Bastlerfahrzeug mit unbekannt vielen Mängeln" und schon bist du aus der Gewährleistung raus.

Dann weis jeder wo er dran ist , und gut isses.

Aber es ist ja so reizvoll ein lahmendes Pony zum Rennpferd umzulablen...

dsu

am 13. September 2011 um 18:16

@ DSU,

wennn es doch so einfach wäre, kannst Dir gar nicht vorstellen was deutsche Richter ( Juristen ) so urteilen, aber das wäre ot und würde zu weit führen.

Ich verkaufe kaum noch an Privatkunden, warum auch wenn mir die Polen/Russen/Rumänen etc. die Fahrzeuge vom Hof holen.

Grüßle WG5

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser

Das ist doch gar nicht richtig.

deklariere im Kaufvertrag gemeinsam mit deinem Kunden das verkaufte Fahrzeug als "Bastlerfahrzeug mit unbekannt vielen Mängeln" und schon bist du aus der Gewährleistung raus.

Dann weis jeder wo er dran ist , und gut isses.

Aber es ist ja so reizvoll ein lahmendes Pony zum Rennpferd umzulablen...

dsu

Das funktioniert so überhaupt nicht, da wird dir jeder Richter die Ohren langziehen! Dieser Satz wird dir als 'allgemeingültige AGB', somit ungültige Passage respektive gewissenhafte Benachteiligung des armen, unmündigen Privatmannes ausgelegt und ist somit unzulässig! Die GW umgehst Du so nicht! Eher müsstest Du alle vorhandenen Mängel auflisten! Diese Idee hatten schon viele andere gehabt!

Aber so ist das in D, dem faulen Depp wird der Honig um den Mund geschmiert, während dem fleißigen Menschen das Leben schwergemacht wird.

Gruß Micha.

Das ganze hat natürlich (wie immer) zwei Seiten.

Zum einen ist es gut und richtig, den Verbraucher vor Übervorteilung zu schützen.

Auf der anderen Seite verdrängt die Momentane Gesetzgebung so ziemlich alle günstigen GW vom Markt.

Denn bei einem 30.000€ GW einen "Risikoaufschlag" einzurechnen ist das eine, bei einem 1.500€ Wagen etwas anderes, zumal die Risikoverteilung eher zu ungunsten des alten Fahrzeuges liegt.

Denn selbst wenn ich in den Kaufvertrag: "1,5Tonnen, völlig funktionsloser Schrott" reinschreibe, haut mir das ein findiger Anwalt um die Ohren.

 

Zitat:

Original geschrieben von Phaeton-TDI

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser

Das ist doch gar nicht richtig.

deklariere im Kaufvertrag gemeinsam mit deinem Kunden das verkaufte Fahrzeug als "Bastlerfahrzeug mit unbekannt vielen Mängeln" und schon bist du aus der Gewährleistung raus.

Dann weis jeder wo er dran ist , und gut isses.

Aber es ist ja so reizvoll ein lahmendes Pony zum Rennpferd umzulablen...

dsu

Das funktioniert so überhaupt nicht, da wird dir jeder Richter die Ohren langziehen! Dieser Satz wird dir als 'allgemeingültige AGB', somit ungültige Passage respektive gewissenhafte Benachteiligung des armen, unmündigen Privatmannes ausgelegt und ist somit unzulässig! Die GW umgehst Du so nicht! Eher müsstest Du alle vorhandenen Mängel auflisten! Diese Idee hatten schon viele andere gehabt!

Aber so ist das in D, dem faulen Depp wird der Honig um den Mund geschmiert, während dem fleißigen Menschen das Leben schwergemacht wird.

Gruß Micha.

Also ich habe hier von keinem geringerem als der DEUVET und vom ADAC Classic Musterkaufverträge vorliegen , wo das Schlüsselwort "Bastlerfahrzeug" heisst. Wie sonst würden tausende von Old- und Youngtimer sonst ihre Besitzer wechseln ?

Ich weis das bei deutschem Recht die Rechtsverdreherfraktion die Möglichkeit hat , alles und jedes Vertragsdetail zu verbiegen, aber ein Bastlerfahrzeug ist und bleibt ein Bastlerfahrzeug. Gibt es dann auch wieder genug Urteile zu.

Also wenn jemand bei einem Fahrzeug mit einem Wert von 1.500 EUR schon bereit ist für 3,50 EUR einen Anwalt zu bemühen, der wird sein Autogramm sicherlich nicht unter einen Kaufvertrag mit dem Vermerkt "Bastlerfahrzeug" setzen.

Leider wird es zu vielen unmündigen Bürgern dank geldgeiler Versicherungen und Anwälten zu leicht gemacht für jeden kleinen Furz den Rechtsweg zu beschreiten.

Zitat:

Also ich habe hier von keinem geringerem als der DEUVET und vom ADAC Classic Musterkaufverträge vorliegen , wo das Schlüsselwort "Bastlerfahrzeug" heisst. Wie sonst würden tausende von Old- und Youngtimer sonst ihre Besitzer wechseln ?

Ganz einfach:

Indem der Verkauf von Privat zu Privat stattfindet, oder von Privat zu Gewerblich. Da kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Gewerblich zu Privat ist das (in der Praxis) nur erfolgversprechend, wenn alle Mängel einzeln aufgelistet werden.

am 14. September 2011 um 19:55

@ Saturn 78,

genau so ist es privat zu privat oder an den Händler kein Problem, neuerdings, nach einem Urteil des BGH zur Sachmängelhaftung gibt es für den Händler einen kleinen Hoffnungsschimmer, der Verkauf im Kundenauftrag, da ist der Händler von jeder Sachmängelhaftung frei. muß aber wasserdicht sein, heißt Fahrzeug darf nie im Bestand des Händlers auftauchen, ordendliche Kommisionsverträge sind das A und O.

Habe selbst schon 3 Verfahren auf dieser Schiene gewonnen, was den Winkeladvokaten überhaupt nicht in den Kram gepasst hat.

Grüßle Wg5

Wobei sich dann natürlich die Frage stellt, ob man den Wagen nicht gleich, für ein paar Kröten weniger, an den Handel/ins Ausland gibt...

 

Wobei man auch nicht vergessen sollte, dass das eben nicht nur einen juristischen Aspekt beinhaltet.

Selbst wenn man den Prozess gewinnt...Sich den Ruf versauen, für 300€ Bruttogewinn am 2.000€ Wagen????

 

Es ist ja nicht nur so, dass der Gesetzgeber 2002 das Gewährleistungsrecht verschärft hat, die Vollkaskomentalität ist eine gesellschaftliche Erscheinung.

Der starke Staat muss den armen unmündigen, hilfsbedürftigen Verbraucher/Mieter/Arbeitnehmer unbedingt schützen...

 

Wenn einer dieser armen Menschen einen 1997 er Golf mit 350.000km, 8Vorbesitzern und 3 unreparierten Unfallschäden, für 300€ kauft,....Scheint es gesellschaftlicher Konsens zu sein, dass ihm im Falle eines Zirpen im Handschufach, bei Vollmond, in Rechtskurven, das er leider nicht vorführen kann, selbstverständlich:

1. sofortige Reparatur

2. Ersatzwagen (min. A8)

3. Rücktritt vom Kaufvertrag

4. Schadenersatz für seelische Pein.

5. ....

zusteht.

 

Und das ist der Grund, warum es weder günstige Gebrauchte, noch günstigen Wohnraum gibt...

Wie heisst es so schön: Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand. Ich würde mich als Verkäufer auf unsere deutsche Rechtsprechnung nicht verlassen, auch (oder gerade) wenn es um Gebrauchtwagen geht. Auch bei Kommissionsverkäufen würde ich mir zur Sicherheit schriftlich bestätigen lassen, dass dem Käufer bekannt ist, dass es sich um ein Kommissionsgeschäft handelt und dass er das Fahrzeug ohne jegliche Gewährleistung kauft.

Anderenfalls sehe ich durchaus Gefahren für den Verkäufer, dass der Käufer im Problemfall doch noch ein Schlupfloch entdeckt.

Zitat:

Original geschrieben von saturn78

Es ist ja nicht nur so, dass der Gesetzgeber 2002 das Gewährleistungsrecht verschärft hat, die Vollkaskomentalität ist eine gesellschaftliche Erscheinung.

Der starke Staat muss den armen unmündigen, hilfsbedürftigen Verbraucher/Mieter/Arbeitnehmer unbedingt schützen...

Der Gebrauchtwagenhändler steht als Profi, der das jeden Tag macht, dem Laien gegenüber, der es alle paar Jahre macht. Dieses Kompetenzgefälle wurde ausgenutzt, um den Kunden über den Tisch zu ziehen. Um diesen unhaltbaren Zustand der regelmäßigen Übervorteilung in Richtung eines fairen Interessenausgleichs zu bewegen, griff der Gesetzgeber ein.

Wenn dann eine gewisse Klientel wegen der Beschneidung ihrer Möglichkeiten zur Gewinnerzielung der schrägen Art aufheult, ist das nicht weiter beachtenswert.

Deine Äußerungen über Mietwohnungen sind ebenfalls unsinnig. Das sage ich Dir mal als einer, der seit über 30 Jahren solche Objekte verwaltet/vermietet. Aber MT ist kein Immobilienportal. Deshalb steige ich in diese Diskussion nicht tiefer ein.

Zitat:

Der Gebrauchtwagenhändler steht als Profi, der das jeden Tag macht, dem Laien gegenüber, der es alle paar Jahre macht. Dieses Kompetenzgefälle wurde ausgenutzt, um den Kunden über den Tisch zu ziehen. Um diesen unhaltbaren Zustand der regelmäßigen Übervorteilung in Richtung eines fairen Interessenausgleichs zu bewegen, griff der Gesetzgeber ein.

Die Intention ist auch völlig richtig (so schrieb ich es auch).

Fakt ist aber, dass es schlich keinen Sinn mehr macht, günstige Gebrauchte (früher hießen die mal Studentenkarren) an Privatkunden zu verkaufen, da das Risiko in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.

Ein fairer Interessensausgleich wäre es (meiner bescheidenen Meinung nach), wenn es durchaus möglich wäre, unterhalb einer gewissen Wertgrenze, die Gewährleistung vertraglich auszuschließen.

Lesen wird doch wohl jeder, der einen Führerschein hat, können?

 

Somit wäre es weiter möglich, Fahrzeuge von 500€ bis 3.000€ im Bestand zu haben, z.B. für Fahranfänger.

 

Die jetzige Regelung hat nur zwei Effekte:

Relativ gute Fahrzeuge gehen ins Ausland.

Juristen haben Arbeit.

 

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