Danke AHK! Ein kleiner Zusatznutzen bei unsachgem. Nutzung :-)
Hi zusammen, wir haben hier ja schon drüber diskutiert, dass eine abnehmbare Anhängekupplung im Falle der Nichtnutzung aus Gründen der Pflicht, einen möglichen Unfallschaden so gering wir möglich zu halten, abmontiert gehört.
Nun habe ich das Glück gehabt, dass mir die AKH einen solchen Parkrempler "vom XC hielt" :-)
Ich auf die Party zurück, den Brüller losgelassen "Der Halter das KFZ mit dem amtlichen Kennzeichen möchte bitte zu seinem Fahrzeug kommen ..."
Auf den Hinweis, dass sein Auto (Schrottkarre wäre bezeichnender ;-) mir an der abschüssigen Parksituation draufgerollt wäre kam nur der Spruch: "Quatsch, hab doch die Handbremse gezogen." Kam mir dann schon komisch vor, dass er über die Beifahrertür einsteigen musste (weil das Türschloß an der Fahrertür kaputt war).
...
19 Antworten
Auch ich habe mir an mein Fahrzeug eine abnehmbare AHK vom Freundlichen anbauen lassen.
Bei Abholung des Fahrzeuges erklärte er mir, ich dürfte mit einer abnehmbaren AHK im angebautem Zustand nur mit Hänger fahren. Sobald der Hänger abgekuppelt wird, muss auch die AHK abgenommen werden. Ein Fahren mit abnehmbarer AHK ohne Anhänger kann Bußgeld kosten (40,-- €) und im Falle eines Auffahrunfalles, d.h. wenn ich von hinten von einem anderen Fahrzeug unsanft geknutscht werde, bin ich auf jedem Fall mit 20% Schadenshaftung bei mir sowie auch beim Unfallverursacherer dabei. Begründung: Die nicht abgenommene AHK hat die Gesamtschadenssumme um 20% erhöht.
Auch mein Nachbar hat solches von seinem VW Händler bei Abholung des Fahrzeuges gehört.
Frage an Euch: Weiß jemand schon von dieser Verordnung oder wie ich es auch immer nennen soll?
Beste Grüße
Jürgen
Ja, das scheint so zu sein, dass vor allem die Versicherer da Abzüge machen. Musst hier mal suchen, gab es einen Thread zu...
Schönen Gruß
Jürgen
Wie gut, dass es das Forum gibt. Unser Händler hat und 2005 nicht darauf aufmerksam gemacht. Dann sollten wir sie schleunigst abnehmen, da der letzte Einsatz vor zwei Wochen war 😁
An meinem Elch hatte ich auch eine abnehmbare AHK.
Irgendwann war es mir zu umständlich diese immer an- und abzubauen, deswegen habe ich sie dran gelassen.
Konsequenz:
Der neue hat keine abnehmbare AHK mehr, sondern eine feste. 😉
preiswerter war es außerdem...
Gruß
Marc
Ähnliche Themen
Zitat:
Torsten - der XC-Fan (weiß natürlich nicht, was passiert wäre, wenn es ein echter Aufprallunfall bei höherer Geschwindigkeit gewesen wäre. So ist er vielleicht nur ein paar cm gerollt ;-)
Das kann ich dir sagen, allerdings mit nicht abnehmbarer AHK. Ich hatte auf der A8 das "Vergnügen". Wäre das "Rohr" nicht dagewesen, dann wär wesentlich mehr kaputt gegangen (Vollbremsung 80km/h -> 0). Die Dame im Polo hatte wohl zu wenig Abstand oder die Bremsen sind nicht ebenbürtig (lol), jedenfalls war das viele Plastik am Polo sehr gebrochen, sie durfte aber damit weiterfahren, meinten die Beamten in grün.
Leider war meine AHK etwas nach rechts verbogen, war mir auf den ersten Blick nicht so aufgefallen, aber der Werkstattmeister hatte schon recht. Der Stossfänger hing links etwas runter, aber es sah nicht sehr schlimm aus. Die Plastikteilchen im Inneren haben den Schlag ziemlich gut abgefangen.
Aber auch beim täglichen Parken ist es immer von Vorteil, eine AHK dran zu haben. Manche kennen ihre Grenzen eben nicht. Hat schon so manchen Kratzer verhindert 🙂
Norb