Dacia Duster?
hi leute bräuchte dringend ein paar infos und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen....
da wir uns ein zweitwagen anschaffen müssen waren wir heut bei unserem dacia - renault händler und haben uns für den daci duster laureate 1,6 16v 105 4*2 mahagonie braun entschieden
gut soweit, alles in allem
endpreis 14,790 €
so jetzt hab ich zufällig in berlin diese seite gefunden http://dacia.deuro-car.de/dacia/dacia-duster.phtml
und wenn ich den konfigurator online benutzt dann bin ich beim duster prestige alles in allem ca.250 € billiger dran leder navi alles dabei allerdings ein eu fahrzeug dierekt aus dem werk.
kann mann sowas kaufen???
was ist anders am pkw???
garantie gleich???
inspektionen gibts probleme ???
mein anfahrtsweg nach berlin wären 800km und ich hätte noch ein pkw in zahlung zugeben wobei ich bei unserem vertraghändler ein super angebot bekommen habe für meine alten und ich hoffe die in berlin könnten das angebot mithalten
grüsse und hoffe auf ein paar antworten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Fex666
Beim Sandero sinds 6 Jahre oder 120.000 km bevor der Riemen raus muss. Die meisten Autohäuser wollen dann die Wasserpumpe mitmachen, ich persönlich mache immer ohne Wasserpumpe.Zitat:
Original geschrieben von susi 25
muss im 5 jahr der riemen🙂gewechselt werden oder erst nach bestimmter km laufleistung???und was kostet das ???
Riemen + Spannrolle und Einbau ca. 550.- Euro, mit Wasserpumpe um die 900.- Euro. Und mir ist noch nie eine Wasserpumpe verreckt.
Ich unterschreite den Tauschintervall aber immer um 10%, bei mir kommt der Riemen also spätestens mit 110.000 km neuBei mir wurden 2 Jahre Zusatzgarantie angeboten für 590.- Euro, die kann ich auch noch am letzten Garantietag erwerben, was ich wahrscheinlich auch machen werde.
Erfahrungswert ist, dass die Wasserpumpe am 1,6 16V (K4M) rund 140.000 Kilometer hält, spätestens dann wird sie undicht. Es macht also Sinn, sie beim Zahnriemenwechsel mit zu machen, da man sonst bei 120.000 Kilometer einen Zahnriemenwechsel ohne Wasserpumpe für 550,00 Euro und dann bei 140.000 Kilometer einen Zahnriemenwechsel mit Wasserpumpe für 700,00 Euro zu Buche stehen hat. Es ist unwirtschaftlich bei dieser Arbeit an der Wasserpumpe zu sparen.
LG
kjw
131 Antworten
Deshalb die Versicherungsfrage bei der Versicherung anfragen, dann wird sie auch richtig beantwortet. 😉
na dann mal los
also 2 unserer fahrzeuge sind auf meine verstorbenen opi zugelassen der 2008 von uns gegangen ist .
mit dieser versicherung fahren wir ca. 30-35 % ich habe gerade telefoniert mit einer grossen bekannten versicherung
der dacia duster kostet mich nebenbei 250 vollkasko im halben jahr
meine omi lebt noch und zahlt auch die beiträge super omi (macht sie freiwillig)sie kann sichs auch leisten🙂
jetzt meine frage ....kann ich die prozente von meinem opa auf mich überschreiben lassen ???
muss ich der versicherung mitteilen das mein opi verstorben ist???
Stirbt ein naher Angehöriger, ist den Hinterbliebenen oftmals nicht klar, was mit seinen Versicherungspolicen geschieht. Grundsätzlich ist es von Vorteil, die Assekuranz unverzüglich über den Tod zu informieren. Einige Versicherungsverträge behalten jedoch dennoch ihre Gültigkeit. Sachgebundene Versicherungen wie die Kfz-Versicherung behalten ihre Gültigkeit auch nach dem Tod des Versicherten, wenn zum Beispiel die Hinterbliebenen das Fahrzeug weiternutzen, ohne die Assekuranz zu wechseln. Allerdings wird die Höhe der zu zahlenden Prämie neu berechnet, weil diese nicht allein von den fahrzeugbezogenen Daten wie der Typklasse abhängt, sondern auch von sogenannten "weichen" Faktoren wie individuellem Schadenfreiheitsrabatt und dergleichen. Empfehlenswert ist es dennoch, den Tod des Versicherten so schnell wie möglich zu melden. Das gilt nicht nur für die Versicherung im Kfz-Bereich, sondern auch für alle anderen Policen. Einige Versicherungsverträge wie zum Beispiel diejenigen zur Unfall- oder Lebensversicherung verlangen in ihren Klauseln sogar ganz klar die Anzeige des Todes des Versicherten innerhalb von wenigen Tagen, auch wenn das oft schwerfällt.
uuhh
naja klar irgendwie mehr oder weniger aber in ertser linie gehen doch mal die ganzen versicherungen auf den ehepartner über denk ich mal oder?
meine frage war ja auch können die prozente vom verstorben opa bzw. jetzt von der lebenden omi auf die enkelin übertragen werden ???? ohne erhöhnung
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Zitat:
Original geschrieben von susi 25
uuhhnaja klar irgendwie mehr oder weniger aber in ertser linie gehen doch mal die ganzen versicherungen auf den ehepartner über denk ich mal oder?
meine frage war ja auch können die prozente vom verstorben opa bzw. jetzt von der lebenden omi auf die enkelin übertragen werden ???? ohne erhöhnung
hast Du das da oben eigentlich durchgelesen: Sachgebundene Versicherungen wie die Kfz-Versicherung behalten ihre
Gültigkeit auch nach dem Tod des Versicherten, wenn zum Beispiel die
Hinterbliebenen das Fahrzeug weiternutzen, ohne die Assekuranz zu wechseln.
Allerdings wird die Höhe der zu zahlenden Prämie neu berechnet, weil diese nicht allein von den fahrzeugbezogenen Daten wie der Typklasse abhängt, sondern auch von sogenannten "weichen" Faktoren wie individuellem Schadenfreiheitsrabatt und dergleichen.
jo ich googels mal nach assekuranz ??weiche faktoren ??häää ich nix wissen geht das auch in deutsch
was hast du studiert ???bist wohl selbst im der versicherungbereich tätig oder??
Zitat:
Original geschrieben von susi 25
uuhhnaja klar irgendwie mehr oder weniger aber in ertser linie gehen doch mal die ganzen versicherungen auf den ehepartner über denk ich mal oder?
meine frage war ja auch können die prozente vom verstorben opa bzw. jetzt von der lebenden omi auf die enkelin übertragen werden ???? ohne erhöhnung
Uns wurde das zumindest so angeboten, das umschreiben zu lassen. Geht aber nur in direkter Erblinie. Mir sagte die Versicherung: Umschreibung geht nur auf leibliche Kinder, bist du also die Tochter müsste es gehen. Und unsere Versicherung hätte 1:1 umgeschrieben ohne irgendwelche Faktoren, habe ich auch so noch nie gehört.
Assekuranz = anderes Wort für Versicherungsgesellschaft, oft in Österreich und Schweiz verwendet das Wort.
Faktoren sind zum Beispiel, die jährlich gefahrenen Kilometer wonach sich eine Versicherungsprämie errechnet, oder das Alter der Fahrer... und Assekuranz bedeutet: Versicherungsgesellschaft in dem Fall
Ihr könnt den Vertrag übernehmen, müsst aber entsprechend der Änderungen der Umstände wie Kilometer, Anzahl der Fahrer, ALter der Fahrer usw auch wahrscheinlich mehr Geld bezahlen. Und wenn das schon so lange her ist und nicht gemeldet wurde, dann wird es etwas heikel..
Zitat:
Original geschrieben von Fex666
Uns wurde das zumindest so angeboten, das umschreiben zu lassen. Geht aber nur in direkter Erblinie. Mir sagte die Versicherung: Umschreibung geht nur auf leibliche Kinder, bist du also die Tochter müsste es gehen. Und unsere Versicherung hätte 1:1 umgeschrieben ohne irgendwelche Faktoren, habe ich auch so noch nie gehört.Zitat:
Original geschrieben von susi 25
uuhhnaja klar irgendwie mehr oder weniger aber in ertser linie gehen doch mal die ganzen versicherungen auf den ehepartner über denk ich mal oder?
meine frage war ja auch können die prozente vom verstorben opa bzw. jetzt von der lebenden omi auf die enkelin übertragen werden ???? ohne erhöhnung
Versicherungsnehmer X ist gestorben und hatte 5.000 km Jahresfahrleistung angegeben. Der Sohn übernimmt die Versicherung, muss aber nun mehr bezahlen, da er eine jährliche Fahrleistung von 15.000 km hat und dann ein höheres Unfallrisiko hat. Komprende?🙂 (Das ist EIN kleines Beispiel von vielen Faktoren)
dann muss mal 2-3 jahre mami zuerst die prozent auf den namen nehmen wird wohl einfacher sein denk ich mal.....
Zitat:
Original geschrieben von susi 25
dann muss mal 2-3 jahre mami zuerst die prozent auf den namen nehmen wird wohl einfacher sein denk ich mal.....
Das kann Dir die Versicherung alles vorher ausrechnen, was am günstigsten ist.
Jedenfalls darf man nicht mit der Versicherung vom toten Opi rumfahren, ohne das die Versicherung davon weis.
Zitat:
Original geschrieben von peter_pott
Zudem sind solche Ereignisse wie der Tod des Versicherungsnehmers anzeigepflichtig.
Streng genommen musst du auch jedes Jahr die tatsächlich gefahrenen km anzeigen, wenn diese 2% über den eingetragenen Kilometer sind.
So lange die Beiträge lückenlos bezahlt sind, kräht bei einer Versicherung kein Hahn danach, ob der Versicherungsnehmer noch lebt. Erst im Schadensfall drehen sie einem einen Strick draus, und den zu 100%