Dachschaden (Delle) durch Ast vom Nachbar!!!

Hallo,

Mein Auto hatte ich heute auf dem Grundstück vom Haus meiner Freundin, vor der Eingangstür.

Neben ist ein Waldstück und einen Ast ist direkt auf dem Dach meines Autos gefallen -> Delle!!!!

Es kam so, weil manche Äste von Bäumen leider über den Wald-Grundstück stehen. Der Besitzer wurde sogar mehrmals von dem Vater meiner Freundin gemahnt, um diese Bäume zu fällen, da sie auch einen Gefähr für das Haus waren. Nun sollten sie auch demnächst von dem Forster gefällt werden (leider zu spät für die Delle).

Der Besitzer meinte damals, er sei gegen solche Fälle versichert.

Wie soll ich jetzt verfahren, damit er mir die Reparatur bezahlt ?

(Wir kennen den Namen und Anschrift des Besitzers des Waldstückes, aber nicht der Name seiner Versicherung. Ich gehe davon aus, daß er sie uns nicht sagen wird. Er öffnet sowieso nie die Tür etc...)..

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Letztlich aber auch die Frage ob der Besitzer schuldhaft gehandelt hat. Sprich waren die Bäume morsch? Wusste er dass da Äste bald abbrechen werden? Wenn nein wird es auf "höhere Gewalt" hinauslaufen -> deine Teilkasko.

Die Teilkasko wird den Schaden des TE nur dann regulieren, wenn hier ein Sturmereignis im Sinne der Vertragsbedingungen vorgelegen hat - sonst nicht.

Sollte dies nicht der Fall sein und der Baumeigentümer den Entlastungsnachweis (siehe mein letztes Posting unter 2.) erbringen können, bezahlt dem TE gar niemand seinen Schaden.

Er wird schlicht und einfach auf seinem Schaden sitzenbleiben!

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Zitat:

Original geschrieben von TonyMM



Noch eine Frage, wie wird eine Wertminderung ermittelt ? ich meine, wenn man es neu lackieren hätten müssen, sind dann Abschläge beim Wiederverkauf des PKWs wegen Verdacht auf Unfall etc... Hätte ich für diese Wertminderung Geld bekommen ? (also wenn es neu lackiert hätten müssen).

Kann man so nicht beantworten.

Hängt von diversen Faktoren ab:

-Alter und Laufleistung des PKW

-Zustand des Fahrzeuges

-Vorschäden

-Art und Umfang bzw. Höhe des Schadens

Sodann gibt es noch mehr als ein Dutzend Berechnungsmodelle zur Ermittlung der Wertminderung.

Die genannten Faktoren muss ein Gutachter beachten und kann sodann eine evtl. Wertminderung festlegen.

Nicht selten müssen sich dennoch Gerichte mit dem Satz der Wertminderung befassen.

Zitat:

Original geschrieben von TonyMM


...bzw. die zweite Frage, kann man auch auf einem neuen PKW-Teil, zum Beispiel Motorraumdeckel anstatt richten-neu lackieren bestehen, um eine Wertminderung des PKWs umgehen zu können ?

Du hast grundsätzlich Anspruch auf eine fach- und sachgerechte Instandsetzung des Fahrzeuges.

Wie die im konkreten Einzelfall aussieht, entscheidet ebenfalls der Gutachter (also ob Austausch des betreffenden Karosserieteiles oder Instandsetzung).

Eine Wertminderung kann aber unabhängig hiervon eintreten.

Die merkantile Wertminderung berücksichtigt einfach den Umstand, dass ein Schaden ab einer gewissen Grössenordnung beim Verkauf des Fahrzeuges offenbarungspflichtig ist und das Fahrzeug somit im Vergleich zu einem anderen Fahrzeug ohne diesen Schaden weniger im Verkauf bringen kann.

In der Kaskoversicherung gibt es übrigens keinen Ersatz einer evtl. Wertminderung.

Oops... Das heißt, wenn Sturm und Regelung durch der PKW-Kaskoversicherung, dann wird keine Wertminderung stattfinden können ? Habe ich richtig verstanden ?

Eine Wertminderung kann schon eintreten durch einen solchen Schaden, aber von der Kaskoversicherung bekommst du eben keinen Ausgleich hierfür.

Die Kasko zahlt den reinen Fahrzeugschaden, also weder Nutzungsausfallentschädigung, noch Mietwagen, keine Unkostenpauschale, keine Wertminderung usw. usw.).

Mittlerweile gibt es aber echte Luxuskaskodeckungen, bei welchen z.B. ein Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer gestellt wird - kosten dann halt entsprechend.

Grundsätzlich gilt aber: Kasko = nur Ersatz des reinen Fahrzeugschadens.

So...PKW war bei der Reparatur heute...der Dellen-Doktor ist zur Mercedes-Niederlassung gekommen und hat seine Arbeit getan...

Rechnung musste ich nicht bezahlen, da ich eine Abtrittserklärung gemacht hatte (auf Empfehlung der Versicehrung des Baumeigentümers)...

....musste allerdings sagen, wie hoch meine Selbtsbeteiligung bei TK und VK sind....;-(...Dabei hatte ich ein bißchen Bauchschmerzen und ich fürchtete, daß die Versicherung des Baumeigentümers die Rechnung minus meine SB bezahlt....hoffentlich nicht, oder ? Und meine KFZ-Versicherung sollte es auch nicht erfahren, oder ?

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Wenn ich das bisher recht verstanden habe, wurde die Kostenübernahme der Reparatur bereits von der Versicherung zugesagt.

Von daher gehe ich davon aus, dass die Rechnung der Werkstatt gem. Abtretungserklärung direkt von der Versicherung bezahlt wird und die Sache damit für dich erledigt ist.

Solltest du in den nächsten zwei Wochen nichts mehr hören, dann ist das auch so, andernfalls melde dich nochmal hier (wird aber vermutlich nicht notwendig sein).

Ja die Versicherung des Baumeigentümers hatte mir es zugesagt.

Danke. Bin beruhigt..;-)

ja, werde sowieso berichten in 2 Wochen...

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