Dachlawine und nun Delle im Dach! Was kann ich machen?
Hi, und frohes neues.... Eine Dachlawine mit Eis und Schnee ist auf mein Autodach geknallt! Jetzt habe ich eine Delle im Dach, die ich wieder loswerden möchte! (Die Delle ist etwas größer als eine 2 Euro Münze) Kann ich das nur über die Vollkasko reparieren lassen oder greift die Gebäudeversicherung bzw Haftpflicht des Hauseigentümers?
vielen Dank für eure Infos
Beste Antwort im Thema
Warum solle der Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers größeres Gewicht beigemessen werden, als der Sorglosigkeit eines Autofahrers, der nach erheblichem Schneefall so im Bereich eines Hauses parkt, dass eine Dachlawine den Wagen erreichen kann.
Jeder Autofahrer sollte ebenso wie ein Hauseigentümer wissen, dass bei starken Schneefällen Dachlawinen von ungesicherten Dächern fallen können. Der Autofahrer kann sich durch Parken an anderer Stelle viel besser gegen solche Beschädigungen seines Wagens sichern, als der Hauseigentümer verhindern kann, dass eine solche Lawine abgeht.
30 Antworten
Die Pflichten weichen nicht nur in den einzelnen Bundesländern voneinander ab, sondern sogar von Gemeinde zu Gemeinde, also auch die Ortssatzung beachten.
Na da mal die Daumen drück, das es klappt 😉
War ich ja mit meinen 4500Euro noch richtig günstig dagegen 🙁
Gruß Roger
......eine Verschuldenshaftung hängt nicht von irgendwelchen Gemeindesatzungen oder Ländergesetzen ab, sondern ist in §823BGB geregelt
@chefdackel: Du verwechselst da was! Die Gebäudeversicherung übernimmt im Schadenfall meistens Abbruch- und Aufräumkosten.... In sehr schlechten oder alten Policen ist das nicht versichert. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht reguliert berechtigte Ansprüche und lehnt unberechtigte Ansprüche ab. Im Fall von Dachlawinen wird häufig Zweites der Fall sein, da schlicht kein gestzlicher Anspruch gegen den Hausbesitzer besteht. Das hat nichts damit zu tun, dass der Versicherer nicht zahlen will, sondern bedeutet nur, dass der Hausbesitzer nichts falsch gemacht hat und deswegen gesetzlich nicht zur Befriedigung der Ansprüche verpflichtet ist. Im Fall der Dachlawinen entscheiden Gerichte glücklichewrweise immer häufiger zu Gunsten der Hauseigentümer, da man den Geschädigten auch ein bisschen meehr Eigenverantwortung zutrauen kann und der Schuldige an so einem Schaden schlicht das Wetter und nicht der Hauseigentümer ist..... Was sagst Du denn, wenn Du vor meinem Haus parkst und ein Baum auf meinem Grundstück aufgrund Sturm auf Dein nicht kaskoversichertest Auto fällt? Soll ich dann für Deinen Schaden aufkommen?
Warum solle der Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers größeres Gewicht beigemessen werden, als der Sorglosigkeit eines Autofahrers, der nach erheblichem Schneefall so im Bereich eines Hauses parkt, dass eine Dachlawine den Wagen erreichen kann.
Jeder Autofahrer sollte ebenso wie ein Hauseigentümer wissen, dass bei starken Schneefällen Dachlawinen von ungesicherten Dächern fallen können. Der Autofahrer kann sich durch Parken an anderer Stelle viel besser gegen solche Beschädigungen seines Wagens sichern, als der Hauseigentümer verhindern kann, dass eine solche Lawine abgeht.
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Der Hauseigentümer wird aber z.B. in Bayern wohl er weniger Schuld bekommen als in NRW -> entsprechend der "Geschädigte" mehr "Eigenverantwortung".
Zitat:
Original geschrieben von blauer_Wolf
MancheVersicherungsfuzzisfreuen sich sehr, wenn solche Dackel ihre Verträge kündigen.
Gruß Wolfi
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Frank, der sich nicht sicher ist ob er statt "Chefdackel" nicht mal "Cheftrottel" schreiben sollte. 😠
ich wünsche diesen beiden Herren hier ebenfalls ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr. Möge der
Herr der freundlichen Worte allezeit mit euch sein 😁
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
...Du verwechselst da was
den versicherungstechnischen Automatismus bei der Regulierung des Schadens hatte nicht ich, sondern bkj5 eingeführt, siehe:
bkj5 hatte geschrieben: Wenn doch ein Schaden eintritt, kann der Geschädigte narürlich Geld von mir verlangen. Ob ich einsichtig bin oder kooperiere spilt keine Rolle. Hier greift meine Haftpflicht Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Im Fall der Dachlawinen entscheiden Gerichte glücklichewrweise immer häufiger zu Gunsten der Hauseigentümer, da man den Geschädigten auch ein bisschen meehr Eigenverantwortung zutrauen kann und der Schuldige an so einem Schaden schlicht das Wetter und nicht der Hauseigentümer ist..... Was sagst Du denn, wenn Du vor meinem Haus parkst und ein Baum auf meinem Grundstück aufgrund Sturm auf Dein nicht kaskoversichertest Auto fällt? Soll ich dann für Deinen Schaden aufkommen?
auf meine Meinung kommt es nicht an - im Zweifelsfall entscheidet ein Gericht. Und da sind wir im Falle der Dachlawinen weit von entsprechender Rechtssicherheit entfernt, siehe auch z.B.
Link.
(*) edit: damits bei der Dachlawine bleibt und nicht OT wird.....
Hmm wenn ich das lese, anderswo parken, is ja recht witzig in einer Stadt.
Wußte gar nicht, das es nur stellenweise in bestimmten Straßen schneit.
Sowas wäre bei uns gar nicht möglich, woanders zu parken, es sei denn die Autos stehen genau in der Straßenmitte, wo dann niemand mehr durchkommt, oder demnächst auf Autobahnparkplätzen und dann mit nem Shuttleservice oder wie???🙄😛 .
Manche machen es sich da dann verdammt einfach, auch die Gerichte, wenn sie dann sowas in ihrer Rechtssprechung mit einbringen.
Gruß Roger,
der bei dem Wetter normalerweise keine Möglichkeit hat, sein Auto woanders abzustellen, aber grade zum Glück sein Baby in einer Halle zum Umbau zu stehen hat
Zitat:
Original geschrieben von Chefdackel
ich wünsche diesen beiden Herren hier ebenfalls ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr. Möge der gnädige Provisionsgott allezeit mit euch sein 😁
.....was reitest Du denn auf den Provisionen rum? Arbeitest Du für lau? Im Übrigen kannst Du Deinen Makler für eine Falschberatung haftbar machen (gut das ist bei Ausschliesslichkeitsvertretern schwieriger, aber vom Prinzip auch möglich) und wenn Du Dich an den Provisionen störst, suchst Du Dir einen Makler, der auf Honorarbasis arbeitet (wir bieten zum Beispiel beides an), was Dich im Zweifelsfall nicht unbedingt billiger kommen wird.....
Zitat:
Original geschrieben von Chefdackel
den versicherungstechnischen Automatismus bei der Regulierung des Schadens hatte nicht ich, sondern bkj5 eingeführt, ...Zitat:
Original geschrieben von Mimro
...Du verwechselst da was
.....das bezog sich lediglich auf die von Dir genannten Aufräumkosten, die die Gebäudeversicherung betreffen und nicht die Haftpflicht.... Wenn von meinem Dach die Schneelawine (trotz Schneefanggitter) runter kommt, muss ich auch selber aufräumen 🙁!
Zitat:
bkj5 hatte geschrieben: Wenn doch ein Schaden eintritt, kann der Geschädigte narürlich Geld von mir verlangen. Ob ich einsichtig bin oder kooperiere spilt keine Rolle. Hier greift meine Haftpflicht Versicherung.
....dieser Automatismus ist auch durchaus zutreffend: wenn jemand Ansprüche bei bkj5 geltend macht und dieser das seiner Haftpflichtversicherung meldet, tritt diese in die Regulierung ein, sei es in Form der Befriedigung der berechtigten Ansprüche oder in Form der Abwehr der unberechtigten Ansprüche.....
Zitat:
Original geschrieben von borafreak78
Hmm wenn ich das lese, anderswo parken, is ja recht witzig in einer Stadt. Wußte gar nicht, das es nur stellenweise in bestimmten Straßen schneit. Sowas wäre bei uns gar nicht möglich, woanders zu parken, es sei denn die Autos stehen genau in der Straßenmitte, wo dann niemand mehr durchkommt, oder demnächst auf Autobahnparkplätzen und dann mit nem Shuttleservice oder wie???🙄😛 . Manche machen es sich da dann verdammt einfach, auch die Gerichte, wenn sie dann sowas in ihrer Rechtssprechung mit einbringen.
.....und warum soll jemand für Deinen Schaden haften, der genausowenig dafür kann wie Du? Du weisst doch um die Wetterverhältnisse und das sowas passieren kann... Gehst Du zum Beispiel unter einem Vordach durch, wenn Du weisst es ist Tauwetter und es kann trotz Verkehrssicherung des Hauseigentümers passieren, dass eine Dachlawine runter kommt? Das ist überspitzt ausgedrückt so, wie wenn Du in ein brennendes Haus gehst und Dich verbrennst.....
Nein aber der Vermieter ist dazu genauso verpflichtet sein Dach frei zu räumen und die Gefährdungen beseitigen zu lassen, zur Not per polizeilicher Anweisung.
Er ist dazu verpflichtet egal ob es in schneereichen oder schneearmen Gebieten der Fall ist.
Und wenn er halt net davor warnt und betreffende Stellen net absichert, bzw absperrt, dann hat er das Problem und muß zahlen.
Und im genannten Fall steht nix von einer Absicherung!!! 😉
Ein kleiner aber feiner Unterschied, finde ich.
Ich weiß wovon ich rede, denn ich hatte es letztes Jahr im Januar durch 😛 .
So und nun kommst Du wieder 😉
Gruß Roger
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Gehst Du zum Beispiel unter einem Vordach durch, wenn Du weisst es ist Tauwetter und es kann trotz Verkehrssicherung des Hauseigentümers passieren, dass eine Dachlawine runter kommt? .....
das hört sich bei Dir so eindeutig an, nur ist m.E. das Thema "Verkehrssicherung" ein arg strittiges: ausser Bürgersteig absperren und Warnschilder aufstellen (Frage: wer hat das in den letzten Tagen gemacht?) fällt mir mit Ausnahme von aufwändigen Massnahmen wie Dach räumen lassen usw. als "Verkehrssicherung" nicht viel ein (wenn gerade in schneearmen Gebieten keine näheren baulichen Massnahmen vorgeschrieben sind). Und alles dürfte dann wieder bei fehlender Rechtssicherheit vom berühmten "Einzelfall" abhängig sein - bis zum Gutachter, der klären wird dass bei Temperatur x, Dachneigung y, Pfannenmaterial p und Schneehöhe z mit einer Wahrscheinlichkeit von w mit Dachlawinen zu rechnen war. Vielleicht gibt es ja auch ein Foto, wo auf dem Nachbardach (!) bereits ein Schneeüberhang von 2 cm zu sehen ist..... Ich bin mir ganz sicher, dass wird nach diesem Winter die Gerichte noch mächtig beschäftigen.
Zitat:
Original geschrieben von borafreak78
Ich weiß wovon ich rede, denn ich hatte es letztes Jahr im Januar durch
dann erzähl mal mehr (oder link zu frührem Beitrag?).
mom such ich mal raus ;-)
edit:
http://www.motor-talk.de/.../...ung-moechte-nicht-zahlen-t2582102.html
so bitte schön, der stand sogar zufälligerweise auf der ersten Seite hier im Thread grins 😉
Gruß Roger
Man kann halt nicht immer alles Räumen, von Schneemassen und Eis befreien. Es kann ja nicht jeder auf sein Dach steigen um dort den Schnee runter zu schieben damit der keinen auf dem Kopf fällt: Wenn das jeder machen würde hätten wir 1000 Tote im Jahr mehr weil die selbst vom Dach fallen.
Die Stadt und die Länder machen das ja auch nicht , die sagen nur die haben kein Salz also seht zu 🙂
Also bisschen Eigenverantwortung.
Dafür macht das dann die Feuerwehr bzw private Räumdienste.
Und die Kosten muß der Vermieter ebenfalls tragen, war in meinem Fall auch so, er hatte nachdem 6Autos beschädigt wurden, dann einen Privatmann beauftragt die das Dach räumen mußten, weil Ihm die Feuerwehr zu teuer war 😉
Gruß Roger
Zitat:
Original geschrieben von borafreak78
mom such ich mal raus ;-)edit:
http://www.motor-talk.de/.../...ung-moechte-nicht-zahlen-t2582102.html
so bitte schön, der stand sogar zufälligerweise auf der ersten Seite hier im Thread grins 😉
Gruß Roger
sehr interessant. Und wer dachte in gemässigten Gebieten bisher schon daran, das Risiko "Dachlawine" tatsächlich über die TK zu versichern..... in Deinem AXA-Vertrag scheint das ja explizit versichert zu sein (?), bei mir ist z.B. nur das Risiko "Lawine" nur in Zusammenhang mit einem "Berghang" versichert (?).