Dachbox/Fahrradträger in Mietgarage anbringen. Löcher notwendig. Rechtslage?
Hallo Zusammen,
ich bin Mieter einer Wohnung inkl. dazugehöriger separater Mietgarage. Es handelt sich um eine Einzelgarage, welche nur zu dieser Wohnung gehört.
Darf ich ohne Rückfrage einen Dachlift oder Fahrradträger an die Decke/Wand montieren? Hierbei müssten Löcher gebohrt werden.
Würde es sich hierbei um eine bauliche Veränderung handeln, welche die Zustimmung des Vermieters bedarf? Oder deckt das Wohnraummietrecht bzw. Sondereigentum solche Fälle ab, wo eine verhältnismäßige Anzahl von Löchern gestattet ist?
Ich konnte trotz ausgiebiger Suche keine ähnlichen Fälle finden. Vllt weiß jemand hier mehr oder kennt jemanden, der diese Frage beantworten kann?
Ich danke vorab.
Grüße
Peter
87 Antworten
Immer wieder erstaunlich, wie schnell manche Menschen hier zu nahezu jedem Thema ein passendes Ereignis aus dem Hut ziehen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 12. Oktober 2024 um 09:09:39 Uhr:
...bohren wie Du magst.
Bei fremdem Eigentum hat man zu fragen!
In der Absolutheit eben auch falsch. Bestimmungsgemäßer Gebrauch einer Mietsache kann bohren einschließen.
Es "kann" bohren einschließen, muss aber nicht- allein, weil es bei manchen Garagen schon die Herstellervorgabe verbietet. Um Probleme zu vermeiden, sollte daher als erstes der Eigentümer gefragt werden.
Sorry aber deine Story ist sowas von hanebüchen.
Ich muss da melosine schon Recht geben. Ich muss keinem Behördenmitarbeiter den Zutritt auf mein Grundstück gewähren. Hier bedarf es ein Duldungsanordnung und dieser kann widersprochen werden und somit ginge es vor das Verwaltungsgericht. Dieses würde sehr genau prüfen auf welcher Grundlage die Verwaltung hier das Grundstück betreten will.
Also entweder lässt du hier irgendwas an deiner Geschichte weg oder aber sie fand nicht wirklich so statt.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 11. Oktober 2024 um 19:18:00 Uhr:
Du scheinst Dir recht einfach Dein recht zu recht zu biegen. Natürlich darf man auch öffentliche Parkplätze nutzen ... aber zunächst ist für das eigene Auto der eigene Stellplatz zu nutzen.
Was wir ja nun wissen falsch ist. Solange man rechtskonform auf öffentlichem Grund parkt kann einem keiner was.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 11. Oktober 2024 um 19:18:00 Uhr:
Eine andere Partei hat ein 3-Familienhaus gebaut. Zu der Baufauflage gehörten somit 3 Stellplätze. Es waren nur 2 Wohnungen durch Familie belegt. Auf einem Stellplatz standen Blumenkübel. Die mußten weg und der 3. Stellplatz, zu einem ortsüblichen Peis, zur Miete angeboten werden, sofern keine 3. Partei mit Fahrzeug einzieht. Den 3. Stellplatz hat auch jemand mit Kußhand aus dem umfeld übernommen!
Was auch wieder vollkommener Quatsch ist. Der Rechtsstaat hat keine Befugnisse Dritte dazu drängen Eigentum zur Miete anzubieten. Wenn es so einfach wäre, dann hätten nicht soviel Kommunen das Problem mit Leerstand bei Wohnungen.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 11. Oktober 2024 um 19:18:00 Uhr:
*Ich* muß das alles rechtlich nicht mal zerlegen können. Ich bin aber auch Teil der Leidensgenossen gewesen und ich war bei der Ortsbegehung dabei!
Eine Argumentation der heutigen Diskussionskultur. Was behaupten und den beweiszwang der Gegenseite auferlegen. Um seiner eigenen Darstellung mehr Kraft zu verleihen sagt man noch, dass man selbst dabei war.
Das mögliche Handeln einer Behörde ohne schlüssiger Rechtsgrundlage habe ich ja schon erwähnt.
An den TE nur soviel: Bohre in Abstimmung mit deinem Vermieter die Löcher und hänge das auf was du willst.
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Zitat:
@ktown schrieb am 12. Oktober 2024 um 11:54:30 Uhr:
Was auch wieder vollkommener Quatsch ist. Der Rechtsstaat hat keine Befugnisse Dritte dazu drängen Eigentum zur Miete anzubieten. Wenn es so einfach wäre, dann hätten nicht soviel Kommunen das Problem mit Leerstand bei Wohnungen.
Du bist dir deiner Sache manchmal aber auch etwas zu sicher.
https://www.hausgold.de/immobilienrecht/zwangsenteignung/
https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/wohnungsleerstand/
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 12. Oktober 2024 um 10:43:37 Uhr:
Es "kann" bohren einschließen, muss aber nicht- allein, weil es bei manchen Garagen schon die Herstellervorgabe verbietet. Um Probleme zu vermeiden, sollte daher als erstes der Eigentümer gefragt werden.
Und das wurde dem Mieter wirksam bekannt gegeben das es sich bei der Garage um eine etwas Schwachbrüstige handelt und er deswegen keine Löcher Bohren darf? , hier lese ich, daß man nur die 8 cm beachten muss.
Interessant hier, da darf nur 3cm tief , aber dafür mit 10cm Durchmesser durchgebohrt werden.
Und ein Torantrieb hat normalerweise auch eine Halterung an der Decke wie z.B. hier.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 10. Oktober 2024 um 19:13:55 Uhr:
Zitat:
@Mr.Ibiza schrieb am 9. Oktober 2024 um 21:09:48 Uhr:
...separater Mietgarage. Es handelt sich um eine Einzelgarage....
Darf ich ohne Rückfrage einen Dachlift oder Fahrradträger an die Decke/Wand montieren? Hierbei müssten Löcher gebohrt werden. ...Wir haben eine große WEG-Tiefgarage (100 offene Stellplätze). Die Decke darf laut Hausverwaltung nicht angebohrt werden, weil der Garten drüber ist, ebenso die Betonsäulen (Verstehe ich auch). Bei den Wänden wird es geduldet. Ich habe meinen Fahrradträger mit 3 hingebohrten Winkeln und einer abschließbaren Kette an die Wand vor dem Auto gehängt.
Interessant, bei uns ist auch ein Garten drüber, aber die Befestigungen für die in der Garage verlaufenden Wasserrohre sowie die Kabelkanäle sind an der Decke aufgehängt
Zitat:
@ktown schrieb am 12. Oktober 2024 um 11:54:30 Uhr:
Eine Argumentation der heutigen Diskussionskultur. Was behaupten und den beweiszwang der Gegenseite auferlegen. Um seiner eigenen Darstellung mehr Kraft zu verleihen sagt man noch, dass man selbst dabei war.
Ok, wenn Du nun noch unterstellst ich phantasiere und Lüge, ist damit die Diskussion, zwischen uns, beendet!. ... und eigentlich war es keine Diskussion, sondern ein Erfahrungsaustausch.
Was Du von Dir gibst ist wie ein Anwalt für Sozialrecht denn ich vor ca. 15 Jahren brauchte. Fall geschildert "Geht nicht, wird immer abgeschmettert". ... "Akzeptiere ich nicht" ... "Dann beschreiben sie mir Ihre Auffassung" ... gesagt, getan ... er Verstand wohl sehr gut "Interessant, versuchen wir" ... Klageschrift gelesen und geklatscht ... das Land hat klein beigeben müssen und später haben sich das noch andere Sozalanwälte angesehen und waren beeindruckt. Mein einziger Fehler war dem Anwalt eine Genaralvollmacht zu geben, so das ein Vergleich geschlossen und kein Urteil gefällt wurde.
Ergo: So starr und Eindeutig ist unsere Rechtslage nicht immer wie man meint. Es wäre also eher in der Zeit zu hinterfragen wie es zu dem Ausgang kommen konnte.
Ich habe jedenfalls mal ein Ausführungsverordnung des Landes NRW komplett ausgehebelt (bzw. der Anwalt) - seitdem bekommen Eltern für Ihre Kinder viel einfacher - bzw. überhaupt - einen Schwerbehindertenausweiß für eine bestimmte Krankheit.
Zitat:
@Rockville schrieb am 12. Oktober 2024 um 12:02:25 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 12. Oktober 2024 um 11:54:30 Uhr:
Was auch wieder vollkommener Quatsch ist. Der Rechtsstaat hat keine Befugnisse Dritte dazu drängen Eigentum zur Miete anzubieten. Wenn es so einfach wäre, dann hätten nicht soviel Kommunen das Problem mit Leerstand bei Wohnungen.Du bist dir deiner Sache manchmal aber auch etwas zu sicher.
https://www.hausgold.de/immobilienrecht/zwangsenteignung/
https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/wohnungsleerstand/
Och Rockville. Wirklich. Hast du die Artikel auch gelesen? Dieses Gesetz durchzusetzen ist bisher extrem selten vorgekommen. Liegt an der Tatsache, dass die Umsetzung extrem viele Hürden überwinden muss. Weiterhin fehlt der Verwaltung am entsprechenden Personal und den entsprechenden Hinweisen.
Meines Erachtens kann es nicht 1zu1 auf Stellplätze umgelegt werden und es fehlt hierfür die gesetzliche Grundlage. Eine mangelhaftes Verkehrskonzept kann nicht auf die Bürger abgewälzt werden.
Du bist manchmal sehr hartnäckig im Leugnen von Fakten. Man kann deine Behauptungen immer widerlegen, dann fällt dir jedes mal etwas Neues ein, wie du deine Falschbehauptung relativieren willst. Deine Behauptung war doch: "Der Rechtsstaat hat keine Befugnisse Dritte dazu drängen Eigentum zur Miete anzubieten." Das konnte direkt widerlegt werden, jetzt sagst du, dass das aber wegen zu wenig Personal in der Verwaltung selten gemacht wird oder dass die Hürden zur Umsetzung zu hoch seien. Personalmangel hat doch mit der Rechtslage nichts zu tun.
Außerdem sagst du jetzt, dass man das nicht auf Pkw-Stellplätze übertragen könne, aber das Beispiel mit den Wohnungen war doch von dir selbst: "Wenn es so einfach wäre, dann hätten nicht soviel Kommunen das Problem mit Leerstand bei Wohnungen."
Zitat:
@Melosine schrieb am 12. Oktober 2024 um 10:28:18 Uhr:
Immer wieder erstaunlich, wie schnell manche Menschen hier zu nahezu jedem Thema ein passendes Ereignis aus dem Hut ziehen.
Augen auf und die eigene Blase mal verlassen.
Vermieten seit '92, da hatman dann doch schon was gesehen
Innen-wie-außen!
Zitat:
@Mr.Ibiza schrieb am 9. Oktober 2024 um 21:22:45 Uhr:
Ich werde den Vermieter fragen, möchte jedoch mit Wissen in das Gespräch gehen. Falls es Bedenken Seitens des Vermieters gibt, hätte ich entsprechende Argumente (natürlich auf einer freundlichen Tonspur) parat.
Wäre interessant wenn dazu eine Rückmeldung kommt.
Zitat:
Wäre interessant wenn dazu eine Rückmeldung kommt.
Konnte den Vermieter telefonich nicht erreichen. Habe ihm eine freundliche Anfrage via Mail gesendet. Melde mich, sobald es Neuigkeiten gibt.
Bin echt gespannt. Wenn er verneint wären seine Beweggründe interessant.
Müsste ich sowas bei einer freistehenden Betongarage entscheiden, würde ich auch ablehnen. Ein angebohrtes und schnell rostendes Moniereisen und Frostbrüche wären mein Beweggrund. ... schwierig wird's dann wenn der Mieter ein gestandener betonbauer ist und mit Harzanker, Injektionssystem oder sonstwas daherkommt 😉 😁
Wie oben von einem User angeführt, ist die recht geringe Stärke der Deckplatte da ein Entscheidungskriterium.