Dachbox/Fahrradträger in Mietgarage anbringen. Löcher notwendig. Rechtslage?

Hallo Zusammen,

ich bin Mieter einer Wohnung inkl. dazugehöriger separater Mietgarage. Es handelt sich um eine Einzelgarage, welche nur zu dieser Wohnung gehört.

Darf ich ohne Rückfrage einen Dachlift oder Fahrradträger an die Decke/Wand montieren? Hierbei müssten Löcher gebohrt werden.

Würde es sich hierbei um eine bauliche Veränderung handeln, welche die Zustimmung des Vermieters bedarf? Oder deckt das Wohnraummietrecht bzw. Sondereigentum solche Fälle ab, wo eine verhältnismäßige Anzahl von Löchern gestattet ist?

Ich konnte trotz ausgiebiger Suche keine ähnlichen Fälle finden. Vllt weiß jemand hier mehr oder kennt jemanden, der diese Frage beantworten kann?

Ich danke vorab.

Grüße
Peter

87 Antworten

Man braucht aber Streitereien aus anderen Threads nicht hier her bringen.

4 Seiten wegen ein paar Löchern in einer Garagendecke. Einfach bohren und gut.

Zitat:

@ktown schrieb am 11. Oktober 2024 um 10:30:19 Uhr:


..... Der gesetzliche Rahmen des Baurechts hört aber mit der Abnahme auf. Wenn du also als Privatperson eine Garage auf dein Grundstück stellst und diese als Kellerersatzraum nutzt (obwohl die bauplanungsrechtlichen Vorgaben solch eine Garage fordert), dann hat der Gesetzgeber nur während der Bauphase eine Handhabe. Danach nicht mehr.

Ist sehr ärgerlich, aber derzeit nicht änderbar.

In Deutschland gibt es Millionen von Garagen in denen noch nie ein KFZ stand.

In unserem Straßenabschnitt herschte über Jahre (ausgesprochener) Parkplatzmangel, viel Falschparkerrei .... viel Aufregerei. In einer großangelegten Ortsbegehung mit mehreren Behörden, sah das Ortnungsamt genau *das* anders. Die Garagen (und Stellplätze) wurden gesichtet und die Anordnung erteilt das die Garagen mind. soweit zu Räumen sind das die KFZ dort wieder reingestellt werden können ... und eben auch stehen. Im Nachgang wurde geprüft!

Zitat:

@Astradruide schrieb am 11. Oktober 2024 um 18:15:30 Uhr:


und die Anordnung erteilt das die Garagen mind. soweit zu Räumen sind das die KFZ dort wieder reingestellt werden können ... und eben auch stehen. Im Nachgang wurde geprüft!

Erstens muss ich keine Behörde zum Zwecke der Nutzungsermittlung in meine Garage lassen, weswegen zweitens deshalb keine Mitarbeiter ausschwärmen um genau das zu kontrollieren.
Und drittens kann mir keine Behörde verbieten, ein Auto legal an der Straße zu parken, selbst wenn ich 5 leere Doppelgaragen auf meinem Grundstück stehen hätte.
Ich persönlich weiß, wie ich deine Geschichte einzuordnen habe.

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@melosine erstaunlich das selbst ein Stellvertretender Amtsleiter (einer anderen Behörde) - der zugleich Teil dienstlicher der Ortsbegehung war 😁, sich beigen mußte und live seine bessere hälfte aufgelogen ist.

Du scheinst Dir recht einfach Dein recht zu recht zu biegen. Natürlich darf man auch öffentliche Parkplätze nutzen ... aber zunächst ist für das eigene Auto der eigene Stellplatz zu nutzen.

Eine andere Partei hat ein 3-Familienhaus gebaut. Zu der Baufauflage gehörten somit 3 Stellplätze. Es waren nur 2 Wohnungen durch Familie belegt. Auf einem Stellplatz standen Blumenkübel. Die mußten weg und der 3. Stellplatz, zu einem orstüblichen Peis, zur Miete angeboten werden, sofern keine 3. Partei mit Fahrzeug einzieht. Den 3. Stellplatz hat auch jemand mit Kußhand aus dem umfeld übernommen!

*Ich* muß das alles rechtlich nichtmal zerlegen können. Ich bin aber auch Teil der Leidensgenossen gewesen und ich war bei der Ortsbegehung dabei!

Zitat:

@Astradruide schrieb am 11. Oktober 2024 um 19:18:00 Uhr:


"Natürlich darf man auch öffentliche Parkplätze nutzen" --> selbstverständlich STVO.
"aber zunächst ist für das eigene Auto der eigene Stellplatz zu nutzen" --> Nein, so ein Gebot gibt es nicht.
"Blumenkübel. Die mußten weg" --> kann sein, Gemeinde/Baurecht
und der 3. Stellplatz, zu einem orstüblichen Peis, zur Miete angeboten werden" --> Nein, so ein Gebot gibt es nicht.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 11. Oktober 2024 um 19:18:00 Uhr:


... aber zunächst ist für das eigene Auto der eigene Stellplatz zu nutzen.

Den Gesetzestext hätt' ich ja nun doch gern.

Ja, in die Garage darf nichts, ausser KFZ. Aber niemand ist gezwungen sein Fahrzeug auch in die Garage zu stellen.

Zitat:

Eine andere Partei hat ein 3-Familienhaus gebaut. Zu der Baufauflage gehörten somit 3 Stellplätze. Es waren nur 2 Wohnungen durch Familie belegt. Auf einem Stellplatz standen Blumenkübel. Die mußten weg und der 3. Stellplatz, zu einem orstüblichen Peis, zur Miete angeboten werden, sofern keine 3. Partei mit Fahrzeug einzieht. Den 3. Stellplatz hat auch jemand mit Kußhand aus dem umfeld übernommen!
...

Auch hier gilt wohl wieder: Blumenkübel auf dem Parkplatz geht nicht. Parkplatz ungenutzt lassen sehr wohl.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 11. Oktober 2024 um 18:15:30 Uhr:


... und die Anordnung erteilt das die Garagen mind. soweit zu Räumen sind das die KFZ dort wieder reingestellt werden können ... und eben auch stehen.

Den ersten Teil kann ich gut nachvollziehen, den zweiten allerdings nicht. Auch wenn es widersprüchlich erscheinen mag: Dass man seine Garage für ein parkendes Fahrzeug freihalten muss, stimmt und lässt sich auch problemlos anhand der Gesetze herleiten. Dass man aber das Fahrzeug tatsächlich in die Garage reinfahren muss und nicht am Fahrbahnrand parken darf, lässt sich aus den Vorschriften nicht ableiten.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 11. Oktober 2024 um 18:15:30 Uhr:


Im Nachgang wurde geprüft!

Aber sicherlich nur die "freie" Garage, nicht dass auch das Auto drin steht.

Ich halte einfach mal fest: "Hier" wurde es durch und umgesetzt ... und Beamte waren als betroffene ebenfalls involviert. Wie, ist zweitrangig.

Und nach vielen Jahren ist das Ergebnis gleich. In allen Garagen und auf allen Stellplätzen stehen KFZ - keiner ist Rückfällig geworden - hat also nachhaltig gesessen.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 11. Oktober 2024 um 19:42:28 Uhr:


Ich halte einfach mal fest: "Hier" wurde es durch und umgesetzt ... und Beamte waren als betroffene ebenfalls involviert. Wie, ist zweitrangig.

Und nach vielen Jahren ist das Ergebnis gleich. In allen Garagen und auf allen Stellplätzen stehen KFZ - keiner ist Rückfällig geworden - hat also nachhaltig gesessen.

Behauptest du nun so...

Hier übrigens belegt die gegenteilige Aussage von einem Fachmann:
https://www.frag-einen-anwalt.de/...pflicht-einer-Garage--f275386.html

Niemand muss seine Garage nutzen, wenn er nicht will.

Zitat:

@Melosine schrieb am 11. Oktober 2024 um 17:30:10 Uhr:


4 Seiten wegen ein paar Löchern in einer Garagendecke. Einfach bohren und gut.

Danke. Nach 4 Seiten hätte ich die Halter längst fest.

Hat sich ein Mieter von uns auch gedacht, nun hat er den Salat.

Wenn man die freie Entscheidung haben will, Eigentum anschaffen, dann kannst soviel bohren wie Du magst.
Bei fremdem Eigentum hat man zu fragen!

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