Dachbox/Fahrradträger in Mietgarage anbringen. Löcher notwendig. Rechtslage?

Hallo Zusammen,

ich bin Mieter einer Wohnung inkl. dazugehöriger separater Mietgarage. Es handelt sich um eine Einzelgarage, welche nur zu dieser Wohnung gehört.

Darf ich ohne Rückfrage einen Dachlift oder Fahrradträger an die Decke/Wand montieren? Hierbei müssten Löcher gebohrt werden.

Würde es sich hierbei um eine bauliche Veränderung handeln, welche die Zustimmung des Vermieters bedarf? Oder deckt das Wohnraummietrecht bzw. Sondereigentum solche Fälle ab, wo eine verhältnismäßige Anzahl von Löchern gestattet ist?

Ich konnte trotz ausgiebiger Suche keine ähnlichen Fälle finden. Vllt weiß jemand hier mehr oder kennt jemanden, der diese Frage beantworten kann?

Ich danke vorab.

Grüße
Peter

87 Antworten

Bohren aufhängen fertig, beim Auszug Löcher zuspachteln und übertünchen wenn nötig.

Es geht hier um 2 oder 4 Löcher und das sollte die Garage nicht nachhaltig beschädigen.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 9. Oktober 2024 um 22:37:23 Uhr:



Zitat:

@VIN20050 schrieb am 9. Oktober 2024 um 21:27:39 Uhr:


Grundsätzlich darfst Du Regale o.ä. aufhängen/anbringen.
Das darfst du überwiegend nicht einmal wenn es deine eigene Garage ist - Stichwort Garagenverordnung. 😉

Aha. Kannste das mal aufzeigen wo das steht? Gerade im Bezug einer Kleingarage (um was es sich hier offensichtlich handelt).

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 10. Oktober 2024 um 08:54:11 Uhr:


...
Es geht hier um 2 oder 4 Löcher und das sollte die Garage nicht nachhaltig beschädigen.

Beim ersten Mieter nicht. Beim Zweiten und Dritten auch nicht. Aber irgendwann hast du einen Schweizerkäse als Wand.

Zitat:

@ktown schrieb am 10. Oktober 2024 um 10:40:27 Uhr:



Zitat:

@Moers75 schrieb am 9. Oktober 2024 um 22:37:23 Uhr:


Das darfst du überwiegend nicht einmal wenn es deine eigene Garage ist - Stichwort Garagenverordnung. 😉

Aha. Kannste das mal aufzeigen wo das steht?

Auf der Webseite deiner Kommunalverwaltungsbehörde 😉 (also vermutlich).

Gruß Metalhead

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Ich kann dir versichern, dass das da nicht zu finden ist.

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 10. Oktober 2024 um 08:17:30 Uhr:


Regal in der Garage ist zulässig, wenn es der Lagerung von Dingen diemt, die mit dem Fahrzeug in Verbindung stehen. Bohren würde ich ohne Rücksprache mit dem Vermieter tatsächlich nicht.

Bei uns in der Wohnanlage (2 Häuser, 12 Wohnungen, gemeinsame TG mit 12 Plätzen) wurde sich die Eigentümergemeinschaft nicht einig, ob an den Wänden/Decken gebohrt werden darf für Aufhängungen. Daher keine Löcher hier zulässig.

Gemeinschaftsräume wie Tiefgaragen unterliegen anderen Regeln. Dort ist es in der Tat notwendig, sich abzustimmen.

Zitat:

@ktown schrieb am 10. Oktober 2024 um 13:13:52 Uhr:


Ich kann dir versichern, dass das da nicht zu finden ist.

Ich kann dir versichern dass es das gibt, guck mal hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung

Je nach Bundesland und ggf. noch abweichenden regionalen Vorschriften lässt sich das nicht allgemein beantworten, da muss man schon selber suchen.

In NRW ist erst seit wenigen Jahren - mit dem Wegfall der Garagenverordnung - das Verbot etwas anderes als Fahrzeuge in einer Kleingarage abzustellen/zu lagern verschwunden. Was aktuell beim TE gilt muss er daher selber suchen.

@Moers75 Man sollte sich auch mit diser Verordnung auch befassen bevor man sich soweit hinaus lehnt.

Zitat:

@ktown schrieb am 10. Oktober 2024 um 13:13:52 Uhr:


Ich kann dir versichern, dass das da nicht zu finden ist.

Das ist aber die Behörde die das festlegt (unterste Verwaltung, also gibts sicher 10.000e Versionen). Solange sich da keiner über irgendwas beschwert wird da normalerweise aber nichts bemängelt.

Gruß Metalhead

Zitat:

@ktown schrieb am 10. Oktober 2024 um 17:38:11 Uhr:


@Moers75 Man sollte sich auch mit diser Verordnung auch befassen bevor man sich soweit hinaus lehnt.

Da es DIE Verordnung nicht gibt sondern die Rahmenverordnung in jedem Bundesland eine andere ist und es vielfach auch noch kommunale Vorschriften gibt ... wenn es nicht die eigene Garage ist kommen ggf. noch Dinge wie Mietvertrag, Haussordnung etc.. hinzu.

Die Antwort muss der TE also selber recherchieren oder einfach seinen Vermieter fragen.

Dafür muss ich mich nicht einmal aus dem Fenster lehnen, noch nicht einmal von der Couch aufstehen, die nötigen Vorschriften kann man ganz bequem im Internet auf den einschlägigen Seiten seines Bundeslandes und seiner Kommune finden und lesen.

Zitat:

@Mr.Ibiza schrieb am 9. Oktober 2024 um 21:09:48 Uhr:


...separater Mietgarage. Es handelt sich um eine Einzelgarage....
Darf ich ohne Rückfrage einen Dachlift oder Fahrradträger an die Decke/Wand montieren? Hierbei müssten Löcher gebohrt werden. ...

Wir haben eine große WEG-Tiefgarage (100 offene Stellplätze). Die Decke darf laut Hausverwaltung nicht angebohrt werden, weil der Garten drüber ist, ebenso die Betonsäulen (Verstehe ich auch). Bei den Wänden wird es geduldet. Ich habe meinen Fahrradträger mit 3 hingebohrten Winkeln und einer abschließbaren Kette an die Wand vor dem Auto gehängt.

Zitat:

@Magnon_ schrieb am 9. Oktober 2024 um 21:18:16 Uhr:


Mache was Bohrungen an der Wand angeht, Unterschiede, ob es Garage, Küche oder Wohnzimmer ist?

Ja, Balkon fehlt noch. Unser Vm hat jegliches Bohren am Bolkon bzw. Aussenfassade allgemein untersagt. Das Galt nicht von Beginn an, das kam erst nach 30 Jahren 🙁

Zitat:

Aber um sicher zu gehen, würde ich Vermieter fragen.

Genauso ist es zu machen. Wenn es z.B. eine der mobilen betongaragen ist, könnte ich nachvollziehen wenn der Vm keine Löcher haben will.

@Moers75 @metalhead79
Baurecht ist Landesrecht. Kommunal dürfen max. Regeln aufgestellt werden die das Miteinander der Bürger regelt. Ein Eingriff in eine Kleingarage, um was es sich vermutlich handelt, wäre ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Garagenbesitzers. Daher kann ich nochmals sagen. Ihr werdet mir kein einziges Beispiel vorbringen können indem der Gesetzgeber es verbietet in einer Einzelgarage (nichts anderes ist eine Kleingarage) Regale aufzuhängen.

Ja stimmt wenn die technischen Gegebenheiten es zulassen. Bei schwachem Dach oder dünner Wand könnte es der Eigentümer ablehnen.

Zitat:

@ktown schrieb am 11. Oktober 2024 um 07:31:25 Uhr:


@Moers75 @metalhead79
Baurecht ist Landesrecht. Kommunal dürfen max. Regeln aufgestellt werden die das Miteinander der Bürger regelt. Ein Eingriff in eine Kleingarage, um was es sich vermutlich handelt, wäre ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Garagenbesitzers. Daher kann ich nochmals sagen. Ihr werdet mir kein einziges Beispiel vorbringen können indem der Gesetzgeber es verbietet in einer Einzelgarage (nichts anderes ist eine Kleingarage) Regale aufzuhängen.

Es geht aber nicht um Baurecht. Es geht darum daß in Garagen primär Fahrzeuge stehen sollen (es gibt ja Vorschriften welche Garagen/Stellplätze man bei bau eines Wohngebäudes haben muß (Baurecht)).

Wenn jetzt jeder seine Garage als Rumpelkammer verwendet und das Auto trotzdem wieder auf der Straße steht, geht das am Sinn vorbei.

Natürlich darfst du ein Regal aufhängen, aber halt nicht so vollmüllen daß kein Auto mehr rein passt. Bei Fahrzeugzubehör wie Dachboxen gibt's sowieso gar keinen Zweifel.

Gruß Metalhead

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