CUPRA Formentor Lieferzeiten-Thread

CUPRA Formentor KM

Da ganz viel im allgemeinen Thread nach den Lieferzeiten gefragt wird, dachte ich mir ich eröffne mal einen Thread ausschließlich für die Lieferzeit.

Ich habe den CUPRA Formentor e-hybrid mit 245 PS am 19.02.2021 bestellt und er soll unverbindlich in der KW 15 in Produktion gehen.

Wie sieht es bei euch aus?

1580 Antworten

Nein.

PrivatLeasing-Bedingungen

Punkt VI
2.
Der Leasing-Nehmer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Leasing-Geber auffordern zu liefern. [...]
Hat der Leasing-Nehmer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Leasing-Gebers auf höchstens 5% des Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichen Preisempfehlung/des Listenpreises (einschließlich Umsatzsteuer) des Fahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

______________

Zusatzinfo:
Es gibt einen Punkt 4., höhere Gewalt.
Bei Lieferproblemen durch Covid-19 muss vermutlich im Streitfall das Gericht entscheiden, ob dies als höhere Gewalt anzusehen ist, oder nicht.

Ich habe die Frist um eine Woche verpasst bei einem Lagerneuwagen, der auf dem Hof stand, und mich mit eben dem oben zitierten Punkt aus meinem Leasingvertrag beschäftigt.

Dort ist eben auch z.B. der Rücktritt geregelt.

Woher kommt denn die Gegenmeinung?
Warum sollte ich mir das ausdenken?

Also ich bin jetzt kein Anwalt. Aber um Geld vom Händler zu bekommen, sprich einen Schadenersatz, muss Dir auch ein Schaden entstanden sein. Ist es das? Ich möchte das nur anmerken, da sonst der Eindruck entsteht, dass man irgendwie automatisch nach einer bestimmten Zeit Geld bekommt, wenn das Auto verspätet geliefert wird. Dem ist natürlich nicht so…

Zitat:

@prikkelpitt schrieb am 2. Januar 2022 um 12:31:16 Uhr:


Also ich bin jetzt kein Anwalt. Aber um Geld vom Händler zu bekommen, sprich einen Schadenersatz, muss Dir auch ein Schaden entstanden sein. Ist es das? Ich möchte das nur anmerken, da sonst der Eindruck entsteht, dass man irgendwie automatisch nach einer bestimmten Zeit Geld bekommt, wenn das Auto verspätet geliefert wird. Dem ist natürlich nicht so…

Es handelt sich, siehe mein Zitat, um einen "Verzugsschaden".

Der Abschnitt regelt, dass Verzug eintritt, sollte der Händler sechs Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin nicht geliefert haben.

Der Schadenersatz ist ebenfalls geregelt und beträgt pauschal 5%. Weitere Nachweise sollten nur notwendig sein, wenn der Schaden, der durch den Verzug entsteht, höher als die 5% ist. Das wird im Einzelfall ggf. nachweisbar sein, in der Regel für dich als Privatperson wohl nicht.

Für weitere Details wie z.B. den richtigen Schriftwechsel um dies auch geltend zu machen benötigt man am Ende einen Anwalt, oder ist selbst sehr geschickt.

Automatisch bekommt man nichts.

Im bürokratischen Deutschland mit sehr starken Verbraucherschutzrechten sollte das einfordern mit Anwalt vermutlich reine Formalia sein.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Tempo1239 schrieb am 2. Januar 2022 um 19:46:52 Uhr:



Der Schadenersatz ist ebenfalls geregelt und beträgt pauschal 5%.

Das verweist zwar selbst auf den von Dir genannten Abschnitt, aber dort steht etwas von „höchstens“ 5% - dort wird nichts von pauschal erwähnt.
Und wie schon von prikkelpitt angemerkt wurde, musst Du m.W.n. nachweisen können, dass Dir ein Schaden entstanden ist. Ich könnte mir vorstellen, dass man mit 100€ pro Monat für ein Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr abgespeist wird…

Aber auch bei mir keinerlei juristische Erfahrungen…

Zitat:

@Tempo1239 schrieb am 2. Januar 2022 um 09:13:08 Uhr:


Zusatzinfo:
Es gibt einen Punkt 4., höhere Gewalt.
Bei Lieferproblemen durch Covid-19 muss vermutlich im Streitfall das Gericht entscheiden, ob dies als höhere Gewalt anzusehen ist, oder nicht.

Höhere Gewalt hin oder her, irgendwann reichts auch damit mal. Das Thema ist nun seit bald 2 Jahren auf dem Tablett, man kann sich nicht auf ewig damit herausreden.

Keiner ist zuständig, keiner verantwortlich, keiner weiß was...ich kann es nicht mehr hören. Ich frage mich, wofür die im Autohaus eigentlich noch Geld haben wollen? Ich sehe in diesen Buden langsam keinen Mehrwert mehr.

Zitat:

@SirHenry310 schrieb am 3. Januar 2022 um 13:25:31 Uhr:



Zitat:

@Tempo1239 schrieb am 2. Januar 2022 um 09:13:08 Uhr:


Zusatzinfo:
Es gibt einen Punkt 4., höhere Gewalt.
Bei Lieferproblemen durch Covid-19 muss vermutlich im Streitfall das Gericht entscheiden, ob dies als höhere Gewalt anzusehen ist, oder nicht.

Höhere Gewalt hin oder her, irgendwann reichts auch damit mal. Das Thema ist nun seit bald 2 Jahren auf dem Tablett, man kann sich nicht auf ewig damit herausreden.

Keiner ist zuständig, keiner verantwortlich, keiner weiß was...ich kann es nicht mehr hören. Ich frage mich, wofür die im Autohaus eigentlich noch Geld haben wollen? Ich sehe in diesen Buden langsam keinen Mehrwert mehr.

Und nach wie vor sind die Lieferketten nun mal nicht berechenbar...
Aber vor Gericht ziehen kann man natürlich immer wenn man das möchte 😁

Dann sollte man eben keinen Liefertermin fixieren, wenn auch nur unverbindlich. Dann lieber gar nichts - da hat es dann der Kunde in der Hand ob er das okay findet.

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 4. Januar 2022 um 10:16:45 Uhr:


Dann sollte man eben keinen Liefertermin fixieren, wenn auch nur unverbindlich. Dann lieber gar nichts - da hat es dann der Kunde in der Hand ob er das okay findet.

??

Bevor man als Hersteller sagt: Wir liefern 09/22 und sich dabei aber nicht mal im Ansatz sicher bei ist und es auch 05/22 oder 09/23 werden kann, sollte eben sagen: Wir wissen es nicht, liefern aber schnellst möglich.

Mein Verkäufer hat auf Nachfrage über die Produktion meines Fz folgende Antwort erhalten.

„ Sehr geehrter Herr xxxxxx,
vielen Danke für ihre Anfrage.
Wir haben Ihren Auftrag entsprechend geprüft.
Es liegt hier am Modell selbst.
Ihr Auftrag wurde auch bereits ans Werk priorisiert.
Hier muss jetzt nur noch die Einplanung und Produktion erfolgen.
Die Einplanung/ Produktion obliegt dem Werk und hängt sehr strak von der Teileverfügbarkeit ab.
Vielen Dank für Ohr Verständnis….“

Klasse Aussage von SEAT/ CUPRA für ein Auto das Ende März 2021 bestellt wurde. Langsam nervt es wirklich.

Mein Händler sagte mir übrigens 15 € pro Tag Lieferverzug zu, allerdings für max. 45 Tage = 675 €. Besser als nix, aber ich hätte lieber ein Auto zum fahren.

Normalerweise stellt die VWFS einen kostenlosen Ersatzwagen bei Verzug - das wäre mir mehr wert als die paar Euro die auch noch gedeckelt sind - dies mal angestoßen?

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 4. Januar 2022 um 11:28:42 Uhr:


Bevor man als Hersteller sagt: Wir liefern 09/22 und sich dabei aber nicht mal im Ansatz sicher bei ist und es auch 05/22 oder 09/23 werden kann, sollte eben sagen: Wir wissen es nicht, liefern aber schnellst möglich.

Nein.

Wenn ich einen Vertrag unterschreibe muss es für beide Seiten bindend sein.
Ich kann auch nicht sagen, zahle die Raten später oder nur ein Teil, da ich Lieferschwierigkeiten bei der Beschaffung des Geldes habe 😉

Auch wegen der Planungssicherheit möchte ich wissen wann und in welcher Ausstattung das Fahrzeug kommt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen