Cupra Formentor E-Hybrid
Hallo zusammen,
gerne möchte ich mich hier mit euch über den Cupra Formentor, speziell zum E-Hybrid (245 PS) austauschen. Ich habe ihn gestern bestellt im Leasing für 24 Monate.
Ich habe noch das Fahrerassistenz-Paket-XL, Winterpaket, das Ladekabel reingenommen und die Farbe magnetic grau metallic gewählt. Ich habe noch keine Bestätigung zum Auslieferzeitpunkt erhalten.
Hat jemand von euch bestellt und schon Infos zum Lieferzeitpunkt?
Ich habe das Wartungspaket für ca. 45 Euro weggelassen. Das sind 1080 Euro. Die wird man doch bei Weitem nicht in 2 Jahren verbraten für Wartung/Inspektion.
869 Antworten
Zitat:
@Erzix schrieb am 22. April 2021 um 08:35:59 Uhr:
Hallo Zusammen,
mal noch eine andere Sache. Hat jmd schon seine BAFA Prämie von 4.500 EUR bekommen, obwohl das Auto mit Sonderausstattung im Nettolistenpreis über 40.000 EUR liegt ?
Ich bin ja der Meinung, dass auch voll förderfähig ist, wenn es in der BAFA Liste steht. Egal was das Auto dann am Ende komplett kostet. Der Freundliche meinte nur, dass er sich da nicht sicher ist.
LG
Es zählt der Basispreis soweit mir bekannt ist.
Genau, es geht um den Nettolistenpreis des günstigsten Modells. Sonderausstattung steht auf nem anderen Blatt Papier. Und ja ich hab die Prämie nach 9 Wochen erhalten.
Alles weitere steht auch in der E-mob-Liste.
Zitat:
@Erzix schrieb am 22. April 2021 um 08:35:59 Uhr:
Hallo Zusammen,
mal noch eine andere Sache. Hat jmd schon seine BAFA Prämie von 4.500 EUR bekommen, obwohl das Auto mit Sonderausstattung im Nettolistenpreis über 40.000 EUR liegt ?
Ich bin ja der Meinung, dass auch voll förderfähig ist, wenn es in der BAFA Liste steht. Egal was das Auto dann am Ende komplett kostet. Der Freundliche meinte nur, dass er sich da nicht sicher ist.
LG
Moin,
sollte eigentlich kein Problem sein, wenn das Fahrzeug in der Liste steht (Beispiel im Artikel weiter unten)
https://www.firmenauto.de/...e-bis-zu-9-000-euro-praemie-10982846.html
Gruß
Danke für die Antworten.
Dann ist meine Annahme richtig. Aber erstmal auf dem Konto haben.
Und das die 4500 EUR zwingend als Leasingsonderzahlung geleistet werden müssen, halte ich auch für ein Gerücht. Habe dazu keine belastbaren Infos gefunden.
Andererseits steht sie bei mir jetzt auch im Vertrag und gut.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Erzix schrieb am 22. April 2021 um 09:21:15 Uhr:
Danke für die Antworten.
Dann ist meine Annahme richtig. Aber erstmal auf dem Konto haben.Und das die 4500 EUR zwingend als Leasingsonderzahlung geleistet werden müssen, halte ich auch für ein Gerücht. Habe dazu keine belastbaren Infos gefunden.
Andererseits steht sie bei mir jetzt auch im Vertrag und gut.
Steht auch in dem Artikel unter Ablauf...."Der Käufer oder Leasingnehmer....
Zitat:
@Erzix schrieb am 22. April 2021 um 09:21:15 Uhr:
Danke für die Antworten.
Dann ist meine Annahme richtig. Aber erstmal auf dem Konto haben.Und das die 4500 EUR zwingend als Leasingsonderzahlung geleistet werden müssen, halte ich auch für ein Gerücht. Habe dazu keine belastbaren Infos gefunden.
Andererseits steht sie bei mir jetzt auch im Vertrag und gut.
Das ist reine Verhandlungssache. Meistens wird das halt direkt so kalkuliert um die Rate zu drücken.
Du kannst dein Auto auch ohne Anzahlung leasen zu den normalen Konditionen und dich über die Prämie freuen wenn das dein Händler macht.
Zitat:
@fredbau78 schrieb am 22. April 2021 um 09:27:35 Uhr:
Zitat:
@Erzix schrieb am 22. April 2021 um 09:21:15 Uhr:
Danke für die Antworten.
Dann ist meine Annahme richtig. Aber erstmal auf dem Konto haben.Und das die 4500 EUR zwingend als Leasingsonderzahlung geleistet werden müssen, halte ich auch für ein Gerücht. Habe dazu keine belastbaren Infos gefunden.
Andererseits steht sie bei mir jetzt auch im Vertrag und gut.Steht auch in dem Artikel unter Ablauf...."Der Käufer oder Leasingnehmer....
Dieser Artikel ist aber auch etwas irreführend beim Ablauf des Verfahrens.
lt. Artikel:
Die Förderung erfolgt in einem zweistufigem Verfahren. Das Fahrzeug muss spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides zugelassen worden sein. Der Käufer oder Leasingnehmer muss den Verwendungsnachweis spätestens zehn Monate nach Ausstellungsdatum des Zuwendungsbescheides einreichen. Sprich: das Fahrzeug zulassen. Wichtig: Die Prämie gibt es nicht nachträglich!
lt. BAFA:
ine Antragstellung ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist. Sollten Anträge für Fahrzeuge gestellt werden, deren Zulassung nicht erfolgt sind, führen diese zu Ablehnungen. Eine erneute Antragstellung für diese Fahrzeuge wäre nicht mehr möglich.
Das sind komplett gegenteilige Aussagen. Ich werde mich mal gemäß BAFA verhalten und den Antrag später stellen.
Woher stammt dieser Artikel? Das klingt wirklich etwas verwirrend.
Das Auto muss auf Dich zugelassen sein. Also ein Neuwagen ohne EZ ist NOCH nicht förderfähig. Er MUSS angemeldet sein BEVOR Du den Antrag stellst, denn die volle BAFA steht Dir nur zu wenn er mind. 24 Monate auf Dich zugelassen ist. Damit wollen sie umgehen das Verkäufer die Prämie kassieren und den Wagen dann regulär veräußern.
Die Prämie wird als Anzahlung mit eingerechnet das die Rate attraktiver aussieht.
Ohne wäre die Leasingrate bei ca 350€ und somit ziemlich unattraktiv für die "Sparfüchse".
Zitat:
@Erzix schrieb am 22. April 2021 um 09:51:35 Uhr:
Zitat:
@fredbau78 schrieb am 22. April 2021 um 09:27:35 Uhr:
Steht auch in dem Artikel unter Ablauf...."Der Käufer oder Leasingnehmer....
Dieser Artikel ist aber auch etwas irreführend beim Ablauf des Verfahrens.
lt. Artikel:
Die Förderung erfolgt in einem zweistufigem Verfahren. Das Fahrzeug muss spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides zugelassen worden sein. Der Käufer oder Leasingnehmer muss den Verwendungsnachweis spätestens zehn Monate nach Ausstellungsdatum des Zuwendungsbescheides einreichen. Sprich: das Fahrzeug zulassen. Wichtig: Die Prämie gibt es nicht nachträglich!lt. BAFA:
ine Antragstellung ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist. Sollten Anträge für Fahrzeuge gestellt werden, deren Zulassung nicht erfolgt sind, führen diese zu Ablehnungen. Eine erneute Antragstellung für diese Fahrzeuge wäre nicht mehr möglich.Das sind komplett gegenteilige Aussagen. Ich werde mich mal gemäß BAFA verhalten und den Antrag später stellen.
Das ist ziemlich einfach zu erklären. Einer der Artikel ist älter. Ich bin gestern auch darauf gestoßen und scheinbar hat die BAFA das kurzzeitig anders gehandhabt.
Nun aber eben als Einstufiges und nicht als zweistufiges Verfahren.
Das stimmt allerdings. Ich vermute das Verfahren wurde umgestellt, da der Artikel aus Feb. 2020 ist.... gemäß Bafa ist es wie du sagst:
"Wann und wie kann ich einen Antrag stellen?
Die Antragstellung und Förderung erfolgt in einem einstufigem vollelektronischen Verfahren. Bevor Sie einen Antrag stellen, müssen Sie das Fahrzeug erworben und zugelassen haben.
Sobald das Fahrzeug auf Sie zugelassen wurde, können Sie innerhalb eines Jahres ab Zulassungsdatum Ihren..."
Es ist also erst möglich den Antrag zu stellen, nachdem das Fahrzeug zugelassen wurde.
Moin,
nach Aussage meines Freundlichen bekommt man die Förderung von 4500,-- wenn der Netto-Grundpreis (ohne Sonderausstattung) nicht über 40.000,-- liegt. Hätte sonst was an Ausstattung wech lassen müssen.
Beim Formentor eHybrid ist es allerdings der Fall, dass es nur zwei Modellvarianten zur Auswahl gibt und beide bereits auf der Liste der Bafa stehen.
Also ist selbst der VZ- als größte Ausstattungvariante vom Nettolistenpreis mit 36.327,73 € (43.230 € brutto) unter 40.000 € und förderfähig. Da alles weitere Zubehör unberücksichtigt bleibt, kann aus meiner Sicht die volle Förderung, selbst bei Komplettausstattung, problemlos erfolgen.
Viel entscheidender zum Jahresende wird sein, dass das Fahrzeug geliefert und noch in diesem Jahr zugelassen wird, da ab 2022 die rein elektrische Reichweite bei mind. 60 km liegen muss, der Formentor aber nur 52km hat.
Da kann eine Sperrung im Suezkanal oder ein Streik bei der Zulieferindustrie wertvolle Zeit und vor allem 4500€ kosten.
Gruß
Dann hat dein Händler leider keine Ahnung bzw dich falsch beraten. Da geht es um den Netto-Grundpreis exkl. Sonderausstattung.
Bis max. 40000€ bekommt man die 4500€. Danach nur 3750€. Und ab 60000€ glaub sogar garnix mehr.
Zitat:
.
Viel entscheidender zum Jahresende wird sein, dass das Fahrzeug geliefert und noch in diesem Jahr zugelassen wird, da ab 2022 die rein elektrische Reichweite bei mind. 60 km liegen muss, der Formentor aber nur 52km hat.
Gruß
Richtig, ich habe mir deswegen im Vertrag den verbindlichen Liefertermin 31.12.2021 setzen lassen.
Ich glaube aber, da wird sich der VW-Konzern bestimmt was einfallen lassen (Erhöhung der Reichweite um 2 km?) . Was machen die denn sonst mit den Wagen die erst ab Winter gebaut werden und im neuen Jahr keine Förderung mehr erhalten?
Und du glaubst das dir VAG die 4500€ zurück erstattet im Falle das der Liefertermin nicht eingehalten werden kann?!
Und ob Hybride in 2022 nich Förderfähig sind steht auch noch in den Sternen da doch schonmal darüber debattiert wurde die Hybride ab da nicht mehr zu berücksichtigen egal wie hoch die Reichweite ist, da man ja gesehen hat das sie garnicht so sauber bzw sparsam sind wenn man "falsch" damit fährt. Desweiteren ist noch nichtmal sicher ob 2022 überhaupt noch Geld im Topf ist.