Coupe E200 Anwalt einschalten?
Hallo habe mir ja letztes jahr den E200 Coupe gekauft.
2 Sachen hat mir der Verkäufer verschiegen.
Erstmal hat der den Tüv gefälscht.
Und nach dem ich jetzt Schwelle verkleidung abgebaut habe eine riesen Beule beifahrerseite im Schweller muss schon Schlimmer umfall gewesen sein.
Könnte sogar sein nach aussagen meines Onkels das die Karrosse Verzogen ist ist jetzt fast 1 jahr herr das ich ihn gekauft habe?
Was meint ihr war zur 3 beim Kauf da mir wurde versichert das er umfall frei ist und nur schönheits sachen unten schwarz lackiert wurde man konnte davon auch nichts beim Kauf sehen.
Binn manchmal echt entäuscht habe ich richtigen Schrott bekommen.
Irgenwann schmeiß ich TNT rein und dann Explodiert die Karre.
Beste Antwort im Thema
Ich find das ganze einfach nur lächerlich und vorallem gefährlich nervig. Auf welcher Rechtsgrundlage willst du was von dem Verkäufer? Wie willst du beweisen dass du den Tüv nicht selber gefälscht hast? Wie willst du beweisen dass der Schweller schon vorher verbogen war? Und vorallem warum in Gottes Namen fällt Dir das erst ein Jahr nach Kauf ein? Klar räumt der Rechtsanwalt dir gute Schongsen ein, der gibt freiwillig kein Mandat ab.
Wenn ich dann schon was von Schadensersatz lese! Welcher Schaden ist dir denn durch Verschulden des Verkäufers entstanden? Nutzungsausfälle? Die schleuder stand doch laut eigener Aussage eh nur unangemeldet rum.
Im Ernst, es ist skandalös dass Leute wegen ihrer eigenen Unfähigkeit und offensichtlicher Dummheit (Auto ohne Tüv Bericht kafen, aber hat dafür geile Felgen) Prozesse starten die unser aller Geld kosten.
Ich wäre da an deiner Stelle nicht so leichtsinnig, wer weiß ob du heil aus der Nummer rauskommst
248 Antworten
Wenn da ein Prozess bevorsteht frage ich mich, warum du anfängst, das Auto zu Restaurieren/Reparieren.
Viele Grüße und einen schönen zweiten Weihnachtstag, Andreas
Ich hab seit 3 Monaten an dem Wagen nichts gemacht Steht unter der Plane!
Ja die Kaufverträge haben die gleiche unterschrieft und der Rest des geschriebenen ist Identisch!
Nur der Letzte teil nicht!
Wie ich muss meine 2 Zeugen doch angeben die da bei Waren.
Er war alleine somit wird seine glaubwürdigkeit zimlich ins Wasser.
Der Wagen wurde bei VW gekauft das wird auch bei Gerichti Vorgetragen und bei VW hatte er den Schaden noch nicht!
Wäre da kein Gewinnchance würde sicherlich das ganze spiel nicht die Rechtschutz bezahlen!
chris, du bist ja schon ein putziges kerlchen,
aber wahrscheinlich irgendwie ein netter kerl.
anhand dessen, was du bisher geschrieben hast:
Ja die Kaufverträge haben die gleiche unterschrieft und der Rest des geschriebenen ist Identisch!
dies ist schonmal gut..!
Nur der Letzte teil nicht!
wenn er nachträglich etwas unter seiner ausführung geschrieben hat, sprich es ist nicht auch so in deinem vertrag,wird das gericht seine nachträglichen eintragungen nicht anerkennen.
das gericht wird sich auch nicht zum strafrechtlichen aspekt äußern,
wobei ein strafrechtliches vergehen erst zu beweisen wäre. .
wenn zusätzlich klauseln unter einem schon unterschrieben vertrag getätigt werden, müssen beide vertragspartner mit einer weiteren unterschrift ihren willen dazu bestätigen.
ist die klausel in beiden verträgen nachträglich gleich,aber nicht unterschrieben, das wird dann vom gericht auch nicht unbedingt anerkannt, es sei denn, beide vertragspartner bekunden gerichtlich diesen willen. hier kommt es auf den richter an wie er es beurteilt.
Desweiteren hat er beim Verkauf gesagt das er den Wagen unterum wegen der Optik lackieren gelassen hat somit auch die Schweller Verkleidungen runter waren und somit muss er vom Schaden gewust haben.
da er ja lackieren hat lassen, kann ihm eine kenntnis nicht unterstellt werden, es sei denn, der lackierer hätte ihm diese erkenntnis vermittelt.
was zu beweisen wäre,dass er kenntnis hatte.
bestätigt der lackierer,dass zeitnah zum verkauf kein schaden da war, und der gutachter einen schaden nach der lackierung,wird es sehr schwierig.
Alle die drei Können bestätigen das er den Wagen Unfallfrei Verkauft
ist gerichtsrelevant als beweis, nur können die auch den schaden
beim kauf bestätigen ???.
und er damit jeden tag noch zu Arbeit gefahren ist und er den Wagen 4 Jahre gefahren hat.
ist so uninteressant wie der vorname seiner oma.
Wie ich muss meine 2 Zeugen doch angeben die da bei Waren.
plötzlich nur 2 zeugen, ist einer zwischenzeitlich verstorben.😕
Der Wagen wurde bei VW gekauft das wird auch bei Gerichti Vorgetragen und bei VW hatte er den Schaden noch nicht!
gerichtlich nicht relevant, da dies erst zu beweisen wäre.
vielleicht hat vw den schaden ja gar nicht bemerkt, verschwiegen
oder war zur der zeit nicht vorhanden.
oder hat den wagen mit schaden als solchen, mit angegebenen schaden, auch verkauft.
und der gutachter wird nur den schaden feststellen(für viel geld),
da das gericht wissen muss, ob der strittige schaden vorhanden ist und welcher geldwerter vorteil oder nachteil (gutachterauswertung).
mehr kann der gutachter auch nicht feststellen.
Fazit:
du hast 2 oder doch 3 zeugen, die hoffentlich fast die gleiche aussage tätigen, zum thema unfallfrei versichert.sagt aber immer noch nicht
gerichtsrelevant etwas aus, seit wann der schaden da ist.
im zweifel gilt immer der schriftliche vertrag.
die einseitige vertragsänderung wird nicht anerkannt.
alles andere musst du erst gerichtswürdig beweisen.
wobei ein unfallschaden bei kenntnis nicht verschwiegen werden darf.
die kenntnis muss du als kläger aber auch beweisen können.
der richtige weg wäre gewesen, sofort bei zeitnaher schadenskenntnis ein beweissicherungsverfahren einzuleiten.
hier wird sicherlich erst ein vergleich vom gericht angeboten, zur freude der anwälte (da zusätzliche vergleichsgebühr), bevor sich das gericht damit ernsthaft auseinandersetzt.es sind einfach zu viele ungereimtheiten vorhanden.
im zweifel siegt die gerechtigkeit, meist aber nicht für jeden als gerecht erkennbar.🙄
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Für den Tüv wird er so oder so angeklagt da kann er sich nicht rausreden!
Egal ob er das lassen oder selber neuen tüv drauf gemacht hat jeder ist für sein auto verantwortlich.
Mit dem Tüv wäre ja nie rausgekommen hätte er Papiere für den Tüv gehabt!
Wie gesagt da wird ein Sachständiger vom gericht rauskommen.
Ich denke die Nummerschild samt Plaketten hat er verschwienden lassen!
Meine Beiden Zeugen können Bestätigen das der Kaufvertrag bei Abschluss identisch ist Sprich beide Verträge stand das gleich drinnen.
Und der 3 Zeuge ist mein DAD der sich um den Tüv gekümmert hat und bestätigen kann das der Tüv gefälscht ist.
Ist sicherlich kein gutes zeichen für den Angeklagten den Kaufvertrag nach dem Verkauf noch zu erweitern.
Ihm hätte aber weder die Klause das Auto hat keinen Tüv mehr oder ist nicht Verkerhsicher seit den der wagen hatte laut Plakette noch 3 wochen Tüv!
Er wird nicht sagen könen das war er nicht!
Ich bezweifel das er die Datumsgleichen Schwellerabdeckungen bekommen hat!
Weil bei dem Eingedrückten Schweller muss die Vekleidungen en defekt gehabt haben!
Wir vermuten das er im winter gegen nen randstein geruscht ist
Und Bezweifel das der Lackierer ihm die so geschenkt hat ohne ihn davon zu berichten!
Aber das Schlimmste was er dem Angetahen hat ist die Hölzer im Ihnnenraum Lackieren gelassen hat in Schwarz!
Stehen ja daten drinnen.
Alle sagten den Prozess Veliere ich.
Wir werden sehen wie gesagt wurde alles bezahlt!
Christoph, den Prozess hast Du nicht gewonnen, wenn der "Strolch" an die Staatskasse zahlen muss oder ein Betrug nachgewiesen ist. Du hast "gewonnen", wenn Du das Geld welches Du dem Sünder aus dem Kreuz leiern möchtest, in der Tasche hast!😁
Egal ob ich was bekomme oder der Staat er soll für die Straftat Bezahlen!
Oder seht ihr das anderes?
Ich werde aber noch bei VW anfragen was der Wagen bei Verkauf gelaufen hat.
Zitat:
Egal ob ich was bekomme oder der Staat er soll für die Straftat Bezahlen!
Oder seht ihr das anderes?
Ja, ich glaube hier sehen das die meisten anders.
Erst wars ein schlimmer Unfall, jetzt ist er auf einmal nur gegen nen Randstein gerutscht.
Dein Dad ist Zeuge für was? Für die TÜV-Fälschung? Das muss erst bewiesen werden.
Aber das beste ist wirklich das hier (original Zitat von dir):
Zitat:
"Aber das Schlimmste was er dem Angetahen hat ist die Hölzer im Ihnnenraum Lackieren gelassen hat in Schwarz!"
Was hat das bitteschön mit dem "Fall" zu tun???
Ich sags nochmal: du hast dir Schrott andrehen lassen, bist enttäuscht, und versuchst jetzt, jemand anderem die Schuld dafür in die Schuhe zu schieben.
Hast du das mit dem anderen Coupe auch so vor, den du dir heute angesehen hast? Erst billig einkaufen, dann alles halbwegs wertvolle ausbauen und verhökern, und anschließend nach Gründen suchen, um "Schadenersatz" zu fordern? Mal im ernst: was erwartest du denn für 1500 Euro???
Der Verkäufer tut mir jetzt schon leid- hoffentlich liest er hier mit.
Nimm bitte ein paar Mark mehr in die Hand und kauf dir nen schönen BMW; die sind sowieso (in allem) besser als Mercedes...
Zitat:
BMW 5er E39
Kauf eines BMW E39 Fragen zu Problemen ect
Erstellt am 14. November 2011 um 22:56:53 Uhr
ChristophNiederrhein ChristophNiederrhein
Themenstarter
Hallo da ich ansich nen Mercedes fahrer binn aber ich sehr gutes über den e39 gehört habe.
Da man in meiner Preisklasse nur verosstete Mercedes bekommt, möchte ich mir jetzt mal nen BMW zulegen.Der E39 gefällt mir von BMW am Besten.
Worauf sollte ich achten
Soll ne Limo werden.
Rost die ich bisher gesehen hatte war ja nichts anner Karosse.
...
Hallo Christoph,
weist Du eigentlich noch was Du willst?
ohne weitere Worte
KY49
...wenn Ihr nur endlich aufhören würdet, diesem Affen Zucker zuzuschmeißen...
Don´t feed the trolls! Laßt ihn doch bitte ins Leere laufen, es weiß doch mittlerweile wirklich jeder, mit wessen Geistes Kind wir es hier zu tun haben😕
Espaceweiß
Das Thema wird doch von keinem mehr ernst genommen.
Ist halt immer eine nette Comedyfolge!
Einfach lustig!
Ich kann ihm die Kosten die am Auto schon gemacht worden sind anrechnnen den ausfall vom Fahrzeug auch.
So wurde es mir gesagt vom Anwalt und sonst nichts warum tut euch der Verkäufer leit!
Naja jeder dem ich das mit der Tüv Fälschung erzählt habe hat zimlich geschluckt!
Die Tüv Fälschung ist zimlich Schnell bewießen Küs Oberhausen kanns dies Bezeugen das KFZ nie bei dennen Vorgestellt worden ist.
Die Müssen dem Gericht erstmal erklären wie der Stempel an einen Dritten gelangen konnte!
Er hat sich nur mit dem Kaufvertrag fälschen selber in den Fuß geschossen und will somit das Verfahren gewinnen.
Am Ende wird man sehen was bei rumkommt!
Lacht ihr euch immer noch kaput wenn ich gewinne?
Wie sagt man so schön am ende ist man immer Schlauer!
Naja und wenn man sagt ich hab Schrot gekauft damit könnt ihr euch abfinden aber ich nicht wenn ihr euch alles gefallen lasst ist das euer Problem.
Weiste was Kindisch wär wenn ich dem seinen Schäden einschlagen würde das wäre Kindisch aber der weg zum Gericht ist der einsich Richtige weg!
Und wenn sowas in nem Führungszeugnis steht macht sich das auch zimlich gut!
Und alle die diesen Tread aufpushen und drüber Spotten oder anders sind nicht besser als ich!
Es ist doch kein Geheimniss das en BMW bis 5000 euro besseren Rostversogung hat wie en Mercedes!
Jeder soll das Fahren was er sich leisten kann!
Und ich kann halt Fahren wozu ich lust habe!
Immernoch ein Auto wo ich jeden Tag von a nach b mit komme!
Und mein anderen Coupe kann ich immernoch Verkaufen oder in die Garage Stellen!
Klar, der Verkäufer kommt für Reperaturen auf, die Du an Deiner Gurke hast machen lassen.
Und ein Bmw für 5.000 Euro rostet weniger als ein Mercedes in der Preisklasse.
Du hast einfach keine Ahnung
Leuten wie Dir sollte man eine Rechtsschutzversicherung verbieten. So müssen andere Leute für die Dummheit von Dir und Artgenossen zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von surfdonald
chris, du bist ja schon ein putziges kerlchen,
aber wahrscheinlich irgendwie ein netter kerl.
anhand dessen, was du bisher geschrieben hast:Ja die Kaufverträge haben die gleiche unterschrieft und der Rest des geschriebenen ist Identisch!
dies ist schonmal gut..!
Nur der Letzte teil nicht!
wenn er nachträglich etwas unter seiner ausführung geschrieben hat, sprich es ist nicht auch so in deinem vertrag,wird das gericht seine nachträglichen eintragungen nicht anerkennen.
das gericht wird sich auch nicht zum strafrechtlichen aspekt äußern,
wobei ein strafrechtliches vergehen erst zu beweisen wäre. .
wenn zusätzlich klauseln unter einem schon unterschrieben vertrag getätigt werden, müssen beide vertragspartner mit einer weiteren unterschrift ihren willen dazu bestätigen.
ist die klausel in beiden verträgen nachträglich gleich,aber nicht unterschrieben, das wird dann vom gericht auch nicht unbedingt anerkannt, es sei denn, beide vertragspartner bekunden gerichtlich diesen willen. hier kommt es auf den richter an wie er es beurteilt.Desweiteren hat er beim Verkauf gesagt das er den Wagen unterum wegen der Optik lackieren gelassen hat somit auch die Schweller Verkleidungen runter waren und somit muss er vom Schaden gewust haben.
da er ja lackieren hat lassen, kann ihm eine kenntnis nicht unterstellt werden, es sei denn, der lackierer hätte ihm diese erkenntnis vermittelt.
was zu beweisen wäre,dass er kenntnis hatte.
bestätigt der lackierer,dass zeitnah zum verkauf kein schaden da war, und der gutachter einen schaden nach der lackierung,wird es sehr schwierig.Alle die drei Können bestätigen das er den Wagen Unfallfrei Verkauft
ist gerichtsrelevant als beweis, nur können die auch den schaden
beim kauf bestätigen ???.und er damit jeden tag noch zu Arbeit gefahren ist und er den Wagen 4 Jahre gefahren hat.
ist so uninteressant wie der vorname seiner oma.
Wie ich muss meine 2 Zeugen doch angeben die da bei Waren.
plötzlich nur 2 zeugen, ist einer zwischenzeitlich verstorben.😕
Der Wagen wurde bei VW gekauft das wird auch bei Gerichti Vorgetragen und bei VW hatte er den Schaden noch nicht!
gerichtlich nicht relevant, da dies erst zu beweisen wäre.
vielleicht hat vw den schaden ja gar nicht bemerkt, verschwiegen
oder war zur der zeit nicht vorhanden.
oder hat den wagen mit schaden als solchen, mit angegebenen schaden, auch verkauft.und der gutachter wird nur den schaden feststellen(für viel geld),
da das gericht wissen muss, ob der strittige schaden vorhanden ist und welcher geldwerter vorteil oder nachteil (gutachterauswertung).
mehr kann der gutachter auch nicht feststellen.Fazit:
du hast 2 oder doch 3 zeugen, die hoffentlich fast die gleiche aussage tätigen, zum thema unfallfrei versichert.sagt aber immer noch nicht
gerichtsrelevant etwas aus, seit wann der schaden da ist.im zweifel gilt immer der schriftliche vertrag.
die einseitige vertragsänderung wird nicht anerkannt.alles andere musst du erst gerichtswürdig beweisen.
wobei ein unfallschaden bei kenntnis nicht verschwiegen werden darf.
die kenntnis muss du als kläger aber auch beweisen können.der richtige weg wäre gewesen, sofort bei zeitnaher schadenskenntnis ein beweissicherungsverfahren einzuleiten.
hier wird sicherlich erst ein vergleich vom gericht angeboten, zur freude der anwälte (da zusätzliche vergleichsgebühr), bevor sich das gericht damit ernsthaft auseinandersetzt.es sind einfach zu viele ungereimtheiten vorhanden.
im zweifel siegt die gerechtigkeit, meist aber nicht für jeden als gerecht erkennbar.🙄
Hey du Hobbyjurist.
Mal eine Frage: Wie viele Prozesse hast du denn schon geführt?