Codierungsmöglichkeiten W204

Mercedes C-Klasse S204

Da viele Fragen zu Codierungen aufkommen, habe ich mal ein paar Möglichkeiten zusammengestellt.
Vielleicht kennen andere von euch noch mehr Möglichkeiten, sodass wir hier alles zusammentragen können.
Mehr fällt mir momentan nicht ein. Na dann fange ich mal an 🙂

Gurtwarnung deaktivieren
Gurtwarnung im Fond deaktivieren

Balkenanzeige Klimaanlage im Auto Modus

Deaktivieren der Dry Blow Funktion

Zuheizer mit AC Taste ein oder aus (Diesel)

Start Stopp deaktivieren oder "Last Mode"
(Letze Schalterstelltung nicht alle Modelle)

Orientierungungsbeleuchtung nach dem Einsteigen verlängern - Standart 8 Sek.

Fußraumbeleuchtung während der Fahrt heller stellen oder auf LED codieren

Vmax Aufhebung Diesel

Lichtsensor Empfindlichkeit

Regensensor Empfindlichkeit (noch nicht ausgiebig getestet aber Einstellmöglichkeiten dazu gefunden, regnet momentan zu wenig)

Restreichweite statt Reservesymbol

Aktivierung Fahrdynamikpaket
(Direktere Gasannahme, Anfahrschwäche
wird verringert)

Parktronic im gelben Bereich mit Warntönen

Comand Update von Generation 1 zu Generation 2 Silber Design

Update Kombiinstrument auf Silber Design

Anhängerkupplung codieren bei Nachrüstung

Scheinwerfer Reinigungsanlage Ansteuerung ändern (Standart alle 10x waschen)

Komfortblinker von 3x Blinken auf mehr Blinken erhöhen z.B. 5x

Einschalttemperatur beheizte Scheibenwaschanlage ändern
(Düsen und Schlauchheizung)

Sitzheizung Heizleistung anpassen

Nachrüstungen wie Türwarnleuchten, Türgriffbeleuchtung, Umfeldbeleuchtung usw

Beste Antwort im Thema

Da viele Fragen zu Codierungen aufkommen, habe ich mal ein paar Möglichkeiten zusammengestellt.
Vielleicht kennen andere von euch noch mehr Möglichkeiten, sodass wir hier alles zusammentragen können.
Mehr fällt mir momentan nicht ein. Na dann fange ich mal an 🙂

Gurtwarnung deaktivieren
Gurtwarnung im Fond deaktivieren

Balkenanzeige Klimaanlage im Auto Modus

Deaktivieren der Dry Blow Funktion

Zuheizer mit AC Taste ein oder aus (Diesel)

Start Stopp deaktivieren oder "Last Mode"
(Letze Schalterstelltung nicht alle Modelle)

Orientierungungsbeleuchtung nach dem Einsteigen verlängern - Standart 8 Sek.

Fußraumbeleuchtung während der Fahrt heller stellen oder auf LED codieren

Vmax Aufhebung Diesel

Lichtsensor Empfindlichkeit

Regensensor Empfindlichkeit (noch nicht ausgiebig getestet aber Einstellmöglichkeiten dazu gefunden, regnet momentan zu wenig)

Restreichweite statt Reservesymbol

Aktivierung Fahrdynamikpaket
(Direktere Gasannahme, Anfahrschwäche
wird verringert)

Parktronic im gelben Bereich mit Warntönen

Comand Update von Generation 1 zu Generation 2 Silber Design

Update Kombiinstrument auf Silber Design

Anhängerkupplung codieren bei Nachrüstung

Scheinwerfer Reinigungsanlage Ansteuerung ändern (Standart alle 10x waschen)

Komfortblinker von 3x Blinken auf mehr Blinken erhöhen z.B. 5x

Einschalttemperatur beheizte Scheibenwaschanlage ändern
(Düsen und Schlauchheizung)

Sitzheizung Heizleistung anpassen

Nachrüstungen wie Türwarnleuchten, Türgriffbeleuchtung, Umfeldbeleuchtung usw

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Naja dann hat der Prüfer aber einen schlechten Tag... eigentlich stört die sowas nicht, weil ja nichts verändert wurde am Scheinwerfer sondern nur ein paar Original LEDs aktiviert wurden, die Nachts sowieso an sind. Die Prüfer haben auch nicht jede Funktion von jedem Modell der Welt im Kopf...

Genau. Das "C" leuchten lassen im Werks(!)Scheinwerfer ist völlig legal. Weil es als Positionslicht fungiert und alle gesetzlichen Anforderungen einhält. Es wäre super, wenn sich die Oberlehrer einfach mal zurückhalten würden. Schaut euch mal manche neuen Autos an. Was da alles leuchtet. Gleich mehrere TFL die zusammen eine Form geben. Sowas ist in der StVZO nicht geregelt. Also erlaubt. Es müssen aber die Abstände zur Fahrzeugaußenkante usw eingehalten werden.

TÜV wird bei mir definitiv kein Problem sein- brauche nur jemanden, der das codiert ....

Da es werksseitig als Standlicht ausgelegt ist, kann und darf dieses nicht zweckentfremdet werden. Das wäre dann eine unzulässige Änderung am Leuchtmittel.

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Die Stvo sieht das so: Ein Fahrzeug darf nicht allein mit Standlicht fahren. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass zumindest die Umrisse des Kfz bei einem Ausfall des Fern- oder Abblendlichts immer noch zu erkennen sind.
Würde das TFL auch tun oder nicht?!
Aber ein Bußgeld droht nur wenn man bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen damit alleine fährt (10er). Da aber dann sich das Abblendlicht automatisch einschlatet sollte es ja nicht illegal sein.

Zitat:

@Benzfahrer250 schrieb am 27. Oktober 2020 um 11:07:01 Uhr:


Bei Xenon leuchtet auch zusätzlich die Tagfahrichter....
Bei der Version H7 jedoch nicht und könnte man dazu codieren!
Wie sieht das der TÜV und Gesetz?
Alles nicht so einfach in Deutschland...

Er will aber das Standlicht als Tagfahrleuchte umprogrammieren. Da das Tagfahrlicht bei eingeschalten Hauptscheinwerfer aus sein muss, geht dementsprechend auch das Standlicht nicht, welches mit leuchten muss, bei eingeschalten Hauptscheinwerfer.

Zitat:

@AndyC200 schrieb am 27. Oktober 2020 um 12:35:00 Uhr:



Zitat:

@Benzfahrer250 schrieb am 27. Oktober 2020 um 11:07:01 Uhr:


Bei Xenon leuchtet auch zusätzlich die Tagfahrichter....
Bei der Version H7 jedoch nicht und könnte man dazu codieren!
Wie sieht das der TÜV und Gesetz?
Alles nicht so einfach in Deutschland...

Er will aber das Standlicht als Tagfahrleuchte umprogrammieren. Da das Tagfahrlicht bei eingeschalten Hauptscheinwerfer aus sein muss, geht dementsprechend auch das Standlicht nicht, welches mit leuchten muss, bei eingeschalten Hauptscheinwerfer.

Randnotiz: das TFL leuchtet beim MOPF (gedimmt) weiter wenn das Fahrlicht eingeschaltet wird.

Genau. Beim Mopf leuchtet alles beim Licht an 🙂

Beim Vormopf leuchtet TFL ( Zusatz-Leuchten ) ebenfalls konstant mit. Wer sagt das TFL abgeschaltet sein muß ? Hat kein einziges der aktuellen Fahrzeuge. Humbug.

Also ich hab nen mopf und hätte es gern genau wie bei der Xenon Ausstattung- wo soll da der Unterschied sein?

Zitat:

@Apevia schrieb am 27. Okt. 2020 um 12:45:01 Uhr:


Randnotiz: das TFL leuchtet beim MOPF (gedimmt) weiter wenn das Fahrlicht eingeschaltet wird.

Ich bin trotzdem der Meinung, dass das umfunktionieren von Lichteinrichtungen untersagt ist. Und noch eins. Das sogenannte Standlicht hat auch nicht die Strahlkraft einer Tagfahrleuchte. Am Tag in der Sonne sieht man es nicht.

meine Fresse, wenn ich so nen **** lese.... Geht halt zum TÜV und fragt den Prüfer, dann habt ihr ne verlässliche Ansage. Und nicht dieses fundierte Internet-Halbwissen, das manche die es verzapfen sogar für bare Münze halten.

Zitat:

@AndyC200 schrieb am 27. Oktober 2020 um 15:34:58 Uhr:



Zitat:

@Apevia schrieb am 27. Okt. 2020 um 12:45:01 Uhr:


Randnotiz: das TFL leuchtet beim MOPF (gedimmt) weiter wenn das Fahrlicht eingeschaltet wird.

Ich bin trotzdem der Meinung, dass das umfunktionieren von Lichteinrichtungen untersagt ist. Und noch eins. Das sogenannte Standlicht hat auch nicht die Strahlkraft einer Tagfahrleuchte. Am Tag in der Sonne sieht man es nicht.

Es soll die Tagfahrleuchte ja auch nicht ersetzen sondern zusätzlich dazu sollen die Cs im Scheinwerfer noch leuchten. Ich glaube nicht, dass sich das überhaupt ein Prüfer genauer ansehen würde.
Beim W/S204 kann man das TFL übrigens in den Einstellungen im KI komplett deaktivieren. Ich weiß nicht wie lange das so war aber bei meinem 2013er geht es. War damals noch keine Pflicht.

Und beim Vor-Mopf kann man zusätzlich zu den optionalen LED-TFL von Carlsson auch noch die NS als TFL im KI aktivieren - obwohl bereits die Carlsson verbaut sind. Das ist auch alles okay ( wenn auch hochgradig unsinnig....).

Und nochmal zum nachlesen für die KFZ-Verschwörungs-Theoretiker : eine Codierung ist eine Änderung an Funktionen, die vom Hersteller bereitgestellt wurden und den Zulassungskriterien entsprechen. Anderenfalls wären sie nicht über die Funktion der Codierung zugängig. Das MB es nicht Hinz & Kunz erlaubt, da via OBD-II-Adapter selber dran rum zu wurschteln, ist ne andere Sache. Und wer meint, er wisse es besser, mag damit glücklich werden und auf die Beiträge warten wie "Hilfe die Rennleitung mokiert sich über mein TFL-C" oder sonstwas. Dann könnt ihr immer noch rumlästern mit "ich hab es ja immer gewußt".

Bis dahin würde ich empfehlen, nicht weiterführende Beiträge zu Dingen, die euch selber ohnehin nicht interessieren (außer sie anderen madig zu machen) , einfach etwas dezente Zurückhaltung zu üben. Oder euch mit dem TÜV-Prüfer eurer Wahl zu unterhalten und anschließend ein mit Stempel und Unterschrift versehenem Bericht mit dem Vermerk "unerlaubt, Wegfall der BE" mit anzuheften.

Herzlichen Dank ! 🙂

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