Codierung am Tiguan 3

VW Tiguan 3

Ich kenne mich leider nicht gut mit Coding aus. Ich weiß nur, dass es bei meinem letzten Wagen super praktisch war.
Das ist aber auch schon wieder 7 Jahre her, also hätte ich da einige Fragen..

1. Ist Coding bei VW immer noch leicht möglich?
2. Wie lange wird es wohl dauern bis man den neuen Tiguan codieren kann?
3. Wo finde ich am besten Codierer in meiner Nähe?
4. Was würdet ihr empfehlen bei den aktuellen VWs zu codieren?

91 Antworten

Zitat:

@DVE schrieb am 9. Februar 2024 um 17:43:21 Uhr:


Na hoffentlch gehen wenigstens noch solche Sachen wie Rückleuchten (aka Schlußleuchten) aktiv zum Tagfahrlicht

Nachträglich, auf eigene Faust ein ganz klares NEIN.
Du bekommst was Du bestellst, nachträglich geht da nix mehr, ohne seine Betriebserlaubnis zu riskieren.

Man kann nur hoffen, dass es optionale Erweiterungen/Änderungen bei der Vertragswerkstatt geben wird, denn jede Änderung muss korrekt gehandhabt und dokumentiert werden, sonst... siehe oben.

Ja gut, der TÜV wird wohl nicht die Steuergeräte prüfen.. Am Ende lass ich mir keine Rückleuchten zum Tagfahrlicht verbieten, was die Verkehrssicherheit erhöht.

Lieber Nikuya, was die Verkehrssicherheit erhöht oder nicht entscheidet nicht der Fahrzeugbesitzer sondern die Behörden. Dazu gibt es diverse Vorschriften und Zulassungen. (ABE, StVZO etc.). Ob dies alles logisch ist, sei dahingestellt.

Zitat:

@Nikuya schrieb am 9. Februar 2024 um 20:21:02 Uhr:


Ja gut, der TÜV wird wohl nicht die Steuergeräte prüfen.. Am Ende lass ich mir keine Rückleuchten zum Tagfahrlicht verbieten, was die Verkehrssicherheit erhöht.

Ja doch. So ist der Plan, son Abbild ist schnell gezogen. Und die Werkstatt tuts auch. Vollautomatisch!

Und wenn das Auto eh nach Hause telefoniert, braucht der TÜV nichtmal dein Auto dafür. Das tun die aktuellen Golf 8 Derivate übrigens auch schon, aber nicht in der Tiefe

Ja und jetzt komm mir nicht mit OCU lahmlegen oder ausbauen. Ohne die läuft so ziemlich garnix mehr im Auto.

Funfact: Schlussleuchten zum TFL ist sogar nach UNECE legitim

Funfact 2: SFD2 wird ein ganz anderes Kaliber als der zahnlose SFD1

Ähnliche Themen

Zitat:

@Nikuya schrieb am 9. Februar 2024 um 20:21:02 Uhr:


Ja gut, der TÜV wird wohl nicht die Steuergeräte prüfen.. Am Ende lass ich mir keine Rückleuchten zum Tagfahrlicht verbieten, was die Verkehrssicherheit erhöht.

Sorry Nikuya,
das wird der TÜV GANZ BESTIMMT, denn es ist seine Aufgabe Fahrzeuge die nach den neuen UN ECE Regularien zugelassen sind zu kontrollieren. Bei Abweichung ist die Betriebserlaubnis in Frage zu stellen und die HU wird nicht bestanden.

Das kann ebenso bei deinem Werkstattbesuch passieren (und gemeldet werden) - aber eine diagnostische Kontrolle kann auch durch die Behörden erfolgen. (mWn noch in Planung).

Nochmals sei gesagt: Mit UNECE ist es kein Spaß und Grauzonen wie zur Zeit des MQBclassic wird es nicht mehr geben. Es wird geahndet wenn dein Fahrzeug nicht mehr dem erwarteten und zugelassenen Verbund entspricht. Dafür sorgen Kontrollwerte, welche automatisch abgeglichen werden.

Zitat:

@meich86 schrieb am 9. Februar 2024 um 21:19:13 Uhr:


das wird der TÜV GANZ BESTIMMT, denn es ist seine Aufgabe Fahrzeuge die nach den neuen UN ECE Regularien zugelassen sind zu kontrollieren. Bei Abweichung ist die Betriebserlaubnis in Frage zu stellen und die HU wird nicht bestanden.

Genau: Schon heute werden Fehler der Steuergeräte ausgelesen, wie ja auch die Lambda-Regelung für die AU maßgeblich ist. Da dann in der Zukunft weitere Fehler auslesen und ggf. die Plakette zu verweigern, ist dann natürlich ein Kinderspiel

Ja, Fehler werden ausgewertet, aber doch nicht ob man Rückleuchten zum Tagfahrlicht an hat? Zur Not macht man halt ein Backup vom long code und spielt den vorm Tüv wieder drauf?

Außerdem ist ja vieles auch einfach zulässig. Sowas wie das Rücklicht wird man sich dann halt vom Tüv abnehmen lassen müssen. Ich hab nachgeschaut, der bei mir um die Ecke bietet das für 35€ an.

Ne, Du hast das Prinzip noch nicht verstanden. Du wirst das gar nicht mehr codieren können und wenn doch, wird das Fahrzeug eine Fehlkodierung melden, die beanstandet wird.

Gruselig. Wenn das stimmt muss ich wohl hoffen dass ich am Ende mit allem zufrieden bin.

zb.

Du fährst zur Inspektion... zum TUV/HU... oder gerätst in die allgemeine Verkehrskontrolle...

Da wird der Rechner angeklemmt und ALLES mit einem Klick ausgewertet und abgeglichen.

Bei einem abweichenden IVD oder CIVD gibt's dann richtig Stress... ist zu verstehen wie:
Fahrwerk nicht eingetragen, Felgen nicht eingetragen... zu tief eingestellt... -> Abschlepper und Stilllegung mit gesondertem Gutachten.

Abweichende Software und Kalibrierung dieser ist ein Verstoß gegen die Regulation und hat sofort keine Zulassung mehr. Wer fährt denn bitte freiwillig ohne Betriebserlaubnis herum?!

VW ist nicht zu beschuldigen, wer sich hier belesen will - guckt am besten auf den Seiten der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen nach. Deren Gültigkeitsraum ist sogar im Nordamerikanischen Raum.

Du darfst für dein Auto nur noch bezahlen... gehören wird es Dir nur bedingt.

Ich mag Dir in der Sache gar nicht widersprechen wollen. Wenn ich mir aber überlege, was hier ständig für Unfälle passieren, weil besoffen gefahren wird, könnte es ggf. auch andere wichtigere Schwerpunkte geben - nur mal so gedacht ...

Und genau da schließt sich der Kreis:
Die ganzen sinnvollen und weniger sinnvollen Assistenzsysteme bringen nichts, wenn der sportlich orientierte Fahrer den ganzen Kram auscodiert auf Nimmerwiedersehen.

Oder der für den Fahrer vorgeschriebene Alcolock genauso schnell auf "nicht verbaut" gesetzt werden kann.

Zitat:

@MacV8 schrieb am 9. Februar 2024 um 14:34:53 Uhr:


Klar, das kann man alles in der R155 und R156 nachlesen. Das ist ja kein Geheimnis, wie ein modernen Fahrzeug abgesichert werden muss und was für Regularien eingehalten werden müssen.

Und spätestens wenn jemand versucht die SW zu manipulieren, merkt er was alles geschützt ist ;-) .

moin,

ist allen bewusst, dass OBD3 in der Diskussions-Pipeline ist?
Wesentlicher Bestandteil der Neuerung ist: Meldung per Funk/Telemetrie wenn a) an der Abgasanlage unautorisiert herumgefummelt wurde und b) nach erfolgter seriöser MIL-Fehlermeldung nach Ablauf einer bestimmten Frist der Fehler nicht ordnungsgemäß behoben wurde. Diese Meldungen gehen ans KBA und den Zulassungsstellen. Aus die Maus.

ok: gilt also nur für die CARB-Maßnahmen (Alle Abgasregelmaßnahmen betreffend)

Aber wenn das denn schon alles gut funktioniert, warum sollte dann der Hersteller nicht auf diese Überwachungsschiene aufspringen und seine Gateways entsprechend zu sichern.

Big brother is watching you.

In diesem Sinne - ein schönes Wo-ende

Das ist das kleinere Problem, da man gar nicht erst dran kommt ;-) .
Das was Du mit OBD3 beschreibst, betrifft dann physikalische/mechanische Manipulationen, die das Auto über OBD erkennen kann. Schlimmstenfalls ist das sogar die Zubehörabgasanlage.

Ich hab da eine frage ich bin kein Codierer aber ist es weiterhin möglich z.b. die zeit der Sitzheizung nach abschließen anzupassen oder Fernlicht auf Dauer?
Bitte nicht steinigen ich Frage nur!
Danke für eure Antworten

Deine Antwort
Ähnliche Themen