CNG TÜV - Neue Vorgaben ?

Hallo zusammen, vielleicht hat hier jemand Infos. War aktuell jemand mit seinem CNG zur Hauptuntersuchung? Ich war letzte Woche mit meinem 2019er Seat Erdgasfahrzeug beim TÜV um die HU zu erneuern. Dort teilte man mir mit, dass der TÜV die Prüfung des Erdgastanks nicht mehr machen darf und ich zu einer Seat Werkstatt muss. Da war ich heute. Und dort erzählte man mir, dass es eine neue TÜV Verordnung gäbe, die besagt, dass der Tank nicht mehr geprüft wird, sondern ausgetauscht werden muss. Somit alle 2 Jahre. Ich hab verzweifelt die versteckten Kameras gesucht.
Nun hab ich im Internet gesucht, aber Nix dazu gefunden. Ich kenne nur die druckprüfung, die dürfte man aber nicht mehr machen. Ich bin doch arg verunsichert.
Weiß jemand etwas?
Danke und Gruß

868 Antworten

Die haben ihre Prüfvorschriften von KI schreiben lassen und können diese jetzt selbst nicht mehr verstehen und einordnen. Ihren armen Prüfern bleibt auch nur noch das fröhliche rumgackern dazu übrig.
Demnächst steht an, dass zur HU wegen der allgemein bekannten Thermolabilität jede einzelne Batteriezelle erweitert durchgemessen werden muss, natürlich im ausgebauten Zustand.
Das kann die Prüforganisation aber nicht selbst machen....

Und so wird das Ganze egal welche Technik es betrifft zu einer typischen Farce. Da kann man sich für eine Technik entscheiden und morgen ist man dann gelackmeiert.

Diese Vereine sind auch die die den Autos die Typenzulassungen bescheinigen.
Morgen bescheinigen sie was anderes und übermorgen ist Samstag. :-)

P.S.:
Ich freue mich immernoch mit Biogas defakto zu 100% CO2-neutral von A nach B zu kommen und keine unmenschlichen Handlungen zu finanzieren. Das gibt irgendwie ein ganz positives Fahrgefühl. :-)

Deshalb sollte man sich der einzigen Interessenvertretung, dem CNG -Club e.V. anschließen.

Zitat:

@hereklo schrieb am 23. April 2025 um 22:00:26 Uhr:


Hallo Leute,
ich glaube: da ist etwas faul, es stink zum Himmel:
Mir schreibt das BMDV, also Ministerium für Digitales und Verkehr:
(...)
Eine generelle Verpflichtung zur Demontage der Befestigungen der Gasbehälter oder zum Ausbau der Gasbehälter beinhaltet die GSP/GAP-Durchführungs-Richtlinie hingegen nicht.
(...)
Dekra schreibt:
bei allen CNG-Fahrzeugen muss die Verkleidung um die Flaschen abgebaut sein, damit diese hinsichtlich Korrosion beurteilt werden können. Der TÜV fordert seit Anfang des Jahres den kompletten Ausbau der Flaschen, um diese auch unter den Spannbändern beurteilen zu können. In unserem Hause wird auf den Komplettausbau verzichtet, wenn seitlich an den Spannbändern keine Korrosionsspuren auf Rost unter den Bändern hinweisen.
(...)
Leute, wir müssen mehr Druck auf die zuständigen Behörden machen, das BMDV und KBA, sowie die eigentlichen Drahtzieher, TÜV Verband, Dekra usw.
(...)

Zuerst einmal vielen vielen Dank für Deinen Post und die Mühe, die Du Dir bisher gemacht hast. Du hast natürlich Recht, wir sollten alle dagegen kämpfen. Aber es hilft nicht, wenn jeder einzeln kämpft. Eine Sammelklage oder ähnliches wäre jetzt angesagt. Die Frage ist nur gegen wen. Wer ist hier mitlesender Anwalt?

Die Dekra macht glücklicherweise nicht mit. Die haben ihre Eier noch in der Hose, wo die anderen den Schwanz eingezogen haben. Dass die Tanks nicht ausgebaut werden müssen, hat jetzt sogar das Ministerium für Digitales und Verkehr mitgeteilt.

Willst du die Briefe mal im Original posten? Persönliche Daten bitte schwärzen. Wäre super! Ansonsten bezweifle ich, dass die hier mitlesenden GTÜ/TÜV-Prüfer nicht aufhören, alle weiter zu verängstigen.

Zitat:

@4A_iduA schrieb am 23. April 2025 um 22:56:38 Uhr:


Deshalb sollte man sich der einzigen Interessenvertretung, dem CNG -Club e.V. anschließen.

Hat Dich schon wer beim Admin gemeldet? ;-)

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Das ist doch die Antwort auf die wir alle gewartet haben:
"Eine generelle Verpflichtung zur Demontage der Befestigungen der Gasbehälter oder zum Ausbau der Gasbehälter beinhaltet die GSP/GAP-Durchführungs-Richtlinie hingegen nicht."

Was die Prüforganisationen daraus machen ist schon Amtsanmaßung, solange der Gesetzgeber (Ministerium) das nicht explizit fordert bleibt die "alte" GAP bestehen, und das sagt die Dekra in ihrer Antwort auch. Nur bei sichtbarem verschleiß wird strenger geprüft und damit kann ich gut leben. Ich werde mir die Zeit nehmen und bei der nächsten GAP dem Prüfer auf die Finger schauen.
Es ist ja auch schon vorgekommen das einem das falsche Bein abgenommen wurde.
Also hat sich das Thema doch nun beruhigt, eine Sammelklage hat vor und Nachteile es ist eher so das die Auslegung nicht willkürlich erfolgen sollte und wenn das Ministerium schreibt :Eine generelle Verpflichtung zur Demontage der Befestigungen der Gasbehälter oder zum Ausbau der Gasbehälter beinhaltet die GSP/GAP-Durchführungs-Richtlinie hingegen nicht.
Dann hat kein Prüfer das Recht die Behältnisse aufgrund eines nicht ersichtlichen Verschleißes auszubauen.
Punkt !

Zitat:

@4A_iduA schrieb am 23. April 2025 um 22:56:38 Uhr:


Deshalb sollte man sich der einzigen Interessenvertretung, dem CNG -Club e.V. anschließen.

Hat denn der Club in dieser Angelegenheit irgend etwas erreicht?

Zitat:

@Biomethan schrieb am 24. April 2025 um 08:26:45 Uhr:


Das ist doch die Antwort auf die wir alle gewartet haben:
"Eine generelle Verpflichtung zur Demontage der Befestigungen der Gasbehälter oder zum Ausbau der Gasbehälter beinhaltet die GSP/GAP-Durchführungs-Richtlinie hingegen nicht."

Was die Prüforganisationen daraus machen ist schon Amtsanmaßung, solange der Gesetzgeber (Ministerium) das nicht explizit fordert bleibt die "alte" GAP bestehen, und das sagt die Dekra in ihrer Antwort auch. Nur bei sichtbarem verschleiß wird strenger geprüft und damit kann ich gut leben. Ich werde mir die Zeit nehmen und bei der nächsten GAP dem Prüfer auf die Finger schauen.
Es ist ja auch schon vorgekommen das einem das falsche Bein abgenommen wurde.
Also hat sich das Thema doch nun beruhigt, eine Sammelklage hat vor und Nachteile es ist eher so das die Auslegung nicht willkürlich erfolgen sollte und wenn das Ministerium schreibt :Eine generelle Verpflichtung zur Demontage der Befestigungen der Gasbehälter oder zum Ausbau der Gasbehälter beinhaltet die GSP/GAP-Durchführungs-Richtlinie hingegen nicht.
Dann hat kein Prüfer das Recht die Behältnisse aufgrund eines nicht ersichtlichen Verschleißes auszubauen.
Punkt !

Und was bringt das alles, wenn der Prüfer von TÜV / Dekra / Küs / GTÜ und wie sie alle heißen, sagt dass er das Fahrzeug nicht prüft und zur Fachwerstatt schickt?

Außer einer umfangreichen aktuellen Sammlung, wo man noch ohne Stress die GWP bekommt, noch nicht. Ist aber ja auch nicht so ganz banal, solange keiner offen zugibt, für den Mist verantwortlich zu sein und die genauen Gründe zu benennen. Und mit mehr Mitgliedermacht hätten die auch mehr Einfluss, siehe ADAC (dem CNG leider mittlerweile egal ist).

Bitte schnell lesen, werde sicher gleich wieder gelöscht...

Zum Thema "Punkt!".
Der Prüfer entscheidet. Wenn er die Prüfung gar nicht erst macht und wenn, die ablehnt, ist das seine Entscheidung, Punkt.

Und komm nicht mit Kontrahierungszwang, etc.
Das durchzusetzen ist so ne Sache und in der Regel unwirtschaftlich, solange es noch Prüfer gibt, wo man hingehen kann.

Fragt doch einmal den Anwalt eures Vertrauens, aber wir brauchen dazu das Schreiben des Ministeriums,
und rechtlich ist die Sache doch nun eindeutig. Wenn keine "generelle Verpflichtung besteht" dann besteht diese nicht
so einfach ist Behördendeutsch. Danke für das Zitat aus der Korrespondenz mit dem Ministerium. Jetzt muss nur noch geprüft werden ob die Antwort verifiziert werden kann, dazu ist das Original notwendig.
Wichtig ist auch wer das geschrieben hat denn die Person haftet dafür.

Wie gesagt gebt das ganze einem Rechtsanwalt der kann das Prüfen.

Übers Informationsfreiheitsgesetz wurde ja schon probiert. Es führt alles zur den Geheimsitzungen des AKE. Und die setzen sich wohl noch einmal (geheim) zusammen demnächst. Auch recht offensichtlich ist wohl, dass der Spaß keine Initiative von Dekra, GTÜ, KÜS und der KFZ-Handwerksinnung war. Bleiben nicht mehr viele übrig... und deren Name ist offiziell Hase.

Es gibt meines Wissens auch kein Schreiben von irgend einem Ministerium.

Und einen faktisch sinnvoll durchsetzbaren Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Prüfergebnis der GWP unter Auslassen bestimmter Bauräume (Flaschenoberfläche unter den Bändern) gibt es nicht.

Aber ev. weiß Dein Anwalt ja mehr als meiner...

Zitat:

@Triton schrieb am 23. April 2025 um 18:40:57 Uhr:


Dann hoffe ich, dass zu den Prüfern, die das machen, eine unangekündigte Nachkontrolle kommt...

da kann ich dir nur zustimmen, solchen schwarzen schafen muss das handwerk gelegt werden, aber leider wird sich immer wieder ein geldgeiler vogel finden der jeden schrott fertig macht.

im übrigen wird mir hier richtig schlecht wenn ich dieses unqualifizierte uneinsichtige gelaber von manchen hier lesen muss.

akzeptiert dass sich dinge ändern und findet euch damit ab und heult leise....

Zitat:

@Wermachtdaslichtaus schrieb am 24. April 2025 um 09:12:25 Uhr:



Zitat:

@Triton schrieb am 23. April 2025 um 18:40:57 Uhr:


Dann hoffe ich, dass zu den Prüfern, die das machen, eine unangekündigte Nachkontrolle kommt...
(...)
solchen schwarzen schafen muss das handwerk gelegt werden, aber leider wird sich immer wieder ein geldgeiler vogel finden der jeden schrott fertig macht.
(...)

Oh, es regnet und keiner kommt mehr zu Deiner Prüfstelle? Hast Du Zeit, Angst und Schrecken zu verbreiten? Frustriert, dass Dein Arbeitgeber Dir die Flügel gestutzt hat? Nur weil die DEKRA die Dinge anders sieht als der TÜV/GTÜ, heißt das nicht, dass bei der DEKRA nur "geldgeile Vögel" Schrott für sicher halten.

Zitat:

@Wermachtdaslichtaus schrieb am 24. April 2025 um 09:12:25 Uhr:



Zitat:

@Triton schrieb am 23. April 2025 um 18:40:57 Uhr:


Dann hoffe ich, dass zu den Prüfern, die das machen, eine unangekündigte Nachkontrolle kommt...
da kann ich dir nur zustimmen, solchen schwarzen schafen muss das handwerk gelegt werden, aber leider wird sich immer wieder ein geldgeiler vogel finden der jeden schrott fertig macht.

im übrigen wird mir hier richtig schlecht wenn ich dieses unqualifizierte uneinsichtige gelaber von manchen hier lesen muss.

akzeptiert dass sich dinge ändern und findet euch damit ab und heult leise....

Wäre mal sinniger bei den ganzen Schrottkarren, die frisch TÜV bekommen, da mal dahinter zu sein. Komisch wenn Autos die Plakette der Hauptuntersuchung erhalten aber eigentlich Schrott sind. Kommt wohl etwas häufiger vor.

Wir können uns hier die Finger wundschreiben, die Aussage . "keine generelle Verpflichtung besteht" ist eine Rechtlich bindende Aussage., mehr muss ich nicht wissen und in die "Glaskugel" zu schauen bringt dabei nichts.
Ich habe erst einmal 2 Jahre Ruhe , und dann fahre ich eh nicht zum Autohaus oder einem Prüfstützpunkt sondern zum Gasspezialisten meines Vertrauens. Das empfehle ich inzwischen jedem CNG Fahrer.
Macht euch nicht Verrückt, "es wird nur mit Wasser gekocht" manche unsinnige Vorschrift wurde wieder einkassiert.
Ganz in Ruhe den Rechtsabteilungen überlassen, das sind die Profis ich als "User" mache mir da keinen Kopf mehr drum.
"Good Night and good luck"

Zitat:

@anacronataff schrieb am 23. April 2025 um 23:15:45 Uhr:


Dass die Tanks nicht ausgebaut werden müssen, hat jetzt sogar das Ministerium für Digitales und Verkehr mitgeteilt.

Dennoch sind 100% der äusseren Mantelfläche zu prüfen! Egal wie. Ob man da nun Stützböcke drunterfahren kann und einzeln Halterungen entfernen und Oberseite vernünftig mit Spiegel oder Kamera ist egal ... und das wir nicht bei allen Fahrzeug gleich gut/schlecht möglich sein.

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