CNG TÜV - Neue Vorgaben ?
Hallo zusammen, vielleicht hat hier jemand Infos. War aktuell jemand mit seinem CNG zur Hauptuntersuchung? Ich war letzte Woche mit meinem 2019er Seat Erdgasfahrzeug beim TÜV um die HU zu erneuern. Dort teilte man mir mit, dass der TÜV die Prüfung des Erdgastanks nicht mehr machen darf und ich zu einer Seat Werkstatt muss. Da war ich heute. Und dort erzählte man mir, dass es eine neue TÜV Verordnung gäbe, die besagt, dass der Tank nicht mehr geprüft wird, sondern ausgetauscht werden muss. Somit alle 2 Jahre. Ich hab verzweifelt die versteckten Kameras gesucht.
Nun hab ich im Internet gesucht, aber Nix dazu gefunden. Ich kenne nur die druckprüfung, die dürfte man aber nicht mehr machen. Ich bin doch arg verunsichert.
Weiß jemand etwas?
Danke und Gruß
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755 Antworten
Zitat:
@rpalmer schrieb am 17. Januar 2025 um 18:30:09 Uhr:
Die GWP darf bei der Vorführung zur HU nicht älter als 12 Monate sein.
Wurde geändert, GWP darf jetzt nicht älter als 1 Monat sein, sonst muss die neu zur HU.
Zitat:
@tom.1st schrieb am 19. Januar 2025 um 15:39:00 Uhr:
letzte WocheZitat:
[/quoteOk, weil bei uns wollen jetzt alle zur 2 jährigen Prüfung die Tanks ausbauen, also die Bänder lösen. Die Prüfstellen verweisen einen daher alle an Werkstätten und der TÜV Süd hat mir das ganze, datiert auf den 16.01.2025, sogar schriftlich vorgelegt....
Ok, meine letzte HU mit GWP war am 05.01...... Sichtprüfung war kein Problem, allerdings sind bei meinen beiden NGTs die Gastanks auch sehr gut in Augenschein zu nehmen.
Aus Erfahrung bei meinem Astra CNG, die Gastanks gammeln wirklich gerne versteckt bei Auflageflächen. Insofern könnte ich das gut verstehen.
Zitat:
@tom.1st schrieb am 19. Januar 2025 um 15:39:00 Uhr:
letzte WocheZitat:
[/quoteOk, weil bei uns wollen jetzt alle zur 2 jährigen Prüfung die Tanks ausbauen, also die Bänder lösen. Die Prüfstellen verweisen einen daher alle an Werkstätten und der TÜV Süd hat mir das ganze, datiert auf den 16.01.2025, sogar schriftlich vorgelegt....
Dann sollen sie das doch machen....ist halt ein bisschen kontraproduktiv, wenn du immer mit vollen Tanks kommen sollst (hier bei ALLEN Gasfahrzeugen Grundforderung, keine Prüfung, wenn Tanks nicht voll) und sie wollen die Halter lösen, wenn der Tank am schwersten ist.
Was habe ich schon diskutiert, dass es bei LPG völlig egal ist, ob der Tank 20% oder 80% gefüllt ist und immer derselbe Druck herrscht - Physik ist leider nicht die Stärke vieler Prüfer - das sind alles nur noch Bürokraten und verweisen auf Vorschriften, die dann gar nicht zutreffen (LPG<->CNG)
Genau so muss man alles erst einmal hinterfragen und prüfen, ob es überhaupt zutrifft....bei Composite Tanks z.B. was willst du da finden an Rost?
Zitat:
Dann sollen sie das doch machen....ist halt ein bisschen kontraproduktiv, wenn du immer mit vollen Tanks kommen sollst (hier bei ALLEN Gasfahrzeugen Grundforderung, keine Prüfung, wenn Tanks nicht voll) und sie wollen die Halter lösen, wenn der Tank am schwersten ist.
Naja, der Punkt is, ich muss das ja dann zahlen..... Alle 2 Jahre zum TÜV die Tanks ein.- und ausbauen lassen ? 1250 - 1500 Euro???
Dann fahr doch zum Tüv in ein anderes Bundesland oder vielleicht reicht auch schon Stadt...momentan ist das jedenfalls noch möglich
Die rechtliche Lage hat sich geändert, die Tanks müssen komplett freigelegt werden, so dass sie vollumfänglich geprüft werden können. Dazu müssen sie raus, da z.B. auch die Bereiche unter den Bändern einsehbar sein müssen.
Das bedeutet, es muss eine Gasanlagenprüfung gemacht werden, so wie es bei der Öffnung der Gasanlage bisher schon war. Kostet wahrscheinlich dann so um die 500€ mit den Demontage- und Montagekosten und neuen Gummiunterlagen.
Zitat:
@BambergerReiter schrieb am 23. Januar 2025 um 23:28:00 Uhr:
Die rechtliche Lage hat sich geändert, die Tanks müssen komplett freigelegt werden, so dass sie vollumfänglich geprüft werden können. Dazu müssen sie raus, da z.B. auch die Bereiche unter den Bändern einsehbar sein müssen.
Das bedeutet, es muss eine Gasanlagenprüfung gemacht werden, so wie es bei der Öffnung der Gasanlage bisher schon war. Kostet wahrscheinlich dann so um die 500€ mit den Demontage- und Montagekosten und neuen Gummiunterlagen.
....mir wurden sogar Kosten im 4-stelligen Bereich genannt!
Auf welche Vorschrift bezieht Ihr euch denn?
Habe gestern bei der GTÜ angerufen. Die haben es bestritten, dass die Gastanks auszubauen sind. Habe heute schon viel im www recherchiert. Habe dazu nix gefunden.
Zitat TÜV Nord:
"Ablauf einer Gasanlagenprüfung
Identifizierung der Bauteile: Durch die Identifizierung der Bauteile wird sichergestellt, dass nur vorgeschriebene und ordnungsgemäß gekennzeichnete Bauteile der Gasanlage verwendet wurden
Sichtprüfung: Alle Bauteile der Gasanlage sind einer Sichtprüfung zu unterziehen. Durch die Sichtprüfung werden der Zustand (Beschädigung, Korrosion, Befestigung) der Gasanlage untersucht, soweit dies ohne Demontage möglich ist.
Dichtheitsprüfung: Bei laufendem Motor wird mit dem Lecksuchspray alle Verschraubungen, Schweißnähte (falls vorhanden), Motorversorgungsleitungen, Ventile und sonstige relevante Bauteile der Gasanlage eingesprüht. Sind nach der Einwirkzeit keine Gasbildungen zu sehen, gilt die Gasanlage als dicht."
Oder ist das veraltet?
Es ist schon faszinierend , das dazu jeder was anderes sagt....
Meine bisherige Prüfstelle ist, wie ich heute gesehen habe, auch Partner TÜV Nord und macht die Prüfung nicht mehr. Verweisen wegen den Bändern auf Werkstatt.
Tüv Süd verweist auch wegen Lösen der Bänder auf Werkstatt, nannte mir als Grundlage dazu die Anlage XVII Nr . 2.4. StVzO. An dieser Anlage wurde zwar nichts geändert, man bezieht sich dabei aber eher darauf , das zu einer "Wirklichen" , 100%igen Korrosionsprüfung 100% der Außenflächen der Flaschen zu sehen sein müssen, was eigentlich schon immer so hätte sein sollen. Die Bänder verdecken einen Teil und somit ist keine 100%ige Prüfung möglich. Daher war eventuell die bisherige Umsetzung somit nicht vollständig...
Allerdings dachte ich auch bisher , alles was möglich sichtbar ist, ohne Demontage!
Scheinbar gab es ein paar Vorfälle, sodass man jetzt dazu gekommen ist das ganze eben anders umzusetzten. Zumindest mancherorts. Wie lange das an einzelnen Stellendaher noch, wie bisher, problemlos geht bleibt fraglich!
Jedenfalls ist mir das zu heikel
Nun, dann müssten wir den TÜV ja auf Schadenersatz verklagen, weil er nicht korrekt gearbeitet hat....
Ich hab die Gesetzestexte jetzt gelesen und finde aber hier keinerlei Hinweis auf 100% Prüfung geschweige denn Ausbau.
Außerdem macht eine Prüfung unter der Halterung nur bei Stahltanks Sinn, bei Composite wird dort nichts rosten.
Wenn mein Prüfer das fordern sollte, könnte es passieren, dass ich es meiner Fachanwältin erstmal auf den Tisch zur Prüfung lege.
Irgendwie macht in diesem Land so langsam jeder was er will....vor allem, WANN war denn der letzte Unfall durch Gammel an einem Tank unter der Halterung?
Wenn die Halterung ungeeignet ist oder die Tankbeschichtung für das Ablaufdatum, dann soll gefälligst das KBA den Hersteller verdonnern neue Tanks, neue Halter oder sonstwas einzubauen wie es in den USA völlig normal wäre.
Die Halteklammer kann ja auch abwechselnd gelöst und darunter gesehen werden, dazu muss man nix ausbauen. Und Wasser läuft nach unten, oben gammeln die Tanks nicht.
Wie das bei den Composite Tanks wiederum aussieht, weiß ich nicht. Hab mit denen konkret über meinen caddy mit Stahltanks gesprochen. Jedenfalls kann ich mich scheinbar nicht wirklich auf irgendwas verbindlich verlassen bzgl zukünftiger TÜV Prüfungen.... Zumindest nicht hier in der Region. Und meine TÜV Prüfung mit Hilfe eines Anwalts durchzuziehen ist mir dann doch irgendwie zu viel....
Zitat:
@DonC schrieb am 24. Januar 2025 um 16:17:51 Uhr:
Nun, dann müssten wir den TÜV ja auf Schadenersatz verklagen, weil er nicht korrekt gearbeitet hat....
Ich würde nicht sagen das da was falsch gemacht wurde, nur scheinbar ist die Grundlage hierfür verschieden auslegbar.... Aber da kenn ich mich zu wenig aus!
Ah, so langsam kommen wir der Sache näher. Also scheinbar scheint es keine Gesetzesänderung gegeben zu haben (habe diesbezüglich nichts gefunden, und Gesetze kann ich eigentlich lesen). Insofern bleibt die Vermutung, dass es bei den Prüfsstellen wohl eine interne Dienstanweisung gegeben haben muss. Wobei die Website des TÜV Nord dann diese Dienstanweisung wohl noch nicht berücksichtigt.
Nur können die auch nicht einfach Gesetze erfinden...Grundlagen müssen schon gegeben sein
Aber bei Auslegungen gibt es viel Spielraum, vor allem, wenn irgendwas passiert ist, wird hinterher deutlich heftiger geprüft.