Club der Wandler

Mercedes E-Klasse W211

Hallo Leidensgenossen,

was haltet Ihr davon, wenn ich Eure Wandlungen oder laufenden Verhandlungen auf meine Website aufnehme. Natürlich anonym, z.B.

E320CDI 04/03 LP: 63.000 € gewandelt am 01.08. Grund: undichtes Glasdach

E270CDI 01/03 LP: 55.000 € Wandlung beantragt am 01.10. Grund: Batterie ständig leer

Ich denke eine solche Liste seriös und wahrheitsgemäß wiedergegeben macht erstens Eindruck und hilft vielen, die noch vor einer Wandlung wegen der selben Fehler stehen.

Also? Wer will in den Club der Wandler?

Gruß

Thomas

126 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Friewi


Oweh, oweh !

Das wird bestimmt wieder ein "Wandler" !

- Rohbaubeginn 27.02.2004
- Endabnahme 02.02.2004

= das macht eine Produktionszeit von - (minus) 25 Tagen !!! 😁

Da muss DC seine Zulieferer ja enorm unter Druck gesetzt haben !!! 😁

Die Automobilbranche wird mir immer dubioser !

Ciao, Friewi 😎

ach ja, 27.01.04 natürlich.

@Derrik1

Wir dachten schon DC hätte den Quantensprung überwunden um der ganzen Mecker der Kunden vorzubeugen!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Sippi-1


@Derrik1

Wir dachten schon DC hätte den Quantensprung überwunden um der ganzen Mecker der Kunden vorzubeugen!!!!

Haben die doch gar nicht nötig !!!Der Laden läuft doch bestens.

Möchte mal eine allgemeine Anmerkung zu diesem Thema machen - auch wenn ich keine E-Klasse hatte. Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist keine Wandlung. Hier hat sich 2002 viel geändert. Wenn im Namen des Kunden über die NL ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Berlin beantragt wird, heißt dies, daß das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgenommen wird. Nicht mehr! Rückgabe und Neukauf sind dann für DaimlerChrysler zwei eigenständige Vorgänge! Je 1000 gefahrene Kilometer werden 0,5 Prozent des Kaufpreises (bei mir war zunächst der Listenpreis angesetzt) berechnet. Die Einschaltung eines Anwaltes brachte die schon angesprochenen Zinsen in Höhe von 4 Prozent, die mir zunächst nicht angeboten wurden. Was DaimlerChrysler ignoriert, ist das Wahlrecht des Kunden zwischen Kaufpreisrückerstattung und Lieferung einer mangelfreien Sache. Man ist der Auffassung, daß der Kunde mit dem ersten Werkstattbesuch und der Zustimmung zur Beseitigung eines Mangels dieses Wahlrecht verwirkt hat! Dies ist die Auffassung von DaimlerChrysler, die - vorsichtig gesagt - sehr strittig ist. Sollte jedoch der Kunde den Rücktritt vom Kaufvertrag beantragen, hat er dieses Wahlrecht auf jeden Fall verwirkt. Im Grunde auch dann, wenn er anspricht, daß er gerne eine andere Farbe, andere Ausstattung oder gar ein anderes Modell haben würde! Die Neulieferung des Ersatzfahrzeuges erfolgt dann in der Regel zum Listenpreis! Problematisch wird dies, wenn auf das zuerst ausgelieferte Fahrzeug ein sehr hoher Nachlaß gegeben wurde. Den Händlern wird bei der Lieferung des Ersatzes für ein rückabgewickeltes Fahrzeug kein Spielraum gegeben. Da ich selbst nie den Rücktritt vom Kaufvertrag gewünscht habe und immer betont habe, daß ich das gleiche Fahrzeug (in Farbe und Ausstattung) wieder ausgeliefert haben möchte, hätte man mir ohne weitere Zuzahlung (nur Nutzungsentschädigung) ein neues Fahrzeug liefern müssen, da die Mängelbeseitigung unstrittig fehlgeschlagen ist (§439 Abs. 1 BGB - Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache). Da DaimlerChrysler dies anders sieht, hätte ich mir dieses Recht vor Gericht erstreiten müssen. Mit der Konsequenz, daß wahrscheinlich kurz vor dem nächsten Modellwechsel die Sache entschieden wäre. Es spricht nicht gerade für einen Hersteller, wenn er für sehr viel Geld ein mit unzähligen Mängeln behaftetes Fahrzeug ausliefert, der Kunde dieses Produkt nur eingeschränkt nutzen kann, sehr viel Zeit mit unzähligen Werkstattbesuchen vergeudet (auf einen Ausgleich für all dies hat man kein Recht) und man diesem Kunden nach allem Ärger am Ende für sein im BGB verankertes Recht bei der Lieferung des Neufahrzeuges noch viel Geld aus der Tasche ziehen möchte. Meine Reaktion: statt 20000 Euro für die Neulieferung zuzuzahlen, habe ich den Hersteller gewechselt!

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@dens

Du hast Recht, "Wandlung" gibt es im rechtlichen Sinne gar nicht mehr. Ich verwende diesen Begriff dennoch bewusst, weil er sehr verbreitet ist.

Du hast auch Recht, was die Nachlieferung einer mangelfreien Ware angeht, da hat DC kein Interesse dran.

Allerdings nicht Recht hast Du, was die Neubestellung nach einem Rücktritt angeht. Ich habe für das zwiete Fahrzeug den selben Rabatt bekommen wie für den ersten Wagen. Und dieser Rabatt war nicht gerade klein.

kann mir mal jemand einen Tip geben:

ich hab den Rücktritt am 08.12 ausgesprochen. Vor 2,5 Wochen hat sich einer meiner Niederlassung gemeldet und angefragt ob ich evtl. mit Entschädigung (Lenkradheizung ausbauen?) zufrieden wäre, was ich verneint habe.
Bis jetzt hab ich keinen Anwalt eingeschaltet. Langsam und in Anbetracht der bevorstehenden Preiserhöhung wäre ich jedoch froh, wenn die Sache mal endlich zum Abschluß käme.

@fanta241

Mir wurde nach Wochen mitgeteilt, daß die Neulieferung zum Listenpreis erfolgt. Man hat mir zwar letztlich einen zweistelligen Nachlaß angeboten, dies hätte aber in meinem Fall noch immer eine Zuzahlung in der angegebenen Höhe, ohne Berücksichtigung der Nutzungsentschädigung, ausgelöst. Das von DaimlerChrysler anscheinend immer in der gleichen Weise durchgeführte Verfahren geht nach gängiger Rechtsauffassung nicht in Einklang mit den im BGB verankerten Rechten des Kunden. Und in einigen Fällen kann sich dies sehr zum Nachteil des Kunden auswirken. Letztlich wollte ich auf diesen Mißstand aufmerksam machen. Auch wollte ich auf die vielen Fallstricke hinweisen, die dem Kunden zum Verhängnis werden können. Und wenn ich mich in meinem Umfeld umhöre, ist dieses Unternehmen gerade dabei, seinen Ruf gänzlich zu zerstören. Nicht nur in Hinblick auf die in der Vergangenheit immer schlechter werdende Qualität der Fahrzeuge, sondern auch in Hinblick auf die Probleme der Werkstätten bei dem Versuch der Beseitigung der Mängel.

@dens

Du hast wieder Recht, DC ist die Rechtsgrundlage vollkommen aber auch sowas von Schnuppe... !!!

Mich verblüfft es, wie leichtsinnig DC die Folgekosten riskiert oder sogar provoziert! Denn ohne Anwalt ist dem Verein nicht mehr beizukommen.

Und der Anwalt hat leichtes Spiel, denn nach §440 BGB muß man nicht mehr als 2 Nachbesserungsversuche akzeptieren und nach §444 BGB kann DC dies nicht mal im Kleingedruckten ausschließen, solange Garantie gewährt wird.

Ich kann es nur immer jedem raten, parkt denen mit Eurer defekten E-Klasse den Hof zu und geht zum Anwalt. Wer Autos in dieser Preisklasse fährt sollte sich das leisten können, oder?

@fanta241

Ich beglückwünsche Dich zu Deiner konsequenten Linie. Ich denke, es ist juristisch kein Problem, sein Recht vor Gericht durchzusetzen. Auch ich wollte die selbstherrliche Ignoranz, die DC in solchen Fällen an den Tag legt, nicht auf sich beruhen lassen. Ich hätte mir ein Ersatzfahrzeug gekauft und den strittigen Mercedes in der Garage stehen lassen, da die Elektronikausfälle letztendlich die Verkehrssicherheit beeinträchtigt haben. Allerdings hatte ich ein CL-Coupé und so hätte ich mein Recht vermutlich dann erhalten, wenn der Modellwechsel kurz bevorsteht und dieses Modell wie bei DC bekannt hoffnungslos verramscht wird (2002er Neuwagen bekam man schon vor Monaten mit 35-40% Nachlaß). Anscheinend ist auch noch kein Fall bekannt, in dem ein Kunde seine "Wandlung" nach dem neuen Recht 2002 vor Gericht hat entscheiden lassen. Man kann aber nur jedem empfehlen, hart zu bleiben. Dazu sind die Fahrzeuge mit in der Regel 60 bis 150 TEuro einfach zu teuer bezahlt, um ein mangelhaftes Produkt hinzunehmen! Und wie man hört häufen sich die Fälle immer mehr!

Vielen Dank für die Blumen ;-) Ich denke die Gesetze haben sich so sehr zu Gunsten der Verbraucher geändert, weil die Händler allgemein und speziell Autohändler sonst den Kunden doch nur für dumm verkaufen.

Jetzt fehlt es nur noch an selbstbewußten Kunden, die diese Rechte auch reihenweise ausüben und mit Gerichtsurteilen dokumentieren.

Irgendwann wacht dann auch DC auf, ... (vielleicht)

;-)

Hallo @dens,

}Anscheinend ist auch noch kein Fall bekannt, in dem ein Kunde seine "Wandlung" nach dem neuen Recht 2002 vor Gericht hat entscheiden lassen{

warte mal ab bis Freitag (30.1.04) 16:00 Uhr - wenn bis dahin mein Geld von DC nicht auf dem Konto ist, reiche ich Montag Klage ein und benachrichtige die gesamte Motorpresse ausführlich - wird lustig für DC..😉. Bei der Klage weiche ich dann auch nicht um ein Promile von meinen Forderungen ab (sonst bräuchte ich ja nicht zu klagen), und das zieh ich dann durch - schau mer mal (aber vielleicht kommt ja der Scheck noch...)

Hallo,

ich warte jetzt noch auf die Konditionen der Wandlung (DC), Unterlagen sind noch unterwegs. Müsste diese oder nächste Woche kommen. Glaube nicht wirklich daran dass das Angebot meinen Vorstellungen entspricht. Mein Anwalt steht mit allen Unterlagen auf Abruf bereit. Meine Rechtsschutz bezahlt alles. Dann lass ich die Fetzen fliegen!

Gruß merc

@RogerT und merc
Freut mich sehr, dass auch andere Ihre Rechte durchsetzen und sich nicht für dumm verkaufen lassen.

@merc
In Deinem Fall hätte es DC gut zu Gesicht gestanden, wenn Sie Dir medienwirksam (sat1) ein ultragutes Angebot gemacht hätten. Aber um ein Gesicht zu verlieren muss man erst mal eins haben.

Ich würde mich freuen wenn Ihr mir und der Nachwelt Eure durchgesetzten Konditionen mitteilt.

Da ich jetzt doch noch länger mit dem Auto fahren muss werde ich in jedem Fall auf 0,4% bestehen.

@fanta241
Ich werde bei meiner Wandlung - sollte das ganze vor Gericht enden - etwa 0,3% ansetzen.

Wie gesagt, noch hat Mercedes alle Möglichkeiten dem Ärger aus dem Weg zu gehen.

Gruß merc

Hai,

mein Anwalt hat telefonisch 0,5% akzeptiert, aber nur unter der Bedingung, daß bis 30.1.04 das Geld da ist - bisher ist da noch nichts passiert. Es gab auch nur zweimal von einem Verkäufer in unserer NL das Statement, DC würde die Rückgabe akzeptieren; von DC habe ich seit einem viertel Jahr! noch nichts gehört (solange läuft die Rückgabe schon). Der Vorstand setzt auf ebenfalls auf Zeit und zweifelt erstmal die Rechtmäßigkeit unserer Vorstandsbeschwerde an...und liefert dabei ein trauriges Beispiel für nicht vorhandene innerbetriebliche Kommunikation im Hause DC, weil die Rechtmäßigkeit schon lange gegenüber der NL nachgewiesen ist. Bei denen weiss einer nicht, was der andere tut.
Wenn ich klage, dann natürlich auf 0,4% (basierend auf dem "Audi" Urteil) und eine Kapitalverzinsung von 4% ist auch nicht mehr zeitgemäß, da wird auch höher angesetzt; das Ganze plus Schadenersatz, Anwaltskosten usw. usw.; mein Vorteil ist, daß ich keinen Zeitdruck habe, ich bin auf die Rückerstattung nicht zwingend angewiesen - das macht die Sache für mich einfacher.
Wird spannend.

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