CLS Felgen auf W211??? aber ohne ABE????

Mercedes E-Klasse W211

Hi,
habe heute auf meinem W211 die 18 Zoll 245/40 CLS Felgen montiert, aber der von der Werkstatt wusste nicht ob ich damit fahren darf und ich hab kein ABE???

UND NUN??

WOHER WEISS ICH DAS DAMIT FAHREN DARF???
WAS IST ABE??
KANN ICH ABE VOM INTERNET ZIEHEN??
KANN ICH IM INTERNET SCHAUEN OB ICH DAMIT FAHREN KANN ODER NICHT??

DANKE

24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.


Das ist falsch ausgedrückt. Sie sind schlicht unzulässig oder härter: rechtswidrig. Solche Gefälligkeitsgutachten sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.

Wieso Gefälligkeitsgutachten?

Bis vor einiger Zeit war es überhaupt kein Problem und völlig legal, Originalfelgen von einem anderen Modell des gleichen Fahrzeugherstellers auch ohne Gutachten und ABE abgenommen zu bekommen. Das erfolgte dann völlig rechtmäßig über §19(2) bzw. §21 StVZO.

Man musste allerdings schon irgendwas vorweisen, das die Festigkeit der Felgen nachweist, z.B. auch einfach nur eine Kopie des Fahrzeugscheins des Fahrzeugs, auf das die Felgen original gehören und wo Achslasten ausgewiesen sind, die höher sein müssen als die das Fahrzeugs, für das die Räder nun abgenommen werden sollen.

Bisher völlig korrekt und zulässig, habe ich selbst schon gemacht. Konkret ist das z.B. unter Besitzern eines Mazda Xedos 6 durchaus üblich gewesen, wo gerne und oft Felgen vom wesentlich neueren und schwereren Mazda 6 montiert und zugelassen wurden.

Allerdings haben sich die Regeln 2008/2009 diesbezüglich etwas verschärft. Mein TÜV'ler hat es diplomatisch so beschrieben, dass man das zwar zur Not noch machen könne, es aber nicht mehr gerne gesehen würde und es lieber vermieden wird.

Möglich ist es dennoch, zumal das besonders in Mercedes-Kreis massenhaft und immer wieder gemacht wird. Mit Gefälligkeitsgutachten hat das Ganze aber nichts zu tun. Der Prüfer muss selbstverständlich genau prüfen, ob die Räder passen, die Freigängigkeit und Sicherheit gewährleistet und auch die Festigkeit und Tragfähigkeiten gegeben sind.

Gruß,
Christian

Zitat:

Original geschrieben von wirthensohn


Bis vor einiger Zeit war es überhaupt kein Problem und völlig legal, Originalfelgen von einem anderen Modell des gleichen Fahrzeugherstellers auch ohne Gutachten und ABE abgenommen zu bekommen. Das erfolgte dann völlig rechtmäßig über §19(2) bzw. §21 StVZO.

Echt? Und ich ging schon davon aus, dass das bereits immer illegal war und dies das KBA in seinem Schreiben nur klargestellt hat, dass die bisherige Praxis rechtswidrig sei.

Zitat:

Der Prüfer muss selbstverständlich genau prüfen, ob die Räder passen, die Freigängigkeit und Sicherheit gewährleistet und auch die Festigkeit und Tragfähigkeiten gegeben sind.

Habe hier gerade den Schein eines 219.372 und eines 211.272 vor mir liegen. Achslasten hinten:

1190kg vs. 1380kg

Hmm, wo bekommt der Prüfer die restlichen 190kg her?

Wer hat die 1380 kg?

Meine E320 CDI Limousine hat zulässige Achslasten von 1115 kg vorne und 1195 kg hinten. Das passt mit den Achslasten beim CLS. Beim Kombi mag das wiederum anders sein - ich möchte nicht ausschließen, dass die CLS-Felgen beim Kombi nicht abnahmefähig sind.

Bei der Limousine ist das kein Thema, zumal der 219er nichts anderes ist als ein 211er, dem eine etwas coupe-haftere Karosserie übergestülpt wurde.

Gruß,
Christian

Dann bist auch Du 5kg über der höchsten CLS-Achslast. Gleichwohl ist das sicherlich kein Problem (kann abgelastet werden). Zum Verfahren: Festigkeitsgutachten sind schon seit Jahren vorgeschrieben und wo nicht vorhanden, ist keine in Etwa Eintragung möglich. Ein Sachverständiger kann nur im Rahmen der StVZO abnehmen - er muss den Nachweis nötigenfalls mittels einer Festigkeitsprüfung führen.

Aufgrund des massenhaften Missbrauchs hat sich das Thema ja zum Glück bald erledigt (denn dann dürfen nur noch Bauteile mit ABE verbaut werden, die Einzelabnahme entfällt ersatzlos).

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Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.



Zitat:

Original geschrieben von wirthensohn


Bis vor einiger Zeit war es überhaupt kein Problem und völlig legal, Originalfelgen von einem anderen Modell des gleichen Fahrzeugherstellers auch ohne Gutachten und ABE abgenommen zu bekommen. Das erfolgte dann völlig rechtmäßig über §19(2) bzw. §21 StVZO.
Echt? Und ich ging schon davon aus, dass das bereits immer illegal war und dies das KBA in seinem Schreiben nur klargestellt hat, dass die bisherige Praxis rechtswidrig sei.

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.



Zitat:

Der Prüfer muss selbstverständlich genau prüfen, ob die Räder passen, die Freigängigkeit und Sicherheit gewährleistet und auch die Festigkeit und Tragfähigkeiten gegeben sind.

Habe hier gerade den Schein eines 219.372 und eines 211.272 vor mir liegen. Achslasten hinten:

1190kg vs. 1380kg

Hmm, wo bekommt der Prüfer die restlichen 190kg her?

Genau da, wo er die 4 Jahre TÜV-Abnahme her holt. 😁

@J.M.G.: das dämmt dann leider die Möglichkeit des gerade bei Mercedes-Besitzern ausgesprochen beliebten OEM-Tunings (Originalteile eines anderen Modells des gleichen Fahrzeugherstellers verbauen) stark ein. Schade eigentlich. Aber das war wohl auch die Intention derjenigen, die sich die Verschärfung der Regeln ausgedacht haben.

Insgesamt bleibt die Auswahl an potenziellen Felgen dennoch schier unüberschaubar. Denn die meisten Felgenkäufer wissen zwar von ABEs und vielleicht noch von Teilegutachten und den entsprechenden Abnahmen nach §19(3) StVZO.

Die Wenigsten jedoch kennen die Möglichkeit, beliebige (passende) Felgen verwenden und nach §19(2) StVZO abnehmen lassen zu können, wenn man die ausreichende Traglast durch das in der Regel mitgelieferte Festigkeitsgutachten nachweisen kann.

Letzteres ist meine bevorzugte Disziplin - Montage und Abnahme von Felgen, die kein passendes Teilegutachten für mein Fahrzeugmodell mitbringen, jedoch ein geeignetes Festigkeitsgutachten. Das reduziert die Wahrscheinlichkeit deutlich, dass jemand Anderes die gleichen Räder auf dem gleichen Auto fährt... 😉

Gruß,
Christian

Das Problem ist der massenhafte Missbrauch der Bliehenen (Sachverständigen).

Diese dürfen nur im Rahmen der StVZO Abnahmen machen, dh die Umbauten müssten im Einklang mit der StVZO stehen. Dies muss im Einzelfall nachgewiesen werden. Eine Ausnahme davon darf nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde (regelmäßig das Landratsamt) treffen.

Im Einzelfall bedeutet dies: Für jede Leistungssteigerung, die die Höchstgeschwindigkeit verschiebt, für jeden Spoiler müsste ein Aerodynamikgutachten erstellt werden, die das Fahrverhalten bei hohem Tempo als unbedenklich einstuft. Für jeden Standlichtring müsste ein Lichttechnisches Gutachten für den Scheinwerfer erneut gefertigt werden. Für jeden Luftfilter müsste ein Abgas- und Geräuschgutachten erstellt werden.

Jeder kann sich denken, welche Kosten bei diesen Gutachten anfallen würden. Daher meiden die meisten Prüfer diese und tragen mit gesundem Menschenverstand ein. Soweit so schlecht. Bedenklich wird es dann, wenn der Prüfer seinen Menschenverstand durch Geldgier ersetzt und alles einträgt. Leider gibt es solche Herren.

Ich spreche von Gasentladungslampen in Scheinwerfern für Halogenleuchtmittel, ich spreche von Felgen ohne Festigkeitsgutachten mit nur eingestanzter Traglast, ich spreche von lasierten Rückleuchten, ich spreche von Abgasanlagen usw.

Aus diesem Grund muss man in Deutschland, das gegenüber Österreich zB oder der Schweiz schon heute extrem liberal ist, den freien Entscheidungsspielraum der einzelnen Sachverständigen eindämmen.

Eine vernünftig gemachte Einzelabnahme kommt bei den Kosten übrigens schon heute an die einer ABE heran - denn es braucht ein Festigkeitsgutachen bei Felgen schon heute, es braucht eine Freigängigkeitsbescheinigung usw.

Es gibt (zum Glück immer weniger) Gutachter, die am Jahresende zum Orthopäden müssen, da die nach hinten ausgestreckte Hand wieder in die normale Position gebracht werden muß .

Das sind die, die sich kaum ein Auto ansehen, sondern nur die Banknote, die zwischen den Papieren liegt. In den letzten Jahren sind aber in Hamburg einige Prüfer weggeheftet worden. Einer davon war 40 Jahre (!) dabei. Die Branche reinigt sich also selbst, bevor sie total in Verruf kommt. Jeder hat momentan Sorge um seinen Job.

Wenn es Originale MB-Felgen sind, dann sollte innen eine KBA-Nummer eingegossen (bei Stahlfelgen eingeprägt) sein, die der TÜV-Prüfer im System abfragen kann.
KBA Nr. sind 5-stellig und bestehen aus einer Zahlenreihenfolge.
Felgen fangen immer mit einer "4****" an. Lenkräder z.B. mit einer "7****".
 
Da ist dann alles hinterlegt und eine Eintragung nach STVZO §19.3 ist möglich.

Zitat:

Original geschrieben von spaetbremser


Wenn es Originale MB-Felgen sind, dann sollte innen eine KBA-Nummer eingegossen (bei Stahlfelgen eingeprägt) sein, die der TÜV-Prüfer im System abfragen kann.
KBA Nr. sind 5-stellig und bestehen aus einer Zahlenreihenfolge.
Felgen fangen immer mit einer "4****" an. Lenkräder z.B. mit einer "7****".
 
Da ist dann alles hinterlegt und eine Eintragung nach STVZO §19.3 ist möglich.

Noch einmal : Original MB-Felgen haben K E I N E KBA-Nummer, sondern nur eine MB-Artikel-Nummer deren "Geschichte" beim TÜV hinterlegt ist.

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