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Citroen C3 wirtschaftlicher Totalschaden

Themenstarteram 10. April 2021 um 9:52

Hallo, uns ist jemand in unserem ordnungsgemäß geparkten C3 gefahren... Um so ärgerlicher da wir den Wagen erst Im Herbst 2019 gekauft haben. Ez war im Jan. 2017. Runterhat Unser 49.000 km.

Schuldfrage ist geklärt. Wir waren letzte Woche Donnerstag ein Tag nach dem Vorfall in der Werkstatt von citroen. Gutachter kam auch sofort. Und jetzt warte ich schon eine Woche auf das Gutachten. Im autohaus gestern angerufen, sagten sie das sie nur ein vorgutachten als für intern erst bekommen haben und das richtige noch ein paar Tage dauert.

Ich hab keine Ahnung was mir zusteht und will Montag erstmal einen RA einschalten.

Unser Auto ist allerdings ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Wiederbeschaffungswert soll bei 10.000 Euro liegen.

Bis10. 300 dürfte die Werkstatt reparieren.

Reperaturkosten sind mit 10.230 veranschlagt worden.

Wertminderung soll bei 400 Euro liegen.

Den Restwert weiß ich aktuell leider nicht.

Wie geh ich jetzt am besten vor. Was steht mir zu.

Das Auto fährt zwar noch aber die Beifahrer Seite Türen, und vorallem die B Säule haben sehr gut einen abbekommen.

Autos sind nicht so mein Gebiet deswegen suche ich bei euch Unterstützung.

Und wie geht es nach dem Gutachten weiter?

C32
C31
C3
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40 Antworten

Wie immer, die kaufen die Dinger zu Preisen in der restwertbörse, wo jeder deutsche Betrieb raus ist und 1 Monat später stehen sie bei mobile.de

Wenn du gut versichert bist, dann hast du eine Vollkasko bei der hier die Kaufpreisentschädigung greift.

Da könnte es sich lohnen, fiktiv abzurechnen und den Schaden beim Dorfschmied mit ein paar gebrauchten Türen richten zu lassen. Dann hast du zwar einen Unfallwagen aber ein paar Tausender in der Tasche (ok, die Steuer gibts dann nicht). Und ja: das wäre völlig legal.

Hatte ich schon auf S 1 vorgeschlagen.

Wichtiges Stichwort ist hier die schon erwähnte fiktive Abrechnung. Erklärung: Du hast die Möglichkeit dass du dir auf Basis von Gutachten oder kostenvoranschlag die reparaturkosten auszahlen lässt ohne es machen zu lassen. Dann bekommst du zwar nur den nettobetrag, kannst aber danach selbst entscheiden was du mit dem Auto machen möchtest, entweder verkaufen so wie es ist oder andere kreative Wege finden um es minimal / günstig herzurichten

Auf die Art und Weise haben wir mal 2000 € für einen lackstift bekommen

Zitat:

@Lattementa schrieb am 11. April 2021 um 08:03:48 Uhr:

Da könnte es sich lohnen, fiktiv abzurechnen und den Schaden beim Dorfschmied mit ein paar gebrauchten Türen richten zu lassen. Dann hast du zwar einen Unfallwagen aber ein paar Tausender in der Tasche (ok, die Steuer gibts dann nicht). Und ja: das wäre völlig legal.

Ich sehe auf den Fotos deutliche Beulen im Schweller. Da ist es dann nicht mehr nur mit zwei Türen getan. Wie die B-Säule aussieht, kann man nicht auf den Fotos erkennen. Spätestens, wenn die auch mitverformt wurde, würde ich mich von dem Auto trennen.

Bei fiktiver Abrechnung greift hier erst einmal die Totalschadenabrechnung.

Also WBW-RW.

Ob vom WBW 19% Steuer oder 2,4% Steuer abgezogen werden, hängt vom Modell ab, dass Gutachten sollte hierüber Auskunft geben.

Wenn der C3 wirklich repariert werden soll, dann greift nur die Opfergrenzen 130% Regelung.

Das bedeutet: Reparatur extakt nach Vorgabe im Gutachen -also nix mit Spachtel und Lehm- und eine weitere Nutzung über mindestens 6 Monate.

Die Ersatzteilversorung mit Gebrauchtteilen ist bei diesem Fahrzeugmodell im übrigen nicht sehr berauschend

Wenn das Auto hier repariert wird, ist der Mindewert aber wirklich an der unteren Grenze angesiedelt, mit diesem Schaden muss bei einem Verkauf mit Abschlägen von mindestes 1.000 € bis 1.500 € gerechnet werden. Sicherlich wird sich das Im laufe eine weiteren Nutzung über die Jahre kompensieren, aber aktuell dürfen diese Zahlen mal Fakt sein.

Das begründet sich auch in dem Umstand dass die Marke selbst nicht so gut Nachgefragt wird, wass aber nicht bedeuten soll, dass der C3 ein schlechtes Auto ist!

Die Nachfrage nach Franzosen, im übrigen auch nach Engländern ist nun mal sehr Verhalten, dass spiegelt sich ja auch in den Kaufpreisen (nicht den Angebotspreisen) wieder.

Vielleicht hilft das dem Fragesteller bei der Entscheidungsfindung ewas weiter.........

Ganz ehrlich? Wenn das mein Auto wäre,1 Tür neu oder gebraucht, je nachdem was verfügbar ist. Tür vorn ausbeulen, Seitenteil ausbeulen wenn erforderlich. Tür vorn, hinten und Seitenteil lackieren.

Die 2 Beulen im Schweller würde ich lassen. Das die B Säule was hat glaub` ich nicht.

Das ganze fiktiv abrechne und mir ´ne Bastelbude suchen die mir den zusammen dengelt. Eben aufgrund des recht negativen Image des Auto´s und damit den recht bescheidenen Verkaufschancen.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 11. April 2021 um 08:03:48 Uhr:

Da könnte es sich lohnen, fiktiv abzurechnen und den Schaden beim Dorfschmied mit ein paar gebrauchten Türen richten zu lassen. ... Und ja: das wäre völlig legal.

Sicher ist das völlig legal.

Nur gibts bei einem weiteren Schaden oder beim Verkauf kein Geld für die zusammengefrickelte Kiste ohne Reparaturnachweis bei abgerechnetem Totalschaden.

Sollte der TE vielleicht auch wissen.

Wie auch immer: Wenn Schweller / B-Säule betroffen sind hätte ich auf das Auto keine Lust mehr.

 

Das könnte meinetwegen 4 Wochen später als sehr gepflegtes und unfallfreies Exemplar gern wieder beim Kiesplatzhändler auftauchen wenn es aus Osteuropa zurück ist. :D

Das Auto ist jetzt 4 Jahre alt. In weiteren 4 Jahren interessiert das niemand mehr und der TE ist die 4 Jahre evtl billig gefahren.

Man muss hier klar Prioritäten festlegen. Ein Fachmann sieht das etwas anders als evtl ein Privatmann der wenig Fachwissen hat. Und wenn die Kiste beim Kiesplatzhändler auftaucht kauft den auch jemand.

Warum also nicht selbst weiter fahren?

Wenn der TE den Schaden auf Totalschadenbasis abrechnet, bekommt er in der Gesamtschau den Wiederbeschaffungswert.

Mehr Geld würde er für den C3 nie und nimmer realisieren können.

Es wäre jetzt der beste Zeitpunkt sich von den Auto zu trennen.

Man sollte hier auch nicht außer Acht lassen, dass nicht alle hier, bei MT Ratsuchen so ausgewiesene Experten sind, welche sich voll im Thema sehen.

Wenn Pataje ein Laie ist, dann läuft er nämlich Gefahr hier über den Tisch gezogen zu werden. "Billige Schrauber" gibt es wahrlich genug in der Szene und wenn der C3 hinterher aussieht wie eine Rumpelbude hat er rein gar nichts gewonnen mit einer solchen Aktion.

Auh der Restwert steht hier ja noch in den Sternen, so dass noch gar nicht klar ist, mit welcher Summe man überhaupt rechen kann.

Im übrigen hat Pfuschwerk hier vollkommen Recht. Der C3 kommt bei fiktiver Abrechnung ins HIS.

Und da bleibt er dann auch.

Und beim Wiederverkauf, auch in 4 Jahren interessiert das sehr wohl jemanden. Spätestens dann, wenn der Käufer mal einen unverschuldeten Unfall hat und Schadenersatz von der gegnerischen Versicherung haben möchte.

Man sollte hier also schon etwas weiter denken, bevor man Ratschläge aus der eigenen Sichtweise erteilt.

 

Mit dem Thema hat glaube ich ja ausgerechnet Veteranenfreund 23 schon ausgiebig Erfahrung gesammelt, oder verwechsele ich da was?

Hast Du, VF23 nicht immer noch einen Prozess mit der HUK am laufen. Wegen irgendwelchen nicht bek.Vorschäden?

Tschuldigung wenn ich nochmal Frage und evtl.auch daneben liege....weiß aber nicht wo und wie ich das Thema wiederfinde.

Ist auch schon einige Monate her.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 11. April 2021 um 13:42:55 Uhr:

Mit dem Thema hat glaube ich ja ausgerechnet Veteranenfreund 23 schon ausgiebig Erfahrung gesammelt, oder verwechsele ich da was?

Hast Du, VF23 nicht immer noch einen Prozess mit der HUK am laufen. Wegen irgendwelchen nicht bek.Vorschäden?

Tschuldigung wenn ich nochmal Frage und evtl.auch daneben liege....weiß aber nicht wo und wie ich das Thema wiederfinde.

Ist auch schon einige Monate her.

Er hat doch in vielen Themen immer das gleiche über die HUK geschrieben. :)

zum Thema Vorschadenproblematik:

Nicht zuletzt aufgrund des Datenautausches der KFZ-Versicherer, mit der informa HIS GmbH, erhalten die Versicherer Informationen über Vorschäden an unfallbeschädigten Fahrzeugen.

Wird der KH Versicherung ein Vorschaden bekannt und es liegen keine eindeutigen Nachweise aus dem vorgelegten KH-Schadengutachten vor, auch keine sonstigen Unterlagen über den Umfang des Vorschaden respektive über den Umfang und/-oder die Qualität der durchgeführten Reparatur kann dies dazu führen, dass dem Geschädigten ein ersetzbarer Schadenersatz nicht zusteht.

Es ist mittlwerweile auch nicht mehr relevant ob sich der Vorschaden im neuerlichen Schadenbereich befindet, da sich ein Vorschaden naturgemäß auch auf den WBW auswirken.

Es geht hier um die Beweispflicht des Geschädigten hinsichtlich der fach- ud sachgerechten Reparatur von Vorschäden.

Die Rechtsprechung tendiert mittlerweile dazu, dass dem Geschädigten besondere Darlegungs- und Beweispflichen obliegen, dass Vorschäden ordentlich Instandgesetzt wurde.

Wenn nicht, läuft man Gefahr das es nix gibt.

Dem Versicherer reicht hierzu das einfache Bestreiten, dass Vorschäden korrekt Instandgesetzt wurde.

Ich vertrete hier daher die Aufassung, dass solche "Tipps" wie Sie hier der Veteranenfreund23 gibt, dem Fragesteller eingentlich nur Nachteile bringen und keinesfalls eine gute Lösung für Pataje darstellen würden.

Die ganzen Hobbyschrauber sollten einfach mal auf die Ratschläge von Experten (Sachverständige und Rechtsanwälte) hören und nicht immer versuchen alles besser zu Wissen.

Die Zeiten, in welchen man mit der fiktiven Schadenabrechung nach Gutachten sich mal eben schnell die Taschen stopfen kann, sind lange vorbei.

Ich hoffe, der TE schreibt etwas zum genaueren Umfang des Schadens, wenn das Gutachten vorliegt. Wenn man genauen Schadensumfang und -tiefe und die monitären Werte kennt, kann man entscheiden, ob und in wie weit man reparieren lässt oder man sich besser von dem Auto trennt.

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