Chirpmodul

Mercedes C-Klasse W203

Hallo, kann mir jemand weiterhelfen:
Wie baue ich ein Chirpmodul in einen W203 ein?
Habe leider keine Einbauanleitung.
Danke erstmal

Beste Antwort im Thema

Chiptuning ist was für Ballermänner, die kein Geld für ne große Maschine haben.

Ich fahre lieber ne kleine Maschine und stehe dazu ;-)

Gruß, Marcus

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Zitat:

Original geschrieben von unvorstellbarmuede


ich hole den tread mal wieder hoch, habe ein W203 Showcar, welches ausschließlich auf Showevents auftritt aufgebaut und möchte ein Chirpmodul einbauen, hat zufälligerweise jemand anders bei seinem "Showcar" auch ein Chirpmodul eingebaut und kann mir eine Anleitung geben? - Vielen Dank

Du willst nen Showcar bauen und weißt nicht wie man nen Chirpmodul einbaut? Nicht schlecht... Ich glaub Du schwindelst ;o)

Zitat:

Original geschrieben von funktioniertnet



Zitat:

Original geschrieben von unvorstellbarmuede


ich hole den tread mal wieder hoch, habe ein W203 Showcar, welches ausschließlich auf Showevents auftritt aufgebaut und möchte ein Chirpmodul einbauen, hat zufälligerweise jemand anders bei seinem "Showcar" auch ein Chirpmodul eingebaut und kann mir eine Anleitung geben? - Vielen Dank
Du willst nen Showcar bauen und weißt nicht wie man nen Chirpmodul einbaut? Nicht schlecht... Ich glaub Du schwindelst ;o)

neeeein, ich würde niiiiie schwindeln :O)

außerdem will ich keins bauen, ich habe schon eins ;-)

Zitat:

Original geschrieben von unvorstellbarmuede



Zitat:

Original geschrieben von funktioniertnet


Du willst nen Showcar bauen und weißt nicht wie man nen Chirpmodul einbaut? Nicht schlecht... Ich glaub Du schwindelst ;o)

neeeein, ich würde niiiiie schwindeln :O)
außerdem will ich keins bauen, ich habe schon eins ;-)

Oh Lord ......... !!

🙂 win

Stell dein "Show Car" doch mal vor ;-)

nepu, der dann überrascht wäre.

btw: hier geht es um das chripmodul nicht um mein "Showcar"

Für den Fall, daß der rechtliche Hintergrund noch nicht im Detail bekannt sein sollte:

Im Geltungsbereich der StVZO sind akustische Schließrückmeldesysteme nicht zulässig. Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Für den Fall, daß der rechtliche Hintergrund noch nicht im Detail bekannt sein sollte:

Im Geltungsbereich der StVZO sind akustische Schließrückmeldesysteme nicht zulässig. Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor....

... na und?

In meinem früheren Fahrzeug war so ein Chirp-Modul verbaut, die TÜV-Prüfer hats jedenfalls nicht interessiert.

Wie hoch ist denn die Strafe, wenn man damit erwischt wird :-)

Zitat:

Original geschrieben von Bluefish1963


Wie hoch ist denn die Strafe, wenn man damit erwischt wird :-)

Steht alles im aktuellen Bußgeld-Katalog.

Zitat:

Original geschrieben von Bluefish1963


... na und?

In meinem früheren Fahrzeug war so ein Chirp-Modul verbaut, die TÜV-Prüfer hats jedenfalls nicht interessiert.

Wie hoch ist denn die Strafe, wenn man damit erwischt wird :-)

Hängt ganz von dir ab, was alles umgenietet wurde und für das du ohne ABE keinen Versicherungsschutz hast. Solange nichts passiert kräht eh kein Hahn danach.... no Risk no Fun und wenn du es mal Krachen lassen solltest, dann aber gleich richtig, denn anschließend hat es sich für ne Weile ausgefunt...😰

Bei schweren Unfällen werden die Fahrzeug sichergestellt und untersucht... und dort weiss man wo der Chip zu suchen und was alles noch nicht eingetragen ist. 😉

Bei einem Unfall ist ein nicht zugelassenes oder eingetragenes Teil nur dann relevant, wenn es nachweislich zum Unfallhergang beigetragen hat.

Wenn mir einer in die Karre fährt, hat das ja nix mit einem illegalen Chirp-Modul zu tun. Oder hätte sich dadurch der Unfall verhindern lassen? :-)

Mit so einem Chirpmodul liefert man mißgünstigen Nachbarn mit leichtem Schlaf quasi eine Steilvorlage, wenn die einem das Leben schwer machen wollen...

Zitat:

Original geschrieben von Bluefish1963


Bei einem Unfall ist ein nicht zugelassenes oder eingetragenes Teil nur dann relevant, wenn es nachweislich zum Unfallhergang beigetragen hat.

Wenn mir einer in die Karre fährt, hat das ja nix mit einem illegalen Chirp-Modul zu tun. Oder hätte sich dadurch der Unfall verhindern lassen? :-)

..... die Versicherung interessiert nur, ob es eine Möglichkeit gibt die Unfallkosten auf irgendwem abzuwälzen und was liegt da näher, als ein Fahrzeug, wo die Betrieberlaubnis durch unzulässige Umbauten erloschen ist oder gar einen Fahrer unter Alkohokleinfluss/ Drogen dafür zu nehmen.... von der Schuldfrage ganz abgesehen. Inwieweit sich ein Chripmodul dazu eigent steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt 🙄

In deinem Fall würde es auch erst dann spannend werden, wenn du einen plättest und das richtig teuer wird. So einige Prozente vom Schaden würde man schon versuchen dir aufs Auge zu drücken, womit sich dann allerdings die RV beschäftigen würde.

Glücklicherweise sind wir hier ja nicht im Amiland, wo solche Kapriolen sicherlich möglich wären.
Klar versucht jede Versicherung, sich um irgendwelche Kosten zu drücken. Und solange es Leute gibt, die sich das dann gefallen lassen, werden sie es auch immer wieder tun.

Ein Bekannter von mir ist mal mit nicht eingetragenen Rädern gefahren und hat einen Unfall verschuldet (Auffahrunfall). Die Versicherung wollte die Vollkasko nicht zahlen und die Kosten der Haftpflicht für den Unfallgegner zurückerstattet haben.
Das ging dann vor Gericht und ein Gutachten hat belegt, dass die Räder den Unfallhergang nicht beeinflusst haben. Das Ende vom Lied war, dass die Versicherung die Vollkasko komplett bezahlen musste und von der Haftpflicht gabs auch nix zurück.
Mein Bekannter bekam als Unfallverursacher lediglich ein zweistelliges Bußgeld aufgebrummt und die Auflage, die Räder eintragen zu lassen. Fertig.

Garant für den Erfolg war sein Anwalt. Der war zwar teuer, wurde aber vom Rechtschutz bezahlt und den sollte eigentlich jeder haben.

Zitat:

Original geschrieben von Bluefish1963


Garant für den Erfolg war sein Anwalt. Der war zwar teuer, wurde aber vom Rechtschutz bezahlt und den sollte eigentlich jeder haben.

Übersetzt heisst das, jeder kann machen was er möchte, solange er einen guten Anwalt, etwas Glück und einen gütigen Richter auf seiner Seite hat...

....na dann auf ins Gemetzel :-D

.... bei meinem letzten Treffen hatte natürlich jeder von uns einen guten Anwalt, worauf wir uns dann den Schaden geteilt haben, nebst den ganzen Sachverständigen... jeder durfte seinen Teil bezahlen, schließlich hatte wir beide auf unsere Art recht. 😛

Es soll nicht jeder machen was er will, aber man sollte nur für einen Schaden aufkommen, den man tatsächlich verursacht hat.
Und wenn ein Teil am Auto zwar noch so illegal, aber nicht mit für einen Unfall verantwortlich ist, sollte auch keine Versicherung hier versuchen sich um die Kosten zu drücken.
Wo ist denn da die Logik?

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