Chirpmodul
Hallo, kann mir jemand weiterhelfen:
Wie baue ich ein Chirpmodul in einen W203 ein?
Habe leider keine Einbauanleitung.
Danke erstmal
Beste Antwort im Thema
Chiptuning ist was für Ballermänner, die kein Geld für ne große Maschine haben.
Ich fahre lieber ne kleine Maschine und stehe dazu ;-)
Gruß, Marcus
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bluefish1963
Wo ist denn da die Logik?
du hast wohl noch nicht viele erfahrungen mit versicherungen (insbesondere im kfz-bereich) gesammelt?!
Zitat:
Original geschrieben von Bluefish1963
Wo ist denn da die Logik?
Die Logik findest du im Shareholder-Value.
Man kann sich eigentlich ziemlich sicher sein, dass die Vertragsbedingungen der Versicherer regelmässig aktualisiert werden, um jedes noch so kleine Schlupfloch zu stopfen.
Schlussendlich wollen Versicherungen Geld verdienen und keines ausgeben.
Das mit der Versicherung ist ganz einfach beantwortet:
Ein nichtzugelassenens Teil verbaut, betriebserlaubnis erloschen!
ergo Fahrzeug hätte nicht bewegt werden dürfen.
Fahrzeugführer hatte einen Unfall (verschuldet oder unverschuldet) der unfall hätte vermieden werden können, indem das Fahrzeug stehen geblieben wär, wie es gesetzlich hätte sein müssen.
folge:
Versicherung Zahlt an geschädigten und macht Fahrzeuglenker regresspflichtig =)
wie man sieht ist es egal ob das "illegale" teil aktiv zum unfall beigetragen hat...
also zunächst gibt es sicher verschiedene modelle und ich denke jedes davon wird anders angeschlossen.so wird wahrscheinlich jeder nur vermuten können aber das bringt dir ja nichts,auch die info das es sicher an die ZV angeschlossen wird bringt dich nicht weiter.
Der Hersteller sollte eigentlich eine einbauanleitung oder ein verdrahtungsplan parat haben,zumindest dir aber zukommen lassen können
einen plan habe ich ja.
dachte nur jemand könnte mir vllt die Stellen nennen wo ich die Kabel am besten abgreifen kann und die Farben nennen.
aber da mein "Showcar" eh demnächst zum Elektriker kommt ist es eigentlich auch egal ;-)
Zitat:
Original geschrieben von icebear20m
Das mit der Versicherung ist ganz einfach beantwortet:Ein nichtzugelassenens Teil verbaut, betriebserlaubnis erloschen!
ergo Fahrzeug hätte nicht bewegt werden dürfen.
Fahrzeugführer hatte einen Unfall (verschuldet oder unverschuldet) der unfall hätte vermieden werden können, indem das Fahrzeug stehen geblieben wär, wie es gesetzlich hätte sein müssen.
folge:
Versicherung Zahlt an geschädigten und macht Fahrzeuglenker regresspflichtig =)
wie man sieht ist es egal ob das "illegale" teil aktiv zum unfall beigetragen hat...
Interessante Logik ...
Wenn man also in der Bahn schwarzfährt und hinfällt, zahlt Deine Krankenkasse die Behandlung nicht, weil Du eigentlich gar nicht hättest Bahnfahren dürfen ?? :-) Sehr witzig ...
Dass es so einfach nicht geht, habe ich ja in meinem vorletzten Beitrag geschildert.
Die besagte Rechtsschutzversicherung ist allerdings bei so etwas schon Pflicht, sonst kann das wirklich teuer werden.
Zitat:
Original geschrieben von Bluefish1963
Wenn man also in der Bahn schwarzfährt und hinfällt, zahlt Deine Krankenkasse die Behandlung nicht, weil Du eigentlich gar nicht hättest Bahnfahren dürfen ?? :-) Sehr witzig ...
Wirklich sehr witzig, aber leider zu 100% am Thema vorbeigedacht, weil
- der Zugverkehr nicht der StVO und der StVZO unterliegt
- die gesetzliche Krankenkasse nicht mit der KFZ-Haftpflicht und -Kasko vergleichbar ist
- der Gestürzte weder Fahrzeugführer noch -halter ist, sondern Passagier
- der Gestürzte wohl keine technischen Veränderung am Zug vorgenommen hat.
Wie du siehst, bringt es nichts, wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht.
Das war auch schon absichtlich so gedacht, als Äpfel-Birnen Vergleich, obwohl vom Szenario her ähnlich.
Aber um Glück haben wir hier ja Experten, welche das sofort korrigeren ... falls es doch jemand ernst nimmt :-)
Was nichts an der Problematik (die eigentlich keine ist) des Themas ändert.