Chirp-Modul und ABE?
Hallo,
im ElchWiki wurde die Frage aufgeworfen, ob das Chirp-Modul in Deutschland zulässig ist. Der Aufwerfende argumentiert, es erzeugt überflüssige Geräusche und sei deswegen unzulässig.
Auf der Herstellerseite gibt es keine Informationen zu einer ABE o.ä., auf den Fotos vom Gerät ist kein entsprechendes Kennzeichen zu erkennen, was aber auch an der schlechten Aufnahmeperspektive liegen kann.
Soweit ich weiß gab's hier einige, die das Modul installiert haben, denen es auch der :-) verbaut hat. Daher sollte es m. E. eigentlich zulässig sein.
Wer kann mit genaueren Informationen dienen?
- Zulässigkeit?
- Eintragung erforderlich?
- Andere Länder?
Danke :-)
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22 Antworten
Re: Chirp-Modul und ABE?
Zitat:
Original geschrieben von TobiV70
..., denen es auch der :-) verbaut hat. Daher sollte es m. E. eigentlich zulässig sein.
Hi Tobi,
mein Freundlicher baut mir (beinahe) alles ein, was ich möchte... - er wird mir sicherlich den mündlichen Hinweis auf die Nichtzulässigkeit geben, aber Einbau des


Gruß
Jürgen
"das müssen Sie aber eintragen lassen..."



Hallo,Elchtreiber !
Mein Elch "chirpt" .Ich konnte nirgends erkennen,ob das zulässig ist,oder nicht....
Einen Radarwarner darf man auch"nur" besztzen,anschließen und sich warnen lassen,ist verboten.
Nun ist es beim TOM TOM 910 als Option ,daß man sich vor festen und mobilen Radar warnen lassen kann...
............................................................................................
TomTom PLUS:
Radarkameras: Ihr GO empfängt und meldet Warnungen vor Radarkameras, sowohl vor fest installierten als auch vor mobilen Geräten.
http://www.tomtom.com/products/features.php?ID=212&Language=3
............................................................................................
-sonyericsson-
...der sich trotzdem einen Tom Tom 910 zulegt...
So'n Ding ist gemäß EG-Richtlinie 95/56 EG Anhang VI (und genau darauf bezieht sich die StVZO) in der EU nicht erlaubt. Die Zustandsanzeige eines FAS darf lediglich optisch erfolgen.
Reicht's euch eigentlich nicht, wenn die Vögel chirpen (Auf gut deutsch: zwitschern)???
Gruß
DeWeDo - ohne Vogel
Eines FAS???? Was ist das? Blitzer oder Zentralverriegelung?
TobiV70 - der, der mit dem Aküfi nicht vertraut ist ;-)
FAS
FAS = FahrerAssistenzSystem oder FahrzeugAlarmSystem
Such Dir was aus!
Im 480er VOLVO wäre auch ein FloodAlertSystem ein sinnvoller Einbau gewesen. Wer ihn hatte, weiss was ich meine.
Gruss,
Esker
Hallo,Elchtreiber !
DeWeDo Reicht's euch eigentlich nicht, wenn die Vögel chirpen (Auf gut deutsch: zwitschern)???
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Nein !
-sonyericsson-
...dessen Elch chirpt BASTA !
Zitat:
Original geschrieben von sonyericsson
Einen Radarwarner darf man auch"nur" besztzen,anschließen und sich warnen lassen,ist verboten.
Nun ist es beim TOM TOM 910 als Option ,daß man sich vor festen und mobilen Radar warnen lassen kann...
............................................................................................
TomTom PLUS:
Radarkameras: Ihr GO empfängt und meldet Warnungen vor Radarkameras, sowohl vor fest installierten als auch vor mobilen Geräten.
http://www.tomtom.com/products/features.php?ID=212&Language=3
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Das ist was anderes. Ein Warner, der selber Radargeräte erkennt ist verboten, ein Navi das eine Datei mit Blitzern hat ist zumindest nicht verboten.
Ich hatte in USA einen Leihwagen der "gechirpt" hat, und das fand ich sehr lästig

Gruß, Olli
Zitat:
Original geschrieben von Olli the Driver
...., ein Navi das eine Datei mit Blitzern hat ist zumindest nicht verboten.
Gruß, Olli
Olli, dass sehen unser grünen Helfer glaub ich etwas anders. Jedenfalls, laut aktueller Berichterstattung, werden (können) diese Navis konfisziert.
Ich würds bei einer Kontrolle nicht darauf anlegen.
Wilfried,
der immer noch nicht verstanden hat um was es "chirpt" ???
Zitat:
Original geschrieben von kapitaen52
Olli, dass sehen unser grünen Helfer glaub ich etwas anders. Jedenfalls, laut aktueller Berichterstattung, werden (können) diese Navis konfisziert.
der immer noch nicht verstanden hat um was es "chirpt" ???
Laut den Berichten in den Navigationsforen eben nicht.
Manche Leute lassen sich ein "Chirpmodul" einbauen, damit der Wagen beim abschließen hochwichtig rum"chirpt", piept, hupt o.ä. Das ist aber in Deutschland verboten.
Gruß, Olli
Hallo,Elchtreiber !
Olli the Driver
Manche Leute lassen sich ein "Chirpmodul" einbauen, damit der Wagen beim abschließen hochwichtig rum"chirpt", piept, hupt o.ä. Das ist aber in Deutschland verboten.
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Hallo,Olli
Wenn ich meinen Elch abschließe, "chirpt" er zur akustischen bestätigung.(etwas lauter,als das "Klicken"der Zentralverriegelung)
Aber nicht so laut,wie andere ihr Autoradio aufgedreht haben,die man noch nicht mal sieht,aber das "bum bum "schon hören kann...
-sonyericsson-
...dessen Elch chirpt
Zitat:
Original geschrieben von sonyericsson
Wenn ich meinen Elch abschließe, "chirpt" er zur akustischen bestätigung.(etwas lauter,als das "Klicken"der Zentralverriegelung)
Aber nicht so laut,wie andere ihr Autoradio aufgedreht haben,die man noch nicht mal sieht,aber das "bum bum "schon hören kann...
Aha, da kenne ich aber lautere...
Stimmt, die sind auch lästig.
Gruß, Olli - Musik rauf, Fenster rauf
Hallo,Elchtreiber !
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Gruß, Olli - Musik rauf, Fenster rauf
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Genau meine Meinung !
-sonyericsson-
Zitat:
Original geschrieben von Olli the Driver
Manche Leute lassen sich ein "Chirpmodul" einbauen, damit der Wagen beim abschließen hochwichtig rum"chirpt", piept, hupt o.ä. Das ist aber in Deutschland verboten.
Stimmt. Hier noch mal der Hinweis auf die entsprechende Verordnung:
Auszug aus der Richtlinie 74/61/EWG:
"4.6 Zustandsanzeige
4.6.1 Zur Bereitstellung von Information über den Zustand der Wegfahrsperre (scharfgeschaltet/entschärft/Wechsel von scharfgeschaltet zu entschärft und umgekehrt) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Außerhalb des Insassenraums angebrachte optische Anzeigen dürfen eine Lichtstärke von 0,5 cd nicht übersteigen.
4.6.2 Werden kurzfristig „dynamische“ Prozesse wie Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt angezeigt, so muß es sich um eine optische Anzeige gemäß 4.6.1 handeln. Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/ oder der Insassenraumleuchte(n) erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger drei Sekunden nicht übersteigt."
Kann jemand mal rausfinden auf welchen Schreibtischtäter so ein Schmarn zurückzuführen ist? Ich würde gerne
a.) eine Debatte über den Sinn und Unsinn der Regelwütigkeit und des dadurch entstehenden volkswirtschaftlichen Schadens mit ihm führen, und
b.) müsste ich dabei ständig irgendwelche Sachen in mein Auto tragen, wieder rausholen, dabei ständig abschließen - uns mangels akkustischer Rückkopplung jedesmal den Türgriff "schnallen" lassen (bzw. die Tür wieder zuschlagen, wenn sie halt offen war).
Erstaunte Grüße
Torsten - der XC-Fan (und irgendwann wird noch geregelt, unter welchem Winkel wir auf der AB Toilette zu Pi**** haben :-| *schlecht-gelaunt-nun-das-Fenster-zuklickend*)