ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Chiptuning bei finanziertem Fahrzeug, soll ich den Kredit tilgen?

Chiptuning bei finanziertem Fahrzeug, soll ich den Kredit tilgen?

Themenstarteram 6. März 2012 um 13:54

Hallo Liebe MT-Mitglieder,

alle Jahre wieder kommt mir ein Gedanke: "Mehr PS im Auto" :D

Natürlich gibt es dafür mehrere Wege und gleichzeitig soll es möglichst nichts kosten, sehr gute Qualität sein und auf ewig halten :rolleyes:

Letztes Jahr hatte ich noch überlegt meinen "teuren" und relativ neuen Golf gegen ein älteres, günstigeres und stärker motorisiertes Auto zu tauschen. Aber mittlerweile bin ich froh, den Schritt nicht gegangen zu sein, denn letztlich liebe ich doch meinen Golf. Besonders weil er so wenig Probleme bereitet in techn. Hinsicht :)

Dieses Jahr wird der Golf nun 3 Jahre alt (übrigens 4 Tage nach meinem Geburtstag ;)) und ich will mir und ihm die Leistungssteigerung als Geburtstagsgeschenk leisten.

Wie dem auch sei, hier die Eckdaten zum Fahrzeug und zur Finanzierung:

Golf VI 1,4L TSI Bj. 05/2009

Kaufpreis 24.600€

Anzahlung: 10.000€

Finanzierungssumme: 14.600€

Zinssatz: 1,9%

Laufzeit: 48 Monate

mtl. Rate: 175€

Schlussrate: ~7000€

Ich hätte den Golf damals auch komplett bar zahlen können, habe mich aber dagegen entschieden, weil ich mir 2010 eine ETW gekauft habe und so etwas EK benötigte.

So, nun bin ich schwer am Überlegen ein Chiptuning durchzuführen. Das Problem ist nur, dass der Brief bei der Bank liegt. Den brauch ich aber für die TÜV Eintragung und eigentl. auch zur Ummeldung (habe ich bisher nicht gemacht). Das war auch bisher eigentlich der Hauptgrund wieso ich das Chiptuning nicht gemacht habe. Ein weiterer Grund ist auch die Garantie, ich habe noch die Anschlussgarantie über die VVD.

Es gibt also nun 2 Möglichkeiten.

Möglichkeit 1:

Brief von der VW Bank anfordern (z.B. für Ummeldung) und in dem Zuge das Tuning eintragen lassen. So müsste ich nicht den Kredit tilgen und auch meine Anschlussgarantie bliebe erhalten (die erlischt bei Finanzierungsende). Die Finanzierung dann abschließen und nächstes Jahr die Schlussrate bezahlen.

Möglichkeit 2:

Restschuld an die VW Bank überweisen, den Brief abwarten und ab zum Tuner bzw. zum LA damit. Leider ginge hierbei mein 4tes Jahr an Anschlussgarantie verloren (ich würde aber 9€/Monat sparen :D). Auch würde das ein Loch in meine Finanzen reißen.

Kommen wir also zum nächsten Punkt, meinen aktuellen Finanzen.

Da sieht es so aus:

- 6.000€ Tagesgeld

- 16.000€ Aktienfonds

- 4.000€ Festgeld (liegt noch 2 Jahre)

Ergo müsste ich an meine Fonds ran. Aktuell sind die aber recht gut wieder unterwegs und so bei 7-8% im Plus. Andererseits ist der Markt ja immer noch unsicher und ggf. ist es doch sinnvoller lieber den Kredit zu tilgen statt auf starke Kurse zu warten.

Den Kredit müsste ich natürlich so oder so tilgen, derzeit dürften noch ca. 10.000€ offen inkl. Zinsen offen sein. Der Vorteil, wenn ich erst nächstes Jahr tilge ist, dass ich nur Tagesgeld einsetzen muss und die Fonds unberührt bleiben. Jetzt müsste ich teilweise verkaufen. Wenn ich jetzt tilge, spare ich ca. 150-200€ Zinsen laut Onlinerechner.

Da ich derzeit mtl. 1500€ spare, würde sich diese Rate auch bei Tilgung auf 1700€ mtl. erhöhen, d.h. die "verlorene" Summe wäre in 7 Monaten wieder angespart.

Demnach ist es für mich rein finanziell eher unerheblich, ob ich nun tilge oder nicht. Eine gewisse Unsicherheit ist aber auch da, natürlich könnte das Tuning schief gehen und ich stehe vor einem Motorschaden :(.

Also, zu was könnt ihr mir raten? Interessant wäre es auch die Meinung von User zu hören, die ein Chiptuning hinter sich haben.

Danke :)

PS:

Wieso ich mir damals nicht den GTI bestellt habe? Ganz einfach, den gab es da leider nicht zur Auswahl. Und da mein Audi damals den Geist aufgab, nahm ich halt den 160PS. Eine Umbestellung wäre zwar später möglich gewesen, aber dann hätte ich wieder warten müssen und ich wollte nicht länger Autos leihen bzw. ÖNVP fahren müssen.

Beste Antwort im Thema
am 7. März 2012 um 11:15

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Dass dies in Abstimmung mit dem Kreditgeber passiert, versteht sich von selbst und natürlich muss der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nachkommen.

Und genau da scheint ja beim TE der Knackpunkt zu sein:

Zitat:

Brief von der VW Bank anfordern (z.B. für Ummeldung) und in dem Zuge das Tuning eintragen lassen.

Hier soll das Tuning ohne die Zustimmung der Bank erfolgen. Eigentum = rechtliche Herrschaft / Besitz = tatsächliche Herrschaft. Wenn die Bank die Gefahr sieht, dass durch ein Chiptuning der Wert ihrer Sicherheit sinken könnte (z.B. durch vorzeitigen Motorschaden) und somit der Kredit nicht mehr abgesichert wäre, kann sie sehr wohl ein Veto einlegen, bzw. Ersatsicherheiten verlangen.

Zitat:

Original geschrieben von Jlagreen

Hier haben wir leider wieder ein Paradebeispiel von "Am Thema vorbei". Was hat denn nun bitte die Diskussion, ob ich Eigentümer bin oder nicht mit meinem Anliegen zu tun? :confused:

das ist elementar für dein Problem. Bist du kein Eigentümer sondern nur Besitzer, hast du garnicht zu entscheiden ob es ein Chiptuning gibt oder nicht.

Mfg Zille

28 weitere Antworten
Ähnliche Themen
28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Jlagreen

Die Frage ist aber auch, ob ich sie wirklich brauche, bisher ist nichts passiert und ich denke, dass im 4ten Jahr auch nichts kommen wird.

Mein Auto lief auch super, bis dann die Kupplung und ein Radlager getauscht werden musste. Am Ende ist das natürlich dein Risiko.

am 7. März 2012 um 13:10

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von Jlagreen

Hier haben wir leider wieder ein Paradebeispiel von "Am Thema vorbei". Was hat denn nun bitte die Diskussion, ob ich Eigentümer bin oder nicht mit meinem Anliegen zu tun? :confused:

das ist elementar für dein Problem. Bist du kein Eigentümer sondern nur Besitzer, hast du garnicht zu entscheiden ob es ein Chiptuning gibt oder nicht.

 

Mfg Zille

Genau darum ging es mir auch man kann eben Besitzer einer Sache sein ohne Eigentumsrechte zu haben. Und ein Mieter ist auch ein Besitzer einer Wohnung ohne Eigentumsrechte, wer in einer Mietwohnung neue Fliesen im Badezimmer einbauen will braucht in der Regel auch die Erlaubnis des Eigentümers.

 

Erst mit der vollständigen Bezahlung der Kreditraten und einer eventuellen Schlußrate erhält man Eigentumsrechte am Fahrzeug und dann kann man das Auto Lila/ Weiß  anmalen oder auch nach seinem belieben tunen, vorher ist es nicht ratsam weil es im Falle einer Fahrzeugrückgabe an den Eigentümer ärger geben kann.....

Themenstarteram 7. März 2012 um 13:15

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von Jlagreen

Hier haben wir leider wieder ein Paradebeispiel von "Am Thema vorbei". Was hat denn nun bitte die Diskussion, ob ich Eigentümer bin oder nicht mit meinem Anliegen zu tun? :confused:

das ist elementar für dein Problem. Bist du kein Eigentümer sondern nur Besitzer, hast du garnicht zu entscheiden ob es ein Chiptuning gibt oder nicht.

Mfg Zille

Ok mag sein, aber in meinem letzten Post habe ich auch geschrieben, dass ich dazu tendiere das Chiptuning nun nur nach Tilgung durchführen zu lassen. Damit hat sich doch jegliche Eigentumsdiskussion erledigt oder? ;)

@DerDukeX

Ok, vielleicht reicht bei VW auch ein Anruf. Ist es dann eigentlich verpflichtend zu tilgen, wenn die mir die Auflistung schicken? Ich würde mich nämlich doch gern erstmal vorab informieren, wie hoch die ausstehende Summe ist.

@Halema

Natürlich kann immer etwas passieren, aber gerade Kupplung und Radlager dürften als Verschleißteile nicht von der Garantie erfasst sein. Die Anschlussgarantie bringt wirklich nur beim Motorstrang (ich bin mir nicht mal sicher, ob Turbo auch erfasst ist) etwas und dafür kann ich auch eine Garantie beim Tuner abschließen. Die dürften sich letztlich kaum unterscheiden. Ich habe noch die alte Form der Anschlussgarantie über die VVD, also eigentlich eine Versicherung. Und wenn ich Google glauben kann, sind die auch nicht immer so zahlungswillig. Die Werksgarantie ist rum, daher ist ab sofort eh alles auf eigene Gefahr bei meinem Auto :(

Hmm, irgendwie bin ich immer noch unsicher. Wie immer sagt das Bauchgefühl "JA" und der Verstand "eher NEIN".

Nach den zwei Jahren wird direkt bei VW angefragt, ob du Kulanzansprüche hast. Hast du die, so zahlt die Versicherung direkt den Rest.

Bei mir war die die Kupplung nicht verschlissen, sondern defekt. Ich würde das Auto eher verkaufen und ein anderes nehmen (GTI, R etc.)

am 7. März 2012 um 13:33

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Genau darum ging es mir auch man kann eben Besitzer einer Sache sein ohne Eigentumsrechte zu haben. Und ein Mieter ist auch ein Besitzer einer Wohnung ohne Eigentumsrechte, wer in einer Mietwohnung neue Fliesen im Badezimmer einbauen will braucht in der Regel auch die Erlaubnis des Eigentümers.

Das ist zwar jetzt OT, aber bei allem Respekt:

Wenn ich Deine Ausführungen oben lese, dann sagst Du also, dass der Nutzer eines Mietwagens dem Käufer eines Autos, der es finanziert hat und sicherungsübereignet, juristisch gleichgestellt ist???

Kopfschüttelnde Grüße

Der Chaosmanager

am 7. März 2012 um 13:40

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Genau darum ging es mir auch man kann eben Besitzer einer Sache sein ohne Eigentumsrechte zu haben. Und ein Mieter ist auch ein Besitzer einer Wohnung ohne Eigentumsrechte, wer in einer Mietwohnung neue Fliesen im Badezimmer einbauen will braucht in der Regel auch die Erlaubnis des Eigentümers.

Das ist zwar jetzt OT, aber bei allem Respekt:

 

Wenn ich Deine Ausführungen oben lese, dann sagst Du also, dass der Nutzer eines Mietwagens dem Käufer eines Autos, der es finanziert hat und sicherungsübereignet, juristisch gleichgestellt ist???

 

Kopfschüttelnde Grüße

Der Chaosmanager

Der "Nutzer" eines Mietwagens ist in der Zeit wo er das Fahrzeug mietet ebenfalls Besitzer des Autos mit einer vertraglichen Regelung über den Zeitraum Fahrleistung und die kosten, genauso wie der Fahrzeugfinanzierer

 

Der einzige Unterschied zwischen einem Mietwagen und einem finanzierten Wagen sind wohl die Haltereigenschaften, ich bin aber kein jurist und kann hier nur aus meiner Denke schreiben ( ich google aber mal) vielleicht finde ich ja noch mehrere Unterschiede.

 

Besitzer = In der juristischen Fachsprache bedeutet der Begriff Besitz  einen Gegenstand, über den jemand die tatsächliche, aber nicht unbedingt rechtliche Herrschaft hat. „Besitz“ bedeutet also, dass jemand über einen Gegenstand verfügt (in seiner Gewalt hat), unabhängig davon, ob der Gegenstand sein Eigentum ist oder nicht, also beispielsweise auch, wenn der Gegenstand gemietet oder gestohlen ist.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz

 

am 7. März 2012 um 15:52

Zitat:

Original geschrieben von Halema

Zitat:

Original geschrieben von Jlagreen

Die Frage ist aber auch, ob ich sie wirklich brauche, bisher ist nichts passiert und ich denke, dass im 4ten Jahr auch nichts kommen wird.

Mein Auto lief auch super, bis dann die Kupplung und ein Radlager getauscht werden musste. Am Ende ist das natürlich dein Risiko.

Beim mir wars im 4. Jahr der Turbo und das SUV (und ich tanke auch mind. SP), soviel zum Thema Tsi und haltbar. Da macht mein Oldie weniger Probleme. Ich persönlich bin den Gti schon gefahren die Mehrleistung gegenüber meinen Tsi kann man in den Skat drücken, das merkt man erst ab 160. Auch wenn ich weiß das der 160er einiges schlechter geht als mein alter 170er als das Papier vermuten läßt, lohnt in meinen Augen der Aufwand kaum. Nur ein richtiges Upgrade Richtung 250PS bringt einen Fortschritt (bei natürlich einem anderen Auto).

am 7. März 2012 um 16:35

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Wenn ich Deine Ausführungen oben lese, dann sagst Du also, dass der Nutzer eines Mietwagens dem Käufer eines Autos, der es finanziert hat und sicherungsübereignet, juristisch gleichgestellt ist???

Nein, das sagte er nicht. Du solltest dir mal die Definitionen des BGB in Bezug auf Eigentum und Besitz anschauen. Dann wird das ganze deutlicher.

Mfg Zille

am 7. März 2012 um 17:09

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Wenn ich Deine Ausführungen oben lese, dann sagst Du also, dass der Nutzer eines Mietwagens dem Käufer eines Autos, der es finanziert hat und sicherungsübereignet, juristisch gleichgestellt ist???

Nein, das sagte er nicht. Du solltest dir mal die Definitionen des BGB in Bezug auf Eigentum und Besitz anschauen. Dann wird das ganze deutlicher.

Mfg Zille

Bei o. g. Aussage ging es nicht um den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz. P. sprach davon, dass der Besitzer eines finanzierten und sicherungsübereigneten Fahrzeugs Besitzer ist und nicht Eigentümer. Dann sagte er, dass der Mieter einer Mietwohnung ebenfalls Besitzer ist.

Diesen Gedanken habe ich weitergeführt und die Frage in den Raum gestellt, ob es denn keinen Unterschied gäbe, wenn doch der Nutzer eines Mietwagens ebenso Besitzer ist wie der Besitzer eines gekauften, aber finanzierten Autos.

Ich bin kein Jurist, aber vielleicht kannst Du mir dann anhand des BGB erklären, wo der Unterschied liegt, wenn doch beide Besitzer sind. Ehrlich gesagt, fühle ich mich nicht als Besitzer eines Mietwagens, wenn ich diesen mal auf einer Geschäftsreise nutze.

Gruß

Der Chaosmanager

am 7. März 2012 um 17:46

Also:

Besitzer: Hat die tatsächliche Gewalt über eine Sache.

Eigentümer: Hat die rechtliche Gewalt über eine Sache.

Wenn ich dir z.B. meine Uhr leihe, bist du der Besitzer der Uhr (du hast sie), trotzdem bleibe ich Eigentümer der Uhr (mir gehört sie).

1) Im Falle des Finanzkaufs ist die Bank Eigentümer - sofern im Vertrag so geregelt - (sie hat mit ihrem Geld das Auto gekauft). Derjenige, der den Kredit aufgenommen hat und das Auto nutzt ist nur Besitzer. Er darf es z.B. nicht verkaufen, da er nicht befugt ist das Eigentumsrecht beim Verkauf an den Käufer zu übertragen (da er es ja nicht Eigentümer ist).

2) Beim Mietwagen ist der Vermieter Eigentümer (er hat das Auto bezahlt). Derjenige der das Auto mietet, ist wiederrum nur Besitzer des Fahrzeuges.

3) Bei der Mietwohnung ist der Vermieter der Eigentümer (mit seinem Geld gebaut / gekauft). Der Mieter ist nur Eigentümer.

Einen Unterschied zwischen 1 und 2 gibt es nicht, weil in beiden Fällen der Nutzer des Fahrzeuges das Fahrzeug nicht von seinem Geld bezahlt hat.

Du kannst dich ruhig als Besitzer fühlen, da du es ja bist. Das bedeutet aber nicht, dass es dir gehört, sondern nur, dass du es zur Zeit nutzt.

Mfg Zille

am 7. März 2012 um 17:54

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Also:

 

Besitzer: Hat die tatsächliche Gewalt über eine Sache.

Eigentümer: Hat die rechtliche Gewalt über eine Sache.

Danke dir Zille so habe ich es gemeint und auch versucht so zu beschreiben.

am 7. März 2012 um 20:34

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

 

1) Im Falle des Finanzkaufs ist die Bank Eigentümer - sofern im Vertrag so geregelt - (sie hat mit ihrem Geld das Auto gekauft). Derjenige, der den Kredit aufgenommen hat und das Auto nutzt ist nur Besitzer. Er darf es z.B. nicht verkaufen, da er nicht befugt ist das Eigentumsrecht beim Verkauf an den Käufer zu übertragen (da er es ja nicht Eigentümer ist).

2) Beim Mietwagen ist der Vermieter Eigentümer (er hat das Auto bezahlt). Derjenige der das Auto mietet, ist wiederrum nur Besitzer des Fahrzeuges.

Vielen Dank, das war aber die Antwort auf eine Frage, die ich gar nicht gestellt hatte. Dass bei 1) und 2) beide Nutzer Besitzer sind, wäre ja geklärt.

Was mich allerdings interessieren würde (siehe letzter Absatz meines Beitrags von 18:09 Uhr) ist nicht, was 1) und 2) gemeinsam haben, sondern wo liegt der UNTERSCHIED, wenn doch beide Besitzer sind?

Gruß

Der Chaosmanager

 

am 7. März 2012 um 20:49

@zille1976

Jetzt habe ich eine Definition zum Thema Sicherungsübereignung (Quelle: Wiki) gefunden, die meinen Wissensdurst stillt:

"Der Kreditnehmer (Sicherungsgeber) überträgt das Eigentum einer ihm gehörenden beweglichen Sache an den Kreditgeber (Sicherungsnehmer). Die Übereignung erfolgt durch Einigung (§ 929 Satz 1 BGB über den Eigentumsübergang und Vereinbarung eines Besitzkonstituts (§ 930 BGB) (beispielsweise Leihe oder Verwahrung). Der Kreditnehmer bleibt unmittelbarer Besitzer der Sache, mittelt aber dem Kreditgeber mittelbaren Besitz. Gegenüber dem Kreditnehmer (im sog. Innenverhältnis) ist der Kreditgeber (Sicherungsnehmer) nur treuhänderischer Eigentümer, da er aufgrund des Sicherungsvertrages regelmäßig schuldrechtlich gebunden wird. Er darf dem Kreditnehmer gegenüber das Eigentum nur bei Verstoß gegen den Sicherungsvertrag (Nichtrückzahlung des Kredits – Sicherungsfall) verwerten oder selbst als Eigentümer nutzen, ist aber grundsätzlich in der Verfügung und damit Verwertung der übereigneten Sache nach § 137 BGB nicht verhindert, so dass eine Verfügung (etwa eine Übereignung), die gegen den Sicherungsvertrag verstößt (etwa weil der Sicherungsfall nicht vorliegt) grundsätzlich wirksam ist. In diesem Falle ist jedoch der Kreditgeber verpflichtet, dem Kreditnehmer wegen der Verletzung des Sicherungsvertrages, der die Verwertung nur für den Sicherungsfall erlaubt, den entstandenen Schaden zu ersetzen."

Damit ist der Fall klar für mich - bei der Sicherungsübereignung ist der Kreditgeber nur treuhänderischer Eigentümer. Damit ist die Abgrenzung zum Mietverhältnis klar.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Damit ist der Fall klar für mich - bei der Sicherungsübereignung ist der Kreditgeber nur treuhänderischer Eigentümer. Damit ist die Abgrenzung zum Mietverhältnis klar.

Das Eigentumsrecht liegt allerdings dann immer noch beim Kreditgeber, welcher das Eigentumsrecht (das sind die Rechte des Eigentümers) nur bei einem Verstoß des Kreditnehmers gegen den Sicherungsvertrag ausüben 'darf'.

Ich schreibe 'darf' und nicht 'kann', denn der Kreditgeber kann das Eigentumsrecht im Prinzip durchaus ausüben/nutzen, ist dann aber seinerseits dem Kreditnehmer (aka Sicherungsgeber) zum Schadenersatz verpflichtet.

In diesem Zusammenhang ist auch eine Lektüre zum Thema 'Grundschuld' bei Hausfinanzierung ratsam, da würden vermutlich einige Hausbesitzer mit den Ohren schlackern ;) Aber wie gesagt: Im unberechtigten Verwertungsfall sind die Banken zum Schadenersatz verpflichtet. Die Auszahlung kann sich allerdings (juristisch bedingt) bis um die 20 Jahre hinziehen...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Chiptuning bei finanziertem Fahrzeug, soll ich den Kredit tilgen?