Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte

Volvo

Hallo,

fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.

https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html

Beste Antwort im Thema

das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.

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Zitat:

@gseum schrieb am 15. März 2019 um 10:02:45 Uhr:


Ich habe mal meine Zulassungsstelle angeschrieben und konkret nach dem EAER-City-Wert nachgefragt.

Hallo gesum,

danke dir. das sollte ich vielleicht auch mal machen. Hab grad ne Kopie von meinem COC bekommen. Da steht beim EAER-City wirklich die 40 km. Da stehen ja die WLTP Werte drin und da gibt es ja nur die 2 Werte - und wenn er nach WLTP 40 km erreicht sollte es ja durch gehen.

Es wird spannend.

Gruß, Beetle007

Nur damit ich es nciht falsch verstehe: Bei der EAER-Diskussion geht es ausschließlich um das E-Kennzeichen, korrekt?

soweit ich das verstanden habe auch um die 0,5 % Versteuerung, denn beide Dinge haben die gleichen Voraussetzungen. Und wie es im o.g. Schreiben erwähnt ist, soll ja vorrangig die Luft in den Städten sauberer werden und sie wollen daher den EAER-City Wert dafür heranziehen, da dieser ja die elektrische Reichweite (örtlich CO2 armes Fahren) in der Stadt abbildet.

Wenn somit nach dem EMoG der Wert für das E-Kennzeichen herangezogen wird, muss er ja durch Bezug auf die Werte des EMoG auch für die 0,5 % Versteuerung angewendet werden, da hierfür auch die Werte aus dem EMoG Voraussetzung sind.

Iss ja geil, jetzt haben wir da so ein schönes Chaos drin, das jeder DW-Fahrer abwarten muß bis es mal irgendeine Entscheidung von einem Finanzgericht gibt.

Zitat:

@stelen schrieb am 15. März 2019 um 11:38:44 Uhr:


Iss ja geil, jetzt haben wir da so ein schönes Chaos drin, das jeder DW-Fahrer abwarten muß bis es mal irgendeine Entscheidung von einem Finanzgericht gibt.

Die haben ja eh alle genug Zeit da ja kaum ein Hersteller zeitnah liefern kann 😁😁😁

Auch wieder wahr. Außer halt Tesla, aber da gibts die Probleme ja eh nicht.

Und Mitsubishi . . .

Hi,

hier die Antwort von meiner Zulassungstelle, die damit das oben gepostete Schreiben bestätigt:

"Hallo Herr gseum, entscheidend ist der WLTP-Wert City, da die E-Fahrzeuge auch hauptsächlich im innerstädtischen Verkehr gefahren. Das ist für Sie auch günstiger, der Wert ist im Regelfall höher als der kombinierte."

Damit ist mein MJ2019er XC60 T8 für ein E-Kennzeichen geeignet. Und ich als Fuhrparkleiter würde ihn auch eindeutig damit der halbierten Dienstwagenbesteuerung (Voraussetzung wie E-Kennzeichen nach § 3 Absatz 2 EmoG) zuordnen - wenn ich denn nicht schon im November zugelassen hätte. 😰

Schönen Gruß
Jürgen

Abmelden und wieder zulassen?

Nützt nix. Keine neue Anschaffung - das sieht der Buchprüfer anhand der Leasingverträge. Buchprüfer haben übrigens bei einer Lohnbuchprüfung i.d.R. die Infos über die jeweiligen Vor- und Nachbesitzer von Firmenfahrzeugen von der Zulassungstelle gezogen und in der Tasche. 😮

Das lustige ist ja: Wer meinen Wagen jetzt (als Gebrauchten) kauft, der kann ihn problemlos mit der halbierten Steuer ansetzen. Vielleicht sollte ich ihn ordentlich vermarkten. 😁😁😁

Und wenn du ihn selber von der Leasingbank kaufst?

Oder nem neuen Mitarbeiter geben und selber nen ganz neuen holen. 😎

... ich habe keine Mitarbeiter, die Fahrzeuge in dieser Preisregion versteuern möchten. 😉

Eher werde ich ihn im Netz zur den (schon vorliegenden) Ablösekonditionen anbieten und einen Neuen über Care by Volvo bestellen. Wer Interesse hat, kann sich melden. 😁

Mein XC90 T8 wurde Ende November 2018 zugelassen. Allerdings ohne E-Kennzeichen (Zulassungsstelle Stadt München schaut da wohl genau hin).
Hat jemand die COC Werte für den XC90 T8 MJ2019? Da das Auto geleased ist habe ich nur den Fahrzeugschein und da steht ja nix dazu drin.
In der Mappe von meinem Schein liegt allerdings ein kleiner Zettel mit drin auf dem 37km und 56g CO2 steht, aber keine Tabelle ob das nun der City Wert oder was auch immer ist.

Besteht die Chance dass der XC90 T8 nach dem City-Wert evtl. doch entweder die 40km schafft oder die 49g?

Äh Jürgen laut meinem Händler rechnen die bei CbV frühestens Okt / Nov mit neuen T8, jedenfalls beim richtigen XC

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