Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte

Volvo

Hallo,

fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.

https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html

Beste Antwort im Thema

das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.

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Wie geschrieben: E-Kennzeichen ist erst mal nur das "äußere Anzeichen", aber nicht im Gesetzesentwurf enthalten. Es reicht, wenn die 50 g oder 40 km (eigene Ergänzung: nach gültiger Abgasnorm für das Fahrzeug) in den Papieren stehen.

Faktisch läuft das alles ja rein intern im Betrieb ab und wird erst im Falle einer Lohnsteuerprüfung vom FA verifiziert:
- Auto kaufen und zulassen
- BLP dokumentieren (ich lasse mir den BLP immer vom Händler schriftlich bestätigen und packe das in die Lohnunterlagen)
- derzeit: ggf. davon die xxx € pro kWh abziehen (derzeitige Regelung)
- zukünftig: 50 g bzw. 40 km Reichweite dokumentieren (Kopie COC-Papier - dabei nicht WLTP und NEFZ-Wert verwechseln)
- falls einer der Werte erreicht: Bei der Lohnberechnung nur halben Listenpreis ansetzen
- Lohnsteuerprüfung: Sollte irgendwas nicht passen und der Prüfer das bemerken (z.B. Verwechselung NEFZ/WLTP), dann muss man die Differenz nachversteuern.

Schönen Gruß
Jürgen

Lohnsteuerprüfung:

Bei der ersten Prüfung davon ausgehen, das der arme Prüfer keinerlei Ahnung hat, um was es da geht.

War bei mir mit der Kürzung für die Akku-Größe beim D6 so. Davon hatte der Prüfer zwar mal bei einer Schulung gehört, ich war aber wohl der erste PiH-Fahrer, der ihm bei einer Prüfung unterkam.

... die Kürzung hat mein Prüfer nicht einmal erwähnt - und er hatte echt VIELE Fragen bei meiner Autowechselei. 😁😁😁

Es wird ja immer nur 5 Jahre zurück geprüft - eh die inhaltlich Bescheid wissen, steht da längst ein Vollelektrischer und der 0,5%-PIH ist schon aus dem (2.) Prüfungszeitraum wieder raus. 😉

Ich würde übrigens bei Anwendung der 0,5%-Regel auch gleich die Gesetzgrundlage mit zu den Unterlagen nehmen, ebenso wie ich es mit der kWh-Regelung mache.

Aber für mich ist der Drops eh gelutscht, der XC60 T8 wird nächste Woche zugelassen - nicht ohne Hintergrund noch 2018, denn der Abzug pro kWh der Batterie verringert sich ja auch jährlich um 50 € - 2018 noch 250 € * 10 kWh beim XC90/XC60 T8. Keine Welten und eher irrelevant gegenüber der Halbierung... 😮 🙁

Ich bin Mal gespannt, wie das bei uns umgesetzt wird (DAX Unternehmen). Da werden die 1% direkt übers Gehalt abgeführt. Die Firma müsste dann ja eine Info haben, ob man "berechtigt" ist oder nicht.

Die 1% (+0,03%/km Arbeitsweg) werden IMMER direkt über das Gehalt abgeführt. Auch das DAX-Unternehmen wird dann dafür einfach den halben Listenpreis ansetzen.

Eh jetzt wieder die Mitarbeiter des großen Softwareriesen ihre extrem komplizierte Regelung ins Spiel bringen: Der Arbeitgeber hat natürlich die Möglichkeit durch Abzüge für Mehrausstattung/Zuzahlungen des Arbeitnehmers (einmalig oder als Gehaltsverzicht) entsprechend noch darüber hinaus zu gestalten. Grundsätzlich bleibt die Steuer aber erst einmal gleich.

Mal noch ne andere Sache. Für die Fahrzeuge, welche nicht unter die 0,5% Versteuerung fallen müsste es ja auch weiterhin die Reduzierung des BLP nach der alten Regelung je nach Batteriegröße geben, oder? Es ist zwar nicht mehr viel, aber sind ja dann nächstes Jahr 200,- je kWh.

Ja, ist so - die haben bei der letzten (Ausschuss)-Fassung den entsprechenden Artikel passend angepasst:
"soweit Nummer 2 (Anmerkung gseum: eben Fahrzeuge nach EmoG) keine Anwendung findet und bei Anschaffung vor dem 1. Januar 2023 um die darin enthaltenen Kosten des Batteriesystems im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs wie folgt zu mindern: für bis zum 31. Dezember 2013 angeschaffte Kraftfahrzeuge um 500 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität, dieser Betrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 50 Euro pro Kilowattstunde..."

Zitat:

@gseum schrieb am 10. November 2018 um 19:22:26 Uhr:


Die 1% (+0,03%/km Arbeitsweg) werden IMMER direkt über das Gehalt abgeführt. Auch das DAX-Unternehmen wird dann dafür einfach den halben Listenpreis ansetzen.

Wenn sich die Kollegen im HR unsicher sind, werden sie das nicht tun und man muss sich das Delta über die Steuererklärung holen. Es kann gut sein, dass sich MA in dem Bereich unsicher fühlen und vorsichtshalber 1% ansetzen.

Genau das ist meine Befürchtung.

Es gibt beispielsweise auch eine Regelung, wenn man der 0,03% Besteuerung unterliegt, aber mit der Bahn zur Arbeit fährt und das per Jahreskarte nachweisen kann. Dann zahlt man nur die Entfernungskilometer 'Zuhause - Bahnhof'. Das wendet unsere Firma aber nicht an sondern sagt "Holt euch das über die Steuererklärung wieder, wir haben da keine Lust drauf."

Ähnlich wirds wohl bei der 0,5 Regel sein...

Update zum Thema Akku beim T8:
Das Gerücht des größeren Akkus zum neuen Modelljahr bekam ich nicht bestätigt.

Volvo hat sich die Typenbezeichnungen B3 und B4 für XC 40 und XC 60 sichern lassen. Die Vollelektriker sollen 2020 am Markt erscheinen. Eine vollelektrische XC 90 Variante wird erst mit dem Modellupdate 2022 kommen .

...sagte mir mein 🙂!

Gruß Thomas

Zitat:

@850R96 schrieb am 12. November 2018 um 10:52:58 Uhr:


Update zum Thema Akku beim T8:
Das Gerücht des größeren Akkus zum neuen Modelljahr bekam ich nicht bestätigt.

Ich von meinem 🙂 bisher auch nicht, er möchte es aber auch nicht ausschließen. 😉

bei Porsche keine verbindliche Aussage zur WLTP-Reichweite des Cayenne zu bekommen. Nur vage, wie höchstwahrscheinlich ... Darüberhinaus ist ehybrid Cayenne aktuell nicht lieferbar, da im VW Konzern bei der WLTP-Zertifizierung den Volumenfahrzeugen im Konzern Priorität eingeräumt wird. Aktuell heisst frühester Liefertermin 11/19. Damit bin ich hier leider (!) raus und werde morgen erneut einen Q7 3.0TDI als Firmenwagen bestellen. Schade, aber echtes Luxusproblem, aber dennoch ein Armutszeugnis für die ehemalige, deutsche Vorzeige-Autoindustrie.

Achtung face lift kommt für q7!!

lt Audi heute mit grosser Wahrscheinlichkeit erst 2020. Gleicher Grund wie oben beim Cayenne.

Nee...OT, ich weiß. Gibt schon viele Fotos, auch einen Thread im q7 forum. Innenraum wie Q8, aussen such sehr umfangreich.soll mitte 19 ausgeliefert werden.

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